Bestand
Archiv von Helmstatt: Urkunden, Akten, Amtsbücher, Bilder, Pläne, Karten (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Das Neckarbischofsheimer Archiv der Grafen und
Freiherren von Helmstatt wurde 1975 vom Land Baden-Württemberg für
das Generallandesarchiv Karlsruhe erworben; 1960/61 waren Teile
daraus bereits an das Landesarchiv Saarbrücken verkauft worden.
Danach folgten bis 2018 weitere einzelne Ankäufe und Schenkungen
sowie Übergaben aus Saarbrücken. 1983 wurden die Unterlagen von
Helmstatt im Hochhausener Archiv im Generallandesarchiv hinterlegt,
2007 dann vom Land Baden-Württemberg gekauft.
Inhalt und Bewertung
Überlieferung
einer der Kernfamilien innerhalb der Kraichgauer
Reichsritterschaft, die bis zur Reformation eine starke Stellung im
Hochstift Speyer besaß. Am kurpfälzischen Hof in Heidelberg nahmen
die Helmstatts bis zum Konfessionswechsel der Kurfürsten um 1700
zentrale Ämter ein. Eine lothringische Linie - die aber über
gemeinsame Besitzrechte im Kraichgau immer mit den dortigen Linien
verbunden blieb - erwarb durch vorteilhafte Heiraten mehrere
lothringische Herrschaften und erreichte im 18. Jahrhundert den
Zutritt zum französischen Königshof. In der Revolution vertrieben
und in den Kraichgau zurückgekehrt, schuf diese gräfliche Linie in
Hochhausen einen zweiten Herrschaftsmittelpunkt, der bis heute im
Besitz der Familie ist.
1. Familien- und
Besitzgeschichte: Die Ritter von Helmstatt gehörten zu den ältesten
und angesehensten niederadeligen Geschlechtern des Kraichgaus. Es
gilt als sicher, daß sie aus demselben Sippenverband hervorgingen,
dem auch die Familien Göler von Ravensburg und von Mentzingen
entstammen. Als gemeinsamer Stammvater wurde Raban (oder Raven) de
Wimpina (1) identifiziert, der um 1190 die Tiefburg begründet haben
soll, nach der der Ort Rappenau seinen Namen erhielt. Einen Hinweis
auf die enge Verwandtschaft der drei Familien liefert ihr annähernd
identisches Wappen, das einen schwarzen Raben in Silber zeigt.
Dieter der Alte, mutmaßlich ein Enkel Rabans de Wimpina, hat sich
als erster nach dem Sitz Helmstadt benannt, er gilt als Stammvater
aller späteren Linien des Geschlechts. 1258 tritt er als Dytherus
miles de Helmstat anläßlich des schiedsgerichtlichen Austrags eines
Streits um einen Hof und einen Wald in Siegelsbach urkundlich in
Erscheinung (2). 1284 bestellte König Rudolf I. dessen Söhne Gerung
(+ 1307) und Rabo (+ 1311) zu Burgmannen der Pfalz in Wimpfen und
verpfändete ihnen zwei Teile des Gerichts in Helmstadt (3). Von
diesen beiden Söhnen Dieters leiten sich die Hauptstämme der
Familie ab. Während die Nachkommen Gerungs, zu denen wohl auch der
jüngere Dieter, der Fortsetzer der Wimpfener Stiftschronik, gehörte
(4), in dem vom Reich zu Lehen gehenden Ort Helmstadt ihren
Hauptsitz einrichteten und 1684 ausstarben, nahm Rabo in dem
spätestens Ende des 13. Jahrhunderts vom Bistum Worms als Lehen
erworbenen Neckarbischofsheim Residenz, wo seine Urenkel Raban III.
(+ 1398) und Wiprecht der Alte (+ 1408) ihrerseits eigene
Familienzweige begründeten. Rabans Nachkommen, verzweigt in die
Äste Fürfeld und Waibstadt, starben schon 1627 aus. Die
Nachkommenschaft Wiprechts teilte sich noch einmal in eine
Oberöwisheimer und eine Neckarbischofsheimer Linie; von letzterer
spalteten sich vom 14. bis zum 17. Jahrhundert weitere, teilweise
kurzlebige Nebenzweige ab, die u.a. in Untergimpern, Wagenbach,
Grombach und in den lothringischen Herrschaften Altroff, Dürkastel
und Mörchingen (Morhange) sowie im elsässischen Hingsingen
(Hingsange) begütert waren. Die Linien Neckarbischofsheim und
Dürkastel erloschen 1795 und 1802, Erbe des Gesamtbesitzes wurde
der von dem kinderlosen Pleikard Maximilian Augustin von Helmstatt
zu Dürkastel 1774 adoptierte Franz Ludwig von Helmstatt aus der
vormals Oberöwisheimer, seit 1750/1751 Hochhausener Linie, die mit
Graf Raban (+ 1932) bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts
blühte (5). Die Herren von Helmstatt waren vor allem in dem Dreieck
zwischen Heilbronn, Sinsheim und Mosbach begütert. Hier liegt der
vom Reich zu Lehen gehende namengebende Ort Helmstadt und das
wormsisch lehenbare, später zum Hauptsitz ausgebaute
Neckarbischofsheim. In weiteren Orten - Berwangen, Bonfeld,
Flinsbach, Fürfeld, Hasselbach, Kälbertshausen, Oberöwisheim,
Rappenau, Siegelsbach, Waibstadt u.a. - verfügte die Familie über
beträchtlichen allodialen und lehenbaren Besitz, wobei bis zum Ende
des Alten Reiches Kurpfalz und Württemberg sowie die beiden
rheinischen Hochstifte Speyer und Worms die wichtigsten Lehensgeber
waren. Zusätzlichen Streubesitz (Liegenschaften, Rechte und
Nutzungen) hielt die Familie in einem Raum, der im Westen bis
Straßburg und Bensheim (6), nach Lothringen und ins Saarland, im
Osten und Südosten bis tief nach Württemberg (7) hinein reichte.
Trotz einiger größerer Verkäufe und trotz des Abgangs von
Allodialgütern an angeheiratete Verwandte gelang es den von
Helmstatt, ihr Familienvermögen im großen und ganzen
zusammenzuhalten. Größere Umschichtungen im Gesamtvermögensstand
und Verluste resultierten vor allem aus dem Erbanfall des
namengebenden Helmstadt an die verschwägerten von Berlichingen
(1684), wodurch ein bis ins 19. Jahrhundert hinein immer wieder
erneuerter Rechtsstreit ausgelöst wurde (8), aus dem Tausch des
Helmstattschen Drittels an der Herrschaft Oberöwisheim gegen das
speyerisch (eigentlich weißenburgisch ) lehenbare Dorf Hochhausen
am Neckar und ein Drittel des Dorfes Kälbertshausen (9), aus dem
Verlust der elsässischen und lothringischen Besitzungen während der
Französischen Revolution (10), aus dem Anfall des gesamten
verbliebenen Familienvermögens an die einzig überlebende
Hochhausener Linie (1795/1802) sowie aus dem teils mit
französischen Entschädigungsgeldern, teils mit Krediten
finanzierten Erwerb der Güter Großeicholzheim-Heidersbach,
Finkenhof und Schopfenhof (11) in der ersten Hälfte des 19.
Jahrhunderts. An den seit Ende des 16. Jahrhunderts errichteten
Fideikommissen (12), Erbregelungen und sonstigen Familienverträgen,
in denen der Stammsitz Neckarbischofsheim besondere
Berücksichtigung findet, ist die Tendenz erkennbar, das
Familienvermögen prinzipiell allen Angehörigen nutzbar zu machen
und zu sichern. Dank dieser vertraglichen Vorarbeit verlief der
Übergang des größten Teils der Vermögensmasse auf die Linie
Hochhausen weitgehend konfliktfrei. Das urkundlich erstmals 988
erwähnte Neckarbischofsheim wurde seit Mitte des 14. Jahrhunderts
planmäßig zum Hauptsitz der Familie und zur Stadt ausgebaut (13).
Hoheitsrechte und Einkünfte standen wohl nur den hier begüterten
Linien zu, also dem Neckarbischofsheimer "Stamm" und später
wahrscheinlich auch den aus ihm abgeleiteten "Ästen" Dürkastel und
Oberöwisheim (14). Gleichwohl entwickelte sich Neckarbischofsheim
nach und nach zum Kristallisationspunkt der Interessen der
Gesamtfamilie und ihres adeligen Selbstverständnisses. So entstand
in der Johannes dem Täufer geweihten vormaligen Pfarrkirche seit
Mitte des 14. Jahrhunderts eine zentrale Grablege, die im 17.
