Bestand

Fürstlich Hohenzollernsches Rentamt Sigmaringen (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Die F.H. Rentämter
Die Rentämter verwalteten in ihren Amtsbezirken das Domänen- und Rentenvermögen des F. Hauses Hohenzollern-Sigmaringen, soweit dieses nicht ausdrücklich den F. Forstverwaltungen, den F. Hofbehörden und der Hüttenverwaltung Laucherthal unterstand. Sie waren im Rahmen ihrer Zuständigkeit die untere Liegenschaftsverwaltung des F. Domanialbesitzes und hatten diesen samt den darauf befindlichen Gebäuden und gewerblichen Einrichtungen (Brauereien, Sägewerken, Glashütten usw.) in seinem Bestand zu wahren und baulich zu unterhalten.
Die Rentämter waren außerdem Rechnungs- und Kassenstellen für die Unterhaltung der F. Domänen und der darauf befindlichen Gebäude und Anlagen und Einzugsstellen der aus den Domanialgütern fließenden Gefälle und Abgaben. Diese Funktion erstreckte sich auch auf den Bereich der Forstverwaltung. So hatten die Rentämter auch die von den Forstverwaltungen in ihren Bezirken erwirtschafteten Erträge aus der Forstwirtschaft und Jagd einzunehmen und zu verrechnen sowie die Kosten, die sich aus der Erstellung von Hiebs- und Kulturplänen ergaben, zu bezahlen und darüber Rechnung zu führen.
Für die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben waren von den Rentämtern jährliche Etats zu erstellen und über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben die vorgeschriebenen Haupt- und Nebenbücher zu führen. Schließlich waren die Rentämter für die Verwahrung und den Verkauf der eingezogenen Naturalien, die Verpachtung der Zehnt- und Landgarbenerträge und einzelnen Realitäten (Güter, Steinbrüche, Fischwasser usw.), die Verleihung von Erb- und Schupflehen und deren Allodifikation sowie für die Ablösung der Feudalrechte zuständig.
Diese Aufgaben hatten die Rentämter jedoch stets unter der Leitung der ihnen vorgesetzten Behörde zu erledigen. Es war dies zunächst die F. Regierung und Kanzler, ab 1817 die F. Landesregierung und ab 1832 die F. Hofkammer.
Die Abtretung der Souveränität der hohenz. Fürstentümer an Preußen und der Anfall des hohenzollern-hechingischen Familienfideikommisses an Hohenzollern-Sigmaringen 1850 bedeuteten einen Einschnitt in die Struktur der Organisation der Rentamtsverwaltung. Je nach Größe und Bedeutung wurden die Rentämter in zwei Kategorien eingeteilt. Den Rentämtern 1. Klasse stand ein Rentamtsverwalter vor, welchem ein Kassier für die Kassen- und Rechnungsführung und ein für die Vertretung des Rentamtsvorstandes und Kassiers beschäftigter Assistent zur Führung der Geschäfte beigegeben wurde. Die Rentämter 2. Klasse wurden vom einem Rentmeister verwaltet, welcher auch die Kasse und Rechnungen unter der Assistenz eines Buchhalters führte, der zur Vertretung des Rentmeisters befähigt sein mußte; ihnen stand ferner ein Schreibgehilfe zu.
Den Rentämtern waren, sofern vorhanden, die in ihrem Bezirk ansässigen herrschaftlichen Verwaltungen von Brauereien, Glashütten usw. zugeordnet.
Den Rentämtern wurde außerdem je ein Baubeamter beigegeben, der für das herrschaftliche Bauwesen samt den Patronatsbauten im Rentamtsbezirk zuständig war. Dem Baubeamten oblag die laufende Bauverwaltung einschließlich der Forstbauten, worüber jährlich die entsprechenden Etats aufgestellt werden mußten, die der Hofkammer zur Genehmigung vorzulegen waren. Neubauten und größere Umbauten, die nicht etatmäßig erfaßt waren, mußten der F. Hofkammer zur Genehmigung vorgelegt werden. Zum selbständigen Handeln waren die Baubeamten nur dann ermächtigt, wenn Gefahr im Verzuge war.
