Monografie
Nachdeme der grundgütige GOtt die unlängst in des Heil. Reichs Stadt Frankfurt am Mayn vorgeweste höchstlöbliche Churfürstliche Wahl dergestalten geseegnet und beglücket, daß der Allerdurchleuchtigste und Großmächtigste Fürst und Herr, Herr FRANCISCUS STEPHANUS Herzog von Lothringen und Baar, Groß-Herzog von Florentz und König zu Jerusalem, u.a.m. unter dem Namen FRANCISCUS zu einem Römischen König erwählet worden ist ... : Decretum in Senatu, den 15. Septembr. Anno 1745
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
1 Bl.
- Anmerkungen
-
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1745, 15. September
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Dankfest für die Wahl Franz I.
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,36 v-318
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099050-6
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:59 MESZ
Entstanden
- [Nürnberg] : [1745]
Ähnliche Objekte (12)
![NAchdem GOtt der Allmächtige dem grausamen und erschröcklichen Türcken-Krieg nunmehro ein Ziel gesetzet, und, zwischen der Römisch-Kayserlichen Majestät, Unserm allergnädigsten Kayser und Herrn, und der Ottomanischen Porten, die Friedens-Tractaten zu vollkommenem und glücklichem Schluß hat gelangen lassen ... : Decretum in Senatu, den 28. Julij, A. 1718](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/deef2719-f4fe-4750-96a8-6fb2b078d5de/full/!306,450/0/default.jpg)
NAchdem GOtt der Allmächtige dem grausamen und erschröcklichen Türcken-Krieg nunmehro ein Ziel gesetzet, und, zwischen der Römisch-Kayserlichen Majestät, Unserm allergnädigsten Kayser und Herrn, und der Ottomanischen Porten, die Friedens-Tractaten zu vollkommenem und glücklichem Schluß hat gelangen lassen ... : Decretum in Senatu, den 28. Julij, A. 1718
![Es hat der Allerdurchleuchtigste, Großmächtigste und Unüberwindlichste Fürst und HERR, HERR FRANCISCUS, Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Großherzog zu Toscana ... Unser allernädigster Kayser und Herr, dem Hochwürdigen und Hochgebornen Grafen und Herrn, Herrn Johann Franz Sigmund Friederich, Grafen von Sazenhofen, uf Bertoltshofen und Bettendorf, Teutsch-Ordens Rittern ... allergnädigst committirt und aufgegeben, in Dero Kayserl. Allerhöchst zu ehrenden Namen, sowoln von Einem Hochlöbl. und Hochweisen Rath dieser Stadt, als auch von Deren gesammten Burgerschafft, die Huldigungs-Pflichte anzunehmen ... : Decretum in Senatu den 27. Januarii 1746](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/97c0dd30-8b77-45b2-b1c7-6d273634f78a/full/!306,450/0/default.jpg)
Es hat der Allerdurchleuchtigste, Großmächtigste und Unüberwindlichste Fürst und HERR, HERR FRANCISCUS, Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Großherzog zu Toscana ... Unser allernädigster Kayser und Herr, dem Hochwürdigen und Hochgebornen Grafen und Herrn, Herrn Johann Franz Sigmund Friederich, Grafen von Sazenhofen, uf Bertoltshofen und Bettendorf, Teutsch-Ordens Rittern ... allergnädigst committirt und aufgegeben, in Dero Kayserl. Allerhöchst zu ehrenden Namen, sowoln von Einem Hochlöbl. und Hochweisen Rath dieser Stadt, als auch von Deren gesammten Burgerschafft, die Huldigungs-Pflichte anzunehmen ... : Decretum in Senatu den 27. Januarii 1746
![ES hat GOTT der Allmächtige und grosse HErr der Heerschaaren, auch die heurige CAMPAGNE biß daher dermassen gesegnet, daß nicht nur der Röm. Kaiserl. Majest. JOSEPHI dieses Namens des Ersten, Unsers Allergnädigsten Kaiser und Herrns, und Dero Hohen Alliirten Siegreiche Waffen, vor einigen Monaten, die Feindliche Linien glücklich überstiegen, hernacher auch die grosse und veste Stadt in Flandern, Dvay, nicht weniger die berühmte Vestung in der Graffschaft Artois, Bethune, zur Ubergab bezwungen ... : Decretum in Senatu den 13. Septembr. 1710](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/117c28e6-719b-47a1-981e-011eaa886b89/full/!306,450/0/default.jpg)
