Urkunden
Hans Hagen und Anna Gündler, Eheleute zu Hasenweiler, ergeben sich nach reiflicher Überlegung, freiwillig und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie künftig zu erzeugen hoffen, in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan wollen die Aussteller, die auch namens ihrer Nachkommen Treue, Gehorsam, Botmäßigkeit, Dienstbarkeit und Abgabenentrichtung versprechen, dulden, dass genannter Junker und dessen Erben mit ihnen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäss dem Eid, den sie geschworen haben.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2961
- Dimensions
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11,7 x 39,8 (Höhe x Breite)
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
-
Schaden: Pergament löchrig, Schrift verblasst, Textverlust
Aussteller: Hans Hagen; Anna Gündler
Empfänger: Wolf Gremlich von Jungingen
Siegler: Ludwig von Bunkhofen, Vogt zu Schmalegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
- Context
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Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Gremlich von Jungingen, Wolf
Gündler, Anna
Hagen, Hans
Hasenweiler : Horgenzell RV
Schmalegg : Ravensburg RV
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:49 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1559 März 4
Other Objects (12)
![Jakob Albrecht und Agatha Buchmüller, Eheleute zu Hasenweiler, ergeben sich nach reiflicher Überlegung, freiwillig und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie zu erzeugen hoffen, in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan wollen die Aussteller, die auch namens ihrer Nachkommen Treue, Gehorsam, Botmäßigkeit, Dienstbarkeit und Abgabenentrichtung versprechen, dulden, dass genannter Junker und dessen Erben mit ihnen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie geschworen haben.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Jakob Albrecht und Agatha Buchmüller, Eheleute zu Hasenweiler, ergeben sich nach reiflicher Überlegung, freiwillig und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie zu erzeugen hoffen, in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan wollen die Aussteller, die auch namens ihrer Nachkommen Treue, Gehorsam, Botmäßigkeit, Dienstbarkeit und Abgabenentrichtung versprechen, dulden, dass genannter Junker und dessen Erben mit ihnen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie geschworen haben.
![Hans Sorg zu Fronhofen und dessen Ehefrau Brigitta Dorner ergeben sich wohlbedacht, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen und mit den Kindern, die sie künftig gemeinsam zu erzeugen hoffen, in die Leibherrschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller, die auch namens ihrer Nachkommen und Erben Treue, Gehorsam, Botmäßigkeit, Dienstbarkeit und Abgabenentrichtung versprechen, wollen es fortan dulden, dass genannter Junker und dessen Erben mit ihnen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie geschworen haben.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Sorg zu Fronhofen und dessen Ehefrau Brigitta Dorner ergeben sich wohlbedacht, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen und mit den Kindern, die sie künftig gemeinsam zu erzeugen hoffen, in die Leibherrschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller, die auch namens ihrer Nachkommen und Erben Treue, Gehorsam, Botmäßigkeit, Dienstbarkeit und Abgabenentrichtung versprechen, wollen es fortan dulden, dass genannter Junker und dessen Erben mit ihnen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie geschworen haben.
![Bartlin Buchmüller aus der Buchmühle und Magdalena Hugle (Huglini), seine Ehefrau, ergeben sich nach reiflicher Überlegung, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern der Leibherrschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller, die auch namens ihrer Nachkommen Treue, Gehorsam, Botmäßigkeit, Dienstbarkeit und Abgabenentrichtung versprechen, erklären sich einverstanden, dass genannter Junker und dessen Erben fortan mit ihnen verfahren, "schaffen vnd gebieten" wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie geschworen haben.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Bartlin Buchmüller aus der Buchmühle und Magdalena Hugle (Huglini), seine Ehefrau, ergeben sich nach reiflicher Überlegung, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern der Leibherrschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller, die auch namens ihrer Nachkommen Treue, Gehorsam, Botmäßigkeit, Dienstbarkeit und Abgabenentrichtung versprechen, erklären sich einverstanden, dass genannter Junker und dessen Erben fortan mit ihnen verfahren, "schaffen vnd gebieten" wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie geschworen haben.
![Matthäus Ruothart und seine Ehefrau Katharina Albrecht, beide zu Waldburg, ergeben sich nach reiflicher Überlegung, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen ihren künftigen Kindern der Leibherrschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller, die auch namens ihrer Nachkommen Treue, Gehorsam, Botmäßigkeit, Dienstbarkeit und Abgabenentrichtung versprechen, erklären sich einverstanden, dass genannter Junker und dessen Erben fortan mit ihnen verfahren, "schaffen vnd gebieten" wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie geschworen haben.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Matthäus Ruothart und seine Ehefrau Katharina Albrecht, beide zu Waldburg, ergeben sich nach reiflicher Überlegung, ungezwungen und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen ihren künftigen Kindern der Leibherrschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller, die auch namens ihrer Nachkommen Treue, Gehorsam, Botmäßigkeit, Dienstbarkeit und Abgabenentrichtung versprechen, erklären sich einverstanden, dass genannter Junker und dessen Erben fortan mit ihnen verfahren, "schaffen vnd gebieten" wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie geschworen haben.
