Urkunden
Hans Stainhart, Rott (raut) von Harthausen, verkauft dem Hans Steinhart, Bauer, seine Behausung und ein Gärtlein dabei (Begrenzung: Gemeinde, Hans Leipert, Michel Hipp, Hans Wern), 1 1/2 Jauchert in Steinhilber Sießen (Begrenzung: Straße, Hans Leipert, Hans Eisele), die die 10. Garbe geben, 1 Jauchert in den hinteren Bankraitern (Begrenzung: Michel Guldin, Hans Buck, Käufer, Gemeinde), 1 Jauchert beim Buogherle (auch Burgscherle) (Begrenzung: gemeiner Wald, Käufer, Gemeinde), 1 Jauchert in den vorderen Bankraitern (Begrenzung: Michel Hipp, Jerg Eisele, Hans Eisele), 1 Jauchert in der Dicke (Begrenzung: Zacharias Guldin, Käufer, Jakob Schmid) und die Gerechtsame in den 4 gemeinen Riebteilen, die Rott innehatte und derzeit mit Früchten zu bebauen sind. Den Kaufpreis von 285 Gulden Landeswährung soll der Käufer bar bezahlen oder auf Verzinsung erlegen: Hans Feger von Feldhausen 80 Gulden, Hans Eisele und Hans Stainhart als Pfleger von Martin und Maria Stainhart 35 Gulden, Jerg Eisele und Hans Buck als Pfleger von Hans Eisele 50 Gulden, Jerg Buck und Hans Guldin als Pfleger von Hans Guldin 10 Gulden 30 Kreuzer, Christian Herin (?) von Neufra 18 Gulden, dem Käufer selbst 35 Gulden, dem Junker 15 Gulden, Stofel Guldin 1 Gulden 4 Kreuzer, der Gemeinde 1 Gulden 14 Kreuzer. Der Käufer hat 39 Gulden 12 Kreuzer bar erlegt. Ausbedungen ist worden: Der Rott kann innerhalb von 10 Jahren, aber nicht später, Haus und Güter wieder auslosen. Was der Käufer am Haus baulich verbessert hat, muß ihm vergütet werden. Der Käufer darf gegen jährlich 3 Gulden Zins die Hälfte des Hauses bewohnen. Der Rott soll den halben Holzteil, was jährlich von der Gemeinde ausgegeben wird, haben und nutzen
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Nr. 84
- Alt-/Vorsignatur
-
Repert. VII B 3 Nr. 1
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Vermerke: Konzept, 2 Blatt||Dorsualvermerk: No. 97 C||Beilage: Teilkonzept, Papier, 1 Blatt (enthält einige Angaben mehr als das vorgenannte Konzept, die ins Regest eingebaut sind)
- Kontext
-
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
17.01.2023, 15:08 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1630 Februar 5 (1630 Februar (Hornung) 5)
Ähnliche Objekte (12)
![Hans Stainhardt und Hans Eiselin, Pfleger der Ursula Schmid, Witwe des verstorbenen Georg Stainhardt, alle von Harthausen, verkaufen mit Zustimmung ihrer Obrigkeit und der Kinder Martin, Anna und Maria Stainhardt ihrer Pflegefrau an Hans Steinhardt daselbst, ihren Sohn bzw. Bruder, der Pflegefrau eigenes Haus, Hof und Hofstatt samt einem Krautgarten, alles aneinander zu Harthausen (Begrenzung: gemeine Gasse, Hans Leipert, Michel Hipp, Ulrich Guldin), woraus laut Urbaren und Lagerbüchern der Herrschaft samt 4 Teilen "Eschigelich", um den Flecken Harthausen gelegen, die 5. Garbe geht, und dazu noch die eigentümlicher Güter: in dem Ösch gegen Feldhausen 1 Jauchert unter dem Berg (Begrenzung: Georg Eiselin, Hans Feger von Feldhausen), woraus die 10. Garbe geht, 3 Viertel auf dem Tottental(?) Begrenzung: Hans Guldin, Schultheiß; Michel Hipp), woraus der Obrigkeit die 5. Garbe geht in dem Ösch gegen Kettenacker 3 Viertel im Morgen (Begrenzung: Hans Stainhardt, Hans Leipert), woraus die 10. Garbe geht 1 Jauchert in der Dickhe (Begrenzung: Hans Guldin, Hans Stainhardt), woraus die 5. Garbe geht im Ösch gegen Steinhilben 1 1/2 Jauchert in Steinhilbener Süessen (Begrenzung: Landstraße, Hans Leipert), woraus die 10. Garbe geht 1 Jauchert im Buochschorlin (Begrenzung: Ulrich Guldin und Jakob Heütelin) 1 Jauchert im Buochschorelin (Begrenzung: Gemeinde, Hans Stainhardt), woraus