Bestand
Schwäbisch Hall, Reichsstadt: Urkunden, Akten und Amtsbücher (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Die Hauptmasse des vorliegenden Bestandes, dessen im Jahre 1803 in Schwäbisch Hall gefertigtes Repertorium auch dort verbliebene Urkunden und Akten miterfasst, wurde 1825 von C. L. F. Lotter ausgehoben und in das Staatsarchiv Stuttgart verbracht. Weiteren Zuwachs erhielt der vorwiegend Urkunden umfassende Bestand durch Ablieferungen des Kameralamts Hall in den Jahren 1834 bis 1836 und nochmalige Aushebungen im Archiv der 1802 an Württemberg gefallenen ehemaligen Reichsstadt durch V. Schloßstein im Jahre 1857. Einige Akten wurden in jüngerer Zeit aus anderen Beständen, vor allem aus dem altwürttembergischen Selektbestand A 155 (Adel II) des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, herausgelöst und provenienzgemäß dem Bestand angeschlossen.
F. Pietsch begann in den 1960er Jahren mit der Neuverzeichnung und chronologischen Ordnung der bislang nur über ein völlig veraltetes Rubrikenschema erschlossenen Urkunden. Während diese im Druck vorliegende Neubearbeitung aber mit dem Ende des Jahres 1479 abschloß, konnte 1977/78 die chronologische Reihung, Umordnung und Neusignierung der Urkunden (bis 1793) fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden. Eine Konkordanz zwischen alten und neuen Signaturen vermittelt nunmehr die im alten Repertorium nicht erkennbare chronologische Ordnung. Nach wie vor verwahrt das Stadtarchiv Schwäbisch Hall einen erheblichen Teil des ehemaligen reichsstädtischen Archivs.
Der Nachtrag aus dem Jahr 2006 (U 3048 - U 3057) stammt aus einer Ablieferung des Hauptstaatsarchivs (Bestand HStAS A 144, Schwäbisch Hall).
Zur Ablieferung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart von 2005 (U 3048 - U 3057): Bei der Bereinigung des Bestands A 144, Schwäbisch Hall, entnahm das Hauptstaatsarchiv Stuttgart die Archivalien, die nicht dem altwürttembergischen Membrum Schwäbisch Hall zugehören. Es übersandte mit Schreiben vom 18.01.2005 Az.: 7-7511.6/Th/die dem Staatsarchiv Ludwigsburg unter anderem 13 Urkunden, von denen 2 Urkunden dem Bestand B 375 S, Kloster bzw. Stift Comburg, zuzuordnen waren (jetzt U 322a und U 692a). Eine weitere Urkunde betr. eine Altarweihe in Gottwollshausen von 1295 ist dem Bestand des Patronatsherrn, der Johanniterkommende Hall (Bestand B 354 des Hauptstaatsarchivs), zuzuweisen. Die im Anschluss verzeichneten 10 Urkunden schließlich sind nach bisheriger Erkenntnis Haller Provenienz bzw. Nachprovenienz. Sie sind in diesem Nachtrag zu B 186 zusammengefasst. - Für den Hauptteil des Bestands B 186 liegen bis zum Jahr 1479 Regesten im Druck vor: Die Urkunden des Archivs der Reichsstadt Schwäbisch Hall, bearb. von Friedrich Pietsch. 2 Bde. Stuttgart 1967 und 1972 (= Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg; 21-22). Für die nachfolgende Zeit ist man weiterhin auf das teils hand-, teils maschinenschriftliche Findmittel (2 Bde, 1803) angewiesen. Der vorliegende Nachtrag dokumentiert den Zeitraum 1451-1635. Bei den ältesten 6 Urkunden aus den Jahren 1451-1477 handelt es sich um Lehenreverse der in Hall ansässigen Familien Eberhart und von Eltershofen für Lehen der an Kurpfalz übergegangenen Herrschaft Weinsberg in der Umgebung von Hall. Nach Auskunft des Generallandesarchivs Karlsruhe vom 14.09.2005 waren beide Familien nach 1648 nicht mehr unter den kurpfälzischen Lehenleuten nachzuweisen. Die Lehensherrlichkeit war also an andere übergegangen. Dafür, dass dies die Reichsstadt Hall war, gibt die bisherige Aufbewahrung in A 144 einen Anhaltspunkt; sie ist jedoch kein definitiver Beweis. - U 3054 und U 3055 sind im Repertorium B 186, Reichsstadt Schwäbisch Hall, von 1803 erwähnt, wobei die damals als fehlend bezeichnete U 3055 zu den Gültbriefen des Hl. Kreuz-Altars in der Kaplanei Schuppach gehörte. U 3056 und U 3057 schließlich betreffen einen Hof zu Gottwollshausen, der 1635 von der Reichsstadt an den Haller Bürger Andreas Romig verkauft wurde, nach Ausweis der Urkunden später aber an die Reichsstadt zurück fiel. - Der Bestand wurde 2005 durch d. U. mit Hilfe des archivischen Erschließungsprogramms MIDOSA95 verzeichnet und 2006 nach scopeArchiv übertragen. Der hier vorliegende Nachtrag zum Bestand B 186, Reichsstadt Schwäbisch Hall, umfasst 10 Urkunden = 0,1 Laufmeter. Ludwigsburg, im November 2006 Dr. Norbert Hofmann
