Monografie

NAchdeme Ihrer Kayserlichen Majestät, Unsers Allergnädigsten Kaysers und Herrns, bey Dero Anherokunfft allergnädigster Will und Meinung ist, daß Deroselben sowoln von Einem Hoch-Edlen Hochweisen Rath dieser Stadt, als auch dessen gesammter Burgerschafft, gehuldiget werde: Als befehlen Ihre Hoch-Edle Herrlichkeit hiermit, und in Krafft diß, allen Haubt-Leuten in denen Vierteln dieser Stadt, daß sie allen jund jeden Burgern ...mit ernstlichem Fleiß ansagen ... : Decretum in Senatu, den 13. Januarij, Ao. 1712

Sprache
Deutsch
Umfang
1 Bl.
Anmerkungen
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1712, 13. Januar
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Huldigung Kaiser Karls VI.

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,36 v-222

Thema
Erlasse und Verordnungen / Weltliche Obrigkeit / Kultur und Gesellschaft; Gelegenheitsschriften / Huldigungen; Huldigung; Bürgerschaft; Schutzverwandter; Angehöriger; Hauptmannschaft; Bereitstellung; Volljährigkeit; Eid; Ausgangssperre; Frau; Strafe; Strafandrohung; Glockengeläut; Versammlungszeichen; Kleidung; Bescheidenheit; Rathaus; Versammlung; Bürgerpflicht; Abreise; Gottesdienst; Absage; 1712; 1700-1750; Nürnberg; St. Sebald; St. Lorenz; St. Jakob; Rathausplatz; Karl ; Stadtrat ; Einblattdruck

Erschienen
[Nürnberg] : [1712]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099144-8
Letzte Aktualisierung
16.04.2024, 13:57 MESZ

Entstanden

  • [Nürnberg] : [1712]

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