Urkunden
Hans Gröber "von Zünhalden" ergibt sich freiwillig, wohlüberlegt und um seines besseren Nutzens willen in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihm und seinen Erben verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, und verspricht Treue, Gehorsam und Pflichterfüllung gemäß dem Eid, den er seinem neuen Herrn geschworen hat.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2975
- Maße
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16,1 x 26,5 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Hans Gröber
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Ludwig von Bunkhofen, Vogt zu Schmalegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, stark beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Gremlich von Jungingen, Wolf
Gröber, Hans
Hasenweiler : Horgenzell RV
Schmalegg : Ravensburg RV
Zünhalden (Wohnplatzbezeichnung), RV(?)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:51 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1561 Mai 3