die 5. Garbe geht Die Pflegefrau behält sich bei dem Verkauf auf Lebenszeit das Wohnrecht in ihrer Behausung vor, Verpflegung von jährlich 10 Vierteln Vesen und 4 Vierteln Hafer, auch Verpflegung für ledige Geschwister [des Käufers], die in der Kammer der Mutter Unterschlupf haben wollen. Für die Kaufsumme, die 150 Gulden beträgt, übernimmt der Käufer an Zinsgeldern bei Hans Feger 25 Gulden, bei seiner Schwester Anna 20 Gulden, anderweitige zusammen 5 fl; 10 Gulden werden seiner Schwester Walpurga zu Mägerkingen (2) gegeben. Von den dann noch verbleibenden 90 Gulden erhält die Mutter jährlich 5 Gulden. Nach ihren Tod erhalten die Geschwister jährlich 10 Gulden. Die erste Zahlung erfolgt an Martini 1618 (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Stainhardt und Hans Eiselin, Pfleger der Ursula Schmid, Witwe des verstorbenen Georg Stainhardt, alle von Harthausen, verkaufen mit Zustimmung ihrer Obrigkeit und der Kinder Martin, Anna und Maria Stainhardt ihrer Pflegefrau an Hans Steinhardt daselbst, ihren Sohn bzw. Bruder, der Pflegefrau eigenes Haus, Hof und Hofstatt samt einem Krautgarten, alles aneinander zu Harthausen (Begrenzung: gemeine Gasse, Hans Leipert, Michel Hipp, Ulrich Guldin), woraus laut Urbaren und Lagerbüchern der Herrschaft samt 4 Teilen "Eschigelich", um den Flecken Harthausen gelegen, die 5. Garbe geht, und dazu noch die eigentümlicher Güter: in dem Ösch gegen Feldhausen 1 Jauchert unter dem Berg (Begrenzung: Georg Eiselin, Hans Feger von Feldhausen), woraus die 10. Garbe geht, 3 Viertel auf dem Tottental(?) Begrenzung: Hans Guldin, Schultheiß; Michel Hipp), woraus der Obrigkeit die 5. Garbe geht in dem Ösch gegen Kettenacker 3 Viertel im Morgen (Begrenzung: Hans Stainhardt, Hans Leipert), woraus die 10. Garbe geht 1 Jauchert in der Dickhe (Begrenzung: Hans Guldin, Hans Stainhardt), woraus die 5. Garbe geht im Ösch gegen Steinhilben 1 1/2 Jauchert in Steinhilbener Süessen (Begrenzung: Landstraße, Hans Leipert), woraus die 10. Garbe geht 1 Jauchert im Buochschorlin (Begrenzung: Ulrich Guldin und Jakob Heütelin) 1 Jauchert im Buochschorelin (Begrenzung: Gemeinde, Hans Stainhardt), woraus die 5. Garbe geht Die Pflegefrau behält sich bei dem Verkauf auf Lebenszeit das Wohnrecht in ihrer Behausung vor, Verpflegung von jährlich 10 Vierteln Vesen und 4 Vierteln Hafer, auch Verpflegung für ledige Geschwister [des Käufers], die in der Kammer der Mutter Unterschlupf haben wollen. Für die Kaufsumme, die 150 Gulden beträgt, übernimmt der Käufer an Zinsgeldern bei Hans Feger 25 Gulden, bei seiner Schwester Anna 20 Gulden, anderweitige zusammen 5 fl; 10 Gulden werden seiner Schwester Walpurga zu Mägerkingen (2) gegeben. Von den dann noch verbleibenden 90 Gulden erhält die Mutter jährlich 5 Gulden. Nach ihren Tod erhalten die Geschwister jährlich 10 Gulden. Die erste Zahlung erfolgt an Martini 1618 (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen
![Notizen über Schulden und Güterkauf: Verzeichnis, was Hans Wern und seine Miterben an Zins schuldig sind: An (später nicht mehr vorkommenden) Gläubigern werden genannt der Heilige zu Feldhausen, die Pflegschaft der verstorbenen Maria Steinhartt, Hans Knupfer von Wilsingen (1), Hans Schnider von Feldhausen, Hans Leipartt, Lauttrahans' (?) Sohn von Trochtelfingen, verstorbener Jakob Gulde Auf diese Schulden ist das Gut (2) ihrem Stiefvater Hans Wern von den Brüdern Kaspar und Michel Guldin - Pfleger des letzteren sind Stoffel Gulde (3) und Michel Knupfer - für 353 Gulden verkauft worden. Der Käufer übernimmt ohne "der Obrigkeit Schuld" 300 Gulden Schulden. Die beiden Stiefsöhne erhalten noch für ihr ...drittelsgut (?) 