Geheimer Rat

Überlieferungsgeschichte
Der Geheime Rat wurde 1628/29, zunächst unter der Bezeichnung "Geheimer Regimentsrat", als oberste Landesbehörde und Beraterstab des Landesherrn geschaffen. Er war dem Oberrat (A 206 ff.), der vorher führenden Behörde, wie auch der Rentkammer (A 248 ff.) und dem Kirchenrat (A 282 ff.), den zentralen Fachbehörden, übergeordnet. Der Geheime Rat leitete die Berichte dieser Landesbehörden an den Herzog weiter und bereitete dessen Entscheidungen vor. In seine unmittelbare Zuständigkeit fielen die "Reservatsachen" des Landesherrn, nämlich die auswärtigen und militärischen Angelegenheiten sowie die Richtlinienkompetenz in allen anderen Bereichen. Der Geheime Rat war aber nicht nur dem Herzog, sondern auch der Landschaft verpflichtet, und er war gleichzeitig Verhandlungspartner des Landtags und der landständischen Vertretung (A 203).
Durch die Gründung des Konferenzministeriums und der Geheimen Kabinettskanzlei im Jahre 1717 (A 5-16) verlor der Geheime Rat seine unmittelbare Beraterfunktion und auch sachliche Kompetenzen vor allem auf dem Gebiet des Auswärtigen, behielt aber die Aufsicht über Oberrat, Rentkammer und Kirchenrat. Während der Auflösung des Konferenzministeriums (1737-1758, 1786-1806) war der Geheime Rat wieder höchste Landesbehörde, doch blieb die Geheime Kabinettskanzlei mit ihrer Registratur bestehen.
Inhalt und Bewertung
Bei der Gründung des Geheimen Rats entwarf der Archivar Friedrich Rüttel einen Registraturplan mit 17 Rubriken nach Korrespondenten- und Sachbetreffen: 1. Hofkanzlei, 2. Hofsachen, 3. Oberrat, 4. Landschreiberei, 5. Rentkammer, 6. Kirchenrat, 7. Landschaft, 8. Kriegsrat, 9. Zeitungen, 10. Lehen. 11. kaiserliche und fürstliche Schreiben, 12. Gnadenjagen, 13. Schuldsachen, 14. Adel, 15. Reichsstädte, 16. Festungen, 17. Zollsachen. Dieses Rubrikensystem nach dem Betreffprinzip blieb bis heute bestehen, wurde aber im Laufe der Zeit auf 75 Rubriken oder Rubra erweitert.
Im Jahre 1783 gab der Geheime Rat Akten über die Landstände bis 1736 (A 203) und Protokolle bis 1735 (A 204) an das fürstliche Archiv ab (nach einer Notiz in E 61 Bü 64). Die Hauptmasse der Registratur aber blieb auch nach der Umorganisation von 1806-1817 beim Königlichen Geheimen Rat. Um 1840 stellte der Geheime Registrator und Regierungsrat Keller ein Verzeichnis für die 75 Rubriken der ¿älteren Geheimen Ratsregistratur¿ her. Im Jahre 1832 übergab der Geheime Rat die Mömpelgarder Akten (Rubrum 74), die Landschaftsakten bis 1806 (A 203) und die Gmelin´sche Sammlung (A 203 Abt. 6), im Jahre 1835 die Akten über die Gräfin Grävenitz und im Jahre 1845 dann die ganze ältere Registratur dem Staatsarchiv (E 61 Bü 64), doch musste sie zunächst im Nebenarchiv der Tübingertor-Kaserne, dann in Heilbronn im Klarabau, schließlich im Staatsfilialarchiv Ludwigsburg aufgestellt werden, ehe sie ins Hauptstaatsarchiv gelangte.
K. O. Müller stellte das Membrum Regimentssachen (A 201) den Akten des Geheimen Rats voran, da es Akten der Vorbehörden (der Hofkanzlei und der Kammersekretäre) und frühe Akten des Geheimen Regimentsrats enthält. Den Beständen des Geheimen Rats selbst (A 202-204) folgen Handakten einzelner Minister (A 205).

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden

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  • Tektonik

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