Tektonik

Geheimer Rat

Überlieferungsgeschichte
Mit der Annahme der Königswürde löste Kurfürst Friedrich von Württemberg den bisherigen Geheimen Rat auf und setzte an seine Stelle das Staatsministerium. Ihm oblag die Beratung des Monarchen in allgemeinen Staatsangelegenheiten.
Nach dem Regierungsantritt König Wilhelms I. wurde am 8. November 1816 der Geheime Rat als oberste, dem König unmittelbar unterstehende Staatsbehörde neu errichtet. Er setzte sich aus den Ministern bzw. Chefs der verschiedenen Departements und vom König ernannten Mitgliedern zusammen. Seine Aufgabe war, die Anträge und Vorschläge der Ministerien zu prüfen und mit gutachtlichen Stellungnahmen dem König zuzuleiten. Zu seinem Geschäftskreis gehörten außerdem alle ständischen Angelegenheiten, Anträge auf Entlassung oder Zurruhesetzung der Staatsdiener, Kompetenzkonflikte zwischen den Justiz- und Verwaltungsbehörden, Verhältnisse von Kirche und Staat sowie vom König besonders übertragene Angelegenheiten. In Verwaltungsstreitsachen fungierte der Geheime Rat als entscheidende und verfügende Rekursbehörde, so bei Widersprüchen gegen Verfügungen der Departementschefs und Straferkenntnisse der Behörden. Der Geheime Rat vermittelte den Verkehr zwischen König und Landständen, wobei er selbständig entscheiden konnte, ob sich ständische Anträge zur Vorlage an den König eigneten oder nicht.
Nach Errichtung des Staatsministeriums 1876, des Verwaltungsgerichtshofs 1877 und des Kompetenzgerichtshofs 1879 verlor der Geheime Rat stark an Bedeutung. Er wurde durch Gesetz vom 15. Juni 1911 aufgehoben (Dehlinger § 60).
Die beim Geheimen Rat während seiner Tätigkeit erwachsenen Akten sind in die Bestände E 31, E 33 und E 35 gegliedert; kriegsbedingte Verluste sind nicht bekannt.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945

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Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

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