Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Reduktion der Güter
Kläger: (2) sämtliche Besitzer und Interessenten der "Gustavianischen Güter" (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Chrysanth Friedrich Magdeburg als Kgl. Anwalt
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Syndikus Olthoff (A), Dr. Friedrich Anthon (P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Fallbeschreibung: Im Jahre 1630 hatte sich Gustav II. Adolf bei SStralsunder Kaufleuten Geld geliehen und ihnen dafür zahlreiche Güter um Stralsund und auf Rügen solange verpfändet, bis die geliehene Summe erbracht war. Die Reduktionskommission hatte 1695 damit begonnen, diese Güter wieder einzuziehen. Sie verrechnet die geliehenen Summen mit den Einkünften seit 1630. Als Einkünfte angenommen werden Normaljahre bei florierender Wirtschaft, die Forderungen der schwedischen Krone an die Kl. sollen binnen kurzer Zeit vollstreckt werden. Die Kl. beschweren sich, daß viele der Güter zunächst wüst oder stark zerstört gewesen seien und in den ersten Jahren keinen Ertrag gegeben hätten, weshalb sie sich gegen diese Methode der Berechnung wenden und gegen das Urteil der Reduktionskommission appellieren. Sie fordern, die von ihnen aufgewendeten Meliorationen und andere Kosten zu berücksichtigen und sie in ihrem Besitz zu schützen. Das Tribunal nimmt die Appellation zunächst nicht an, sondern fordert die Kl. am 07.01. auf zu klären, was die Reduktionskommission wegen der Einkünfte der Güter zu tun gedenkt.Am 28.01. reichen die Kl. ihre Appellation ein, da die Landesregierung auf Nachfrage erklärt hatte, es bedürfe keiner Erklärung des Urteils. Daraufhin fordert das Tribunal am 06.02. von der Reduktionskommission die Akten der Vorinstanz an. Am 07.03. erklärt die Reduktionskommission, daß sie die Akten bereits an das Tribunal geschickt habe. Am 15.04. lädt das Tribunal die Parteien zum Vorbescheid auf den 26.05., am 28. und 29.05.1696 vergleicht sie sie darauf, daß die Güter dem Domanium wiederum zugeschlagen werden. Dafür erhalten die Kl. den Kaufpreis. Da die Kgl. Kammer dieses Geld nicht aufbringen kann, dürfen die Kl. diesen Kaufpreis plus 5% Zinsen auf ihren Gütern "abnutzen". Von den Kl.n angeschafftes Vieh und Fährniß bleiben diesen. Am 20.10.1696 beschwert sich Lagerström, weil die Kl. nicht nur vom Kaufpreis, sondern auch von den Meliorationen 5% Zinsen fordern und bittet, dies zu untersagen. Das Tribunal lehnt dies am 25.01.1697 ab.
Instanzenzug: 1. Kgl. Reduktionskommission 1693-1695 2. Tribunal 1696-1697
Prozessbeilagen: (7) Memorial der Kl. über Zahlungen an die schwedische Krone, Meliorationen auf ihren Gütern und Forderungen vom 28.12.1695; Auszug aus der Rechnung der Kgl. Liquidationskommission (o.D.); Schreiben der Bekl. an die Kl. vom 03.12.1695; Vertrag zwischen der schwedischen Krone und den Kl.n (o.D.); Bescheide der Kgl. Reduktionskommission vom 04.05. und 15.11.1693, 27.06.1694; Bescheid der Pommerschen Landesregierung vom 16.01.1696; von Notar Hinrich Berndes aufgenommene Appellation vom 24.01.1696; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 13. und 21.02.1696; Vergleiche vom 28. und 29.05.1696 sowie o.D. wegen "Förkelvitz, Hildebrandshagen und Windbrak"
- Reference number
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(1) 0224
- Former reference number
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Rep. 29, Nr. 436
- Context
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
- Holding
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Date of creation
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(1693-1695) 04.01.1696-28.01.1697
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:01 PM CEST
Data provider
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Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1693-1695) 04.01.1696-28.01.1697