Bestand
Forstamt Salem (Bestand)
Verwaltungsgeschichte: Bereits die
Forstverwaltung des Klosters Salem besaß einen eigenen Forstmeister, seit
1745 auch einen Oberjägermeister. Die klösterliche Forstorganisation
wurde bei der Säkularisation durch Baden 1802/03 übernommen und
angepasst: Dem Forstamt Salem (mit der Bezirksforstei Salem) unterstanden
die Bezirksforsteien Bermatingen, Fischerhaus, Killenberg, Owingen und
Tüfingen (früher Kloster Salem) bzw. Herdwangen, Hilzingen und Waldhof
(früher Kloster Petershausen), bis 1814 auch eine eigene Forstinspektion
für Petershausen (vgl. Bestand 69-Baden, Salem-6). Während des 19.
Jahrhunderts wurden diese Strukturen nach und nach vereinfacht. Vor allem
die Verwaltungsreform von 1830 konzentrierte die Aufgaben auf die
Bezirksforsteien Fischerhaus (mit Bermatingen, Killenberg und Tüfingen),
Herdwangen, Hilzingen und Owingen (mit Waldhof). 1842 übernahm Salem auch
die Funktionen von Fischerhaus, 1857 von Herdwangen, 1864 von Hilzingen,
1907 von Owingen; 1914 ging schließlich auch die Bezirksforstei Salem im
Forstamt Salem auf. Zugleich hatten sich die Aufgaben verändert. Bis zur
Revolution lagen die forstlichen Hoheitsrechte, also Gerichtsbarkeit und
Polizei, bei der Standesherrschaft; diese Kompetenzen gingen 1849 auf die
staatlichen Forstämter Markdorf, Überlingen, Engen, Pfullendorf und
Meßkirch über, die standesherrliche Forstverwaltung wurde jetzt zum
ausschließlichen Wirtschaftsbetrieb. Der Salemer Sprengel erweiterte sich
1920 um die Unterländer Waldungen von Maxau, Bauschlott, Wössingen und
Staufenberg. 1954 kam der Forstdirstrikt Gernsberg im Nordschwarzwald
dazu, den das Haus Baden mit dem Land Baden-Württemberg gegen Waldungen
im Hegau eintauschte; kurzfristig übernahm Salem nach dem Tod von
Großherzogin Hilda auch die Aufsicht über das Forstamt Zwingenberg
(1952-1958). Nach dem 2. Weltkrieg beauftragte die französische
Militärverwaltung das Salemer Forstamt mehrere Jahre mit der Inspektion
der staatlichen Forstämter in Südbaden (1945-1951). 1994 wurde das
Forstamt als eigene Verwaltung aufgehoben, seine Aufgaben gingen an ein
Wirtschaftsunternehmen über. Zur Verwaltungsgeschichte im Einzelnen vgl.
Nr. 767.
Ordnung und Verzeichnung: Die Akten
des Forstamts wurden 2014 zusammen mit den Akten des Rentamts Salem vom
Haus Baden im Generallandesarchiv Karlsruhe unter Eigentumsvorbehalt als
Zugang Nr. 22 hinterlegt; sie waren in Salem bereits vorher verpackt und
ausgelagert worden, sodaß die ältere Ordnung 2014 nicht mehr erkennbar
war. Das Forstamt hatte in der langen Geschichte seines Bestehens
mehrere, sehr verschiedene Registraturpläne benutzt, anfangs offenbar
eine alphabetische Rubrikenordnung im Sinn der Brauer'schen Ordnung für
die großherzoglichen Behörden von 1806, seit der Zeit um 1900 einen
systematischen Aktenplan mit römischen Ziffern, der im Grundgedanken der
staatlichen Registraturordnung für Forstämter von 1904 entsprach (vgl.
