Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Verkauf eines Gutes

Kläger: (2) Leutnant Baltzer Ehrenfried von Berglase auf Klotzow (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Martin Bogislaw Ahrens zu Lehmhagen (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Georg Christian Mayer (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Dietrich Caspar Linde (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P)

Fallbeschreibung: Die Parteien haben sich am 23.11.1761 in Greifswald verabredet, um einen Kaufvertrag über das Gut Hohenbarnekow abzuschließen. Der Bekl. ist zu dem Termin jedoch nicht erschienen, alle Nachforschungen des Kl.s nach seinem Verbleib blieben bis zum 24.11. erfolglos. Daraufhin reist der Kl. ab und verkauft sein Gut an den Pfandinhaber des Gutes Treuen, Bamberg. Deshalb verklagt der Bekl. den Kl. vor dem Hofgericht, erklärt, er sei in Greifswald gewesen, habe das Geld bezahlen wollen, habe aber den Kl. nicht finden können. Das Hofgericht gesteht ihm zu, dies zu beeiden. Gegen dieses Urteil ergreift der Kl. zunächst restitutio in integrum, woraufhin das Hofgericht urteilt, der Kaufvertrag sei abgeschlossen und rechtsgültig und müsse vollzogen werden. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal, vor dem er darstellt, er sei durch das Nichterscheinen des Bekl. zum vereinbarten Termin davon ausgegangen, daß dieser das Interesse an dem Kauf verloren habe und hatte sich frei gefühlt, das Gut anderweitig zu verkaufen. Am 20.09. und 07.10.1762 legt der Kl. weitere Beweise vor, daß der Bekl. die versprochenen 2.000 Rtlr nicht bei sich gehabt habe und nicht zahlungsfähig sei. Am 24.01.1763 bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.04.1763 erklärt das Tribunal, der Bekl. solle den Kl. zur Vollziehung des mit Querulaten zuerst perficirten Kauffhandels über gedachtes Gut nicht weiter zu müßigen", berurteilt den Kl. aber zur Kostenübernahme für diese Instanz und stellt es dem Bekl. frei, den Kl. auf Schadensersatz zu verklagen. Am 23.05. bittet der Bekl., am 30.05. der Kl. um Fristverlängerung zum Einbringen ihrer Rechtsmittel, die sie am 30.05. bzw. am 02.06. erhalten. Am 16.06. beharrt der Bekl. auf dem Recht an dem Gut und besteht darauf, daß er im Gegensatz zum Käufer, dem Pfandinhaber Bamberg zu Treuen, die älteren Rechte an dem Gut habe. Am 20.06. bittet der Kl. erneut um Fristverlängerung, die er am 21.06. erhält. Am 30.06. wendet sich der Kl. gegen die Möglichkeit einer Schadensersatzklage gegen ihn und gegen die Übernahme der Prozeßkosten. Am 11.07. und 17.10.1763 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 23.01.1764 wird dem Kl. ein besserer Beweis aufgetragen, daß der Bekl. kein Geld habe, um das Gut zu kaufen und ihm in Greifswald aus dem Weg gegangen sei. Am 24.02. bittet der Kl. um Erteilung einer Kommission an den Syndikus Haselberg zur Zeugenvernehmung, die das Tribunal am 25.02. erteilt. Am 05.03. bittet der Bekl. um Kopie in den Restitutionsschriftsatz sowie zur Vorlage seiner Gegenbeweise um Fristverlängerung bis nach Eingang der Kommissionspapiere, das Tribunal gesteht ersteres am 06.03. zu, lehnt aber letzteres am 06.03. ab. Am 16.03. bittet der Bekl. darum, den Prof. und Syndikus der Universität von Essen zum Cokommissar von seiner Seite zu ernennen. Das Tribunal folgt dem am 17.03., am 31.05. präsentiertd er Kl. die Ergebnisse der Kommission und erbittet Akteneröffnung, die das Tribunal am 01.06. auf den 08.06. ansetzt. Am 06.11. wertet der Kl. die Ergebnisse der Zeugenbefragung aus und beweist, daß Bekl. weder zahlungs- noch kreditfähig gewesen sei und bittet, alle Ansprüche des Bekl. abzuweisen. Das Tribunal fordert den Bekl. am 07.11. zur Erwiderung auf. Am 31.12.1764 beschwert sich der Kl. darüber, daß der Bekl. dem Mandat nicht gefolgt sei und bittet um das Ende der Beweisaufnahme. Das Tribunal fordert den Bekl. am 07.01.1765 erneut zur Erwiderung auf, die am 22.02. eingeht und in der Bekl. versucht, das Gegenteil zu beweisen, indem er die Glaubwürdigkeit einiger Zeugen in Frage stellt. Am 23.03. stellt das Tribunal es dem Kl. frei darauf zu antworten. Er nutzt die Gelegenheit am 15.03., um weitere Beweise vorzulegen, die das Tribunal dem Bekl. am 16.03. zur abschließenden Stellungnahme mitteilt. Am 12.04. antwortet dieser darauf und zieht die Qualität der Zeugen erneut in Zweifel, woraufhin das Tribunal am 16.04. die Beweisaufnahme schließt. Am 22.04. bitten die Parteien, am 11.06. der Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 10.07.1765 erkennt das Tribunal die Beweise des Kl.s an, weist alle Ansprüche des Bekl. auf das Gut ab und teilt die Prozeßkosten zwischen den Parteien auf.

Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1761-1762 2. Greifswalder Hofgericht 1762 3. Tribunal 1762-1763 4. Tribunal 1763-1765

Prozessbeilagen: (7) Erklärung des Kl.s über Stand der Vertragsverhandlungen über den Verkauf von Hohenbarnekow vom 01.11.1761; Quittungen N N von Essens vom 23.11.1761 und der Witwe des Hofrates Droysen vom 24.11.1761; von Notar C.P. Unger aufgenommene Zeugenbefragung des Jochim Christian Schütt vom 12.02.1762; vom Greifswalder Notar G.B. Unger aufgenommene Appellation vom 08.05.1762; Hofgerichtsurteile vom 05.05. und 19.06.1762; vom Greifswalder Notar Johann Abraham Battus aufgenommene Appellation vom 27.06.1762; vom Greifswalder Notar Dionysus Christian Droysen aufgenommene Zeugenbefragungen des Peter Lewerentz und des Samuel Wulf vom 02.09.1762 sowie des Wassermüllers Johann Jochen Mörder vom 02.09. und 02.10.1762; Klage Mörders vor dem Hofgericht vom 03.09.1762; Wechsel des Bekl. vom 24.11.1761; Prozeßvollmachten des Kl.s für Palthen vom 04.11.1762 und des Bekl. für Dr. Hasse vom 25.04.1763; Hofgerichtsurteil in Sachen des Kl.s vs. den Pächter Ascher in pcto Räumung des Gutes Hohenbarnekow vom 26.12.1763 (sic); Articuli Probatoriales des Kl.s für den Kaufmann Ernst Christian Meyer, Eleonora Ascher, Ehefrau N N Volckmanns und Witwe N N Wienstein, den Krüger Peter Lewerentz und dessen Ehefrau Eleonora Dorothea Rackow, alle zu Greifswald, Müller Johann Michael Kiesow zu Reinsberg, Pferdehändler Samuel Wulf, den Wassermüller Johann Jochen Mörder und dessen Ehefrau Anna Catharina Rohde in Greifswald; Kommissionsprotokoll vom 13.04.1764; Aussage des Stadtgerichtssekretärs Battus vom 07.02.1765; von Notar Heinrich Christoph Bohne aufgenommene Zeugenaussage des Greifswalder Kammerdieners Niclas Risch und des Greifswalder Bürgers Johann Wendt vom 05.03.1765; Bürgschaft des Johann Wendt für Wassermüller Mörder vom 07.02.1765

Reference number
(1) 0071
Former reference number
291

Context
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Date of creation
(1761-1762) 06.07.1762-10.07.1765

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09.05.2025, 3:01 PM CEST

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  • (1761-1762) 06.07.1762-10.07.1765

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