Jahrhundert erweitert und im Spätbarock durch eine neue Gruft
ergänzt wurde (15). Die rund 45 Grabmäler der "Totenkirche" von
Neckarbischofsheim gelten als die am vollständigsten erhaltene
Sepultur eines Kraichgauer Adelshauses (16) und sind von teilweise
beachtlicher künstlerischer Qualität. Als Adelssitze entstanden
seit dem 14. Jahrhundert südlich der Stadt die Alexanderburg, von
der heute nur noch spärliche Reste vorhanden sind, und im Westen
ein Mitte des 16. Jahrhunderts ausgebautes Wasserschloß (17), von
dem noch der ehemalige Palas, das sog. Steinerne Haus, steht. In
diesen Schlössern, seit Ende des 18. Jahrhunderts wahrscheinlich im
Wasserschloß, wurde das orts- und grundherrliche Amt mitsamt
Aktenregistratur und Archiv eingerichtet. Auch der Anfang des 17.
Jahrhunderts im Stil der Spätrenaissance errichtete Bau der
Stadtkirche (18) diente nicht zuletzt der Repräsentation des
Ortsadels und wertete Neckarbischofsheim als ländliche
Kleinresidenz auf. Als Inhaber des Patronatsrechts auf vielen ihrer
größeren Besitzungen nahmen die von Helmstatt - wie die meisten
ihrer kraichgauischen Standesgenossen - frühzeitig für die Lehre
Luthers Partei. Alexander und Philipp von Helmstatt bestallten
schon um die Mitte der zwanziger Jahre den Prädikanten Nikolaus
Renneysen und führten wohl schon bald nach dem Bauernkrieg die
Reformation auf ihren Herrschaften und Gütern im Kraichgau, wohl
auch auf denjenigen im nördlichen Elsaß (Hinsingen) und in
Lothringen (Dürkastel, Altroff etc.), ein (19). Das Festhalten am
Luthertum hat zeitweise das Verhältnis der Familie zum reformierten
Heidelberger Hof stark belastet (20). So wurde etwa der
kurpfälzische Marschall Pleikard von Helmstatt 1604 auf Betreiben
der reformierten Hofpartei aus seinem Amt gedrängt (21). Der Anfall
der elsässischen und lothringischen Besitzungen an Frankreich seit
1648 und der Eintritt in neue Heiratskreise ließ den dort
begüterten Familienzweigen vermutlich schon bald die Rekonversion
zum Katholizismus geraten erscheinen. Jedenfalls waren die mit dem
französischen Hochadel verschwägerten und in den Grafenstand
erhobenen französischen Helmstatt durchweg katholisch, ebenso wie
Franz Ludwig von Helmstatt zu Hochhausen , der 1774 durch Adoption
eine Anwartschaft auf die französischen Herrschaften erhalten hatte
und nach 1802 den Gesamtbesitz der Familie auf sich vereinigen
konnte. Dessen Nachkommen befanden sich bis zum Aussterben der
Familie Mitte des 20. Jahrhunderts in der paradoxen Situation,
ihren katholischen Privatgottesdienst in der Totenkirche von
Neckarbischofsheim durch die dortige evangelische Gemeinde
vertraglich genehmigen lassen zu müssen. Ansehen und Wirkungskreis
der Familie beruhten zu einem guten Teil auf ihren exzellenten
Beziehungen zu fürstlichen Höfen. Von allen landesherrlichen
Residenzen der näheren und weiteren Umgebung war für den
Kraichgauadel diejenige der Pfalzgrafen bzw. Kurfürsten in
Heidelberg sicher am attraktivsten, weil die hier seit dem frühen
15. Jahrhundert betriebene "quasi-königliche Politik" (22) und
aufwendige Hofhaltung dem Adel eine Fülle von
Karrieremöglichkeiten, Diensten und Posten bei Hof, in den
Zentralbehörden und ländlichen Ämtern offerierte. Sicher ist es
nicht übertrieben, Heidelberg als das natürliche Zentrum der
Kraichgauer Ritterschaft zu bezeichnen (23). Auch für die von
Helmstatt war der kurfürstliche Hof seit dem ausgehenden 14.
Jahrhundert vor allem als Mittelpunkt des maßgeblichen politischen
Satellitensystems der Region bedeutsam (24), weniger als Lehenhof
(25). Zwar sorgten etwa seit der Mitte des 16. Jahrhunderts sowohl
die kurfürstliche Politik durch Mediatisierungskampagnen und die
Einführung des reformierten Bekenntnisses als auch die Kraichgauer
Ritterschaft durch ihren Anschluß an die schwäbischen Ritterkantone
für eine starke wechselseitige Entfremdung. Dennoch spielten Hof
und Verwaltung der Kurpfalz in den Karrieren der von Helmstatt
weiterhin eine bedeutende Rolle (26). Noch wichtiger für deren
familienstrategische Karriereplanung war das Hochstift Speyer, das
aufgrund politischer Abhängigkeit und enger personeller
Verflechtungen als eine Art "Landesbistum der Kurpfalz und zugleich
eifersüchtig gehütete Versorgungsstätte" des hier dominierenden
Kraichgauadels charakterisiert worden ist (27). Drei
Familienangehörige erlangten hier die Bischofswürde und damit
zugleich den persönlichen Reichsfürstenstand (28), und allein im
Zeitraum von 1350 bis 1540 bekleideten nicht weniger als 20
Familienmitglieder ein Kanonikat (29) und wichtige Funktionsstellen
(30) Zum Hochstift Worms, einem ihrer wichtigsten Lehengeber, und
dem dortigen Domkapitel scheinen die Beziehungen der von Helmstatt
ansonsten eher dünn gewesen zu sein (31). Unter den weltlichen
Höfen der weiteren Umgebung spielte als Dienstherrschaft und
Karrieresprungbrett noch derjenige der Herzöge von Württemberg eine
herausragende Rolle, der zahlreichen Familienangehörigen ländliche
Verwaltungsposten (Obervogteien) übertrug. Pleikard von Helmstatt
hatte dort in den ersten Jahren des Dreißigjährigen Krieges sogar
das Amt des Landhofmeisters inne (32). Die beiden badischen Höfe
fielen als Dienstgeber dagegen kaum ins Gewicht. Die Masse der
Besitzungen der von Helmstatt lag im nördlichen Kraichgau und
grenzte damit unmittelbar an den Machtbereich der seit dem 14.
Jahrhundert nach Süden ausgreifenden Kurpfalz. 1329 und 1380 war es
den Pfalzgrafen gelungen, mit der Meckesheimer und der Stüber Zent
zwei Gerichts- und Regalienbezirke als Reichspfänder zu erwerben
(33), die unmittelbar an die wichtigsten Familiengüter um
Neckarbischofsheim und Waibstadt grenzten oder diese gar, wie im
Falle Bargens, Helmstadts und Flinsbachs, umschlossen. Wohl regelte
der 1560 zwischen Kurpfalz und dem sich gerade konstituierenden
Ritterkanton Kraichgau der Schwäbischen Reichsritterschaft
abgeschlossene Zentvertrag die jeweiligen Befugnisse der
niederadeligen Herrschaften innerhalb der Gerichtsbezirke, doch als
Instrumente zum Ausbau der kurpfälzischen Landeshoheit boten beide
Zenten bis weit ins 18. Jahrhundert hinein häufigen Anlaß zu
Streitigkeiten um Huldigung, Jurisdiktion, Gefälleerhebung ,
Weiderechte, Kollektation und sonstige hoheitliche Befugnisse (34).
Auch der Familie von Helmstatt, die 1572 von Kaiser Maximilian II.
ein Privileg erlangt hatte, das die Ladung ihrer Untertanen vor
fremde Gerichte ausschloß (35), bestritt oder erschwerte Kurpfalz
die erstinstanzliche Jurisdiktion, und erst recht nahm man in
Heidelberg an der Einrichtung eines für deren Kleinterritorium
zuständigen Appellationsgerichts Anstoß. Über die Herrschafts- und
Verwaltungspraxis der von Helmstatt, die mit dem größten Teil ihrer
rechtsrheinischen Besitzungen dem Kanton Kraichgau der
Reichritterschaft inkorporiert waren, ist den Akten nur wenig zu
entnehmen. In Neckarbischofsheim wurde sicher schon im späteren
Mittelalter ein Amt eingerichtet, deren Inhaber aber frühestens
1594 aktenkundig werden (36). Diese Amtmänner scheinen für die
Herrschaften und Besitzungen der Familie im Kraichgau und in den
unmittelbar angrenzenden Gebieten zuständig gewesen zu sein. Wegen
der Zerrissenheit und Größe dieses "Territoriums" dürften sie aber
wohl von örtlichen Schultheißen, Pflegern, Schaffnern, Förstern und
sonstigen Bedienten unterstützt worden sein (37). Bemerkenswert für
eine niederadelige Herrschaft ist der Aufbau einer zweistufigen
Gerichtsbarkeit, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in
Gestalt eines den örtlichen Dorfgerichten und dem dortigen
Stadtgericht übergeordneten "adeligen Hofgerichts" in
Neckarbischofsheim (38) installiert wurde. Nach der Mediatisierung
der Reichsritterschaft und der Integration der von Helmstattschen
Besitzungen in den neuen badischen Staat blieb die jetzt als
Rentamt bezeichnete Stelle in Neckarbischofsheim neben dem
kurzlebigen, in der Alexanderburg eingerichteten staatlichen
Bezirksamt bis zum Ende des 19. Jahrhunderts bestehen. Zunächst
scheint sich die Familie der von zahlreichen "neubadischen"
Grundherren getragenen Agitation für die Restitution ihrer
verlorenen herrschaftlichen Rechte angeschlossen zu haben. Als aber
teils durch die langwierige Grundlastenablösung, teils durch
freiwilligen Verzicht (vor und nach der Revolution von 1848) die
noch verbliebenen hoheitlichen Befugnisse der Familie weiter
schwanden, nahm auch das Rentamt in Neckarbischofsheim immer mehr
den Charakter einer privaten adeligen Domänenverwaltung an.