Zur Regestierung der Urkunden U 1478 - U 3057: Das Schicksal des Archivs der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Hall gestaltete sich in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts ähnlich unerfreulich wie bei den meisten der seit 1802 mediatisierten weltlichen oder 1806 säkularisierten geistlichen Reichsstände, indem der Nachfolgestaat Württemberg deren Registraturen und Archive für seine eigenen Belange nach Bedarf ausbeutete. Was speziell die Haller Urkunden betrifft, so wurden diese ab 1825 durch württembergische Archivare (Christoph Friedrich Lotter, Valentin Schloßstein) vor Ort geprüft, nach den zeittypischen, am Staatsinteresse oder sonstigen Brauchbarkeitserwägungen ausgerichteten Kriterien bewertet, die für nützlich befundenen Stücke ausgehoben und in das neue Staatsarchiv in Stuttgart geschafft. Weitere Aushebungen veranlasste das seit 1806 in Hall befindliche staatliche Kameralamt. Im Ergebnis kamen diese Eingriffe einer Plünderung gleich, allein Lotter ließ von insgesamt vorgefundenen ca. 5.600 Diplomen mehr als die Hälfte, 2.900 Stück, in die Hauptstadt schaffen(1), aus denen mit den gleichfalls aus Hall übernommenen Akten und Amtsbüchern der Bestand B 186 gebildet wurde. So waren aus dem ehemals geschlossenen reichsstädtischen Archivkörper zwei Torsi mit Lagerorten in Stuttgart und Schwäbisch Hall geworden, die durch ein 1803 gefertigtes Repertorium überdies nur unzulänglich erschlossen waren. Der in den 1960er Jahren mit der Neuverzeichnung des Bestandes befasste Stuttgarter Archivar Friedrich Pietsch verfolgte den ehrgeizigen Plan einer Rekonstruktion des reichsstädtischen Urkundenarchivs auf dem Papier, veranlasste die chronologische Reihung und Neusignierung und erstellte ¿ teilweise noch im Ruhestand - ein archivübergreifendes Regestenwerk, in dem die Urkunden der Lagerorte Hall (Stadtarchiv) und Stuttgart (Hauptstaatsarchiv) gemeinsam erschlossen wurden. Weil der Bestand auch inhaltlich wie ein Torso wirkt(2), reicherte Pietsch, bemüht um eine möglichst umfassende Quellenedition zur Schwäbisch Haller Geschichte, das aus dem reichsstädtischen Archiv stammende Material im Stil älterer Urkundenbücher mit Urkunden und sonstigen Texten fremder Provenienz an(3) und ergänzte es für die urkundenarme Frühzeit der Stadt mit nach Ortspertinenz ausgewählten ¿Notizen¿(4) unterschiedlichster Art und Herkunft. Das Werk gedieh zu zwei stattlichen Bänden, deren erster 1967 und der letzte posthum 1972 erschien, und in denen die Urkunden bis zum Ende des Entstehungsjahrs 1479 erschlossen sind. 1977/1978 wurde die chronologische Reihung (spätestes Ausstellungsdatum: 1793), Umordnung und Neusignierung der Urkunden des seit 1969 im Staatsarchiv Ludwigsburg lagernden Bestands B 186 abgeschlossen. Erst 2013 konnte an die Arbeiten von Pietsch wieder angeknüpft und die Erschließung der Haller Urkundenüberlieferung bis zum Ende der Reichsstadtzeit (1802) in Angriff genommen werden. Dabei war die Beschränkung auf den Bestand B 186 schon aus Gründen der Arbeitsökonomie unumgänglich. Pietschs Regesten wurden also in das jetzt vorliegende Inventar nur übernommen, soweit sie zum Bestand gehörende Dokumente erschließen (jetzt U-Nrn. 1-1477). Die Regestierung der restlichen Stücke (U-Nrn. 1478-3057) wurde von Anfang November 2013 bis Anfang Februar 2015 im Auftrag des Landesarchivs Baden-Württemberg und im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg finanzierten Projekts durch den Unterzeichneten durchgeführt. Quellenkundlich betrachtet ist B 186 kein reiner Urkundenbestand, jedenfalls dann nicht, wenn man Urkunden als Dokumente mit rechtserheblichem Inhalt und mit den hilfswissenschaftlich allgemein als urkundentypisch anerkannten formalen und textlichen Merkmalen definiert. So finden sich hier auch Verzeichnisse aller Art (etwa U 1478, 2859, 2865, 2867-2868), Gült- oder Heberegister (U 2849, 2951), Ratskorrespondenz mit den benachbarten wichtigsten Reichsstädten (v.a. Nürnberg und Augsburg) oder dem österreichischen Regiment in Stuttgart, Protokollauszüge (U 2990), Akten über Verkäufe (z. B. U 2443), Gesetze, Statuten und Satzungen (U 1850: Statuten der Haller Präsenzbruderschaft bei St. Michael), Dorf- und Polizeiordnungen, ein gedrucktes Formular eines Ablassbriefs (U 1849), Instruktionen, gelegentlich auch Stücke von kulturgeschichtlichem Interesse (U 1479: Honorar-Aushang eines Haller Lese-, Schreib- und Rechenmeisters). Diese ¿Nicht-Urkunden¿ sind vermutlich schon lange vor Pietsch, vielleicht bald nach der Mediatisierung in den Bestand gelangt, Genaueres lässt sich heute nicht mehr feststellen. Abgesehen davon, dass etwa die Hälfte von ihnen inhaltliche Bezüge zu den vorhandenen Urkunden aufweisen oder dass ihnen auch als Einzelstücken eine gewisse Bedeutung für die Geschichte Halls und seiner Bürger zukommt, ist ihnen vor allem gemeinsam, dass sie durchwegs auf Pergament geschrieben sind. Die für das 19. Jahrhundert charakteristische und bei den württembergischen Archivaren