Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Übertragung des Gutes Siggermow

Kläger: (2) Rittmeister von Krassow zu Pritzwald (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Gebrüder und Vettern von der Lancken zu Wostevitz und Mattchow (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: G.B. Michaelis (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P), seit 19.01.1750: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Hermann David von Santen (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten des Kl.s vom 17.07., 24.08., 09.10. und 13.10.1747 um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 19.07. und 26.08. legt der Kl. am 17.10. seinen Schriftsatz vor. Darin berichtet er, daß der Major Bogislaw Christoph von der Lancken im Jahre 1666 das Gut Siggermow zu Lehen erhalten habe. Im Jahre 1680 hatte er es an die Erben des N N Kathen verpfändet, der Vater des Kl.s hatte es von diesen im Jahre 1729 eingelöst. Der Großvater des Kl.s hatte das Gut 1663 an den Major von der Lancken erblich verkauft, weshalb die Bekl. jetzt ihre alten Rechte an dem Gut einklagen und u.a. Administrationsrechnungen von 1680-1729 vom Kl. fordern. Der Kl. besteht darauf, daß Siggermow ein "uhraltes" Krassowsches Lehnsgut sei. Das Hofgericht erkennt die Beweise der Bekl. in zwei Instanzen an und fordert den Kl. auf, das Gut zu räumen. Dieser appelliert an das Tribunal, weil er meint, seine alten Rechte auf das Gut bereits bewiesen zu haben. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 07.11.1747 zur Einsendung der Akten auf. Am 22.01.1748 bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 26.01. erhält. Am 29.04. bittet der Kl. um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 03.05. auf den 08.05. ansetzt. Am 08.07. bitten die Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 21.10.1748 fordert das Tribunal den Kl. zur Vorlage von Originalen der Beweise auf. Am 29.11. folgt der Kl. dem und legt die gewünschten Originale vor, am 03.12.1748 lädt das Tribunal die Bekl. auf den 10.01.1749 ein, um die Dokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Am 07.01. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 09.01. erhalten. Am 18.02. erklären die Bekl. die beigebrachten Dokumente würden ihre Position stärken, daß ihr Vater berechtigt war, Siggermow an die Erben des Ältermanns Kathe zu überlassen ohne Hinzuziehung des Vaters des Kl.s und legen weitere Beweise für ihre Ansprüche vor. Das Tribunal fordert den Kl. am 20.02. zur Erwiderung auf. Am 26.05. bringt der Kl. seine gegenbeweise ein und besteht auf seinen Ansprüchen, woraufhin das Tribunal die Bekl. am 29.05. zur Antwort auffordert. Am 14.10. bittet der Kl. um ein verschärftes Mandat an die Bekl., das am 16.10. ergeht. Am 25.11. bitten die Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 27.11. erhalten, am 31.12.1749 weisen die Bekl. die Ansprüche des Kl.s erneut zurück. Das Tribunal teilt dies dem Kl. am 03.01.1750 mit und schließt die Beweisaufnahme. Am 19.01. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 13.04.1750 fordert das Tribunal den Kl. zur Bezahlung der noch ausstehenden 100 Rtlr mit Zinsen auf und entbindet ihn danach von allen Ansprüchen der Bekl. Am 21.05. bittet der Major Adolph Philipp von der Lancken um Fristverlängerung zum Einbringen seiner Rechtsmittel, die er am 23.05.1750 erhält. Am 27.08. legt er seinen Schriftsatz vor, am 19.10.1750 bestätigt das Tribunal sein Urteil

Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1746 2. Pommersches Hofgericht 1746-1747 3. Tribunal 1747-1750 4. Tribunal 1750

Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 24.03.1745, 16.03.1746, 25.01. und 13.04.1747; vom Greifswalder Notar Andreas Busse aufgenommene Appellation vom 17.04.1747; Lehnbrief von Herzog Philipp Julius von Pommern für Rickmann von der Lancken, Jochim und Christoph, Söhne Christophs von der Lancken, Christopher, Oloff Christoph und Hans Jürgen von der Lancken als Söhne des verstorbenen Oloff von der Lancken, Bernd, Heinrich Rickmann und Jochim als Söhne des verstorbenen Rickmann von der Lancken sowie Heinrich als Sohn des verstorbenen Henning von der Lancken vom 16.01.1602; Belehnung von Bogislaw Christoph von der Lancken mit Dumsevitz, Zittervitz und Siggermow und Christoph von Lancken mit Rantzow durch die Pommersche Landesregierung vom 07.12.1668; Lehnsbrief Herzog Philipp Julius von Pommern für Melchior Krassow, Hans, Heinrich und Christoph, Gebrüder von Krassow als Söhne des verstorbenen Christoph von Krassow vom 10.01.1602 mit Bestätigung des 1507 gegebenen Lehnsbriefes; Erklärung des Carl Ludwig von der Lancken über eine Einigung mit dem Oberstleutnant von Krassow über Siggermow vom 24.05.1728; Vergleich zwischen Oberstleutnant Martin Adam von Krassow, erbgesessen auf Schweikvitz und Carl Ludwig von der Lancken auf Wostevitz über Siggermow vom 18.01.1729; Kaufvertrag zwischen Hans Eggert Krassow zu Schweikvitz und Bogislaw Christoph von der Lancken zu Lanckenüber zwei Bauernhöfe in Siggermow vom 23.03.1663; Vergleich zwischen Carl Ludwig von der Lancken zu Wostevitz und den Kathenschen ERben über das Gut Siggermow vom 04.01.1729; Quittung des Carl Ludwig von der Lancken über Pachtgelder vom 19.04.1729; Schreiben des Carl Ludwig von der Lancken an Oberstleutnant von Krassow vom 21.02.1731; von Tribunalsbote Gustav Nowander ausgestellte Übergabebestätigung für Tribunalsmandate vom 16.12.1747; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. A.C. Gröning vom 20.02.1748 und für Dr. Hertzberg vom 26.01.1750 sowie der Bekl. für Dr. C.C. Gröning vom 16.09.1748; Obligation des Bogislaw Christoph von der Lancken und der Anna Sophia von Eichstedt über 150 fl vom 30.06.1667; Auszug aus einem Vergleich zwischen Maria Magdalena Krassow, Anna Judith Barnekow, Witwe des Hans Krassow, wie auch Gertrud, Witwe des Hinrich Krassow sowie Antonius Krassow mit Gottfried Kathe als Pfandinhaber des Gutes Siggermpw vom 31.10.1683; Pfand- und Administrationsvertrag zwischen Major Bogislaw von der Lancken und Ältermann Gottfried Kathen wegen Siggermow vom 27.02.1680 mit Bestätigung durch die Landesregierung vom 31.03.1680; Cessions-Vertrag zwischen Ältermann Gottfried Kathen und Oberstleutnant Martin Adam von Krassow auf Schweickvitz vom 15.03.1729; von Notar M. Hartmann aufgesetztes Gesprächsprotokoll mit Carl Ludwig von der Lancken zu Wostevitz im Auftrag des Rittmeisters von Krassow zu Siggermow vom 07.03.1740; von Dr. C.C. Gröning ausgestellte Empfangsbescheinigung für ein Tribunalsmandat vom 29.05.1749

Archivaliensignatur
(1) 0494
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 587

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.11. 1. Kläger K
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1507-1747) 17.07.1747-21.10.1750

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1507-1747) 17.07.1747-21.10.1750

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