Spätestens seit 1806 gab es in dem relativ weit entfernten
Hochhausen, der zweiten Residenz der gräflichen Familie, einen
Amtmann oder Verwalter (39), ein für Oberbiegelhof, Hoch- und
Kälbertshausen zuständiges Amtsrevisorat ist seit 1810 belegt
(40).
2. Archiv- und
Überlieferungsgeschichte: Entsprechend dem Rang und Reichtum der
Familie dürfte deren von größeren Verlusten verschont gebliebenes
Archiv zu den bedeutendsten des Kraichgaues gehören. Es ist davon
auszugehen, daß in dem zum Hauptort ausgebauten Neckarbischofsheim
schon früh, etwa seit dem 16. Jahrhundert, eine zentrale
Registratur oder ein Archiv für die kraichgauischen Herrschaften
und Güter existierte, wenngleich die vorhandenen Akten hierzu kaum
etwas hergeben (41). Die früheste Erwähnung des im Wasserschloß,
dem heutigen Steinernen Haus, untergebrachten Archivs betrifft
dessen Verwüstung im Dreißigjährigen Krieg (42). Wie und ob sich
die Ausbildung separater Familienzweige während der frühen Neuzeit
oder etwa die Teilung des Hauptstamms der Familie in einen
gräflichen und einen freiherrlichen Zweig im 18. Jahrhundert auf
Bestände und Organisation des Archivs ausgewirkt haben, bleibt
ebenfalls unklar. Im elsässischen Hinsingen und im lothringischen
Mörchingen bestanden bis Ende des 18. Jahrhundert eigene
Registraturen, vielleicht auch schon in Hochhausen am Neckar. Von
1741 bis 1762 ist Georg Christoph Hermann Daber, von dem auch das
älteste erhaltene Repertorium stammt (43), als hauptamtlicher
Archivar in Neckarbischofsheim nachweisbar, seit 1777 der
kaiserliche geschworene Notar Ludwig Friedrich Sutorius (44) und
seit 1793 Ferdinand Friedrich Silbereysen (45). Während der
Französischen Revolution gelangten Teile der Hingsinger und
Mörchinger Registraturen nach Neckarbischofsheim und nach Koblenz
(46). In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts scheint das Archiv
allenfalls nebenamtlich von den jeweiligen Rentamtmännern oder
sonstigen Amtleuten mitbesorgt worden zu sein. So bot
beispielsweise 1843 Karl Wagner, Sohn des Amtsrevisors in
Neckarbischofsheim und Schreibergehilfe, die Einrichtung des
grundherrlichen Archivs und die Führung der rentamtlichen
Registratur an (47). Seit den späten vierziger Jahren hat sich der
als Helmstattscher Familienhistoriker hervorgetretene Pfarrer
Johann Heinrich August Schmitthenner auch um das Archiv gekümmert,
ein Teil der Bestände wurde durch ihn verzeichnet. Nachdem Teile
des Archivs nach Hochhausen abgegeben worden waren, ordnete in den
achtziger Jahren der Eberbacher Bürgermeister Johann Gustav Weiss
den in Neckarbischofsheim verbliebenen Rest (48). In diesem
Ordnungszustand verblieb das Archiv bis zum Ende der fünfziger
Jahre des 20. Jahrhunderts im Steinernen Haus, dessen
Lagerungsbedingungen - nach dem starken Schimmelbefall des
Bestandes zu urteilen - nur als ungenügend bezeichnet werden
können. Angesichts des absehbaren Erlöschens des Geschlechts derer
von Helmstatt beauftragte 1959 die Kommission für saarländische
Landesgeschichte den Privatmann und Hobby-Antiquar Hermann Peter
Barth aus St. Ingbert, mit der damals schon über siebzigjährigen
Gräfin Elisabeth Verhandlungen über einen Ankauf der saarländische
und lothringische Betreffe aufweisenden Archivalien aufzunehmen.
Mit Zustimmung der Eigentümerin nahm Barth vor Ort offenbar eine
recht willkürliche Auswahl vor. 1961 erwarb das Saarbrücker
Landesarchiv über diesen Mittelsmann 650 Urkunden, 17 Amtsbücher
und etwa 3 m Akten, die sich angeblich nur auf die linksrheinischen
Besitzungen der Helmstatt, vor allem auf Hinsingen und Mörchingen,
bezogen, tatsächlich aber auch zahlreiche rechtsrheinische
Pertinenzen beinhalteten (49). Schlimmer noch als dieses Zerreißen
des Archivkörpers war, daß Barth während seiner Auslesetätigkeit
auf undurchsichtige Weise zahlreiche Archivalien in seinen Besitz
brachte; dies blieb zunächst unbekannt (50). Als aus dem Erbe der
Gräfin Elisabeth einige besonders wertvolle Einzelstücke in den
Antiquariats-Handel gegeben wurden (darunter eines der wenigen
ritteradligen Turnierbücher aus dem Kraichgau), erwarb 1975/76 das
Land Baden-Württemberg das Neckarbischofsheimer Archiv für das
Generallandesarchiv Karlsruhe ; von einigen Archivalien, die von
anderen Familienzweigen aus dem Handel zurückerworben worden waren,
erhielt das Generallandesarchiv Fotografien (51). Zwischen 1977 und
1988 wurden die von Barth vorgenommenen falschen
Ortspertinenz-Zuweisungen durch den Austausch mehrerer Urkunden
zwischen Karlsruhe und Saarbrücken teilweise korrigiert. 1982/83
wurde das Schriftgut der Hochhausener Verwaltung dem
Generallandesarchiv als Depositum überlassen (52). Dies konnte 2007
vom Land Baden-Württemberg erworben werden. Weitere Zuwächse
erhielt der Karlsruher Bestand bis zum Jahr 2000 als Schenkung von
Josef Graf Strachwitz-Helmstatt, vor allem aber durch den Ankauf
eines Teils der aus dem Nachlaß Barth stammenden
Helmstatt-Archivalien über ein Auktionshaus in Saarbrücken 1989.
Schließlich erwarb das Generallandesarchiv 2001 und 2002 von dem
Berliner Auktionshaus Stargardt weitere Urkunden, Akten, Stammbäume
etc., die ebenfalls aus dem Nachlaß Barth stammten, sowie zu guter
Letzt den Rest dieses ganzen fehlgeleiteten Teilbestandes, diesmal
mit Hilfe des Stadtarchivs St. Ingbert, das den Kontakt zu den
Erben Barths herstellte (53). Da durch diese späten Zukäufe die
Trennlinien zwischen dem Karlsruher und dem Saarbrücker Bestand ein
weiteres Mal verunklart worden waren, einigten sich beide Archive
2007, durch Tausch noch einmal Randkorrekturen vorzunehmen. In den
Titelaufnahmen vorkommende Orts- und Personennamen wurden nur dann
indiziert, wenn sie nicht durch die zugehörigen
Abschnittsüberschriften bereits erschlossen waren. Karlsruhe im
Oktober 2007 Dr. Peter Steuer Anmerkungen 1 WUB II, S. 269 (Nr.
464). 2 Ed. in ZGO 15 (1863), S. 305 3 Regesta Imperii VI, Nr. 1862
(= 69 von Helmstatt, Urk. 313). 4 Chronica Ecclesiae Wimpinensis
auct. Burcardo de Hallis et Dythero de Helmestat, hg. Von H.
