Gerichtsakten

Appellationis Auseinandersetzung um

Kläger: (2) Carl G. Wolffradt und L.E. v. Gagern als Kuratoren des adligen Jungfrauenklosters in Bergen (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Magister Michael Nestius, Diakon zu Bergen und N N Schiller, Lehrer und Organist namens der Angestellten der Kirchen und Schule in Bergen (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Carl Friedrich Fabricius (A), Dr. Theodor Johann Quistorp (P) Bekl.: Johann Franz von Palthen (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 16.11., 14. und 2812.1772 sowie vom 25.01.1773 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Konsistoriums und erhaltenen Genehmigungen des Tribunals vom 18.11., 15. und 30.12.1772 legen die Kl. am 11.02.1773 ihren Schriftsatz vor. Darin beschweren sie sich, daß es den Bekl. nach der Kirchenmatrikel gestattet sei, bestimmte Mengen an Strauchholz aus dem Klosterwald zu entnehmen. Seit 1736 ist es eingerissen, ihren Anteil in Reisigbündeln (Wasen) erhalten. Die Kl. haben die Holzwärter angewiesen, dies zu untersagen, dagegen verklagen die Bekl. die Kl. vor dem Konsistorium und erreichen Strafmandate, ihnen das Binden der Reisigbündel weiterhin zu gestatten. Die Kl. ergreifen dagegen restitutio in integrum, das Konsistorium bestätigt aber sein Urteil und erlegt den Kl.n die Bezahlung der bisherigen Prozeßkosten auf, weshalb die Kl. an das Tribunal appellieren und darum bitten, das Holz weiterhin fuhren- und nicht bündelweise aus dem Wald zu entnehmen und die Bezahlung der Prozeßkosten hälftig zu verteilen. Am 26.04. und 05.07. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen der Konsistorialakten und erhalten sie am 30.04. und 09.07. Am 18.10. bitten die Kl. um ein Schreiben an das Konsistorium, die Akten bei Strafandrohung einzuschicken und erhalten dieses am 22.10.1773. Am 24.01.1774 bitten die Parteien um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 28.01. auf den 05.02. ansetzt. Am 18.04., 11.07. und 17.10.1774 sowie am 01.05.1775 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 10.07.1775 bestätigt das Tribunal das Urteil des Konsistoriums und verurteilt die Kl. auch zur Kostenerstattung in dieser Instanz. Am 01.09.1775 sendet das Tribunal die Akten an das Konsistorium zurück.

Instanzenzug: 1. Konsistorium 1772 2. Konsistorium 1772 3. Tribunal 1772-1775

Prozessbeilagen: (7) vom Bergener Notar Hieronymus Beetze aufgenommene Appellation vom 17.10.1772; Konsistorialurteil vom 07.10.1772; Schreiben Fabricius an Quistorp vom 23.01.1773; Aussage des Postmeisters von Gartz Johann Friedrich Willich vom 05.02.1772; Quittung des Sekretärs am Konsistorium A. v. Rehfeld vom 29.12.1772; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Quistorp vom 15.07.1773 und der Bekl. für Palthen vom 24.02.1774; Rationes decidendi des Konsistoriums; Quittung des Wismarer Postamtes vom 02.09.1775 (Druck)

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Wismar, (1) 0090
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 300

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.23. 1. Kläger W
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1772) 16.11.1772-10.07.1775 (1775)

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Letzte Aktualisierung
22.05.2023, 14:47 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1772) 16.11.1772-10.07.1775 (1775)

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