dieser Zeit notorische Wertschätzung des genannten Beschreibstoffs hat mit Sicherheit eine wichtige Rolle bei der Einordnung dieser Schriftstücke in den Bestand gespielt. Eine derartige Bewertung nach Material, bei der Gehalt und historische Bedeutung der Texte zweitrangig waren, hat aber nicht nur zur Aufnahme von Schriftgut auf Pergament mit banalen Inhalten in den Bestand, sondern wohl auch zur Kassation eines großen Teils der am Ende der Reichsstadtzeit mutmaßlich vorhanden gewesenen Papierurkunden geführt. Denn eine solche muss stattgefunden haben, anders ist jedenfalls nicht zu erklären, warum die Haller Urkundenüberlieferung in B 186 nach dem Dreißigjährigen Krieg, seitdem Papier Pergament als Beschreibstoff weitgehend verdrängt hat, nur 118 Stücke umfasst, was noch nicht einmal 4 % des Gesamtbestandes entspricht, und das in einem Zeitraum von 150 Jahren! Angesichts des vorgegebenen knappen Bearbeitungszeitraums wurden Regesten gefertigt, die einen Kompromiss zwischen Voll- und Kurzregest darstellen. Vidimierte Urkunden sind als Inserte bei der Haupturkunde (der Vidimierung, Konfirmation o. dgl.) zu finden. Der Rechtsinhalt wird in der durch die Originaldokumente vorgegebenen Reihenfolge knapp, aber meist vollständig beschrieben, wobei jedoch bestimmte, häufig wiederkehrende Elemente ¿ etwa die formelhafte Aufzählung der stets großen Raum beanspruchenden Gewährleistungspflichten von Verkäufern oder die ebenso wortreich beschriebenen Obliegenheiten der mit der Durchführung von Jahrzeiten beauftragten Priesterkollegien ¿ gekürzt oder summarisch zusammengefasst wurden. Die in den Urkunden stehenden Sachverhaltsbeschreibungen wurden in den Regesten auch dann übernommen, wenn sie nachweislich unzutreffend sind, wie etwa die schon im ausgehenden 15. Jahrhundert übliche Bezeichnung der Haller Hauptkirche St. Michael als Pfarrkirche (bis 1508 Filiale von Steinbach) und ihres Vikars Michael Molitoris als Pfarrer. Die Ausstellungsdaten erscheinen in der Reihenfolge Jahr ¿ Monat ¿ Tag, in Klammern folgt in buchstabengetreuer Transkription die Datierung nach dem Heiligenkalender, diejenige Form der Tagesbezeichnung, die sich in Schwäbisch Hall wie auch in dessen gemischtkonfessioneller näherer Umgebung bis in die späten sechziger Jahre des 16. Jahrhunderts hinein gehalten hat. Ab 1583 wird man, wenn die Quelle den Datierungsstil nicht eigens vermerkt, von den für die Kalenderstreitzeit typischen konfessionell bedingten Unterschieden auszugehen haben. Sofern ¿ was aber nur selten vorkommt ¿ auf der Urkunde das Tagesdatum zugleich nach dem Julianischen wie dem Gregorianischen Kalender angegeben ist (etwa 10./20. September), wurde dies vermerkt; die Position des Stücks in der chronologischen Reihe entspricht aber (abgesehen von einigen wenigen Fehldatierungen) grundsätzlich dem Gregorianischen Kalender. Wörtliche Quellenzitate sind durch Anführungszeichen kenntlich gemacht, da die verwendete Software Scope-Archiv im Titelfeld keine Kursivierungen ermöglicht. Bei der Verzeichnung wurden gravierende Beschädigungen des Schriftgutes protokolliert. In absehbarer Zeit sollen der gesamte Bestand in säurefreie Taschen umgepackt, die Regesten online gestellt und mit Images der Urkunden verknüpft werden. Ortsnamen erscheinen im Regest stets in moderner Form gemäß Band 8 der Landesbeschreibung Baden-Württemberg, wobei aber bei starken Abweichungen vom heutigen Gebrauch die Schreibweise in der Vorlage bis ca. 1580 in buchstabengetreuer Transkription in runden Klammern nachgestellt ist. Die vielfach nicht identifizierbaren Höfe, Weiler und sonstigen Kleinstsiedlungen, Flur- oder Landschaftsnamen sind ebenfalls buchstabengetreu transkribiert wiedergegeben und durch Anführungszeichen als Quellenzitate gekennzeichnet. Unsichere Lesungen von Orts- oder Personenamen sind immer mit einem unmittelbar auf den Namen folgenden und in runde Klammern gesetzten Fragezeichen versehen. Ebenso wurde mit Ortsnamen verfahren, die nicht zweifelsfrei zu identifizieren waren. Familiennamen sind - soweit heute noch gebräuchlich - seit dem Ausstellungsdatum 1550 meist entsprechend dem modernen Gebrauch normalisiert, ansonsten gemäß Vorlage buchstabengetreu wiedergegeben. Die Schreibweise der Namen prominenter Haller Persönlichkeiten und Familien orientierte sich am Werk von Gerd Wunder, Die Bürger von Hall, oder an der Stadtgeschichte von Maisch/Stihler. Vornamen wurden meist aufgenommen, wie sie in der Quelle stehen. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen Kurzformen: Frick, Hinz, Kunz, Jörg, Lutz, Nes, Marx usw., die nicht durch die modernen schriftdeutschen Schreibweisen Friedrich, Heinrich, Konrad, etc. ersetzt wurden, was bei den oft leibeigenen oder unterbäuerlichen Namensträgern wohl auch kaum angemessen wäre. Bei Prälaten sind zusätzlich, soweit ohne größeren Aufwand eruierbar, deren bürgerliche oder adelige Familiennamen genannt (nachgestellt und in eckigen Klammern). Zur besseren Identifizierung der in den Urkunden genannten Personen ¿ Vertragspartner, Bürgen, Notare, Amtleute, Siegler und Zeugen ¿ werden im Regest jeweils deren Sitze/Wohnorte, Ämter, Titel und Funktionen angegeben, wobei allerdings lange Titulaturen gekürzt sind. Für Währungsangaben wurden die üblichen Abkürzungen verwendet, also etwa fl rh für Rheinische Gulden, sh h oder lb h für Schilling Heller bzw. Pfund Heller. Ludwigsburg, im Februar 2015 Dr. Peter Steuer Anmerkungen ------------------ (1) Die Zahlen nach Friedrich Pietsch, Die Urkunden des Archivs der Reichsstadt Schwäbisch Hall 1, Einleitung, S. 5*. Siehe auch Derselbe, Archivreisen, S. 340 f. u. passim. (2) Zu den ¿großen¿ Ereignissen politischer, religiöser, militärischer oder sonstiger Art (Reformation, Schmalkald. Bund, Dreißigjähr. Krieg etc.), dem Wirtschaftsleben (Salzhandel und -produktion, Münzrecht) und vielen weiteren wichtigen Aspekten der Haller Geschichte gibt der Bestand enttäuschend wenig her. (3) Seine keineswegs seltenen Ausnahmen vom Fondsprinzip erläutert Pietsch Bd. 1, S. 3* f. (4) Unter dieser Überschrift sammelte Pietsch zwischen 837 und 1315 entstandene Nachrichten aus verschiedenen Quellen (meist weder Urkunden noch sonstige Schriften Haller Provenienz) mit irgendeinem Bezug zur Stadt Schwäbisch Hall, deren Bürgern oder Umland.
Zur Erschließung der Akten und Amtsbücher: 1. Überlieferung Der Bestand stammt aus dem Archiv der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Hall. Die im fränkischen Sprach- und Stammesgebiet liegende, jedoch im Alten Reich zum Schwäbischen Reichskreis gehörende Stadt wurde 1802/1803 mediatisiert und damit Teil des Kurfürstentums bzw. seit 1806 des Königreichs Württemberg. Seit 1825 wurden zu einem großen Teil die (Pergament-) Urkunden und zu einem geringeren Teil die Akten und Bände durch die württembergischen Archivare Christoph Friedrich Lotter und den aus Schwäbisch Hall stammenden Valentin Schloßstein nach Stuttgart verbracht. Seit 1969 lagert der Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg. Da im 19. Jahrhundert ein erheblicher Teil des Archivs in Schwäbisch Hall verblieb, ist die Überlieferung seither zwischen den Archiven der Stadt und des Landes geteilt. Der vornehmlich Betreffe des ehemaligen hällischen Amts Vellberg enthaltende Anhang war in Stuttgart im Bestand Adel Vellberg (A 155 Adel II) verwahrt worden. Er wurde zwischenzeitlich provenienzgemäß dem Bestand Schwäbisch Hall angefügt. In einigen Sonderfällen weicht die Überlieferung von dem soeben geschilderten Gang ab. Die Originale der am Schluß der normalen Serie verzeichneten und im Bestand nur in Form von Reproduktionen vorhandenen Urkunden der Städte Nürnberg und Rothenburg ob der Tauber lagern im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg bzw. im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München, einige Drucke stammen vermutlich aus dem Archiv der Saline (Haalarchiv). Ebenfalls nicht aus dem reichsstädtischen Archiv sind vereinzelte Erlasse und Abschriften durch württembergische Forst- und Justizbeamte aus der Zeit nach der Mediatisierung (Bü 105, 129). 2. Verzeichnung Bisher war der Bestand durch ein zweibändiges handschriftliches Repertorium mit 671 Seiten aus der Zeit vor 1803 erschlossen. Darin ist die aus reichsstädtischer Zeit vorgegebene Ordnung erhalten, d.h. es blieben die im 16. Jahrhundert durch den Registrator Michael Sultzer gebildeten Behälter und Registraturbücher maßgebend. Zum Nachweis der im Anhang befindlichen Stücke mit (überwiegend) Vellberger Pertinenz diente ein Auszug aus dem ebenfalls handschriftlichen Findbuch des Bestands A 155 Adel II (Vellberg) im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die von Friedrich Pietsch vorgesehene Verzeichnung auch der Akten und Amtsbücher als Anhang seines Haller Urkundenbuchs kam nicht zustande. Diese erfolgte 2015 im Rahmen eines von der ¿Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg¿ geförderten Projekts der Neuverzeichnung der Schwäbisch Haller Archivalien. Dabei wurde die Archivsoftware ¿Scope¿ mit der für die Erfassung von Akten vorgesehenen Maske benutzt. Ordnung und Verpackung des Bestands blieben unverändert. 