Urkunden
Hans Gröber "von Zünhalden" ergibt sich freiwillig, wohlüberlegt und um seines besseren Nutzens willen in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihm und seinen Erben verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, und verspricht Treue, Gehorsam und Pflichterfüllung gemäß dem Eid, den er seinem neuen Herrn geschworen hat.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2975
- Dimensions
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16,1 x 26,5 (Höhe x Breite)
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
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Aussteller: Hans Gröber
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Ludwig von Bunkhofen, Vogt zu Schmalegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, stark beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
- Context
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Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Gremlich von Jungingen, Wolf
Gröber, Hans
Hasenweiler : Horgenzell RV
Schmalegg : Ravensburg RV
Zünhalden (Wohnplatzbezeichnung), RV(?)
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:51 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1561 Mai 3