Boehmer, in: MGH SS XXX,1, S. 659 ff. 5 Zur Genealogie der von
Helmstatt siehe Kneschke, Adelslexikon IV, S. 299 f.;
Schmitthenner, Grabmale, S. 28 f. und (teilweise abweichend)
Möller, Stammtafeln III, S. 280 ff. 6 Zu den Besitzungen im und
rund um den Odenwald vgl. Martin, Helmstatt. 7 Einzelnachweise bei
von Alberti, Württ. Adels- und Wappenbuch I, S. 298 f. 8 GLA 69 von
Helmstatt, A 387, 410, 416-418, 422, 424, 429, 1360, 1777, 2365,
2370. 9 Hierzu GLA 69 von Helmstatt, A 670 und A 671, außerdem die
Familienchronik Graf Pleikards (GLA 69 von Helmstatt, A2343) S. 91
ff. 10 GLA 69 von Helmstatt, A 603, 2331, 2336, 2337, 2380. 11 GLA
69 von Helmstatt, A 1560, 1644, 1915, 2134, 2149. Zu den erwähnten
Besitzverschiebungen vgl. auch GLA 69 von Helmstatt, A 2342, S. 107
ff., ferner die (auf denselben Verf. zurückgehende?) Chronik in GLA
69 von Helmstatt, A 2073, II. Teil, S. 93 ff. 12 Der Fideikommiß
wurde 1597 gestiftet und 1645 erneuert, vgl. GLA 69 von Helmstatt,
A 286, 287, 290, 414, 457, 753, 2287. 13 Das vermutl. nach
Wimpfener Vorbild gestaltete Stadtrechtsprivileg wurde zwischen
1358 und 1378 durch die Brüder Wiprecht I. und Raban III. von
Helmstatt erworben, vgl. Keyser, Bad. Städtebuch, S. 127. 14
Entsprechend äußert sich Möller, Stammtafeln III, S. 283 zum
Dürkasteler Ast. 15 Beisel, Pfarrkirche, S. 57 f., vgl. auch
Schmitthenner, Grabmale. 16 Seeliger-Zeiss, Grabdenkmäler, S. 224.
Für die Bedeutung der Grablege in Neckarbischofsheim spricht auch,
daß mehrfach auswärts verstorbene Familienangehörige, teils
Jahrzehnte nach ihrem Tod, nach Neckarbischofsheim überführt
wurden, so in GLA 69 von Helmstatt, A 2279 (1663). 17 Beisel,
Schlösser, S. 78 ff.; Krimm, Burgfrieden, S. 85 ff. 18 Vgl. Beisel,
Stadtkirche. 19 Beisel, Zeit der Reformation, S. 101. 20 Press,
Ritterschaft, S. 55-81. 21 Press, Calvinismus, S. 449. 22 Zitat von
Peter Moraw nach Press, Ritterschaft, S. 42. Zur Attraktivität des
Heidelberger Hofes vgl. auch Fouquet, Stadt, Herrschaft,
Territorium, S. 82 ff . 23 So Ehmer, Reformation, S. 175. 24 Vgl.
Andermann, Die niederadelige Klientel, S. 119 f.; Spiegel,
Urkundenwesen, passim. 25 Mit Ausnahme der Dorfes Berwangen waren
die kurpfälzischen Lehen der von Helmstatt nicht sonderlich
bedeutend. 26 Hierzu Press, Ritterschaft, passim; Derselbe,
Calvinismus, passim. 27 Fouquet, Reichskirche und Adel, S. 193. 28
Raban I. (Pontifikatsjahre: 1396-1439), Reinhard I. (1438-1456),
Ludwig (1478-1504); vgl. Fouquet, Speyerer Domkapitel, S.574-590
und GLA 69 von Helmstatt, A 4, 201, 218, 537. 29 Fouquet, Speyerer
Domkapitel, S. 563-596. Auch in späteren Jahrhunderten erhielten
zahlreiche Angehörige der Familie Domherrenpfründen. 30 Fouquet,
Ritterschaft, Hoch- und Domstift Speyer etc., S. 231-233; ders.,
Speyerer Domkapitel, S. 563-595. 31 Zumindest drängt sich dieser
Eindruck bei der Auswertung der im vorliegenden Inventar
verzeichneten Akten auf, Literatur hierzu fehlt. 32 Einzelnachweise
bei Georgii-Georgenau/Pfeilsticker/Bernhardt. 33 Lenz, Dilsberg, S.
14-16; Karte S.65. 34 Derselbe, S. 140 ff.; vgl. auch GLA 69 von
Helmstatt, A 146 f., 196, 820, 972, 979-981, 1213, 1301. 35
Fouquet, Stadt, Herrschaft, Territorium, S. 111 f. 36 GLA 69 von
Helmstatt, A 785. 37 GLA 69 von Helmstatt, A 2063 ("Freijäger in
Hochhausen, 1763), A 805 (Förster in Oberbiegelhof und Hasselbach),
A 806 (Bezirksförster für Neckarbischofsheim und Oberbiegelhof). 38
Zwischen 1569 und 1627 mehrfach genannt (GLA 69 von Helmstatt, A
919, 931, 1512, 1835-1840, 1843); vgl. zu den adeligen Hofgerichten
auch Press, Ritterschaft, S. 77 f. Laut A 69/931 tagte das
"Hofgericht" 1575 im Rathaus von Neckarbischofsheim und wurde
vermutlich mit Amtleuten der freiherrlichen Verwaltung besetzt. Im
selben Jahr pochten die von Helmstatt gegenüber dem Hofgericht
Rottweil auf ein Gerichtsprivileg Maximilians II., das laut Fouquet
(Stadt, Herrschaft, Territorium, S. 111) nur als Insert einer
Konfirmation K. Ferdiands II. von 1629 erhalten ist (GLA 66/10960,
fol. 208r-210v). Ende des 16. Jh. nannte sich das Gerichtspersonal
offiziell "Hofrichter und Assessoren des adeligen Hofgerichts" (A
69/1835). In einem langwierigen Verfahren mußte sich Karl Ludwig
von Helmstatt zwischen 1616 und 1629 gegen die Anfechtung des
Maximilianeischen Exemtionsprivilegs durch das Hofgericht Rottweil
zur Wehr setzen (GLA 69 von Helmstatt A 393). 39 GLA 72/5600. 40
GLA 69 von Helmstatt, A 791. 41 Die frühesten erhaltenen
Archiv-Verzeichnisse (GLA 69 von Helmstatt, A 183) stammen - der
Schrift nach - mutmaßlich aus dem 16. Jh. 42 GLA 69 von Helmstatt,
A 717. 43 Zu ihm: GLA 69 von Helmstatt, A 188-189, 2356. 44 GLA 69
von Helmstatt, A 1539, 1549. 45 GLA 69 von Helmstatt, A 187, 1824.
46 Krimm/Andermann, Archive, S. 46 f. 47 GLA 69 von Helmstatt, A
1025. 48 Diese Ordnung mit stichwortartigen Inhaltsangaben ist
publiziert in ZGO 50 (1896), S. m 20 - m 31. 49 Zum Ankauf von
Teilen des Helmstatt-Archivs durch das Saarland existiert ein
undatierter Bericht des Landesarchivs Saarbrücken in: GLA,
Bestandsakte 7511.3-F/19. 50 GLA, Bestandsakte 7511.3-F/19. 51
Ebenda. Die Verhandlungen mit Joseph Grafen Strachwitz-Helmstatt
liefen seit 1971; in diesem Jahr wurde auch schon das gesamte
Archiv im Umfang von rund 40 lfd. m aus Neckarbischofsheim nach
Karlsruhe verbracht. 52 Ebenda. 53 Ebenda.
3.1. Urkunden:
Archivgeschichte: Das Neckarbischofsheimer Archiv der Familie von
Helmstatt bildete als Gesamtarchiv für alle Linien des Hauses wohl
seit Mitte des 15. Jahrhundert einen natürlichen Nucleus. Bei der
Stammeseinung von 1393 war der künftige Aufbewahrungsort noch zu
bestimmen; wichtige Urkunden hinterlegte man auch bei Dritten, etwa
eine brandenburgische Schuldverschreibung über 3000 fl in einer
Kiste im Speyerer Domstift oder auf Burg Fleckenstein (vgl. 1444
November 3, U 248; 1472 Juli 14, U 276). Die Einung vom 4. August
1458 (U 1204) legte jedoch fest, dass für die "gemein brieff" der
Ganerbschaft ein eigenes "gewolb" im "Steinhaus", also dem
Neckarbischofsheimer Wasserschloss, eingerichtet werden sollte; das
schloss nicht aus, dass nicht auch in anderen Wohnsitzen
Urkundengewölbe existierten, etwa im Neckarbischofsheimer Haus
neben der Kapelle (vgl. 1469 Dezember 23, U 668). Die
Zentralfunktion des Archivs im Steinhaus blieb aber unbestritten,
auch als für die fernen lothringischen Herrschaften Hinsingen (seit
dem 15. Jahrhundert) und Mörchingen (seit Mitte des 18.