3. Inhalt a. Umfang, Zeit, Schriftgutarten Der Bestand Akten und Amtsbücher umfaßt insgesamt 177 Titelnummern mit einem Umfang von 2,75 laufenden Metern. Davon entfallen auf die Hauptserie 156 Nummern entsprechend 2,13 m und auf den Vellberger Anhang 25 Nummern entsprechend 0,62 m. Älteste Stücke sind die beiden, allerdings nur in Fotokopie vorhandenen Briefe der Stadt Rothenburg ob der Tauber von 1398 (Bü 150/151), jüngstes eine 1812 entstandene Abschriftensammlung (Bü 129). Von den im Original überlieferten Dokumenten reichen die nicht mit Jahreszahlen datierten Schreiben des 1424 verstorbenen Pfarrers Gieckenbach am weitesten zurück (Bü 17). Diesen folgen aus den 1430er Jahren stammende Briefe des Schwäbischen Städtebundes (Bü 108) sowie der Städte Rothenburg ob der Tauber (Bü 109) und Ulm (Bü 53). Auch das städtische Schuldgichtbuch reicht mit Einträgen bis 1435 hinauf (Bü 132). Älteste abschriftlich überlieferte Quellen sind eine Weiheinschrift der Kirche in Oberspeltach von 1221 (in Bü 138), ein Registraturvermerk bezüglich einer Urkunde über das Geleit in Cröffelbach von 1241 (in Bü 143) und eine kanonistische Urkunde für das Kloster Comburg von 1380 (in Bü 9). Aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts datieren 18 Büschel, der ersten bzw. zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts 32 bzw. 35. Das 17./18. Jahrhundert ist mit 35 bzw. 49 Nummern vertreten, das 19. mit einer. Zeitliche Schwerpunkte lassen sich für das späte 15. und frühe 16. Jahrhundert ausmachen für die kanonistische Überlieferung, für die Zeit um 1600 mit dem umfangreichen, aus Anlaß des Vellberger Kaufs entstandenen Material. Die Masse der Amtsbücherüberlieferung stammt mit den Jurisdiktional- bzw. Ämterbeschreibungen aus dem späten 17. bzw. frühen 18. Jahrhundert. Die im Anhang befindlichen Pergamenturkunden datieren zwischen 1580 und 1606 (Bü 13/14, 19/20). Älteste original überlieferte Pergamente bzw. Siegelurkunden sind die Nürnberger Briefe von 1472 (in Bü 93) und der in Pergament inrotulierte Würzburger Aktenband von 1492 (Bü 15). Um die Entstehungszeiten des hier überlieferten Materials im weiteren Sinn zu ermitteln, müssen allerdings noch die, namentlich in den Bänden, in erheblicher Anzahl vorhandenen Inserte berücksichtigt werden (vgl. Anhang). Neben Akten enthält der Bestand auch Bände sowie, jedoch in wesentlich geringerem Ausmaß, auch sonstige Schriftgutarten wie Urkunden, Karten und Drucke. In der regulären Serie machen die Bände (Bü 133-148) mit 1,40 laufenden Metern etwa die Hälfte aus. Es handelt sich dabei um echte Amtsbücher, während bei den im Vellberger Anhang befindlichen Bänden (Bü 21-24), die dort ebenfalls rund die Hälfte des Umfangs bilden, lediglich eine Vielzahl von Verträgen, Verzeichnissen und Korrespondenzen nach thematischen Gesichtspunkten zusammengebunden wurden, also gebundene Akten- und Urkundenkonvolute vorliegen. Unter den Akten finden sich eine ganze Anzahl unterschriebener und gesiegelter Papierurkunden, etwa Vertragsausfertigungen und Quittungen. In geringem Umfang enthält der Bestand auch Ausfertigungen von Verträgen und Briefen auf Pergament. Klammert man die lediglich aus Fotokopien bestehenden Nummern 150-152 aus, handelt es sich dabei um drei im Vellberger Anhang befindliche Geschäftsurkunden (Anhang Bü 13/14, 20) und den auf Pergament geschriebenen Brief der Stadt Augsburg, in dem diese das Kreditgesuch des Haller Rats aus Anlaß des Vellberger Kaufs ablehnte (Anhang Bü 19). Drei auf Pergament geschriebene Briefe der Stadt Nürnberg sind enthalten in der Akte des Prozesses mit der Pfalz-Mosbach (in Bü 93). Auch der in Pergament inrotulierte und mit Siegel in Holzkapsel verschlossene Würzburger Aktenband von 1492 kann als Pergament- bzw. Siegelurkunde gelten (Bü 15). Einige Büschel enthalten ausschließlich Druckschriften, etwa einen Fahrplan der Post (Bü 90), die Kirchenordnung von 1543 (Bü 114), ein Mandat über die Viehakzise (Bü 121), eine Deduktion über die Matrikelmoderation (Bü 122) sowie ein Konvolut mit einem Rechtsgutachten, Formularen und Marken der Saline (Bü 153). In anderen Büscheln finden sich Drucke unter Handschriften vermischt, so im Konvolut betreffend das von Kardinal Raimund Peraudi durchgeführte päpstliche Jubeljahr nach 1500 (Bü 6), das auch handschriftliche Noten enthält, oder in einem Sammelband von Forst- und Fischereiordnungen (Bü 130). Mit den Nürnberger Kupferstichen des Brandes der Gelbinger Vorstadt 1680 liegen gedruckte bildliche Darstellungen vor (Bü 123). Meist eingebunden in Amtsbücher, seltener auch lose bei Akten liegend erscheinen Karten und Pläne. Kolorierte Karten mittleren Formats der Ämter Kocheneck und Bühler sind eingebunden in eine Grenzbeschreibung von 1722 (Bü 64). Die Karte eines Zehntbezirks in der Gemarkung Haßfelden findet sich in einer Beschreibung des Bühleramts (Bü 142), dazu kommen mehrere kleinformatige Pläne von Äckern (Bü 149) und Wäldern (Bü 18, 36 