Urkunden
Kaiser Ludwig erlaubt Rat und Gemeinschaft der Bürger zu Bopfingen, dass niemand vor ihrer Stadt bauen soll, es sei denn, er beteilige sich in gleicher Weise wie die in der Stadt Ansässigen an Steuern, Wachen und anderen Sachen, und bestimmt, dass dies solange gelte, bis er erfahren habe, ob dies für die Stadt schädlich sei oder nicht.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 U 331
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Nürnberg
Aussteller: Ludwig der Bayer, Kaiser
Empfänger: Stadt Bopfingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel vorhanden
Publiziertes Regest: Regg. Ludwig d. B. H. 1 n. 152
- Kontext
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Kaiserselekt >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H 51 Kaiserselekt
Nürnberg N
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Reichsstadt Bopfingen
Entstanden
- 1331 November 23