Sachakte

Verordnung: Es ist höchsten Ortes verordnet worden, dass die zur Stempelpapier-Kasse in Darmstadt eingekommenen Stempelpapier-Strafen mit dem Anfang des gegenwärtigen Rechnungsjahres an nicht mehr dahin eingesandt, sondern zu den übrigen fiskalischen Strafen verrechnet werden sollen

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, E 3 A, 74/54
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke: Deskriptoren: Darmstadt

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.4 Kanzlei, Geschäftsgang und Dienstbetrieb, Gebühren, Geschäftsbedürfnisse
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1815 August 18

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Rechteinformation
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
Letzte Aktualisierung
06.03.2023, 10:29 MEZ

Objekttyp


  • Sachakte

Entstanden


  • Gießen, 1815 August 18

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