Urkunden
Jörg Vetter [d. J.] und dessen Ehefrau Ursula Ortlieb, beide zu Hasenweiler, unterwerfen sich, letztere auch ausdrücklich mit Zustimmung und Vorwissen ihres Vaters Urban Ortlieb zu Hasenweiler als des "in diser sachen angenommen und erpetten vogts", aus freiem Willen, ungezwungen und zur Beförderung ihres Wohls und Nutzens mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern der Leibherrschaft des Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sind Wolf Gremlich und dessen Erben, denen sie Treue, Gehorsam und Dienstbarkeit geschworen haben, befugt, mit ihnen zu verfahren wie mit allen ihren übrigen Leibeigenen. Abschließend bekräftigt Urban Ortlieb, dass vorstehende Rechtshandlung mit seinem Vorwissen und Einverständnis geschehen ist.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2932
- Maße
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18,5 x 31,7 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Jörg Vetter [d. J.]; Ursula Ortlieb
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Ludwig von Bunkhofen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend, beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
- Kontext
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Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Gremlich von Jungingen, Wolf
Ortlieb, Urban
Ortlieb, Ursula
Vetter, Jörg, d. J.
Hasenweiler : Horgenzell RV
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:52 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1553 Dezember 16