a, 133). Rechnet man aus der Hauptserie die Büschelnummern heraus, unter denen Amtsbücher, Urkunden und Drucke verzeichnet sind, kommt man auf etwa 130 Akten im engeren Sinn, die sich wie folgt strukturieren lassen. Deutlich an der Spitze stehen mit 36 Nummern Briefe und Korrespondenzen des Rats, meist in äußeren Angelegenheiten, d.h. aus dem Verkehr mit benachbarten Herrschaften, anderen Reichsstädten sowie sonstigen privaten und öffentlichen Personen. Mit 30 Nummern folgen an zweiter Stelle Dokumente über finanzielle Angelegenheiten, also Güter- und Gültverzeichnisse, Einnahmen-, Steuer- und Zehntregister, Abrechnungen und Quittungen. Aus Rechtsstreitigkeiten erwuchsen elf Prozeßakten und -schriftsätze, zu denen fünf Denkschriften, Deduktionen und Rechtsgutachten gezählt werden können. Sieben Büschel enthalten Vergleiche und Güteentscheidungen, vier Urteile und eines eine Schiedsgerichtsvereinbarung. Zusammengenommen tragen die Rechtssachen mit 27 Büscheln zum Aktenaufkommen bei. Eine weitere gewichtige Gruppe bilden Protokolle in Grenzangelegenheiten wie Versteinungen, Untergänge und Renovaturen, die mit Grenz- und Landhegbeschreibungen 13 Büschel ausmachen. Städtisches Recht (Verordnungen, Mandate, Eide) enthalten acht Büschel. Dazu kommen weitere Stücke aus der Justiz- und Verwaltungspraxis (Suppliken, Amtsberichte, Ladungen u.a.), für die sich aufgrund der geringen Zahl eine weitere Aufgliederung nicht lohnt. Wegen des besonderen Quellenwerts sei noch auf die Listen und Personenverzeichnisse hingewiesen, wie sie für Bauhandwerker und die Bruderschaftsmitglieder von St. Michael (Bü 115, in Bü 2), Gefangene in einem nicht genannten Feldzug (Bü 116) und die adeligen Ganerben von Maienfels (in Bü 66) vorliegen. Für den Anhang läßt sich eine vergleichbare Strukturierung nach der Zahl der Büschel nicht durchführen, da hier ein großer Teil der Akten in Form von Sammelbänden vorliegt. Allenfalls kann pauschal festgestellt werden, daß hier überproportional Vertragsausfertigungen und Originalquittungen, also Papierurkunden, vorliegen, und im übrigen Korrespondenzen sowie Güteranschläge (Bewertungen) stark vertreten sind. b. Inhaltliche Struktur (Orte und Sachen) In sachlicher und örtlicher Hinsicht lassen sich Gruppen unterscheiden, die den Beschreibungen in den reichsstädtischen Registraturbüchern entsprechen (vgl. die historischen Signaturen unter Vorsignatur 3). Die erste dieser Gruppen bilden die im zweiten Sultzerschen Registraturbuch erwähnten Kirchensachen (¿ecclesiastica¿, vgl. Pietsch, S. 71*), die in den Büscheln 1-32 enthalten sind. Sie sind nach Angelegenheiten der Kirchen in der Stadt sowie der Pfarreien und Pfründen auf dem Land geordnet. Einige dieser Betreffe sind von allgemeiner Bedeutung für das hällische Kirchenwesen. Dazu gehören namentlich kanonische Prozesse vor verschiedenen geistlichen, insbesondere päpstlichen Gerichten, bei denen es vordergründig um einzelne Pfarreien oder Klöster, im Hintergrund jedoch stets um die vom Haller Rat angestrebte Kirchenhoheit in der Stadt und im Gebiet der Landheg ging. Das gilt etwa für den Streit um die Kompetenz (Besoldung) des Pfarrers Müller (Molitor) von St. Michael gegen das Stift Comburg oder den um die Bestellung der Heiligenpfleger auf dem Land, ebenfalls gegen die Comburg und andere Patronatsherren, auch die Reform des Franziskanerklosters (Bü 5, 9, 11, 13-15, 18, 20/21). Für ganz Hall von Bedeutung waren sodann die Akten betreffend die Durchführung des 1500 ausgerufenen päpstlichen Jubeljahres durch Kardinal Raimund Peraudi (Bü 6-8) und eine Liste der Ablässe (Bü 23). Im übrigen teilen sich die Betreffe unter den städtischen und ländlichen Gotteshäusern auf, an der Spitze der ersteren St. Michael (Bü 1/2, 4/5, 9-12), gefolgt von St. Katharina (Bü 17-19), dem Franziskanerkloster (Bü 20-22) und der Marienkirche in Unterlimpurg (Bü 3). Unter den Landpfarreien bzw. -pfründen liegt Ilshofen mit fünf Akten an der Spitze (Bü 28-32). Daneben sind vertreten Bibersfeld (Bü 24/25), Untermünkheim (Bü 26) und Uttenhofen (Bü 27). Einzelne Kirchensachen finden sich auch außerhalb der hier dargestellten Gruppe, etwa die gedruckte Kirchenordnung von 1543 (Bü 114) oder die für den Bau von St. Michael wichtige Handwerkerliste (Bü 115), vor allem aber in den noch zu behandelnden Jurisdiktionalbeschreibungen. Die in den folgenden Büscheln 33-96 enthaltenen, überwiegend weltlichen Akten entsprechen dem Inhalt nach den Beschreibungen für die Sultzerschen Registraturbücher 3/2 und 3/3 (Pietsch, S. 72*). Nach einigen Gültsachen (Bü 33-37) folgen Korrespondenzen, Akten und Protokolle, die Beziehungen der Stadt zu den Benachbarten und Eingesessenen betreffen, zunächst in