ES hat GOTT der Allmächtige und grosse HErr der Heerschaaren, auch die heurige CAMPAGNE biß daher dermassen gesegnet, daß nicht nur der Röm. Kaiserl. Majest. JOSEPHI dieses Namens des Ersten, Unsers Allergnädigsten Kaiser und Herrns, und Dero Hohen Alliirten Siegreiche Waffen, vor einigen Monaten, die Feindliche Linien glücklich überstiegen, hernacher auch die grosse und veste Stadt in Flandern, Dvay, nicht weniger die berühmte Vestung in der Graffschaft Artois, Bethune, zur Ubergab bezwungen ... : Decretum in Senatu den 13. Septembr. 1710
![NAchdeme GOtt der Allmächtige Ihrer Kayserl. Majest. Unsers Allergnädigsten Kaysers und Herrn7 und dero hoher Alliirten gerechte Waffen dergestalten gesegnet und beglücket, daß die Stadt Barcellona, nach langer und harter Belägerung deren hinwieder glücklich entsetzet, auch viele andere vornehme Städte des Königreichs Spanien unter ihres rechtmäßigen Oberhaupts und Monarchen, CAROLI III. Königl. Majest. Bottmäßigkeit sich ergeben ... : Decretum in Senatu, den 10. Junij. 1706](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/adeb91f7-3521-40fb-a736-01ba78e62e0c/full/!306,450/0/default.jpg)
NAchdeme GOtt der Allmächtige Ihrer Kayserl. Majest. Unsers Allergnädigsten Kaysers und Herrn7 und dero hoher Alliirten gerechte Waffen dergestalten gesegnet und beglücket, daß die Stadt Barcellona, nach langer und harter Belägerung deren hinwieder glücklich entsetzet, auch viele andere vornehme Städte des Königreichs Spanien unter ihres rechtmäßigen Oberhaupts und Monarchen, CAROLI III. Königl. Majest. Bottmäßigkeit sich ergeben ... : Decretum in Senatu, den 10. Junij. 1706
![NAchdeme Ihrer Kayserlichen Majestät, Unsers Allergnädigsten Kaysers und Herrns, bey Dero Anherokunfft allergnädigster Will und Meinung ist, daß Deroselben sowoln von Einem Hoch-Edlen Hochweisen Rath dieser Stadt, als auch dessen gesammter Burgerschafft, gehuldiget werde: Als befehlen Ihre Hoch-Edle Herrlichkeit hiermit, und in Krafft diß, allen Haubt-Leuten in denen Vierteln dieser Stadt, daß sie allen jund jeden Burgern ...mit ernstlichem Fleiß ansagen ... : Decretum in Senatu, den 13. Januarij, Ao. 1712](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/52354f7c-eeb3-4907-ba87-946d5699b4b2/full/!306,450/0/default.jpg)
NAchdeme Ihrer Kayserlichen Majestät, Unsers Allergnädigsten Kaysers und Herrns, bey Dero Anherokunfft allergnädigster Will und Meinung ist, daß Deroselben sowoln von Einem Hoch-Edlen Hochweisen Rath dieser Stadt, als auch dessen gesammter Burgerschafft, gehuldiget werde: Als befehlen Ihre Hoch-Edle Herrlichkeit hiermit, und in Krafft diß, allen Haubt-Leuten in denen Vierteln dieser Stadt, daß sie allen jund jeden Burgern ...mit ernstlichem Fleiß ansagen ... : Decretum in Senatu, den 13. Januarij, Ao. 1712
![Demnach, auf Allerhöchste Verordnung der Röm. Kays. Majestät, des Hochlöblichen Fränckischen Craises hoches Ausschreib-Amt, abermahlige geschärffte Verfügung und Verboth, wegen heimlicher Ausführung guter ... Müntz Sorten aus dem Reich, und Einbringung schlechter Fremder Müntzen, ergehen zu lassen, für höchst-näthig erachtet ... : Decretum in Senatu, den 18. Decembr. 1738](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9dcabf24-997d-413c-9e45-770bd5bd251b/full/!306,450/0/default.jpg)
Demnach, auf Allerhöchste Verordnung der Röm. Kays. Majestät, des Hochlöblichen Fränckischen Craises hoches Ausschreib-Amt, abermahlige geschärffte Verfügung und Verboth, wegen heimlicher Ausführung guter ... Müntz Sorten aus dem Reich, und Einbringung schlechter Fremder Müntzen, ergehen zu lassen, für höchst-näthig erachtet ... : Decretum in Senatu, den 18. Decembr. 1738
