Urkunden

Jörg Vetter [d. J.] und dessen Ehefrau Ursula Ortlieb, beide zu Hasenweiler, unterwerfen sich, letztere auch ausdrücklich mit Zustimmung und Vorwissen ihres Vaters Urban Ortlieb zu Hasenweiler als des "in diser sachen angenommen und erpetten vogts", aus freiem Willen, ungezwungen und zur Beförderung ihres Wohls und Nutzens mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern der Leibherrschaft des Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sind Wolf Gremlich und dessen Erben, denen sie Treue, Gehorsam und Dienstbarkeit geschworen haben, befugt, mit ihnen zu verfahren wie mit allen ihren übrigen Leibeigenen. Abschließend bekräftigt Urban Ortlieb, dass vorstehende Rechtshandlung mit seinem Vorwissen und Einverständnis geschehen ist.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2932
Maße
18,5 x 31,7 (Höhe x Breite)
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Jörg Vetter [d. J.]; Ursula Ortlieb

Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen

Siegler: Ludwig von Bunkhofen

Überlieferungsart: Ausfertigung

Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, beschädigt

Vermerke: Rückvermerk

Kontext
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe

Indexbegriff Person
Bunkhofen, Ludwig von
Gremlich von Jungingen, Wolf
Ortlieb, Urban
Ortlieb, Ursula
Vetter, Jörg, d. J.
Indexbegriff Ort
Bettenreute, Staatsdomäne : Fronhofen, Fronreute RV
Hasenweiler : Horgenzell RV

Laufzeit
1553 Dezember 16

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:52 MEZ

Objekttyp


  • Urkunden

Entstanden


  • 1553 Dezember 16

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