53 Gulden, 3 Viertel Wiesen und 3 Jauchert Ackers: 1 Jauchert unter dem Berg (Begrenzung: Michel Knupfer und Jerg Eiselin), 1 Jauchert auf den Banpreiten (Begrenzung: die gemeinen Teile; Zacharias Guide) und 1 Jauchert beim Bruochbom (Begrenzung: verstorbener Hans Guldin, Jerg Wolffer), dazu je 10 Gulden bar an ihrer Schuld, 1 Viertel Vesen, 1 Viertel Roggen, 2 Viertel (?) Gerste und an ihrer Schuld jährlich 20 Gulden. Von der Schreibtaxe soll jeder Teil die Hälfte übernehmen Am 13. November 1637 hat Hans Wern seinem Stiefsohn Kaspar Gulden das Gut, das er am 3. September gekauft hatte, überlassen. Der Stiefsohn übernimmt die Schulden. Der Stiefvater erstattet ihm dazu 100 Gulden in Raten von Martini 1638 bis 1644. Kaspar Gulden soll als Käufer Abzug, Leibeigenschaft und aufgeschlagene Gültschulden ohne Abzug der 100 Gulden entrichten Wegen der beschwerlichen Läufe und des verderblichen Kriegswesens können die vereinbarten Ratenzahlungen nicht eingehalten werden. Am 20. November 1641 werden daher ab 1642 andere Zahlungsbedingungen vereinbart (1) Wilsingen, Kreis Münsingen (2) Lt. Rückvermerk handelt es sich um ein Gut zu Harthausen (3) Anstelle des durchgestrichenen Hans Leipart](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Notizen über Schulden und Güterkauf: Verzeichnis, was Hans Wern und seine Miterben an Zins schuldig sind: An (später nicht mehr vorkommenden) Gläubigern werden genannt der Heilige zu Feldhausen, die Pflegschaft der verstorbenen Maria Steinhartt, Hans Knupfer von Wilsingen (1), Hans Schnider von Feldhausen, Hans Leipartt, Lauttrahans' (?) Sohn von Trochtelfingen, verstorbener Jakob Gulde Auf diese Schulden ist das Gut (2) ihrem Stiefvater Hans Wern von den Brüdern Kaspar und Michel Guldin - Pfleger des letzteren sind Stoffel Gulde (3) und Michel Knupfer - für 353 Gulden verkauft worden. Der Käufer übernimmt ohne "der Obrigkeit Schuld" 300 Gulden Schulden. Die beiden Stiefsöhne erhalten noch für ihr ...drittelsgut (?) 53 Gulden, 3 Viertel Wiesen und 3 Jauchert Ackers: 1 Jauchert unter dem Berg (Begrenzung: Michel Knupfer und Jerg Eiselin), 1 Jauchert auf den Banpreiten (Begrenzung: die gemeinen Teile; Zacharias Guide) und 1 Jauchert beim Bruochbom (Begrenzung: verstorbener Hans Guldin, Jerg Wolffer), dazu je 10 Gulden bar an ihrer Schuld, 1 Viertel Vesen, 1 Viertel Roggen, 2 Viertel (?) Gerste und an ihrer Schuld jährlich 20 Gulden. Von der Schreibtaxe soll jeder Teil die Hälfte übernehmen Am 13. November 1637 hat Hans Wern seinem Stiefsohn Kaspar Gulden das Gut, das er am 3. September gekauft hatte, überlassen. Der Stiefsohn übernimmt die Schulden. Der Stiefvater erstattet ihm dazu 100 Gulden in Raten von Martini 1638 bis 1644. Kaspar Gulden soll als Käufer Abzug, Leibeigenschaft und aufgeschlagene Gültschulden ohne Abzug der 100 Gulden entrichten Wegen der beschwerlichen Läufe und des verderblichen Kriegswesens können die vereinbarten Ratenzahlungen nicht eingehalten werden. Am 20. November 1641 werden daher ab 1642 andere Zahlungsbedingungen vereinbart (1) Wilsingen, Kreis Münsingen (2) Lt. Rückvermerk handelt es sich um ein Gut zu Harthausen (3) Anstelle des durchgestrichenen Hans Leipart