![NAchdeme der Aller durchleuchtigste, Großmächtigste und Unüberwindlichste Fürst und Herr, HERR CARL der Sechste, Erwehlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, wie auch in Hispanien, beeden Sicilien, Jerusalem und Indien, ingleichen zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien und Sclavonien [et]c. König, Erz-Herzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, Steyer, Kärndten, Crain und Würtemberg, Gefürsteter Graf zu Habspurg, Flandern, Tyrol und Görz [et]c. Unser allergnädigster Käyser und Herr, nach nunmehro, GOtt Lob! zu Franckfurt am Mayn, glücklichst vollzogener Kayserl. Crönung, Dero Reise nach Dero Käyserl. Erblanden hiernechst antretten, und samt Dero Kaiserl. Comitat in allhiesiger Reichs-Stadt anlangen werden ... : Decretum in Senatu, den 8. Januarii. A. 1712](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/df49b60e-c5ce-4832-844b-20c8e64f213b/full/!306,450/0/default.jpg)
NAchdeme der Aller durchleuchtigste, Großmächtigste und Unüberwindlichste Fürst und Herr, HERR CARL der Sechste, Erwehlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, wie auch in Hispanien, beeden Sicilien, Jerusalem und Indien, ingleichen zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien und Sclavonien [et]c. König, Erz-Herzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, Steyer, Kärndten, Crain und Würtemberg, Gefürsteter Graf zu Habspurg, Flandern, Tyrol und Görz [et]c. Unser allergnädigster Käyser und Herr, nach nunmehro, GOtt Lob! zu Franckfurt am Mayn, glücklichst vollzogener Kayserl. Crönung, Dero Reise nach Dero Käyserl. Erblanden hiernechst antretten, und samt Dero Kaiserl. Comitat in allhiesiger Reichs-Stadt anlangen werden ... : Decretum in Senatu, den 8. Januarii. A. 1712
![NAch dem der Allerdurchleuchtigst, Großmächtigst, Unüverwindlichste Fürst und Herr, Herr Ferdinand der Ander, Erwehlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germeanien auch zu Hungarn, Böheim ... König ... Unser Allergnädigster Herr, Nach Gottes deß Allmächtigen allein weisen Rath und unerforschlichen Willen den 5(15) Tag dieses Monats Februarii, Seeligen Todtes verschieden, Ob welchem ... deß H. Reichs Unterthanen billich mit Trawrigkeit beküm[m]ert seyn sollen. Als thut ein E. E. Rath dieser deß H. Reichs Stadt Nürnberg, alle Ihre Burgere ... zu angedeuter Schuld: und billichmässiger Clag und Trawrigkeit hiemit erinnern ... : Decretum in Senatu den 21. Beraurii, Anno 1637](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/777fa8b0-0e6a-4045-9558-91c61aef4047/full/!306,450/0/default.jpg)
NAch dem der Allerdurchleuchtigst, Großmächtigst, Unüverwindlichste Fürst und Herr, Herr Ferdinand der Ander, Erwehlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germeanien auch zu Hungarn, Böheim ... König ... Unser Allergnädigster Herr, Nach Gottes deß Allmächtigen allein weisen Rath und unerforschlichen Willen den 5(15) Tag dieses Monats Februarii, Seeligen Todtes verschieden, Ob welchem ... deß H. Reichs Unterthanen billich mit Trawrigkeit beküm[m]ert seyn sollen. Als thut ein E. E. Rath dieser deß H. Reichs Stadt Nürnberg, alle Ihre Burgere ... zu angedeuter Schuld: und billichmässiger Clag und Trawrigkeit hiemit erinnern ... : Decretum in Senatu den 21. Beraurii, Anno 1637
![DEmnach leider! zur Gnüge bekannt, daß der Allmächtige GOtt, nach seinem allein weisen und unwandelbaren Rath und Willen, den 5ten Tag dieses Monats May, den weiland AllerDurchleuchtigsten, Großmächtigsten und Unüberwindlichsten Fürsten und Herrn, Herrn LEOPOLDUM dieses Namens den Ersten, erwöhlten Römischen Kayser, zu allen Zeiten Mehrern des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalamatien, Croatien und Sclavonien König, ErzHerzogen zu Oesterreich, Herzogen zu Burgund, Steyer, Kärndten, Crain und Würtemberg, [et]c. [et]c. Grafen zu Habsprug und Tyrol, [et]c. [et]c. Unsern Allergnädigsten Kayser und Herrn, aller Christseeligst- und Löblichsten Angedenkens, durch den zeitlichen Tod abgefordert ... : Decretum in Senatu, den 14. May 1705](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1f0a615b-9ec1-4726-b12e-5948a8dd4854/full/!306,450/0/default.jpg)