Bü 39-48 Grenzangelegenheiten mit der Johanniterkommende (Amt Kocheneck) und Hohenlohe (Amt Mainhardt). Korrespondenzen mit Reichsstädten, meist in militärischen bzw. Bündnisangelegenheiten, liegen unter anderem vor für Ulm (Bü 49, 53, 66), Rothenburg (Bü 66, 109), Esslingen (Bü 49), Nürnberg (Bü 152), Heilbronn (Bü 120), darunter auch Ladungen des Städtebundes (Bü 108). Beziehungen zu Württemberg werden ersichtlich in Akten betreffend den Möckmühler Stiftsbesitz in Honhardt (Bü 55), die zeitweise verpfändete Pflege Westheim des Klosters Murrhardt (Bü 56/57, 73), Zoll und Geleit bei Bubenorbis (Bü 70), die Auslieferung von Straftätern (Bü 71/72), Beteiligung des Städtebundes am Streit zwischen Baden und Württemberg bzw. Hohenzollern (Bü 108), Stellung von Turnierpferden (Bü 110). Mit Brandenburg-Ansbach wird verhandelt wegen Honhardt (Bü 54), der Jurisdiktion jenseits der Bühler (Bü 74), den Pfarreien Gründelhardt und Honhardt (Bü 96) und ebenfalls über Turnierpferde (Bü 112), mit Hohenlohe über Novalien in der Landwehr (Bü 78), Kirchensachen (Bü 79), den Neugereutzehnten in Ruppertshofen (Bü 80, 80 a, 82), Vellberg (Bü 84) und verschiedene andere Materien (Bü 81, 83, 85). Weitere Korrespondenzpartner sind das Stift Comburg und die Propstei Ellwangen in Zehntsachen (Bü 75-77, 103/104), das St. Guido-Stift in Speyer in Schuldsachen (Bü 67), die Herren von Löwenstein, u.a. wegen Turnierpferden (Bü 111, 151), und von Crailsheim (Bü 119). Nicht nur im Anhang, sondern bereits in diesen Einzelakten erscheint als Gegenstand immer wieder Vellberg, so im Steuerstreit mit dem Ritterkanton Odenwald (Bü 52, 97-102). Dazu kommen ein Vertrag mit Helfenstein wegen des Blutbannlehens (Bü 58), eine Abrechnung mit Hohenlohe (Bü 84), Ganerbenentscheide (Bü 86/87), Verhandlungen mit den Eigentumserben (Bü 88), das bayerische, vormals helfensteinische Lehen (Bü 95), ellwangische und comburgische Zehnten (Bü 103/104), der Reichshofratsprozeß wegen der Besteuerung (Bü 126), ein Kopialbuch über Jurisdiktion (Bü 136). Ein weiterer sachlicher Schwerpunkt ist das reichsstädtische Militärwesen mit den Stichworten Städtebund, Fehdewesen und adeliges Kampfgericht (Bü 106-109, 116, 150-152) sowie die Gestellung von Turnierpferden für verschiedene Nachbarn (Bü 110-112). Während in den bisher dargestellten Einzelakten die inneren Verhältnisse der Stadt und ihres Territoriums gegenüber den Außenbeziehungen eher zurücktreten, enthalten die Bände der Jurisdiktional- und Territorialbeschreibungen (Bü 133-148) reichhaltiges Material über Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung der Reichsstadt und ihres Gebiets. Darauf ist schon Friedrich Pietsch in seiner Würdigung der Arbeiten Friedrich Sybäus Müllers eingegangen (S. 74*f.), so daß wir uns an dieser Stelle damit begnügen können, auf die zahlreichen inserierten Dorfordnungen hinzuweisen. Die vor den genannten Büchern angeordneten Einzelakten enthalten ergänzendes Material für die Haller Partikularrechtsquellen, etwa die Sammelbände mit Ordnungen und Instruktionen zum Forst-, Jagd- und Fischereirecht (Bü 105, 130), das Gutachten Nikolaus David Müllers zur Jagdfron in Honhardt (Bü 135) und nicht zuletzt der Jurisdiktionalienband vom Rosengarten mit zahlreichen Ordnungen (Bü 148). Die Kirchenordnung von 1543 (Bü 114) wurde bereits bei den Druckschriften und ¿Ecclesiastica¿ erwähnt. Zum Haller Verwaltungsrecht kommen einzelne Mandate wie das gedruckte zur Viehakzise und zum Viehhandel von 1660 (Bü 121) vor. Eine Verordnung zur Bekanntmachung eines Zollvertrags enthält hohenlohisches Recht (Bü 85). Auszüge der Haller Reformationsordnung von 1713 wurden noch 1812, also in württembergischer Zeit gefertigt (Bü 129). Diese betreffen das Konkurs- und Zwangsvollstreckungsrecht der Reichsstadt, zu deren Praxis eine bemerkenswerte spätmittelalterliche Quelle in Gestalt des teilweise überlieferten Schuldgichtbuchs aus dem 14. Jahrhundert vorliegt (Bü 132). Handwerkssachen erscheinen in Betreffen über die Preiserhöhung bei den Schwarzfärbern (Bü 124) und die Prüfung von Barbieren (Bü 128). Die Stellung der Stadt innerhalb der Reichsverfassung berühren Denkschriften über Matrikelmoderation, Reichs- und Kreissteuern (Bü 122, 125), die innere Stadtverfassung ein Tübinger Gutachten zum barocken Nepotismus im städtischen Regiment (Bü 125). Der 25 Büschel umfassende Anhang ist im wesentlichen ein Auswahlbestand von Akten und (Papier-) Urkunden, die infolge des Erwerbs der reichsritterschaftlichen Herrschaft Vellberg durch die Stadt Hall nach dem Erlöschen der adeligen Familie im Mannesstamm mit dem Tod des Konrad von Vellberg 1592 erwuchsen bzw. damit im Zusammenhang standen (Vertragsausfertigungen, Quittungen, Korrespondenzen, Güterbeschreibungen u.a.m.). Daß dieses Selekt nicht vollständig ist, sondern durch eine Anzahl Akten in der Hauptserie ergänzt wird, wurde bereits erwähnt. Umgekehrt enthält der ¿Vellberger Anhang¿ einige Dokumente, die nicht in den genannten Kontext gehören, so die beiden Ruppertshofen betreffenden Verträge der Ganerben Schwäbisch Hall und Hohenlohe-Kirchberg von 1697 (Anhang Bü 16/17) sowie eine Akte über den Ankauf eines Waldstücks im Amt Rosengarten von 1789 (Anhang Bü 18). Hier ebenfalls nicht zu erwarten ist die bis 1758 reichende Transskription einer umfangreichen Ratskorrespondenz betreffend die Gegenseitigkeit in Konkursangelegenheiten (Bü 24). Daß diese Korrespondenz in ein Kopialbuch mit Vellberger Pertinenz geriet, könnte auf einen einschlägigen Konkursfall in Lorenzenzimmern mit Bezug zum Amt Crailsheim zurückgehen. 4. Vorsignaturen Bei der Neuverzeichnung im Rahmen des Projekts wurden Verpackung und Beschriftung der Büschel bzw. Bände nicht geändert, so daß die aktuelle Signatur mit der Bestellsignatur des neuen Inventars identisch ist. Im übrigen wurden ältere Signaturen aufgenommen, wie sie sich aus den einschlägigen Vermerken auf den Verpackungen und Archivalien bzw. aus dem Altrepertorium ergaben. Vorsignatur 1 gibt die alte Büschelnummer der nicht mehr bestehenden Verpackung an. Sie ist (durchgestrichen) am oberen Rand der jeweiligen Repertoriumseite ersichtlich. Für den Anhang steht hier die Signatur des Bestandes A 155 Adel II (Vellberg). Vorsignatur 2 (¿ARep¿) ist die fortlaufende Nummer, mit der die Archivalien im Altrepertorium am linken Rand von 1-3694 durchgezählt wurden. Vorsignatur 3 stellt den historischen Lagerort bzw. die Signatur in der reichsstädtischen Zeit dar. Zunächst werden die Behälter- und Kapselnummern des Archivars (¿Renovators¿) Michael Sultzer (¿1571, vgl. Pietsch, S. 67*-72*) angegeben, sodann die eigentliche Signatur, bestehend aus einer Buchstaben- und Zahlenkombination. Vorsignatur 4 gibt sonst auftretende vereinzelte Signaturen an, etwa Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Haupstaatsarchiv Stuttgart (Lagerbücher). Ludwigsburg, im September 2015 Dr. Raimund J. Weber
Literaturhinweise: Der Landkreis Schwäbisch Hall. Bearbeitet von der Abteilung Landesforschung und Landesbeschreibung des Landesarchivs Baden-Württemberg. 2 Bde., Ostfildern 2005. Iländer, Beate: Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Schwäbisch Hall vom Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zum Ende der Reichsstadtzeit (1648-1806) (= Veröffentlichungen des Stadtarchivs Schwäbisch Hall, Heft 15). Schwäbisch Hall 2001. Maisch, Andreas/Stihler, Daniel: Schwäbisch Hall. Geschichte einer Stadt. Hg. vom Stadtarchiv Schwäbisch Hall, Geschichts-Werkstatt, Förderverein Stadt- und Kreisarchiv. Künzelsau 2006. Pietsch, Friedrich (Bearb.): Die Urkunden des Archivs der Reichsstadt Schwäbisch Hall. Bd. 1 (1156-1399) (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 21). Stuttgart 1967. Pietsch, Friedrich (Bearb.): Die Urkunden des Archivs der Reichsstadt Schwäbisch Hall. Bd. 2 (1400-1479) (= Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 22). Stuttgart 1972. Pietsch, Friedrich: Die Archivreisen des Geheimen Archivars Lotter. In: Neue Beiträge zur südwestdeutschen Landesgeschichte. Festschrift für Max Miller (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde, Reihe B 21). Stuttgart 1962, S. 333-353. Weber, Raimund J.: Die Vellberger Handlungen der Reichsstadt Schwäbisch Hall. In: Decker-Hauff, Hansmartin (Hg.): Vellberg in Geschichte und Gegenwart. Bd. 1. Sigmaringen 1984. S. 225-271. Weber, Raimund J.: Die Schwäbisch Haller Siedenserbleihen. Bd. 1: Studien zur Rechtsnatur und zur Besitzgeschichte (= Forschungen aus Württembergisch Franken, Bd. 14). Sigmaringen 1981. Weber, Raimund J.: Die Schwäbisch Haller Siedenserbleihen. Bd. 2: Urkunden (= Forschungen aus Württembergisch Franken, Bd. 15). Sigmaringen 1979. Wunder, Gerd: Die Bürger von Hall. Sozialgeschichte einer Stadt (= Forschungen aus Württembergisch Franken, Bd. 16). Sigmaringen 1980.
Abkürzungen: abg.
Inserte in Akten und Amtsbüchern: (Auswahl, hauptsächlich vor 1500 sowie Kaiser- und Papsturkunden) Datum
- Reference number of holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 186
- Extent
-
3118 Urkunden, 181 Büschel (46,2 lfd. m)
- Context
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 >> Reichsstädte
- Date of creation of holding
-
1231-1806
- Other object pages
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- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
18.04.2024, 10:40 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1231-1806