![Christian Dorner und Jona Vischer, Eheleute zu Danketsweiler, ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie gemeinsam zu erzeugen hoffen, in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen und ihren Nachkommen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäss dem Eid, den sie ihm geschworen haben.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Christian Dorner und Jona Vischer, Eheleute zu Danketsweiler, ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie gemeinsam zu erzeugen hoffen, in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen und ihren Nachkommen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäss dem Eid, den sie ihm geschworen haben.
![Hans Gröber "von Zünhalden" ergibt sich freiwillig, wohlüberlegt und um seines besseren Nutzens willen in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihm und seinen Erben verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, und verspricht Treue, Gehorsam und Pflichterfüllung gemäß dem Eid, den er seinem neuen Herrn geschworen hat.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Gröber "von Zünhalden" ergibt sich freiwillig, wohlüberlegt und um seines besseren Nutzens willen in die Leibeigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Der Aussteller erklärt sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihm und seinen Erben verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, und verspricht Treue, Gehorsam und Pflichterfüllung gemäß dem Eid, den er seinem neuen Herrn geschworen hat.
![Hans Sterck zu Horgenzell und dessen Ehefrau Elsbetha Weller ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie gemeinsam zu erzeugen hoffen, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen und ihren Nachkommen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie ihm geschworen haben.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Sterck zu Horgenzell und dessen Ehefrau Elsbetha Weller ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die sie gemeinsam zu erzeugen hoffen, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen und ihren Nachkommen verfahren, "schaffen vnd gebieten", wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie ihm geschworen haben.
![Michael Sigk von oder zu Klitzistobel (Klaintzlisthobel) und Magdalena Wangner zu Witschwende, seine Ehefrau, ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die Magdalena ab jetzt gebären wird, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen und ihren Nachkommen verfahren, "schaffen vnd gebieten" wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie ihm geschworen haben.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Michael Sigk von oder zu Klitzistobel (Klaintzlisthobel) und Magdalena Wangner zu Witschwende, seine Ehefrau, ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die Magdalena ab jetzt gebären wird, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen und ihren Nachkommen verfahren, "schaffen vnd gebieten" wie mit ihren übrigen Leibeigenen, alles gemäß dem Eid, den sie ihm geschworen haben.
![Valentin Bautz zu Bettenreute und dessen Ehefrau Barbara Brendler ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die Barbara von heute an gebären wird, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen, ihren Nachkommen und ihrer aller Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... vnd thun", und geloben, alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" was leibeigene Leute ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Valentin Bautz zu Bettenreute und dessen Ehefrau Barbara Brendler ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die Barbara von heute an gebären wird, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen, ihren Nachkommen und ihrer aller Vermögen nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... vnd thun", und geloben, alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" was leibeigene Leute ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind.
![Simon ("Siman") Rümelin, ehemaliger Amtmann zu Hasenweiler des Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, und Ehefrau Ursula Elps haben ihr Schupflehengut in Hasenweiler an Gremlich aufgegeben und sich von der Leibeigenschaft losgekauft. Sie werden künftig wegen Lehengut, Beisitzrecht und anderem keine Ansprüche gegen ihn stellen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Simon ("Siman") Rümelin, ehemaliger Amtmann zu Hasenweiler des Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, und Ehefrau Ursula Elps haben ihr Schupflehengut in Hasenweiler an Gremlich aufgegeben und sich von der Leibeigenschaft losgekauft. Sie werden künftig wegen Lehengut, Beisitzrecht und anderem keine Ansprüche gegen ihn stellen.
![Wilhelm Gremlich ("Grimlich") von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, fürstlich konstanzischer Erbkämmerer, verleiht Hans Hueprecht, Mesner, und Ehefrau Walburga Rimelerin zu Hasenweiler das Mesnergütlein daselbst, das früher +Hans Hagen innehatte. Leihebedingungen im übrigen wie Revers (vorige Urkunde).](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Wilhelm Gremlich ("Grimlich") von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute, fürstlich konstanzischer Erbkämmerer, verleiht Hans Hueprecht, Mesner, und Ehefrau Walburga Rimelerin zu Hasenweiler das Mesnergütlein daselbst, das früher +Hans Hagen innehatte. Leihebedingungen im übrigen wie Revers (vorige Urkunde).
![Jörg Vetter [d. J.] und dessen Ehefrau Ursula Ortlieb, beide zu Hasenweiler, unterwerfen sich, letztere auch ausdrücklich mit Zustimmung und Vorwissen ihres Vaters Urban Ortlieb zu Hasenweiler als des "in diser sachen angenommen und erpetten vogts", aus freiem Willen, ungezwungen und zur Beförderung ihres Wohls und Nutzens mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern der Leibherrschaft des Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sind Wolf Gremlich und dessen Erben, denen sie Treue, Gehorsam und Dienstbarkeit geschworen haben, befugt, mit ihnen zu verfahren wie mit allen ihren übrigen Leibeigenen. Abschließend bekräftigt Urban Ortlieb, dass vorstehende Rechtshandlung mit seinem Vorwissen und Einverständnis geschehen ist.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)