Akten
Vertrag zwischen Conrads und Bertholds der Waldstromer wegen der Güter zu Reichelsdorf und Eibach
- Reference number
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Reichsstadt Nürnberg, Landpflegamt, Gemeinakten 1532-009
- Former reference number
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S. I L. 567, Nr. 038
- Language of the material
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deutsch
- Context
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Reichsstadt Nürnberg, Landpflegamt, Gemeinakten >> Reichsstadt Nürnberg >> B. Reichsstädtische Zentralbehörden (alphabetisch) >> Landpflegamt >> Landpflegamt, Gemeinakten
- Holding
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Reichsstadt Nürnberg, Landpflegamt, Gemeinakten
- Indexbegriff subject
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Gütervertrag
- Indexentry person
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Waldstromer, Konrad
Waldstromer, Berthold
- Indexentry place
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Reichelsdorf (Nürnberg)
Eibach (Nürnberg)
- Date of creation
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1532
- Other object pages
- Last update
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23.05.2025, 11:49 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Nürnberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- 1532
Other Objects (12)

Der Rat der Stadt Nürnberg schließt einen Vertrag mit Conrad Waldstromer wegen seines am Dorf Gostenhof habenden Teils, wie es daselbst sowohl seiner Wohnung halber als auch mit den Gewandmachern, Wirten, Becken, Fleischhackern, Schneidern, Schustern und Hufschmieden alldort gehalten werden solle. Dabei wird ausbedungen, dass alle Tore daselbst abgetan und keine Häuser mehr von Neuem gebaut sowie auch keine weiteren Handwerker daselbst an- und aufgenommen werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

Heinrich Geuder, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Nürnberg beurkunden, dass dem Conrad Waldstromer in der zwischen seinen Brüdern und ihm gesehenen Abteilung neben einem Teil des Gostenhofes auch andere Güter zu Mandtlach im Nordgau, Netzstall, Lauffenholz zu Nürnberg und ein Hof bei St. Jakob, darin vor Jahren der Burggraf gesessen, durch Los angefallen seien.

Das Landgericht des Burggraftums Nürnberg vidimiert die Urkunde Kaiser Ludwig vom Pintztag in der Osterwochen (8. April) 1344, in welcher er Cunrad Waltstromeyr, oberstem Forstmeister zu Nürnberg, eine von Reiche zu Lehen gehende Forsthube zu Reichersdorf, eine halbe Forsthube zu Eibach, eine ganze Forsthube zu Zerzabelsdorf und eine Zeidelhube zu Netzstall erbweise verleiht.

Karl IV., römischer König, erteilt Cunrad dem Jungen Waltstromeyr einen Versicherungsbrief dahin, dass eine etwaige durch ihn, den Kaiser, erfolgte Weiterverleihung der Fürreuten vor dem Nürnberger Wald, die genannter Waldstromer zum Ersatz für die verbotenen Kohlemeiler vom Reich empfangen hat, oder ein Verkauf, wozu er oder sein Vater nach der Zeit des Auflaufs zu Nürnberg genötigt worden wären, seinen Lehenrechten an diesen Fürreuten unschädlich sein solle. - Siegler: der Aussteller.

Der römische König Karl (IV.) ("Wir Karel von Gocz gnaden Romyscher kunich, ze allen zeiten merer des reichs vnd kunich ze Peheim") verbietet im Nürnberger Reichswald Kohlen zu brennen, zu scharren, Pech zu sammeln, Glasöfen zu errichten und Wagenholz und "Pu{e}tenholz" darin zu hauen. Zum Entgelt für die dem Reich und dessen Amtleuten im Wald, dem Waldstromer und Forstmeister, entgehenden Einkünfte belehnt er letztern mit zweihundert Morgen Fürreut und dem "Dorneich" bei Ro{e}tenbach gelegen und einem Teil bei Eybach und einem Teil bei des Stromeyrs Weiher gelegen, wie dies alles mit Marksteinen bezeichnet ist. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Ludwig verleiht seinem lieben getreuen Chunrad Waltstromeyr, Forstmeister zu Nuremberg die Gnade, dass keiner ihn vor dem Kaiser oder vor anderen Gerichten kämpflich ansprechen solle, sondern er und sein Erben sollen alle Rechte und Freiheiten gleich den Bürgern von Nürnberg genießen. - Siegler: der Aussteller.