![Joachim Graf zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in Bare und Herr zu Haußen im Kintzigertal (1), kaiserlicher Rat, tauscht mit seines Nachbarn Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten, zu Hettingen und Gammertingen Untertanen zu Harthausen: Zacharias Guldin, Teuß Buockh und Laux Stainhart, Hans Fraidenman, sodann Hans Buckh und Zacharias Guldin, beide als Pfleger des von Hans Eyselin hinterlassenen Sohnes, Äcker. Der Aussteller übergibt zu eigen dem Zacharias Guldin 8 Jauchert in Seussach, wodurch der Weg geht (Furchgenosse: Guldin selbst, Michel Dietrich; Anlieger: Acker des Heiligen zu Mägerkingen (2), die Heckh), 1 Jauchert von den 4 Jauchert unter vorgenanntem Acker in Siessach (Furchgenosse zwischen dem Acker von Hans Guldin und Theuß Buckh; Begrenzung: Acker des Heiligen zu Mägerkingen und des Hans Guldin), 1 Jauchert von dem Acker, welches 5 gute Jauchert sind (Furchgenosse zwischen Teuß Buckh; Begrenzung: unten Straße, oben Wald; auf einem Anwander gelegen): insgesamt 10 Jauchert Ackers dem Theuss Buckh und Laux Steinhart die anderen 4 Jauchert Acker an den vorgenannten 5 Jauchert am Weg dem Hans Fraidenman die übrigen 3 Jauchert an den vorgenannten 4 Jauchert, die an den Acker des Heiligen zu Mägerkingen stoßen den beiden Pflegern anstelle ihres Pflegekindes 2 Jauchert im Siessach (Furchgenossen außen Harthauser Wald, innen der gemeine Trieb; Begrenzung: Harthauser Wald, Jerg Steinhart), 2 Jauchert, ist ein Anwander (Furchgenosse zwischen dem Wald und dem Acker des Theuss Buckh; Begrenzung: die vorgenannten 5 Jauchert am Weg, welchen erstgenannten Anwander die Gemeinde zu Harthausen gegen einen anderen Acker mit Einwilligung ihrer Oberkeit eingetauscht und mit genügender Vergleichung übergeben hat: 2 Jauchert (Furchgenosse: Heiliger zu Mägerkingen; Begrenzung: Jerg Stainhart, Wald)) Alle vorgenannten Äcker, Stücke und Güter liegen im Zwing und Bann von Harthausen und sind nur mit dem Zehnten für den Herzog von Württemberg belastet. Die Äcker werden übergeben mit allen Nutzungen, Rechten und Gerechtigkeiten, wie der Aussteller die in seinem Bau Steinhilben gebaut, genutzt und genossen hat. Die Spethischen Untertanen zu Harthausen sollen die Äcker mit allem Zubehör und aller Gerechtigkeit innehaben, bebauen, nutzen und genießen wie ihre anderen Güter. Die Untertanen zu Harthausen haben dafür übergeben: Zacharias Guldin für die erhaltenen 10 Jauchert andere 10 Jauchert: 7 Jauchert uff Sch..gg.. aneinanderliegend (Furchgenosse: Hans Bugg; Begrenzung: Steinhilber Holz, Zacharias Guldin, Holzwiese des Hans Hem, Schultheißen zu Steinhilben), die anderen 3 Jauchert gleich daran und an Harthauser Acker, Zwing und Bann (Furchgenosse: Hans Fraidenmans 3 Jauchert; Begrenzung: Steinhilber Wald, Harthauser Barnfelder) Hans Fraidenman gibt für die 3 erhaltenen Jauchert die vorgenannten 3 Jauchert (Furchgenosse: Zacharias Guldins 3 Jauchert, Steinhilber gemeiner Wald; Begrenzung: Steinhilber Holz, Harthauser Bannfelder) Hans Eyselins Kindspfleger geben 4 Jauchert im Seggenriedt (Furchgenosse zwischen Konrad Hainzelmans Acker und Steinhilber gemeinem Wald; Begrenzung: Haugbrecht Haintzelmans Acker, gemeiner Wald) Theuß Buckh und Laux Stainhart geben 4 Jauchert vor Siessach (Begrenzung: eigene Güter des Ausstellers), die sich in den Wald Siessach hinein erstrecken. Alle Äcker und Güter - außer den letztgenannten 4 Jauchert des Theuß Buckh und Laux Stainhart - liegen im Steinhilber Zwing und Bann, Trieb und Tratt, die letztgenannten 4 Jauchert im Trochtelfinger Zwing und Bann. Die Äcker und Güter im Steinhilber Zwing und Bann haben bisher den Zehnten dem Herzog von Württemberg, die 4 Jauchert im Trochtelfinger Zwing und Bann den Zehnten halb dem Aussteller, halb dem Philipp Dietrich Speth gegeben. Alles wird nach Inhalt eines besonderen Gegenreverses und Tauschbriefes dem Aussteller übergeben (1) Hausach, Kreis Wolfach (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Joachim Graf zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in Bare und Herr zu Haußen im