Urkunden
Karl IV., römischer König, erteilt Cvnrad dem Jungen Waltstromeir einen Versicherungsbrief dahin, dass, falls jemand von ihm, dem König, das Forstamt über den Wald bei Nürnberg nach dem Auflauf zu Nürnberg zu Lehen empfangen habe, diese Verleihung nicht zu Recht bestehen solle. - Siegler: der Aussteller.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden 35
- Alt-/Vorsignatur
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LS/D Nr. 21; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 748
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopie im "Weißbuch", Ms. 653, fol. 339a.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Frankfurt a.M.
Literatur: Regesta Imperii VIII, 1040
Originaldatierung: Der geben ist zu Frankenfurt etc. 1349, des nechsten vreytages nach sand Johans Baptisten tag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1349
Monat: 6
Tag: 26
Äußere Beschreibung: Ausf., dt., Perg. mit an Pressel anh. Sg.
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden >> Losungamt, 39 Laden >> Verträge, Transaktionen, Käufe, Veränderungen, Gütererwerbungen durch Krieg und kaiserliche Konzessionen >> Wälder um die Stadt Nürnberg (Lade LS/D)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden
- Indexbegriff Person
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Karl IV., Kaiser
Waldstromer, Konrad
- Indexbegriff Ort
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Nürnberg, Aufruhr
Nürnberg, Wald
- Laufzeit
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1349 Juni 26
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:54 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1349 Juni 26
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Der Rat der Stadt Nürnberg schließt einen Vertrag mit Conrad Waldstromer wegen seines am Dorf Gostenhof habenden Teils, wie es daselbst sowohl seiner Wohnung halber als auch mit den Gewandmachern, Wirten, Becken, Fleischhackern, Schneidern, Schustern und Hufschmieden alldort gehalten werden solle. Dabei wird ausbedungen, dass alle Tore daselbst abgetan und keine Häuser mehr von Neuem gebaut sowie auch keine weiteren Handwerker daselbst an- und aufgenommen werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

Karl IV., römischer König, erteilt Cunrad dem Jungen Waltstromeyr einen Versicherungsbrief dahin, dass eine etwaige durch ihn, den Kaiser, erfolgte Weiterverleihung der Fürreuten vor dem Nürnberger Wald, die genannter Waldstromer zum Ersatz für die verbotenen Kohlemeiler vom Reich empfangen hat, oder ein Verkauf, wozu er oder sein Vater nach der Zeit des Auflaufs zu Nürnberg genötigt worden wären, seinen Lehenrechten an diesen Fürreuten unschädlich sein solle. - Siegler: der Aussteller.

Das Landgericht des Burggraftums Nürnberg vidimiert die Urkunde Kaiser Ludwig vom Pintztag in der Osterwochen (8. April) 1344, in welcher er Cunrad Waltstromeyr, oberstem Forstmeister zu Nürnberg, eine von Reiche zu Lehen gehende Forsthube zu Reichersdorf, eine halbe Forsthube zu Eibach, eine ganze Forsthube zu Zerzabelsdorf und eine Zeidelhube zu Netzstall erbweise verleiht.

Heinrich Geuder, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Nürnberg beurkunden, dass dem Conrad Waldstromer in der zwischen seinen Brüdern und ihm gesehenen Abteilung neben einem Teil des Gostenhofes auch andere Güter zu Mandtlach im Nordgau, Netzstall, Lauffenholz zu Nürnberg und ein Hof bei St. Jakob, darin vor Jahren der Burggraf gesessen, durch Los angefallen seien.

Kaiser Karl IV. erteilt Cunrat dem jungen Waltstromayr einen Versicherungsbrief dahin, dass, falls jemand ihn, den Kaiser, um das Forstmeisteramt an dem Wald bei Nürnberg gebeten und es zu Lehen empfangen hätte, dies den Ansprüchen C. Waltstromayrs auf das genannte Amt unschädlich sein solle. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Ludwig verleiht seinem lieben getreuen Chunrad Waltstromeyr, Forstmeister zu Nuremberg die Gnade, dass keiner ihn vor dem Kaiser oder vor anderen Gerichten kämpflich ansprechen solle, sondern er und sein Erben sollen alle Rechte und Freiheiten gleich den Bürgern von Nürnberg genießen. - Siegler: der Aussteller.
