Urkunden
Heinrich Geuder, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Nürnberg beurkunden, dass dem Conrad Waldstromer in der zwischen seinen Brüdern und ihm gesehenen Abteilung neben einem Teil des Gostenhofes auch andere Güter zu Mandtlach im Nordgau, Netzstall, Lauffenholz zu Nürnberg und ein Hof bei St. Jakob, darin vor Jahren der Burggraf gesessen, durch Los angefallen seien.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden 94/2
- Alt-/Vorsignatur
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BF/C Nr. 3; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 1773
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Originaldatierung: freitag nach Egidi 1377
Unternummer: 2
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1377
Monat: 9
Tag: 4
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg. mit Sg. (mit Rücksg.)
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden >> Losungamt, 39 Laden >> Verträge, Transaktionen, Käufe, Veränderungen, Gütererwerbungen durch Krieg und kaiserliche Konzessionen >> Gostenhof (Lade BF/C)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden
- Indexbegriff Person
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Waldstromer, Konrad
Geuder, Heinrich (Schultheiß zu Nürnberg)
- Indexbegriff Ort
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Gostenhof (Nürnberg)
Mandtlach
Laufamholz (Nürnberg)
Netzstall (Gde. Nürnberg)
Nürnberg, St. Jakob, Haus des Burggrafen bei
- Laufzeit
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1377 September 4
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:51 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1377 September 4
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Der Rat der Stadt Nürnberg schließt einen Vertrag mit Conrad Waldstromer wegen seines am Dorf Gostenhof habenden Teils, wie es daselbst sowohl seiner Wohnung halber als auch mit den Gewandmachern, Wirten, Becken, Fleischhackern, Schneidern, Schustern und Hufschmieden alldort gehalten werden solle. Dabei wird ausbedungen, dass alle Tore daselbst abgetan und keine Häuser mehr von Neuem gebaut sowie auch keine weiteren Handwerker daselbst an- und aufgenommen werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

Karl IV., römischer König, erteilt Cunrad dem Jungen Waltstromeyr einen Versicherungsbrief dahin, dass eine etwaige durch ihn, den Kaiser, erfolgte Weiterverleihung der Fürreuten vor dem Nürnberger Wald, die genannter Waldstromer zum Ersatz für die verbotenen Kohlemeiler vom Reich empfangen hat, oder ein Verkauf, wozu er oder sein Vater nach der Zeit des Auflaufs zu Nürnberg genötigt worden wären, seinen Lehenrechten an diesen Fürreuten unschädlich sein solle. - Siegler: der Aussteller.

Karl IV., römischer König, erteilt Cvnrad dem Jungen Waltstromeir einen Versicherungsbrief dahin, dass, falls jemand von ihm, dem König, das Forstamt über den Wald bei Nürnberg nach dem Auflauf zu Nürnberg zu Lehen empfangen habe, diese Verleihung nicht zu Recht bestehen solle. - Siegler: der Aussteller.