Kintzigertal (1), kaiserlicher Rat, tauscht mit seines Nachbarn Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten, zu Hettingen und Gammertingen Untertanen zu Harthausen: Zacharias Guldin, Teuß Buockh und Laux Stainhart, Hans Fraidenman, sodann Hans Buckh und Zacharias Guldin, beide als Pfleger des von Hans Eyselin hinterlassenen Sohnes, Äcker. Der Aussteller übergibt zu eigen dem Zacharias Guldin 8 Jauchert in Seussach, wodurch der Weg geht (Furchgenosse: Guldin selbst, Michel Dietrich; Anlieger: Acker des Heiligen zu Mägerkingen (2), die Heckh), 1 Jauchert von den 4 Jauchert unter vorgenanntem Acker in Siessach (Furchgenosse zwischen dem Acker von Hans Guldin und Theuß Buckh; Begrenzung: Acker des Heiligen zu Mägerkingen und des Hans Guldin), 1 Jauchert von dem Acker, welches 5 gute Jauchert sind (Furchgenosse zwischen Teuß Buckh; Begrenzung: unten Straße, oben Wald; auf einem Anwander gelegen): insgesamt 10 Jauchert Ackers dem Theuss Buckh und Laux Steinhart die anderen 4 Jauchert Acker an den vorgenannten 5 Jauchert am Weg dem Hans Fraidenman die übrigen 3 Jauchert an den vorgenannten 4 Jauchert, die an den Acker des Heiligen zu Mägerkingen stoßen den beiden Pflegern anstelle ihres Pflegekindes 2 Jauchert im Siessach (Furchgenossen außen Harthauser Wald, innen der gemeine Trieb; Begrenzung: Harthauser Wald, Jerg Steinhart), 2 Jauchert, ist ein Anwander (Furchgenosse zwischen dem Wald und dem Acker des Theuss Buckh; Begrenzung: die vorgenannten 5 Jauchert am Weg, welchen erstgenannten Anwander die Gemeinde zu Harthausen gegen einen anderen Acker mit Einwilligung ihrer Oberkeit eingetauscht und mit genügender Vergleichung übergeben hat: 2 Jauchert (Furchgenosse: Heiliger zu Mägerkingen; Begrenzung: Jerg Stainhart, Wald)) Alle vorgenannten Äcker, Stücke und Güter liegen im Zwing und Bann von Harthausen und sind nur mit dem Zehnten für den Herzog von Württemberg belastet. Die Äcker werden übergeben mit allen Nutzungen, Rechten und Gerechtigkeiten, wie der Aussteller die in seinem Bau Steinhilben gebaut, genutzt und genossen hat. Die Spethischen Untertanen zu Harthausen sollen die Äcker mit allem Zubehör und aller Gerechtigkeit innehaben, bebauen, nutzen und genießen wie ihre anderen Güter. Die Untertanen zu Harthausen haben dafür übergeben: Zacharias Guldin für die erhaltenen 10 Jauchert andere 10 Jauchert: 7 Jauchert uff Sch..gg.. aneinanderliegend (Furchgenosse: Hans Bugg; Begrenzung: Steinhilber Holz, Zacharias Guldin, Holzwiese des Hans Hem, Schultheißen zu Steinhilben), die anderen 3 Jauchert gleich daran und an Harthauser Acker, Zwing und Bann (Furchgenosse: Hans Fraidenmans 3 Jauchert; Begrenzung: Steinhilber Wald, Harthauser Barnfelder) Hans Fraidenman gibt für die 3 erhaltenen Jauchert die vorgenannten 3 Jauchert (Furchgenosse: Zacharias Guldins 3 Jauchert, Steinhilber gemeiner Wald; Begrenzung: Steinhilber Holz, Harthauser Bannfelder) Hans Eyselins Kindspfleger geben 4 Jauchert im Seggenriedt (Furchgenosse zwischen Konrad Hainzelmans Acker und Steinhilber gemeinem Wald; Begrenzung: Haugbrecht Haintzelmans Acker, gemeiner Wald) Theuß Buckh und Laux Stainhart geben 4 Jauchert vor Siessach (Begrenzung: eigene Güter des Ausstellers), die sich in den Wald Siessach hinein erstrecken. Alle Äcker und Güter - außer den letztgenannten 4 Jauchert des Theuß Buckh und Laux Stainhart - liegen im Steinhilber Zwing und Bann, Trieb und Tratt, die letztgenannten 4 Jauchert im Trochtelfinger Zwing und Bann. Die Äcker und Güter im Steinhilber Zwing und Bann haben bisher den Zehnten dem Herzog von Württemberg, die 4 Jauchert im Trochtelfinger Zwing und Bann den Zehnten halb dem Aussteller, halb dem Philipp Dietrich Speth gegeben. Alles wird nach Inhalt eines besonderen Gegenreverses und Tauschbriefes dem Aussteller übergeben (1) Hausach, Kreis Wolfach (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen
![Mattheus Harscher, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen an der Lauchert, verkauft mit lehnsherrlicher Zustimmung an seinen Sohn Johannes Harscher sein von der Herrschaft Hornstein herrührendes Erblehenhaus und Gut: Haus, Scheuer, Hofraite und Garten, alles aneinander gelegen (Anlieger: Kaspar Schrökh; Aussteller; das gemeine Mark), einen Kraut-, Hanf- und Grasgarten, an Äckern im Ösch Leuthenberg: 1 Jauchert auf der Gurgel, 1 Jauchert in Bondorff in der Gruob, 1 Jauchert, 1 Jauchert im Weeg lang; 1/2 Jauchert in der Au (Aw), 1 1/2 Viertel in der Gaillenbaindt, 1 1/2 Viertel (dieses Stück gibt der Gemeinde Bingen nach der Zelg 30 Kreuzer), 1 Jauchert in langen Wiesen; im Ösch Lawen: 3/4; 1 Jauchert im unteren Hagenberg, 1 Jauchert im Laimgruoben; 1/2 Jauchert an Kreizer Kepelin; 1/2 Jauchert in Laimgruoben, 1 Jauchert in Hayenberg; im Ösch Wekhenriedt: 1 Jauchert auf Hesselspurg; 1/2 Jauchert auf der Azelstaig, 1/2 Jauchert auf dem Obersee; 1 Jauchert auf dem Fürß, 1/2 Jauchert bei dem Haillbrünnlin, 1 Jauchert in Schöllerfeldt an der Halde, 1 Jauchert in Lengenfeld; an Wiesen 1/2 Mannsmahd in weiten ried, 1 Mannsmahd in Bullich(?)ried, [1/2 Mannsmahd im Kirchried, daraus gehen jährlich der Herrschaft Hornstein 2 Kreuzer, 1/2 Henne oder 6 Kreuzer, 1/2 Hühnlein oder 3 kr] (1). Anlieger: Bastian Schock; Christian Schneider; Matheis Schneider, Bauer; Thomas Schneider alt; Johann Bukhrath; Joseph Bukh; die Stapfischen Erben; Hans Jörg Refflin; Jakob Engel, Bräu; Martin Engel; Johanres Reebholz; Johannes Schrökh, Kramer (Cromer); U. L. Fr.; Jakob Engel, Bauer; Steff Reffflin; Thomas Schneider; Hans Jörg Engel, Schultheiß; Joseph Mayer; Melchior Harscher; Hans (Johannes) Bukh; Joseph Kiene; Lorenz Schrökh; Johannes Aman, Martin Henne; Johannes Bukh; Hans Jörg Engel, alt; Jörg Kiene, Sattler; Martin Reebholz; Johannes Flaisch; Johannes Henne; Michel Engel; Matheus Widman; Jörg Bukh von Hitzkofen; Jörg Rain; Jörg Stehelin; Kaspar Bukh, Küfer; Martin Reiser von Hitzkofen. Flurnamen: das Trenkhgäßlein; Egelfinger Weg; Gruobbühl; hornsteinischer Ämerberg; Riedgasse. Daraus gehen außer gewöhnlicher Steuer und Anlage der Herrschaft Hornstein als Erblebensherren jährlich auf Martini Haus- und Grundzins 20 Kreuzer, Heuzins 1 Kreuzer, 5 Käse oder 5 Kreuzer, 1 Henne oder 12 Kreuzer, 1 Huhn oder 6 Kreuzer, aus der Gütern jährlich 1 Malter 4 Viertel Vesen, 1 Malter Hafer, 1 Viertel Hanfsamen, wegen 77 Gulden darauf stehenden Kapitals 3 Gulden 51 Kreuzer jährlichen Zinses und 8 Kreuzer 1 Heller, der Herrschaft Sigmaringen wegen zwei in eine Summe gezogene Kapitalien à 85 Gulden 39 Kreuzer jährlicher Zins 4 Gulden 16 Kreuzer 7 h; dem Heiligen zu Bingen von einem Kapital à 55 Gulden 29 Kreuzer jährlicher Zins 2 Gulden 46 Kreuzer 4 Heller, in eine Pflegschaft nach Hettingen von 25 Gulden Kapital jährlicher Zins 1 Gulden 15 Kreuzer. Bei jeder Besitzveränderung soll von der Herrschaft Hornstein als Erblehensherrn der Konsens eingeholt und mit einem Paar Handschuhe als Handlohn empfangen werden. Die Güter sind sonst frei und erbeigen. Die Kaufsumme beträgt 580 Gulden Landeswährung (jeden Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet): mit dem dem Träufer bewilligten Heiratsgut 150 Gulden einer Herrschaft Hornstein Kapital 77 Gulden einer Herrschaft Sigmaringen Kapital 85 Gulden 39 kr dem Heiligen zu Bingen 55 Gulden 29 kr in