Sachakte
Verordnung: Alle bisher verkauften gestempelten Papiergelder sind mit Interimsschein abzurechnen. Das Geld ist dem Botenmeister Nieß aus Gießen auszuhändigen, damit die notwendigen Schreibmaterialien für die fürstlichen Kanzleien bis zur Frankfurter Messe eingekauft werden können
- Archivaliensignatur
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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, E 3 A, 21/24
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke: Deskriptoren: Nieß, (N.N.)
Vermerke: Deskriptoren: Gießen:Einwohner
Vermerke: Deskriptoren: Frankfurt:Messe
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.4 Kanzlei, Geschäftsgang und Dienstbetrieb, Gebühren, Geschäftsbedürfnisse
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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06.03.2023, 10:29 MEZ
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1702 August 11