Jahrhunderts) ein eigenes Linienarchiv entstand. Ein
Familienvertrag von 1752 (U 970) legte fest, dass ein
gemeinschaftlicher Archivar im Steinhaus für die
Gesamtüberlieferung zuständig sein und für den Austausch von
Abschriften zwischen Neckarbischofsheim und Lothringen sorgen
sollte; schon durch die immer stark verflochtenen Besitz- und
Erbrechte der Kraichgauer und der Lothringer Linien war dieser
Austausch der Rechtstitel unentbehrlich. Ein erstes Verzeichnis
eines Urkundenbestands stammt aus der Zeit nach 1526 (in GLA 69 von
Helmstatt A 183); seine Signaturen (eine einfache Buchstabenzählung
A-Z, AA, BB usw.) sind meist noch schwach auf den Urkunden
erkennbar. Andere Inventare folgten, veranlasst z.B. durch Fluchten
wie etwa das Exil der Familie in Straßburg während des 30-jährigen
Kriegs (vgl. auch die Liste der 1620 "aus dem Gewölbe in Hinsingen"
nach Saarbrücken verlagerten Archivalien, LHAK 54 H 450). Der
Neckarbischofsheimer Archivar Georg Christoph Hermann Daber, tätig
zwischen 1741 und 1762, legte um 1750 ein umfassendes Repertorium
an (GLA 69 von Helmstatt A 188); er bildete dazu Sachrubriken, die
er memotechnisch mit den "Literae" des Alphabeths verknüpfte (Lit.
A = Attestate, Lit. B = Burgfrieden, Besoldung usw.). Die Willkür
dieser Begriffsbildung und die fehlende Unterscheidung der
Unterbegriffe innerhalb der Hauptgruppe (bei jedem Unterbegriff
ließ er die numerische Zählung neu einsetzen) waren zwar Mängel
dieses Systems; trotzdem ließ sich beim Diebstahl des 20.
Jahrhunderts dann der Nachweis der Zugehörigkeit zum
Neckarbischofsheimer Archiv immer wieder auch anhand dieses
Daberschen Inventars führen. Die Nachfolger Dabers führten dieses
Signaturensystem aus Literae und Numeri bis zum Jahrhundertende
fort (GLA 69 von Helmstatt A 189) . Während der französischen
Revolution flüchtete die lothringische Familie von Helmstatt in den
Kraichgau. Ihr Weg führte wahrscheinlich - wie bei vielen adligen
Réfugiés - über Koblenz. Das helmstattische Archivgut im heutigen
Bestand 54 H im Landeshauptarchiv Koblenz dürfte während dieser
Flucht auf irgend eine Weise verloren gegangen sein. Es ist zu
heterogen, um eine gewollte Auslese zu repräsentieren; die
Gemengelage von lothringischen, elsäßischen, südpfälzischen und
kraichgauischen Pertinenzien schließt aus, dass etwa absichtlich
Schriftgut zum trierischen Lehenbesitz beim Lehensherrn in dessen
Residenzort zurückgelassen worden wäre. Als die Familie später
versuchte, dieses Strandgut wieder zurückzuerhalten, wurde sie von
der preußischen Archivverwaltung allerdings kurz abgefertigt;
Maximilian Duncker als Leiter des preußischen Staatsarchivs in
Berlin beschied Graf Maximilian von Helmstatt 1869, dass der
Bestand sicher in gutem Glauben erworben worden, der helmstattische
Eigentumsanspruch verjährt und die Benutzung im Bezirksarchiv
Koblenz jederzeit möglich sei (GLA 69 von Helmstatt A 585). Preußen
bezog später diesen Bestand Helmstatter Provenienz in die
Extraditionspraxis ein, die in ganz Deutschland für
Archivalienverschiebungen im großen Stil sorgte - allerdings ohne
dabei konsequent zu verfahren. So versorgte Koblenz die preußischen
Bezirksarchive Wiesbaden, Düsseldorf und Metz (Reichsland
Elsaß-Lothringen) mit den entsprechenden Ortspertinenzien, z.T.
auch das bayerische Bezirksarchiv in Speyer, nicht dagegen das
Großherzogtum Baden mit seinem Generallandesarchiv in Karlsruhe,
obwohl die Kraichgauer Betreffe alle einen entsprechenden
Randvermerk erhalten hatten. Schließlich ordnete man in Koblenz
alle Lehenreverse, die sich in der Überlieferung der
helmstattischen Lehensleute des Trierer Erzbischofs erhalten
hatten, der erzstiftischen Überlieferung im eigenen Haus zu (heute
LHAK 1 B). Der Koblenzer Gesamtbestand von Helmstatt, der im
Inventar Leopolds von Eltester (1840) gerade in seiner
Heterogenität gut festgehalten worden war, ist in seinem
verbliebenen Rest heute durch ein online-Inventar erschlossen
(http://www.archivdatenbank.lha-rlp.de, hier 045.01) . Das seit
etwa 1800 vereinigte helmstattische Familienarchiv in
Neckarbischofsheim wurde 1847 durch den Neckarbischofsheimer
Pfarrer Johann Heinrich August Schmitthenner umgeordnet. Er
ersetzte das alte Buchstaben-Signaturenschema durch Locaturen, also
die Lagerungsangabe "Kasten.../Fach.../Faszikel..."; auch
klassifizierte er neu und unterschied zwischen "Familienakten",
"Lehenakten", "Generalia" (mit alphabetischen Sachrubriken) und
Ortsakten (Neckarbischofsheim, Hochhausen usw., vgl. die Inventare
GLA 69 von Helmstatt Akten 2456-2465 ). Die Daber'schen Rubriken
vereinfachte er etwas (Familienverträge, Eheverträge usw.), behielt
aber im Ganzen diese Begrifflichkeit bei. Zugleich bemühte sich die
Familie, deren Interesse an der eigenen reichsritterschaftlichen
Geschichte mit dem Verlust der Herrschaftsrechte stark zunahm, um
den Erwerb von Archivalien auf dem Sammlermarkt; so konnte Graf
Maximilian von Helmstatt 1869 eine Reihe von Lehenreversen der
helmstattischen Vasallen der Bischöfe von Worms aus der Sammlung
des Gießener Mediziners Ernst Ludwig Nebel erwerben, auf die ihn
der Leiter des Staatsarchivs Darmstadt, Ludwig Baur, aufmerksam
gemacht hatte (vgl. 69 von Helmstatt A 585). Auf der anderen Seite
scheint es auch zu Abgaben aus dem Neckarbischofsheimer Archiv an
das Generallandesarchiv in Karlsruhe gekommen zu sein. Der Vorgang
und sein Zeitpunkt sind noch nicht geklärt; tatsächlich finden sich
aber sowohl unter den Urkunden wie unter den Akten des sog. Lehen-
und Adelsarchivs (Bestände GLA 44 und 72) Archivalien, die
Signaturen des Neckarbischofsheimer Archivs tragen und dieser
Provenienz auch klar zuzuordnen sind. Denkbar ist, dass der
Großherzoglich-badische Lehenhof als Nachfolger der alten
Lehensherren des Heiligen Römischen Reiches die neuen Vasallen um
Ablieferung einschlägigen Schriftguts gebeten hatte; denkbar sind
freilich auch schon Vorgänge aus der Zeit vor 1806, bei denen beim
Erlöschen von Lehensverhältnissen die Lehenbriefe an den
Lehensherren zurückgegeben worden waren. Vor und nach 1900
entstanden aus dem gewachsenen historischen Interesse an der
eigenen Geschichte große, breit angelegte Quellensammlungen und
chronikalische Aufzeichnungen, die insbesondere Graf Viktor von
Helmstatt hinterlassen hat; dem entsprach zeitgleich das
landesgeschichtliche Großprojekt der Badischen Historischen
Kommission zur Inventarisierung von Privatarchiven, in deren Rahmen
Johann Gustav Weiss 1896 eine gedruckte Bestandsübersicht des
Neckarbischofsheimer Archivs vorlegte (ZGO 50, 1896, S. m 20 - m
31). Zwischen 1933 und 1935 reihte Hans von Mallinckrodt, der
Schwiegersohn des Grafen Viktor, Nachträge in die Inventare
Schmitthenners ein. Mit den unverheirateten Töchtern des Grafen
Viktor, Hedwig und Elisabeth, starb in den 1960er Jahren die
Familie aus. Seit 1971 kam es zu einzelnen Verkäufen; so gelangten
Prunkurkunden und die helmstattische Ausgabe des Turnierbuchs von
Georg Rüxner über das Heidelberger Antiquariat Tenner in den
Kunsthandel (letzteres heute im Getty-Museum, Los Angeles), ebenso
wurde das Antiquariat Hauenstein in Frankfurt beliefert. Nähere
Familienmitglieder versuchten, dies wenigstens im Einzelfall durch
Rückkauf zu verhindern, was in Heidelberg immerhin bei den Urkunden
gelang; das Generallandesarchiv erhielt aus solchen gelungenen
Rettungsaktionen später Reproduktionen, deren Originale sich heute
im Besitz der Familien Zuleger und von Helmstatt-Hochhausen
befinden oder als Deposita in das Familienarchiv
wiedereingegliedert wurden . Ein bedeutender Teil vor allem der
Urkunden war allerdings schon früher durch das Landesarchiv
Saarbrücken aus dem Neckarbischofsheimer Archiv herausgekauft
worden; 1959 beauftragte das Saarland einen Hobby-Historiker und
Sammler aus St. Ingbert mit der Auslese von Archivgut, das für das
Saarland interessant sein könnte. Der Mittelsmann verfuhr dabei
allerdings so bedenkenlos, dass auch ganz andere Pertinenzien als
die lothringischen, z.B. solche aus dem Kraichgau, aus dem
südlichen Elsaß oder aus Kärnten 1960/61 nach Saarbrücken
gelangten, während er nicht wenige lothringische Betreffe übersah;
im ganzen hatte er 663 Urkunden sowie einige Meter Akten in
Neckarbischofsheim für das Saarland selektiert. Vor allem behielt
er aber einen beträchtlichen Teil seiner Auslese, vermutlich über
200 Urkunden, ohne Wissen der Auftraggeber für sich zurück. Nach
seinem Tod 1965 belieferten seine Erben aus diesem Hort Sammler und
Auktionatoren. Wohl auf diesem Weg gerieten Lehensurkunden der
Grafen von Zweibrücken für die von Helmstatt in die Zweibrücker
Sammlung Schuler, wanderten weiter in die Zweibrücker
Kulturstiftung Gehrlein-Fuchs und zwischen 1996 und 2014
schließlich in das Landesarchiv Speyer (heute Bestand T 100). Die
Verauktionierung helmstattischer Archivalien nahm 1989 im
Saarbrücker Auktionshaus Dawo ihren Anfang. Das Saarland und
Baden-Württemberg, die gemeinsam agierten, konnten wenigstens einen
Teil der Lose erwerben. Bei Auktionen des Hauses Stargardt in
Berlin gelang es Baden-Württemberg 2001 und 2002, die umfangreichen
Urkundenkonvolute vor der Ausbietung als ganze zu kaufen. Ein Rest
des Hehler-Nachlasses, immer noch über 50 Urkunden, gelangte
gleichzeitig aus dem Besitz der Nachkommen über das Stadtarchiv St.
