Urkunden
Kaiser Ludwig erteilt Conrat Waltstromeir, Forstmeister zu Nürnberg, die Gnade, dass niemand ihn und seine Erben vor dem kaiserlichen oder einem anderen Gericht kämpflich ansprechen solle und verleiht ihm das Recht der Bürger von Nürnberg.
Hinweis: Die Ausfertigung siehe Reichsstadt Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien sowie übrige Urkunden der 39 Laden Nr. 29
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, D-Laden, Urkunden 13/1*
- Alt-/Vorsignatur
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S. I. L. 245 Nr. 58
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Überlieferung: Insert
Ausstellungsort: München
Originaldatierung: Geben zu München, am Freytag nach dem obersten tag etc. 1344
Unternummer: 1*
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1344
Monat: 1
Tag: 9
Äußere Beschreibung: Insert im Vidimus des Landgerichts Nürnberg vom 27. August 1358, das selbst wieder in ein Vidimus desselben Landgerichts vom 21. Mai 1364 inseriert ist (siehe Nr. 27)
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, D-Laden, Urkunden >> D-Laden, Urkunden (in chronologischer Reihung)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, D-Laden, Urkunden
- Indexbegriff Sache
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Bürgerrecht
Kampfgericht
Forstmeister
- Indexbegriff Person
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Ludwig, r. König
Waldstromer, Konrad
- Indexbegriff Ort
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München, Ausstellungsort
Nürnberg, Bürgerrecht
- Laufzeit
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09.01.1344
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:53 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 09.01.1344
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Der Rat der Stadt Nürnberg schließt einen Vertrag mit Conrad Waldstromer wegen seines am Dorf Gostenhof habenden Teils, wie es daselbst sowohl seiner Wohnung halber als auch mit den Gewandmachern, Wirten, Becken, Fleischhackern, Schneidern, Schustern und Hufschmieden alldort gehalten werden solle. Dabei wird ausbedungen, dass alle Tore daselbst abgetan und keine Häuser mehr von Neuem gebaut sowie auch keine weiteren Handwerker daselbst an- und aufgenommen werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

Kaiser Ludwig verleiht seinem lieben getreuen Chunrad Waltstromeyr, Forstmeister zu Nuremberg die Gnade, dass keiner ihn vor dem Kaiser oder vor anderen Gerichten kämpflich ansprechen solle, sondern er und sein Erben sollen alle Rechte und Freiheiten gleich den Bürgern von Nürnberg genießen. - Siegler: der Aussteller.

Karl IV., römischer König, erteilt Cvnrad dem Jungen Waltstromeir einen Versicherungsbrief dahin, dass, falls jemand von ihm, dem König, das Forstamt über den Wald bei Nürnberg nach dem Auflauf zu Nürnberg zu Lehen empfangen habe, diese Verleihung nicht zu Recht bestehen solle. - Siegler: der Aussteller.

Das Landgericht des Burggraftums Nürnberg vidimiert die Urkunde Kaiser Ludwig vom Pintztag in der Osterwochen (8. April) 1344, in welcher er Cunrad Waltstromeyr, oberstem Forstmeister zu Nürnberg, eine von Reiche zu Lehen gehende Forsthube zu Reichersdorf, eine halbe Forsthube zu Eibach, eine ganze Forsthube zu Zerzabelsdorf und eine Zeidelhube zu Netzstall erbweise verleiht.

Heinrich Geuder, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Nürnberg beurkunden, dass dem Conrad Waldstromer in der zwischen seinen Brüdern und ihm gesehenen Abteilung neben einem Teil des Gostenhofes auch andere Güter zu Mandtlach im Nordgau, Netzstall, Lauffenholz zu Nürnberg und ein Hof bei St. Jakob, darin vor Jahren der Burggraf gesessen, durch Los angefallen seien.

Kaiser Karl IV. erteilt Cunrat dem jungen Waltstromayr einen Versicherungsbrief dahin, dass, falls jemand ihn, den Kaiser, um das Forstmeisteramt an dem Wald bei Nürnberg gebeten und es zu Lehen empfangen hätte, dies den Ansprüchen C. Waltstromayrs auf das genannte Amt unschädlich sein solle. - Siegler: der Aussteller.

Karl IV., römischer König, erteilt Cunrad dem Jungen Waltstromeyr einen Versicherungsbrief dahin, dass eine etwaige durch ihn, den Kaiser, erfolgte Weiterverleihung der Fürreuten vor dem Nürnberger Wald, die genannter Waldstromer zum Ersatz für die verbotenen Kohlemeiler vom Reich empfangen hat, oder ein Verkauf, wozu er oder sein Vater nach der Zeit des Auflaufs zu Nürnberg genötigt worden wären, seinen Lehenrechten an diesen Fürreuten unschädlich sein solle. - Siegler: der Aussteller.

Die Brüder Conrat und Sigmund die Waltstromer sowie Frantz Waltstromer bestätigen dem Rat der Stadt Nürnberg den Empfang von 10.000 Gulden für das ihm verkaufte Amt des Waldes bei Nürnberg, und zwar 1300 Gulden bar, die übrige Summe in Form eines Leibgeding- und Ewiggeldbriefes. - Siegler: die drei Aussteller.
