Urkunde
Engelhard von Buchenau bekundet für sich und seine Erben und als Vormund der Kinder des verstorbenen Neidhard von Buchenau, dass er von Johann [I....
- Archivaliensignatur
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 75, 1290
- Formalbeschreibung
-
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (stark abgerieben)
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff Dornstag nach Viti im XCIIII iar
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Engelhard von Buchenau bekundet für sich und seine Erben und als Vormund der Kinder des verstorbenen Neidhard von Buchenau, dass er von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, für die Einlösung des verpfändeten Wehrda und anderer dazugehöriger Gerichte 100 gute, rheinische Gulden zurückerhalten hat. Von diesem Geld hat Gottschalk von Buchenau als Vormund der Kinder des verstorbenen Neidhard ein Drittel, Engelhard zwei Drittel erhalten. Engelhard verzichtet für sich, seine Erben und für die Kinder und ihre Erben auf alle Ansprüche auf die gezahlte Summe gegenüber Abt und Kloster. Die Bürgen der Verpfändung werden von ihren Verpflichtungen befreit. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1494 Juni 19 Vorderseite.jpg|Vorderseite]], [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1494 Juni 19 Rueckseite.jpg|Rückseite]]; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1494 Juni 19 Siegel Avers.jpg|Avers]])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Engelhard von Buchenau
- Bemerkungen
-
Vgl. hierzu auch Nr. 1289.
- Bestand
-
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Kontext
-
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
30.01.2024, 09:39 MEZ
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1494 Juni 19