Ingbert an das Generallandesarchiv Karlsruhe. Die Kenntnis und
Rekonstruktionsversuche dieser Vorgänge zogen sich naturgemäß über
Jahrzehnte hin; erst im Dezember 2017 gelang es mit Hilfe der
Speyerer Kollegen, die gestohlenen Lehenurkunden der Grafen von
Zweibrücken in ihrer Provenienz aus dem Neckarbischofsheimer Archiv
zu identifizieren. Auch der saarländische Kauf war in Karlsruhe nur
zufällig und erst 1977 bekannt geworden, nachdem das Land
Baden-Württemberg nach dem Tod der Gräfin Hedwig von Helmstatt von
deren Erben, Joseph Graf Strachwitz-Helmstatt, 1975ff das
Neckarbischofsheimer Archiv erworben hatte; durch die Verwahrung in
durchfeuchteten Räumen des unbewohnten ehemaligen Wasserschlosses
hatte es einigen Schaden erlitten. Beide Archivverwaltungen
versuchten in den Folgejahren, zwischen 1987 und 2011, die kuriosen
Konturen der beiden Bestände in Karlsruhe und Saarbrücken durch
Tausch von Einzelstücken wenigstens für die Benutzung etwas
übersichtlicher zu machen. Da der Vorgang wertneutral bleiben
musste, gelang dies nur zum Teil, konnte letztlich auch gar nicht
gelingen, da immer der eigentlich "unteilbare Rest" eines
ehemaligen Ganzen übrig blieb. So lag der Gedanke eines wenigstens
virtuellen Gesamtinventars nahe. Schon Hans Walter Herrmann schlug
diese Lösung 1977 vor. Der vorliegende Band versucht, ihn in
bescheidenerer Form zu verwirklichen . Einen Zugang von ganz
anderer Seite erhielt der Karlsruher Bestand 1995, als der Sohn
eines verstorbenen GI zwölf Lehenurkunden der Kurfürsten von der
Pfalz und der Bischöfe von Speyer für die von Helmstatt über das
Generalkonsulat Houston, Auswärtiges Amt und Bundesarchiv an das
Generallandesarchiv Karlsruhe gelangen ließ (Zug. 1995 Nr. 127).
Sie stammten jedoch nicht aus dem Neckarbischofsheimer Archiv, wie
es Daber und Schmitthenner inventarisiert hatten; da sie v.a. Lehen
in Gimpern, Neckarzimmern und Steinbach berührten, könnten sie im
Besitz von dortigen Rechtsnachfolgern der Helmstatt, etwa der
Yrsch, gewesen sein. Nachdem Nachforschungen nach dem Verbleib des
Archivs der Grafen von Yrsch in Obergimpern ohne Ergebnis blieben,
wurden die Urkunden zur Helmstatt-Überlieferung genommen. Im Jahr
2000 schenkte Joseph Graf Strachwitz dem Generallandesarchiv einige
Urkunden, die er noch zwischen Bibliotheksbeständen aus
Neckarbischofsheim gefunden hatte (Zug. 2000 Nr. 70). Zu Anfang des
Jahres 2018 schließlich übergab das Stadtarchiv Karlsruhe das
Vidimus einer Heiratsabrede Helmstatt/Seckendorff von 1524 November
28, die anonym (!) dort eingesandt worden war (Zug. 2018 Nr.
2).
3.2. Urkunden: Ordnung und
Verzeichnung: Sowohl in Karlsruhe wie in Saarbrücken waren die
Urkunden vor allem aus konservatorischen Gründen getrennt von den
Akten gelagert worden. Für die älteren Urkunden ergab sich das
schon aus ihrer Einzelverzeichnung im Schmitthennerschen Inventar,
bei den jüngeren wurde in Karlsruhe mit Rücksicht auf die Siegel
ebenso verfahren; soweit sie deswegen Akten entnommen wurden, ist
dies im Regest vermerkt. Prinzipiell hatte Schmitthenner die
Urkunden aber noch im Zusammenhang der Rubriken dargestellt und
keine eigene chronologische Reihe dafür gebildet. Die Karlsruher
Entscheidung für die chronologische Serie entsprach noch der
badischen Archivtradition des 19. Jahrhunderts, mit ihren Vorzügen
und Nachteilen. Bei der Regestierung zeigte sich oft, dass
Schmitthenner oder vielleicht auch schon seine Vorgänger ganze
Urkundengruppen, die zeitgleich und aus demselben Anlass entstanden
waren, willkürlich auf verschiedene Rubriken verteilt hatten. So
mag die Überschaubarkeit von zeitlichem Entstehungskontext die
Nachteile dieser chronologischen Reihung überwiegen (in der z.B.
Serien von Lehensurkunden zertrennt wurden). Die Indices können
solche methodischen Mängel ein Stück weit ausgleichen, dem Druck
des vorliegenden Inventars sind zusätzlich Konkordanzen zu Serien
von Lehensurkunden, Heiratsverträgen und Testamenten beigegeben. Um
die chronologische Reihung auch nicht absolut zu setzen und damit
sinnlos zu überfrachten, wurden bei der Endredaktion einige
Sondergruppen gebildet. Darunter fallen in erster Linie
Vorprovenienzen, die durch Gütererwerb oder Eheverträge in das
helmstattische Archiv kamen, z.B. das Archiv der Hagen von
Hageneck, einer Familie, die als Evangelische in Kärnten in der
Hochphase der Gegenreformation ins Exil ging; erst nach der Heirat
Sabinas von Hagen mit Karl Friedrich von Helmstatt 1645 gelangte
dieses Archiv nach Neckarbischofsheim. Ähnlich, wenn auch weniger
ausgeprägt, liegen die Verhältnisse bei den Provenienzen von
Dienheim, von Liebenstein oder von Hattstatt; grundsätzlich wurden
solche Vorprovenienzen aber nur separiert, wenn sie eine
nennenswerte Anzahl von Urkunden umfassen. Eine andere Gruppe
bilden bäuerliche Liegenschaftsverträge, Kauf- und
Verkaufshandlungen, Heiraten, Schuldscheine o.ä., bei denen die
adlige Herrschaft nur als Siegler oder auch nur als genehmigende
Obrigkeit in Erscheinung tritt. Für den Kraichgau haben sich hier
relativ wenige Urkunden erhalten, die größere Überlieferung findet
sich dazu in den helmstattischen Amtsbüchern (GLA 69 von Helmstatt:
Akten, Amtsbücher usw.). Für die Lothringer Herrschaften tritt
dagegen diese Urkundenform, meist als Notariats- bzw.
