Urkunden

Augustin Gross aus oder zu Langgassen (von der Langen Gassen) ergibt sich freiwillig, wohlüberlegt und um seines besseren Nutzens willen mit Leib und Gut in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihm und seinem Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wohingegen er alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" verspricht, was leibeigene Leute ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3019
Maße
14,8 x 33,4 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Augustin Gross

Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen

Siegler: Johann Christoph Tafinger, Bürger und Stadtschreiber zu Ravensburg

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, beschädigt

Vermerke: Rückvermerk

Kontext
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe

Indexbegriff Person
Gremlich von Jungingen, Wolf
Gross, Augustin
Tafinger, Johann Christoph; Jurist, 1525-1600
Indexbegriff Ort
Bettenreute, Staatsdomäne : Fronhofen, Fronreute RV
Hasenweiler : Horgenzell RV
Langgassen : Denkingen, Pfullendorf SIG
Ravensburg RV

Laufzeit
1566 März 11

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:53 MEZ

Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1566 März 11

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