Akten

Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden und die Übertragung des Gutes Semlow

Kläger: (2) Rittmeister Daniel von Goeben zu Stralsund, Sohn des Kapitänleutnants Peter von Goeben (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Hauptmann Carl August von Behr zu Behrenwalde, Melchior Mathias und Jochim Ehrenreich von Behr zu Nustrow und Grambow (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Hermann Balthasar Westphal (A), Dr. Georg Gustav Gerdes (P), seit 26.05.1744 Dr. Carl Christoph Gröning ((P) Bekl.: G.B. Michaelis (A), Dr. Michael Zylius (P)

Fallbeschreibung: Der Großvater des Kl.s, Joachim Christoph von Behr, besaß die Lehen Semlow in Pommern und Bresen in Mecklenburg. Als er 1706 ohne Söhne zu hinterlassen verstarb, forderten die Söhne seines bereits verstorbenen Bruders, der Marschall Georg Christoph und Generalmajor Joachim Vivien von Behr die Übertragung des Gutes Semlow auf sie. Der Vater der Kl. wehrte sich dagegen, so daß die Vettern Behr im Jahre 1707 gegen ihn vor dem Pommerschen Hofgericht wegen Übertragung von Semlow klagten und sich dabei auf einen Vergleich beriefen, der bei der Aufteilung des Erbes des Mathias von Behr im Jahre 1662 geschlossen worden war. Im Jahre 1711 entschied das Hofgericht, daß die Bekl. Semlow erhalten sollten gegen Bezahlung der Meliorationskosten und weiterer Forderungen der Kl. Dieses Urteil konnte wegen des Krieges nicht umgesetzt werden, so daß der Prozeß 1721 wieder aufgenommen und eine Kommission zur Herausfindung der gegenseiitgen Ansprüche eingesetzt, von den Bekl. aber immer wieder verzögert wird. 1725 wird der Mutter des Kl.s eine Forderung von 137.264 fl. an die Bekl. zugestanden, die die Bekl. nicht bezahlen können. 1738 macht der Kl. das Angebot, Semlow für 36.000 Rtlr entweder selbst anzunehmen oder den Vettern gegen Barzahlung abzutreten. Nach dem Tod ihrer Väter ergreifen die Söhne des Generalmajors von Behr gegen das Hofgerichtsurtel restitutio in integrum, da der Marschall von Behr zwar namens ihres Vaters den Prozeß geführt, von diesem aber nie dafür bevollmächtigt worden war, der Prozeß während des Krieges geführt worden ist, die Söhne nach dem Tod ihres Vaters minderjährig gewesen sind und ihre Rechte nicht wahrnehmen konnten und deshalb nun für Kriegskosten, Steuern und Meliorationen haftbar gemacht werden, die sie nicht verursacht haben. Sie bitten daher um Taxation von Semlow und erhalten diese 1741 durch ein Gutachten der Juristenfakultät Wittenberg zugesprochen, das vom Hofgericht in Auftrag gegeben worden war und als dessen Urteil verkündet wird. Dagegen appelliert der Kl., weil die lehnsrechtliche Übertragung Semlows an ihn noch nicht vollzogen wurde, ein Inventar über Semlow erstellt und das Gut taxiert werden soll, wobei den Bekl. das Gut zugesprochen wird, wenn sie binnen eines Jahres den taxierten Preis bezahlen. Der Kl. bittet das Tribunal die Bekl. anzuweisen, ihm für Semlow entweder binnen 6 Wochen 72.000 fl zu bezahlen oder zu gewärtigen, daß ihm das Gut zu Lehen übertragen und er mit seinen Ansprüchen an das Gut Bresen verwiesen werde. Das Tribunal fordert am 27.02.1742 die Akten der Vorinstanz an, am 11.07. bittet der Kl. um Eröffnung der Prozeßakten, die am 13.07. auf den 17.07. angesetzt wird. Am 22.10. bittet der Kl. znm Eröffnung eines "Appendix actorum" des Hofgerichts, die das Tribunal am 26. auf den 29.10.1742 ansetzt. Am 21.01.1743 setzt das Tribunal auf den 05.03. einen Vorbescheid an, dessen Protokoll nicht überliefert ist, am 25.04. bittet der Kl. um Prozeßbeschleunigung, das Tribunal fordert die Bekl. am 29.04. auf, sich binnen 14 Tagen zu den Ergebnissen des Vorbescheids zu äußern. Am 18.05. fordern die Bekl. Informationen vom Kl. über den Ertrag der Güter, um sich zu dem Vorschlag äußern zu können und erbitten bis sie diese Nachrichten haben, Fristverlängerung. Das Tribunal weist den Kl. am 21.05. entsprechend an, am 21.06. bitten die Bekl. um Erneuerung des Mandates und erreichen dieses am 25.06. Am 25.07. liefert der Kl. die gewünschten Informationen, das Tribunal leitet diese am 27.07. weiter. Am 21.10.1743 verweist es den Fall an das Hofgericht, damit dieses kläre, auf welchem der Güter welche Schulden lasten, ob dieses Lehnsschulden und ob sie als solche teilweise nach Bresen zu verweisen seien. Erst wenn dies entschieden ist, will sich das Tribunal wegen der Taxation des Gutes äußern. Am 30.11.1743 ergreifen die Bekl. dagegen restitutio in integrum, bitten aber zunächst sowie am 10.01.1744 um Fristverlängerung, die sie am 03.12.1743 und 11.01.1744 erhalten. Am 02.12.1743 sowie am 14.01., 13.02. und 03.04.1744 bittet der Kl. um Fristverlängerung zum eventuellen Einreichen seiner Rechtsmittel, die ihm am 03.12.1743 sowie am 15.01., 14.02. und 06.04. 1744 gewährt werden. Am 11.02. beschweren sich die Bekl. darüber, daß vom Pommerschen Hofgericht geklärt werden solle, ob Lehensschulden von Semlow nach Bresen zu verweisen seien und erklären das Gericht dafür für inkompetent. Das Tribunal erklärt diese "Reservation" am 14.02.1744 für "unstatthaft". Am 27.04. trägt der Kl. seine Beschwerden gegen das Tribunalsurteil vor und erinnert daran, daß die Bekl. gegen die Hofgerichtsurteile von 1711, 1723 und 1725 nie Rechtsmittel eingelegt hätten, diese also als gültig anerkannt hätten und ihnen jetzt nicht widersprechen können. Der Kl. widerlegt auch die anderen Argumente der Bekl. und bittet, keine Taxation der Güter vornehmen zu lassen, sondern die Bekl. dazu zu veranlassen, ihre Schulden innerhalb kurzer Zeit zu bezahlen. Gleichzeitig bietet der Kl. an, den Bekl. neben dem Erlaß aller Forderungen 20.000 Rtlr zu bezahlen, sobald sie ihm das Lehnsrecht an Semlow und Breesen abtreten. Am 06.07.1744 bitten die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1745 fordert das Tribunal sie auf, sich zu den gemachten Vorschlägen zu äußern. Am 31.08. lehnen die Bekl. das Angebot ab und fordern Rechnungslegung von den Kl.n, deren Mutter verstorben ist und die die Schulden, wegen derer sie in die Güter eingewiesen worden waren, längt abgewohnt haben sollten. Am 18.10.1745 bestätigt das Tribunal sein Urteil vom 21.10.1743. Am 27.10. bittehn die Bekl. um zügige Rückgabe der Akten an das Hofgericht, das Tribunal sendet die Akten am 28.10. dorthin zurück.

Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1707-1738 2. Pommersches Hofgericht 1738-1741 3. Tribunal 1741-1743 4. Tribunal 1743-1745

Prozessbeilagen: (7) Aufstellung aller auf dem Gut Semlow cum pertinentis haftenden Schulden (115.163 fl. im Jahre 1707); Hofgerichtsurteile vom 09.05.1708, 21.01.1711, 05.09.1725, 15.05.1726 und 26.09.1741; Supplik der Witwe von Goeben an das Hofgericht vom 07.05.1726; Supplik des Kl.s an das Hofgericht vom 14.11.1727; Rechtsgutachten der Wittenberger Juristenfakultät; vom Stralsunder Notar F.S. Anders aufgenommene Appellation vom 28.09.1741; von Tribunalsbote C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 01.05.1742; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Gerdes vom 29.08.1742 und der Bekl. für Dr. Zylius vom 16.10.1743; Angaben über Erträge, Dienste und Rechte in Semlow, Palmzien, Weitenhagen und Plennin sowie in Breesen mit Lübchin und Nütschow; Aufstellung über Neubauten zu Semlow, Palmzin, Plennin und Weitenhagen; ärztliches Attest des Stralsunder Dr. med. Horn für Syndikus Westphal vom 10.02.1744; Auszug aus der Taxation der Güter Lübchin, Breesen und Nütschow vom 26.01.1648; Auszug aus Taxationsprotokoll über Semlow, Löbnitz, Forckenbeck zwischen 1646 und 1650; Punctation des Vergleichs zwischen der Witwe des Christoph Behr auf Semlow und der Vormünder der Kinder des Jürgen Christoph Behr auf Nustrow vom 12.03.1646; Vergleich zwischen den Gläubigern und Erben des Christoph Behr vom 08.04.1650, Puncta worüber Messieurs die Behren sich zu resolvieren ehe und bevohr die Gühter mit bestande können taxiret und voneinander gesetzet werden" (o.D.); Aufstellung über Erträge aus dem Gut Breesen; Bescheid der Hofgerichtskommissare Fürstenberg und Mascow vom 30.07.1723; Supplik der Mutter des Kl.s an das Hofgericht vom 07.09.1723

Archivaliensignatur
(1) 0239
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 444-447

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1646-1741) 09.11.1741-20.10.1745 (1745)

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1646-1741) 09.11.1741-20.10.1745 (1745)

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