Sachakte
Verordnung: Es ist höchsten Ortes verordnet worden, dass die zur Stempelpapier-Kasse in Darmstadt eingekommenen Stempelpapier-Strafen mit dem Anfang des gegenwärtigen Rechnungsjahres an nicht mehr dahin eingesandt, sondern zu den übrigen fiskalischen Strafen verrechnet werden sollen
- Archivaliensignatur
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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, E 3 A, 74/54
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke: Deskriptoren: Darmstadt
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.4 Kanzlei, Geschäftsgang und Dienstbetrieb, Gebühren, Geschäftsbedürfnisse
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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06.03.2023, 10:29 MEZ
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1815 August 18