die Hettingische Pflegschaft 25 Gulden dem Väter (Aussteller) in bar zu zahlen 60 Gulden 453 Gulden 8 kr Der Rest soll in Jahresraten von 15 Gulden ab Martini 1721 abbezahlt werden Die Urkunde ist in der Kanzlei des Sieglers ausgefertigt worden (1) zu [] Randvermerk: Diese Wiese gehört in ein anderes Lehen, so der Verkäufer zu bezahlen hat](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Mattheus Harscher, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen an der Lauchert, verkauft mit lehnsherrlicher Zustimmung an seinen Sohn Johannes Harscher sein von der Herrschaft Hornstein herrührendes Erblehenhaus und Gut: Haus, Scheuer, Hofraite und Garten, alles aneinander gelegen (Anlieger: Kaspar Schrökh; Aussteller; das gemeine Mark), einen Kraut-, Hanf- und Grasgarten, an Äckern im Ösch Leuthenberg: 1 Jauchert auf der Gurgel, 1 Jauchert in Bondorff in der Gruob, 1 Jauchert, 1 Jauchert im Weeg lang; 1/2 Jauchert in der Au (Aw), 1 1/2 Viertel in der Gaillenbaindt, 1 1/2 Viertel (dieses Stück gibt der Gemeinde Bingen nach der Zelg 30 Kreuzer), 1 Jauchert in langen Wiesen; im Ösch Lawen: 3/4; 1 Jauchert im unteren Hagenberg, 1 Jauchert im Laimgruoben; 1/2 Jauchert an Kreizer Kepelin; 1/2 Jauchert in Laimgruoben, 1 Jauchert in Hayenberg; im Ösch Wekhenriedt: 1 Jauchert auf Hesselspurg; 1/2 Jauchert auf der Azelstaig, 1/2 Jauchert auf dem Obersee; 1 Jauchert auf dem Fürß, 1/2 Jauchert bei dem Haillbrünnlin, 1 Jauchert in Schöllerfeldt an der Halde, 1 Jauchert in Lengenfeld; an Wiesen 1/2 Mannsmahd in weiten ried, 1 Mannsmahd in Bullich(?)ried, [1/2 Mannsmahd im Kirchried, daraus gehen jährlich der Herrschaft Hornstein 2 Kreuzer, 1/2 Henne oder 6 Kreuzer, 1/2 Hühnlein oder 3 kr] (1). Anlieger: Bastian Schock; Christian Schneider; Matheis Schneider, Bauer; Thomas Schneider alt; Johann Bukhrath; Joseph Bukh; die Stapfischen Erben; Hans Jörg Refflin; Jakob Engel, Bräu; Martin Engel; Johanres Reebholz; Johannes Schrökh, Kramer (Cromer); U. L. Fr.; Jakob Engel, Bauer; Steff Reffflin; Thomas Schneider; Hans Jörg Engel, Schultheiß; Joseph Mayer; Melchior Harscher; Hans (Johannes) Bukh; Joseph Kiene; Lorenz Schrökh; Johannes Aman, Martin Henne; Johannes Bukh; Hans Jörg Engel, alt; Jörg Kiene, Sattler; Martin Reebholz; Johannes Flaisch; Johannes Henne; Michel Engel; Matheus Widman; Jörg Bukh von Hitzkofen; Jörg Rain; Jörg Stehelin; Kaspar Bukh, Küfer; Martin Reiser von Hitzkofen. Flurnamen: das Trenkhgäßlein; Egelfinger Weg; Gruobbühl; hornsteinischer Ämerberg; Riedgasse. Daraus gehen außer gewöhnlicher Steuer und Anlage der Herrschaft Hornstein als Erblebensherren jährlich auf Martini Haus- und Grundzins 20 Kreuzer, Heuzins 1 Kreuzer, 5 Käse oder 5 Kreuzer, 1 Henne oder 12 Kreuzer, 1 Huhn oder 6 Kreuzer, aus der Gütern jährlich 1 Malter 4 Viertel Vesen, 1 Malter Hafer, 1 Viertel Hanfsamen, wegen 77 Gulden darauf stehenden Kapitals 3 Gulden 51 Kreuzer jährlichen Zinses und 8 Kreuzer 1 Heller, der Herrschaft Sigmaringen wegen zwei in eine Summe gezogene Kapitalien à 85 Gulden 39 Kreuzer jährlicher Zins 4 Gulden 16 Kreuzer 7 h; dem Heiligen zu Bingen von einem Kapital à 55 Gulden 29 Kreuzer jährlicher Zins 2 Gulden 46 Kreuzer 4 Heller, in eine Pflegschaft nach Hettingen von 25 Gulden Kapital jährlicher Zins 1 Gulden 15 Kreuzer. Bei jeder Besitzveränderung soll von der Herrschaft Hornstein als Erblehensherrn der Konsens eingeholt und mit einem Paar Handschuhe als Handlohn empfangen werden. Die Güter sind sonst frei und erbeigen. Die Kaufsumme beträgt 580 Gulden Landeswährung (jeden Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet): mit dem dem Träufer bewilligten Heiratsgut 150 Gulden einer Herrschaft Hornstein Kapital 77 Gulden einer Herrschaft Sigmaringen Kapital 85 Gulden 39 kr dem Heiligen zu Bingen 55 Gulden 29 kr in die Hettingische Pflegschaft 25 Gulden dem Väter (Aussteller) in bar zu zahlen 60 Gulden 453 Gulden 8 kr Der Rest soll in Jahresraten von 15 Gulden ab Martini 1721 abbezahlt werden Die Urkunde ist in der Kanzlei des Sieglers ausgefertigt worden (1) zu [] Randvermerk: Diese Wiese gehört in ein anderes Lehen, so der Verkäufer zu bezahlen hat