Die im 20. Jahrhundert einsetzenden Veräußerungen einzelner Güter und die erzwungenen Landabtretungen nach dem 1. Weltkrieg in der Tschechoslowakei führten zu einer raschen Verminderung der 1898 bestehenden acht Rentämter. 1945 bestanden nur noch das Rentamt Sigmaringen für die Besitzungen in Hohenzollern, das Rentamt Beutnitz für die Güt er in der Mark Brandenburg, Schlesien und Hinterpommern und das Rentamt Bistritz für den noch verbliebenen Besitz in der Tschechoslowakei. Das infolge des Ausgangs des 2. Weltkriegs dann noch verbliebene Rentamt Sigmaringen wurde am 1. Jan. 1955 aufgehoben und seine Funktion der F.H. Hofkammer übertragen.
F.H. Rentamt Sigmaringen
Das Rentamt Sigmaringen bestand bereits im 17. Jahrhundert und führte seit Anfang der neunziger Jahre des 18. Jahrhunderts die Bezeichnung Hofkammer, ohne dass sich seine Kompetenz verändert hatte. Der Behörde wurden 1823 die Kameralverwaltung Inzigkofen, 1830 das Rentamt Habsthal, 1861 die Rentämter Gammertingen, Straßberg und Wald und 1923 das Rentamt Hechingen (II) einverleibt. Mit Vereinigung der Rentamtskasse mit der F.H. Hauptkasse am 1. Jan. 1955 wurde die Behörde aufgehoben. Die Liegenschaftsverwaltung des ehemaligen Rentamts wird seitdem von der Abt. Grundstücksverwaltung der F.H. Hofkammer wahrgenommen.
Unterlagen gleicher Provenienz sind in den Beständen FAS DS 26 (Kloster Beuron), DS 3 (Herrschaft Haigerloch-Wehrstein), DS 5 (Herrschaft Gammertingen-Hettingen) und DS 33 (Deutschordensherrschaft Hohenfels) sowie in den Beständen DS 125 (F.H. Rentamt Felldorf), DS 117 (F.H. Rentamt Gammertingen), DS 118 (F.H. Rentamt Habsthal), DS 120 (F.H. Rentamt Hechingen (II)), DS 123 (F.H. Rentamt Straßberg) und DS 124 (F.H. Rentamt Wald) und schließlich in den Archivalien des Bestands DS 92 (F.H. Hofkammer), die vor 1832 erwachsen sind, zu vermuten, da das F.H. Rentamt Sigmaringen auch die Bezeichnung Hofkammer trug.
Enthält wenige Akten der F.H. Grundstücksverwaltung.
Inhalt und Bewertung
Bestandsgeschichte und Bearbeitungsbericht
Die Archivalien des vorliegenden Teilbestands befanden sich bisher im akzessorischen Mischbestand "Neuverzeichnete Akten" (NVA) des Depositums Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv. Die Unterlagen waren durch ein Zettelrepertorium flach erschlossen. Im Zuge der teilweisen Auflösung der NVA-Bestände und der dazugehörigen Zettelrepertorien hob Frau Neuendorff ab Oktober 2007 die Unterlagen der Provenienz "F.H. Rentamt Sigmaringen" sukzessive aus. Die einzelnen Titelaufnahmen einschließlich der Laufzeiten wurden von der Bearbeiterin anhand der entsprechenden Archivalien überprüft und größtenteils korrigiert und ergänzt.
Die Bearbeiterin ordnete die einzelnen Archivalien nach der 1842 bei den Behörden im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen eingeführten vereinfachten Rubrikenordnung. Damit wurde die ursprüngliche Registraturordnung wieder hergestellt. Innerhalb der einzelnen Rubriken wurden die Archivalien chronologisch geordnet mit Ausnahme der Dienstakten in Rubrik 40 und Rubrik 50 A, die alphabetisch geordnet wurden. Den auf diese Weise strukturierten Teilbestand nummerierte Frau Neuendorff sodann mit fortlaufenden arabischen Zahlen durch. Die früheren NVA-Nummern wurden den Titelaufnahmen jeweils als "Vorsignatur" beigefügt.
Frau Neuendorff signierte ferner die einzelnen Archivalien, verpackte die Akten neu und verstaute sie in säurefreien Archivboxen. Abschließend schrieb sie das Repertorium ins Reine.
Vorliegender Teilbestand umfasst 3103 Archivalieneinheiten aus dem Zeitraum von 1601 - 1987 und misst ca. 37 lfd. m.

Reference number of holding
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 122 T 9

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Sigmaringen >> Fürstlich-Hohenzollernsche Verwaltung >> Rentämter und Gutsverwaltungen >> Hohenzollern

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03.04.2025, 8:37 AM CEST

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