Tabellionsinstrumente, stark in den Vordergrund. Da hier jedoch oft
kaum zu unterscheiden ist, ob es sich um Urkunden handelt, die nur
unter obrigkeitlicher Aufsicht entstanden sind, oder um Vorurkunden
zu später herrschaftlichem Besitz, wird diese Gruppe als Ganzes
dargestellt und nicht weiter unterteilt. Ihr steht eine große
Gruppe wohl wirklicher helmstattischer Vorurkunden gegenüber, in
denen adlige Familienverträge, Liegenschaftsgeschäfte, Prozesse,
ältere Lehenbriefe der Herzöge von Lothringen und der Bischöfe von
Metz u.a. aus dem ganzen Mosel- und Saarraum noch ohne direkten
Bezug zur Familie von Helmstatt zusammengestellt sind. Die
Unterteilung dieser Großgruppe nach den Familien, aus deren Besitz
dann die drei helmstattischen Herrschaften Durcastel, Hinsingen und
Mörchingen stammten, soll eine weitere Übersichtshilfe sein, ohne
aber damit wirkliche Überlieferungsgrenzen ziehen zu können . Bis
ins 16. Jahrhundert sind die Urkunden des Bestands GLA 69 von
Helmstatt mit Vollregesten erfasst, für die Zeit danach in etwas
kürzerer Form. Die Entscheidung, wie mit den Urkunden außerhalb
dieses Karlsruher Bestands zu verfahren sei, fiel erst 2017. Deren
Erschließungstiefe ist sehr verschieden: Im Landeshauptarchiv
Koblenz ersetzt eine Regestendatenbank das ausführliche Verzeichnis
des 19. Jahrhunderts, ebenso ist im Landesarchiv Speyer der Bestand
T 100 in Vollregesten online erschlossen. Für den großen
Saarbrücker Bestand existiert dagegen auf der Grundlage eines
Aussteller- und Sieglerverzeichnisses von Hans-Walter Herrmann aus
den Jahren 1961-64 derzeit eine Datenbank, in der nur einige der
älteren Urkunden Regesten erhalten haben. Nachdem alle Versuche
ohne Erfolg blieben, für die Regestierung dieser Urkunden in
Saarbrücken Drittmittel einzuwerben, musste ein Kompromiss
schließlich den kleinsten gemeinsamen Nenner finden: Alle Bestände
außerhalb des Karlsruher Urkundenbestands von Helmstatt werden nur
mit Aussteller, Datum und einem Stichwort zum Inhalt genannt,
ergänzt allenfalls durch die ehemaligen Signaturen des
Neckarbischofsheimer Archivs; dies gilt auch für die Urkunden aus
Neckarbischofsheim, die irgendwann in das Karlsruher Lehen- und
Adelsarchiv geraten sind (s.o.). Abschriften wurden nur für die
Bestände in Karlsruhe und Saarbrücken vollständig erfasst;
Abschriften in Koblenz werden vor allem genannt, wenn sie die
einzige Überlieferung einer Urkunde darstellen, wenn also in
Karlsruhe oder Saarbrücken dazu keine Ausfertigung vorliegt (vgl.
v.a. die Koblenzer Abschriften zu Serien von Lehensurkunden der
Bischöfe von Worms und Speyer, der Pfalzgrafen, der Grafen von
Erbach u.a., bei denen sich im Karlsruher Bestand immer wieder
Lücken finden). Aus dem gleichen Grund wurden auch einige wenige
Urkundenregesten des ältesten Archivinventars des 16. Jahrhunderts
mitaufgenommen (aus GLA 69 von Helmstatt A 183). Zur Formulierung
des Inhaltstichworts hat das Landesarchiv Saarbrücken
dankenswerterweise ca. 300 der nichtregestierten Urkunden
kurzfristig nach Karlsruhe ausgeliehen. Um einen Eindruck vom
Umfang der noch verschollenen Urkunden zu geben, wurden schließlich
auch Einträge des Schmitthennerschen Repertoriums von 1847
aufgenommen, die eindeutig Einzelurkunden galten, sich aber heute
nicht mehr nachweisen lassen. Nicht alle dieser ca. 35 Urkunden
müssen deswegen zum Diebesgut von 1960 gehört haben; einige könnten
auch in die Karlsruher oder Saarbrücker Aktenbestände gelangt sein.
Da ein Teil des Saarbrücker Aktenbestandes noch unerschlossen ist,
kann erst eine künftige Bearbeitung entscheiden, ob die nicht
geringe Anzahl vor allem französischer Pergamenturkunden des 18.
Jahrhunderts im Aktenzusammenhang oder als Einzelurkunden erfasst
werden; im vorliegenden Findbuch sind sie unter den Urkunden nicht
aufgenommen . Das Urkundeninventar von Helmstatt entspricht in
dieser Form nicht dem, was sich der Unterzeichnete als Fernziel
erhofft hatte. Trotzdem kann es im Sinn archivischer Dienstleistung
ein Hilfsmittel sein, das einen großen, vielleicht einen der
bedeutendsten Urkundenbestände reichsritterschaftlicher Provenienz
im Südwesten noch in seiner Zerstreuung rekonstruiert und
übersichtlich macht. Es war ein sehr dankenswertes Entgegenkommen
der Leiter des Generallandesarchivs, für diese Arbeit am Rand der
anderen Dienstaufgaben immer wieder Freiraum zu geben, und es hat
große Freude gemacht, im Ruhestand die Publikation in ihrer
Ausweitung auf die Bestände in anderen Häusern zu Ende zu bringen.
Besonders die Kollegen in den Archiven, die Extraditionen aus
Koblenz verwahren - Düsseldorf/Duisburg, Metz und Wiesbaden - ,
haben auf die freundlichste Weise beim Nachweis der heutigen
Signaturen geholfen; wie reichhaltig gerade die von Koblenz nach
Metz gelangte Überlieferung für die Geschichte der Helmstatts in
ihren Herrschaften Hinsingen und Mörchingen ist, wurde erst damit
deutlich. Kollege Jean-Eric Iung, der Leiter des
Départmentalarchivs in Metz, hat es darüberhinaus selbstlos
übernommen, die schwierigsten französischen Urkunden zu regestieren
- dafür ist ihm sehr zu danken. Ohne die Unterstützung des
Stadtarchivs St. Ingbert und Landesarchivs Speyer wäre auch die
komplizierte Geschichte des Diebstahls von 1960 mit seinem langen
Nachleben nicht aufzuklären gewesen; die Kolleginnen und Kollegen
im Landesarchiv Saarbrücken haben das ganze
Inventarisierungsprojekt aufs freundlichste und hilfreichste
gefördert. Ein ganz besonderer Dank gilt Christa Balharek, die über
viele Jahre ehrenamtlich die Arbeit begleitet, den Index angelegt
und die Redaktion unterstützt hat; ihr fundiertes
landesgeschichtliches Wissen und ihre konsequente Suche noch nach
dem kleinsten lothringischen Dorf hat über viele Hürden
hinweggeholfen. Was diese Arbeit in der Vor-Internet-Zeit bedeutet
hat, konnte der Unterzeichnete ermessen, als er zuletzt die
Indexlemmata für den Saarbrücker Bestand einarbeiten musste, also
für den deutsch-französischen Grenzbereich - heute ist dies durch
Wikipedia und Konkordanzen zu lothringischen Ortsnamen im Netz
wesentlich erleichtert, für Christa Balharek war es noch
topografische Schwerarbeit. In der Regel nennt der Ortsindex beide
Sprachformen, deutsch/französisch; wenn die Quellen nur die
französische Form kennen, bleibt die deutsche weg. Die lange
Bearbeitungszeit brachte es mit sich, dass sich die elektronischen
Hilfsmittel wandelten: Die ältere Erfassung in MIDOSA musste nach
SCOPE migiert werden; für die nicht leichte Arbeit ist Hartmut Obst
besonders zu danken. Sie war jedoch nur möglich bei Übernahme in
das SCOPE-Formular für Sachakten, nicht für Urkunden; die Siegler
haben daher kein eigenes Erfassungsfeld mehr erhalten und sind
entsprechend nicht sortierbar. Auch in der Textgestalt (ohne
Kursive), beim Index und in den Möglichkeiten der Tiefenstaffelung
der Rubriken folgt SCOPE eigenen Regeln für das Druckbild . Der
Karlsruher Urkundenbestand von Helmstatt umfasst 1203 Nummern; in
der Regel werden dabei - die oft zahlreichen - Abschriften unter
der Nummer der Ausfertigung mitgeführt. Die ca. 700 Urkunden des
Saabrücker Bestands sind in eigenen Verweisungen erfasst, soweit
dafür nicht bereits ein Karlsruher Regest vorlag (z.T. liegen
Ausfertigung und Abschrift auf Karlsruhe und Saarbrücken verteilt);
das Gleiche gilt sinngemäß für 15 Urkunden des Bestandes T 100 im
Landesarchiv Speyer, für ca. 140 Urkunden des Bestandes 54 H im
Landeshauptarchiv Koblenz und für die Koblenzer Extradita (1 in
Duisburg, 7 in Metz, 4 in Wiesbaden). 18 Urkunden des Karlsruher
Bestands 44 (Lehen- und Adelsarchiv), die einmal im
Helmstatt-Archiv gelegen haben müssen, sind ebenfalls in
Verweisungen nachgewiesen. Insgesamt dürfte das Archiv der Familie
von Helmstatt also einmal rund 2000 Urkunden umfasst haben.
