Gerichtsakten
Appellationis Auseinandersetzung um
Kläger: (2) Johann Carl von der Lancken und Bernhard Diekmann als Vormünder des Sohnes des Kapitäns Erasmus Küssow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim von Braun zu Gagern, seit 16.06.1698 die Witwe und Kinder Brauns (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: N N Tideböhl (A), Dr. Christoph Gröning (P), seit 30.05.1700: Dr. Baltzer (A) Bekl.: Dr. Johann Christoph Hercules (A), Dr. Friedrich Anthon (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 09.01. und 01.03. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 18.01. und 02.03. legen die Kl. am 20.04. ihren Schriftsatz vor. Bereits vor dem 20.02. hatte der Bekl. darum gebeten, den Kl.n keine weitere Fristverlängerungen zu gewähren, wird aber am selben Tag auf die Antwort auf die Supplik der Kl. verwiesen. Am 20.04. berichten die Kl., da0 im Jahre 1616 Herzogin Sophia Hedwig von Pommern dem Hofmarschall Cord von Bonow das im Amt Loitz gelegene Gut Bretwisch pfandweise für 17.000 fl. auf 25 Jahre überlassen hatte. Bonow hat das Gut im selben Jahr an die Witwe des Kanzlers Erasmus Küssow übertragen. 1648 wird es mit Zustimmung der schwedischen Krone von den Gebrüdern Hans und Ulrich von Küssow an den den Stralsunder Ratsherrn Christian Schwartz übertragen, von diesem an den Bekl. Am 24.01.1694 hat die kgl. Reduktionskommission das Gut als Domanialgut wieder eingezogen, Braun hat sich deshalb an das Hofgericht gewandt und die Kl. auf Schadensersatz verklagt. Diese beteuern ihre Unschuld, da sie das Gut vor Jahrzehnten rechtmäßig als Pfand erworben und an ihn weitergegeben haben und nichts für die Einziehung durch die Reduktionskommission können. Das Tribunal fordert am 18.05.1697 die Akten der Vorinstanz an, die am 13.07. eingehen und zu deren Eröffnung das Tribunal am 16.07. den 24.09.1697 ansetzt. Am 25.01.1698 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 09.05.1698 spricht das Tribunal die Kl. von allen Ansprüchen des Bekl. frei. Am 16.06.und 29.07.1698 bitten die Bekl. um Fristverlängerung zum Einlegen ihrer Rechtsmittel, die sie am 18.06. und 09.08. erhalten. Am 08.08. bitten die Bekl. um eine Kopie des Appellationsschriftsatzes der Kl., die sie am 09.08. erhalten. Am 19.09. legen die Bekl. ihren Schriftsatz vor und bekräftigen die Forderungen Brauns, die dieser wegen der Kgl. Zustimmung für sicher erachtet hatte. Am 27.12.1698 bekräftigen die Bekl. ihre Argumentation, das Tribunal weist die Kl. am 31.01.1699 zur Erwiderung an. Am 25.04. und 10.07. bitten diese um Fristverlängerung, die sie am 29.04. und 15.07. erhalten. Am 24.10. beschweren sich die Bekl. darüber, daß die Kl. immer noch nicht geantwortet hätten, am 27.10. erteilt das Tribunal erneut eine Fristverlängerung. Am 06.12. bitten die Bekl., den Kl.n keine neue Fristverlängerung zu gewähren, am 08.12.1699 und 23.01.1700 bitten die Kl. erneut darum und erhalten die Fristen am 09.12.1699 und 26.01.1700. Am 30.03.1700 bitten die Bekl., den Fall an das Hofgericht zur schnellen Entscheidung wegen der Kosten zu verweisen. Das Tribunal fordert die Kl. am 31.03. zur Erklärung auf. Am 21.05. beschweren sich die Bekl., daß die Kl. nicht geantwortet hätten und bitten um Entscheidung des Tribunal. Dieses weist die Kl. am 21.05. erneut zur Antwort an. Am 04.06. bittet v.d. Lancken um Fristverlängerung, die er am 07.06. erhält. Am 10.09. bitten die Bekl. um Verweisung an das Hofgericht, am 11.09. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme und informiert die Kl. Am 04.11. bitten die Bekl. um Beschleunigung des Verfahrens, am 30.12.1700 stimmen die Kl. der Verweisung des Verfahrens an das Hofgericht zu. Am 12.04.1701 bitten die Bekl. um Beschleunigung, am 04.07.1701 verweist das Tribunal den Fall an das Hofgericht, am 23.08.1701 sendet es die Akten dorthin.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1694-1696 2. Tribunal 1696-1698 3. Tribunal 1698-1701
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 23.01.1695 und 09.10.1696 = Rechtsgutachten der Juristenfakultät Rinteln; vom Greifswalder Notar Matthias Saccus aufgenommene Appellation vom 17.10.1696; Bestätigung der Verpfändung Bretwischs an Bonow durch Herzog Philipp Julius von Wolgast vom 04.12.1615; Verpfändung Bretwischs durch Sophia Hedwig von Pommern-Stettin an Bonow von Antoni 1616; Bestätigung der Übertragung Bretwischs an Christian Schwartz durch Königin Christina vom 15.08.1648; Übertragung Bretwischs durch die Gebrüder Küssow an den Bekl. vom 21.06.1650; vom Tribunalsboten Hans Andreas Harttig ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 19.06.1697; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Gröning vom 19.10.1697 und des Bekl. für Dr. Anthon vom 28.12.1697; Rechtsgutachten der Rostocker Juristenfakultät vom 28.10.1698; Hofgerichtsakten 1694-1703
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Wismar, (1) 0482
- Alt-/Vorsignatur
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Rep. 29, Nr. 578-581
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.12. 1. Kläger L
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1615-1696) 09.01.1697-08.07.1701 (1701)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
22.05.2023, 14:47 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1615-1696) 09.01.1697-08.07.1701 (1701)