Nr. 1089 und 1090). Vermutlich seit den 1960er Jahren war an dessen
Stelle ein nach Buchstabengruppen A-T und darunterliegendem Dezimalsystem
gegliederter Plan getreten. Die Signaturen dieses jüngsten Aktenplans
sind meist auf den älteren Deckblättern eingetragen. Da sich der
Aktenplan selbst aber nicht finden ließ, wurde bei der Neuverzeichnung
der ältere Aktenplan der Jahrhundertwende zu Grunde gelegt, um dessen
Rubrikenbezeichnungen übernehmen zu können; die jüngeren Aktenzeichen
sind jeweils als Vorsignatur vermerkt. Generell spiegelten sich in den
Akten viele verschiedene Arten der Ablagen wider: Jede
Kanzlistengeneration variierte hier nach ihrem Bedarf und die
Neuverzeichnung hatte immer wieder Kompromisse einzugehen, um Gleiches zu
Gleichem zu ordnen. Auffällig war dies vor allem bei den forstlichen
Nachweisungen (über Holzhiebe, Holzabgaben, Nebennutzungen u.ä.), die
sowohl unter der Sachrubrik wie unter dem Material für die
Forsteinrichtungswerke wie als Beilagen zu den Jahresrechnungen
erscheinen konnten. Die jetzige Ordnung besansprucht also nicht, einen
historischen Zustand exakt wiederherzustellen; sie ist nur der Versuch,
der Systematik des Aktenplans von ca. 1900 annähernd gerecht zu werden.
Größere Rechnungsserien waren dabei vom Forstamt zur Revision bei der
Domänenkanzlei vorgelegt worden und nach ihrer Prüfung offenbar nicht
mehr in die Forstamtsregistratur, sondern in das Karlsruher, dann Salemer
Rechhnungsarchiv gelangt. Sie sind daher in Bestand 69 Baden, Salem-7
erschlossen (Salem/Forstverwaltung). Splitter solcher Serien und auch
Rechungsunterlagen der Bezirksforsteien wurden jedoch beim Forstamt
verwahrt und bei der Neuverzeichnung auch in diesem Kontext belassen,
soweit sie nicht erkennbar zu den Serien in Bestand Salem-7 gehörten.
Auch die Waldgemarkungspläne in Bestand 69 Baden, Salem-17 dürfte aus der
Forstamtsregistratur stammen und in die allgemeine Plansammlung des
Salemer Rentamts gelangt sein. Da eine provenienzgerechte Trennung nicht
mehr möglich war, wurde auch dieser Überlieferungszustand beibehalten und
wurden einige weitere lose, großformatige Pläne in die Plansammlung
übernommen. Gleichwohl enthalten viele Akten des Forstamts-Bestands nach
wie vor zwischen dem Schriftverkehr auch gefaltete Pläne.
Inhalt: Wie jede
Forstamtsregistratur besitzt auch die Salemer den großen Vorzug,
Waldentwicklung langfristig abzubilden, also sowohl den Bestand - in der
Vielfalt seiner Arten - wie den Zuwachs an Waldfläche oder deren
Umwandlung für andere Nutzung über viele Jahrzehnte hinweg zu
dokumentieren; beispielhaft für diese selbstverständliche Kontingenz
könnte ein Hiebsplan von 1837 sein, der Stadien der Waldnutzung bis 1937
festschreiben will (Nr. 591). Auffällig in Salem ist der rasche und
vielfältige Wechsel im Bodenverkehr; hier scheint die
Fideikommissverwaltung beweglicher und vielleicht auch gezielter
vorgegangen zu sein als es einem staatlichen Forstamt möglich war.
Vielfach war die Verwaltung des Konstanzer Spitalwalds hier Partner und
Gegenspieler, eine bedeutende wirtschaftliche Rolle spielte auch
Waldverkauf zum Eisenbahnbau. Entsprechend dem Streubesitz auf weiter
Fläche werden auch die vermischten Rechtsverhältnisse, die Holzrechte der
eigenen Lehensleute und Dritter greifbar. Damit ist Waldgeschichte auch
ein Teil der Sozialgeschichte, denn das 19. Jahrhundert ist geprägt von
Besitz- und Eigentumswandel, von der Ablösung alter Abhängigkeiten und
der Arrondierungsversuche beim Eigentum; die Sozialisierungspläne aus der
Weimarerzeit bedeuten eine Art Endpunkt dieser langen Entwicklung. Die
soziale Verantwortung der Waldeigentümer tritt schließlich noch in den
wirtschaftlichen Notzeiten nach dem 2. Weltkrieg deutlich in den
Vordergrund, während in der Zeit der nationalsozialistischen
Verbandspolitik gerade die Versuche zur Bewahrung
betriebswirtschaftlicher Selbständigkeit auffallen. Der Bestand umfasst
1196 Nummern mit 21,6 lfd. m. Karlsruhe, im Februar 2017 Konrad
Krimm
- Reference number of holding
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Baden, Salem-5
- Extent
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1411 Akten (Nr. 1-33, 35-1412)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Dynastie und Regierung >> Bodensee-Fideikommiss
- Date of creation of holding
-
(1759 - ) 1803 - 1976
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
03.04.2025, 11:03 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- (1759 - ) 1803 - 1976