Karlsruhe, im April 2018 Konrad Krimm
3.3. Urkunden: Publikation
der Regesten: Zur wechselvollen Überlieferungsgeschichte und den
vielen Entnahmen aus dem Helmstatt-Archiv (s. oben
Überlieferungsgeschichte) gehörte auch ein Aderlass des
lothringischen Archivteils, der vermutlich mit der Flucht der
Familie während der Französischen Revolution zusammenhing: ca. 150
Urkunden der eindeutigen Provenienz Helmstatt gelangten in das
Koblenzer Archiv und wurden trotz der Auslieferungsbitte der
Familie von Helmstatt von der preußischen Archivverwaltung nicht
mehr herausgegeben; ein kleiner Teil von ihnen wurde später von
Koblenz aus pertinenzmäßig an die preußischen Bezirksarchive in
Düsseldorf, Metz und Wiesbaden abgegeben. Wiederum mit der
Entfremdung in den 1960er Jahren hing vermutlich der Verkauf von
Urkunden der Herzöge von Zweibrücken für die Herren von Helmstatt
zusammen, die über die Sammlung Lehmann ins Landesarchiv Speyer
gelangten. Angesichts dieser Zersplitterung eines ehemaligen
Bestandes von ca. 2000 Urkunden schien es sinnvoll, wenigstens
ideell ein Gesamtinventar herzustellen; dies hatte bereits
Hans-Walter Herrmann, der Leiter des Landesarchivs Saarbrücken,
1977 vorgeschlagen. Die gedruckte Publikation der Urkundenregesten
im Rahmen der Inventare nichtstaatlicher Archive in
Baden-Württemberg erfasst daher nicht nur den Karlsruher
Urkundenbestand, sondern rekonstruiert aus der
Urkundenüberlieferung mehrerer Archive ein ehemaliges Gesamtarchiv
der Familie von Helmstatt, wie es zeitweise bestanden haben könnte.
Im gedruckten Inventarband sind die Urkunden im Karlsruher Bestand
69 von Helmstatt in Vollregesten erfasst, alle anderen in
Kurzregesten. Die Regesten erfassen die Urkunden im -
Generallandesarchiv Karlsruhe, Bestand 69 von Helmstatt -
Generallandesarchiv Karlsruhe, Bestand 44 Lehen- und Adelsarchiv
(Zugänge aus dem Helmstatt-Archiv) - Hessisches Hauptstaatsarchiv
Wiesbaden Abt. 121 - Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abt.
Rheinland (Duisburg) RW 1138 - Landesarchiv Saarbrücken, Bestand
Helmstatt Urkunden - Landesarchiv Speyer, Bestand T 100 -
Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 54 H - Archives Départementales
de la Moselle, Sous-Série 24 J Mit Rücksicht auf die gemeinsame
Bestellsignatur wurden Urkunden- und Aktenbestand 2023 in einem
Online-Findmittel zusammmengelegt (bis dahin waren sie als die
Bestände 69 Helmstatt Urkunden und 69 Helmstatt Akten geführt
worden). Die Urkunden sind mit dem Nummernzusatz "U" in der
Signatur, die Akten sowie Bilder und Fotos mit "A", die Karten und
Pläne mit "K" und die Amtsbücher mit "R" erfasst. Dabei wurde auch
die vom Datenimport bedingte Erffassung der Urkunden, Bilder und
Karten/Pläne im Sachaktenformular auf das jeweils passende
SCOPE-Formular Nach der Publikation der Urkundenregesten wurde vom
Unterzeichneten das Archiv der Familie von Hagen aus Kärnten (das
über Heirat im 17. Jahrhundert ins Helmstatt-Archiv und 1961 in
Teilen ebenfalls nach Saarbrücken gelangt war), neu bearbeitet und
wurden vor allem dessen Urkundenregesten inhaltlich erweitert;
deren Druck als eigenes Inventar ist für eine Kärtner Zeitschrift
vorgesehen. In das vorliegende Online-Findmittel sind diese
überarbeiteten Regesten zu den Hagen-Urkunden bereits aufgenommen,
während sie in den publizierten Inventaren nichtstaatlicher Archive
noch in der kürzeren Fassung stehen. Karlsruhe, im Januar 2023
Konrad Krimm
4. Gedruckte Quellen,
Regestenwerke und Literatur: Alberti, Otto von: Württembergisches
Adels- und Wappenbuch. 2 Bände. Stuttgart 1889-1916. Andermann,
Kurt: Die niederadelige Klientel der Pfälzer Kurfürsten im späten
Mittelalter. In: Rödel, Volker (Hg.): Der Griff nach der Krone. Die
Pfalzgrafschaft bei Rhein im Mittelalter. Begleitpublikation zur
Ausstellung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
und des Generallandesarchivs Karlsruhe. Regensburg 2000, S.
117-126. Bachmann, Georg August: Über die Lehenfolge der
Seitenverwandten in altväterlichen Stammtafeln, o.O. 1797 Barth,
Hermann Peter: Die Herrschaft Hingsingen, in: Zeitschrift für die
Geschichte der Saargegend 12 (1962), S. 134-188 Beisel, Peter: Von
der Marienkapelle zur Stadtkirche. In: Villa Biscovesheim, S.
131-137. Derselbe: Die alte Pfarrkirche St. Johann. In: Villa
Biscovesheim, S. 57-63. Derselbe: Schlösser, Burgen, Wehranlagen.
In: Villa Biscovesheim, S. 78-93. Derselbe: Die Zeit der
Reformation. In: Villa Biscovesheim, S. 101-106. Derselbe (Hg.):
Villa Biscovesheim, Neckarbischofsheim 988-1988. Neckarbischofsheim
1988. Bernhardt, Walter: Die Zentralbehörden des Herzogtums
Württemberg und ihre Beamten 1520-1629. 2 Bände. Stuttgart 1973.
Böhmer, Friedrich (Hg.): Regesta Imperii Bd. VI. Bearbeitet von O.
Redlich. Innsbruck 1898. Derselbe (Hg.): Regesta Imperii VI.
Bearbeitet von Oswald Redlich, Innsbruck 1898, ND Hildesheim 1969.
Die Rechte des Fürstbischofs von Worms als Lehensherrn und der mit
Expektanz und Eventualbelehnung versehenen Grafen von Coudenhoven
auf das dem Eröffnungsfalle sich nähernde Lehen Bischofsheim im
Kraichgau sammt Zugehörden. Nebst einer Widerlegung der
Bachmännischen Abhandlung, o.O. 1800. Die Reichsunmittelbarkeit der
Herrschaften Hinsingen, Lenning, Frey Altroff, Mörchingen,
Berendorf, Estroff und Kinger in Lothringen aus öffentlichen Akten
und Familien-Urkunden für den Reichsfreiherren Pleikart Maximilian
Augustin von Helmstatt etc. ... bewiesen, o.O. 1792. Ehmer,
Hermann: Die Kraichgauer Ritterschaft und die Reformation. In:
Rhein, Stefan (Hg.), Kraichgauer Ritterschaft, S. 173-195. Fouquet,
Gerhard: Reichskirche und Adel. Ursachen und Mechanismen des
Aufstiegs der Kraichgauer Niederadelsfamilie von Helmstatt im
Speyerer Domkapitel zu Beginn des 15. Jahrhunderts. In: ZGO 129
(1981), S. 189-233. Derselbe: Stadt, Herrschaft und Territorium.
Ritterschaftliche Kleinstädte Südwestdeutschlands an der Wende vom
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Fürsten und Bauern - Reichsritterschaft im Kraichgau, hg. von
Clemens Rehm und Konrad Krimm im Auftrag des Heimatvereins
Kraichgau (=Heimatverein Kraichgau - Sonderveröffentlichung 8,
Sinsheim 1992).
- Bestandssignatur
-
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Helmstatt
- Umfang
-
1203 Urkunden, 2465 Akten, Bilder und Fotos, 1380 Amtsbücher, 62 Karten und Pläne
- Kontext
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Familien- und Herrschaftsarchive >> Adel >> von Helmstatt
- Bestandslaufzeit
-
1258 - 1877 (Urkunden); 1344 - 1960 (Akten, Amtsbücher, Karten); ca. 1750 - 1931 (Bilder und Fotos)
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 11:03 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1258 - 1877 (Urkunden); 1344 - 1960 (Akten, Amtsbücher, Karten); ca. 1750 - 1931 (Bilder und Fotos)