Urkunden
Benedikt Weiß, Bürger und Glaser zu Legelshurs, bekennt, daß ihm Gotthard Renner, Kirchenschaffner der Ämter Willstätt und Lichtenau, aus der Kirchenschaffnei, namentlich der Frühmesse und den Heiligengefällen zu Rheinbischofsheim 20 fl. geliehen hat, und verspricht unter Verpfändung beschriebener Güter, diese mit jährlich 1 fl. zu verzinsen.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 28 Nr. 507
- Former reference number
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Conv. 33
Legelshurst, Schulden
- Further information
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Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel ab
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 28 Hanau-Lichtenberg
- Context
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Hanau-Lichtenberg >> Spezialia >> Legelshurst
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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07.02.2024, 8:13 AM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1695 April 23
Other Objects (12)
![Erhard Erhardt, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Legelshurst beurkunden, daß ihr Mitbürger Michael Baaß der Kirchenschaffnei des Amts, namentlich dem Heiligen zu Legelshurst, 30 Pfund schuldet, die er unter Verpfändung beschriebener Güter mit jährlich 1 Pfund 10 Schillingen zu verzinsen verspricht.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f680dc80-72f6-4ba0-85f5-60636f2ecbbe/full/!306,450/0/default.jpg)
Erhard Erhardt, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Legelshurst beurkunden, daß ihr Mitbürger Michael Baaß der Kirchenschaffnei des Amts, namentlich dem Heiligen zu Legelshurst, 30 Pfund schuldet, die er unter Verpfändung beschriebener Güter mit jährlich 1 Pfund 10 Schillingen zu verzinsen verspricht.
![Hans Hetz, Schultheiß, und die Zwölfer des Gerichts zu Kork beurkunden, daß ihr Mitbürger Bernhard Struben zu Legelshurst und seine Ehefrau Berbel dem Georg Strobel, Amtsschreiber und Heiligenschaffner zu Willstätt, 1 Pund 4 Schillinge jährlichen Zinses von 24 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/8679b112-749b-446d-af50-ec8785cf399a/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Hetz, Schultheiß, und die Zwölfer des Gerichts zu Kork beurkunden, daß ihr Mitbürger Bernhard Struben zu Legelshurst und seine Ehefrau Berbel dem Georg Strobel, Amtsschreiber und Heiligenschaffner zu Willstätt, 1 Pund 4 Schillinge jährlichen Zinses von 24 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.
![Hans Zip, Bürger zu Bolzhurst, bekennt vor genannten Personen, daß er am 10. Oktober 1658 ein beschriebenes Feld aus der Verlassenschaft des Michael Hörrel für 12 fl. gekauft hat, welches der Kirchenschaffnei des Amts Willstätt, namentlich dem Heiligen zu Legelshurst verpfändet war, und verpflichtet sich unter Verpfändung eines beschriebenen Gutes, die 12 fl. Hauptgut mit 6 Schillingen zu verzinsen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e3b65ac6-c656-4b13-894f-9deb21be4a52/full/!306,450/0/default.jpg)