Urkunden

Kaiser Karl V. bestätigt den Klöstern der Konventualen des Franziskanerordens alle ihre bisherigen Privilegien, eximiert sie von weltlicher Gewalt und Jurisdiktion, von bürgerlichen Steuern und Abgaben, bestätigt ihnen das Recht auf eigenes Begräbnis, Gericht und ungehinderte Religionsausübung, belegt alle, die diesem Schutzbrief zuwiderhandeln, mit einer Pön von 100 Mark lötigen Goldes, je zur Hälfte zugunsten der kaiserlichen Kammer und des Ordens, und beruft zu ihrem Schutz als Exekutoren und Handhaber die Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln und Pfalz, den Erzherzog von Österreich, die Herzöge von Nieder- und Oberbayern, die Bischöfe von Straßburg und Augsburg.

Signatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 g U 39 und 47
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Augsburg

Siegler: A. mit Unterschrift

Beglaubigungs- und Notarzeichen: [gegengezeichnet im Auftrage des] Albert [Markgf. von Brandenburg], Kardinals und Erzkanzlers, durch M. V. Waldkirch; ad

Archivalientitel
Kaiser Ferdinand [II.] erneuert und bestätigt auf Bitten des vom Ordensprovinzial DRiedlingen theol. Johann Hugo Kneiff beauftragten Vikars der oberdeutschen Provinz des Ordens der Konventualen des hl. Franziskus zu Straßburg, Melchior Breiter, der inserierte -auch schon von seinem Vetter, Kaiser Matthias, bestätigte- Privileg Kaiser Karl V. von 1530 Nov. 14 (s. Regest) für den genannten Orden, verbietet weiterhin bei Androhung der gleichen Pön, in die Frauenklöster Prädikanten der neuen Religion einzusetzen und die Klöster in der Verwaltung und im Besitz ihrer Güter und an der Aufnahme junger Ordensleute an Stelle Verstorbener zu hindern.

Kontext
Riedlingen, Kloster zum heiligen Kreuz >> Urkunden >> Kaiser Ferdinand [II.] erneuert und bestätigt auf Bitten des vom Ordensprovinzial DRiedlingen theol. Johann Hugo Kneiff beauftragten Vikars der oberdeutschen Provinz des Ordens der Konventualen des hl. Franziskus zu Straßburg, Melchior Breiter, der inserierte -auch schon von seinem Vetter, Kaiser Matthias, bestätigte- Privileg Kaiser Karl V. von 1530 Nov. 14 (s. Regest) für den genannten Orden, verbietet weiterhin bei Androhung der gleichen Pön, in die Frauenklöster Prädikanten der neuen Religion einzusetzen und die Klöster in der Verwaltung und im Besitz ihrer Güter und an der Aufnahme junger Ordensleute an Stelle Verstorbener zu hindern.
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 g Riedlingen, Kloster zum heiligen Kreuz

Laufzeit
1530 November 14

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:49 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Entstanden


  • 1530 November 14

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