![Anna Guldin, Witwe des verstorbenen Georg Eyselin zu Harthausen, verkauft mit obrigkeitlicher Bewilligung des Junkers Johann Christoph Speth vor Zwiefalten zu Gammertingen, Neufra uni Bronnen, Erbkastenvogts und Schirmherrn des Klosters Mariaberg, ihrem Sohn Hans Eyselin Hof und Gut zu Harthausen, welche ihr verstorbener Hauswirt von den Erben seines verstorbenen Bruders je zur Hälfte gekauft und geerbt hat, mit Behausung, Hofraiten, Scheuer und Stallungen samt Gärten, Wiesen und Äckern (eigene und gemeine Märckh), besonders was zusammen in das Lehen- oder Zinsgut gehört und vorher ihr verstorbener Hauswirt und davor Alt-Hans Eyselin innehatten, auch ein Roß samt einem Karren, Schiff und Geschirr und den Gülthof mit allem Zubehör für 420 Gulden Reichs- und dieser Herrschaft Währung. Der Käufer, dem 100 Gulden daran als Heiratsgut abgehen sollen, übernimmt die Bezahlung von 60 Gulden alter Schulden und Kontributionsgeldern. Wenn die noch ledige Tochter Maria, der 100 Gulden Heiratsgut zustehen, heiratet, erhält sie vom Käufer 50 Gulden, die vom Kaufschilling abgehen. Die restlichen 210 Gulden soll der Käufer ratenweise bezahlen: jährlich bei beschwerlichen Zeiten 10 Gulden, bei besseren Zeiten 15 Gulden. Die ersten 110 Gulden soll sein Bruder Jakob Eyselin zu Feldhausen für seine angefallene Erbschaft erhalten, die restlichen 100 Gulden die Aussteller oder deren Erben. Die Aussteller behält sich leibgedingweise vor, daß der Käufer ihr und ihrem künftigen Ehemann jährlich geben soll 12 Viertel Vesen und 10 Viertel Hafer, sobald der Käufer sich verheiratet, jedoch frühestens 1645. Die noch im Feld stehende Winter- und Sommerfrucht, die Aussteller und Käufer zusammen gesät haben, soll geteilt werden, ebenso noch vorhandene ausgedroschene Früchte, von denen auch die Kriegskontribution entrichtet werden soll. Von alten Schulden gegenüber der Obrigkeit und dem gemeinen Flecken soll der Käufer nur 60 Gulden bezahlen; das übrige übernimmt die Aussteller. Den Hof hatte vorher der Vater und dann der Bruder des Käufers inne. Angekündigt wird ein Verzeichnis der liegenden Güter, welches fehlt [3 freie Seiten] Beilage: Konzepte, Papierlibell, 4 Blatt, enthaltend: 1) "Kaufsabhandlung" von 1644 Mai 19, Gammertingen. Entspricht dem vorstehenden Vollregest. Zusatz: Vereinbarung zwischen Jakob Negele und Johannes Eisele vor 1645 November 26, daß Eisele die Zahlung von 60 Gulden alter Schulden übernehmen soll, was ihm am Kaufschilling abzuziehen ist 2) [1644 Mai 19, Grammertingen] Anna Guldin, Witwe, heiratet mit obrigkeitlichem Konsens den Jakob Negelin, Bürger zu Trochtelfingen, welcher verwitwet ist und einen Sohn Jerg hat, der "mit den Schwedischen im Kriegswesen weggekommen ist", aber noch Bürger zu Großengstingen (1) ist, wo Negelin vor 5 Jahren gewohnt hatte. Negelin will bei seiner Heirat unter die spethische Obrigkeit nach Harthausen ziehen. Er will mehr als 50 Gulden, Roß und Karrer mitbringen und sich vor der Leibeigenschaft lösen. Wenn die Eheleute in der jetzigen Ehe Kinder bekommen, sollen diese mit den beiden der Witwe zu gleichen Teilen erbberechtigt sein. Negelins Sohn soll, falls er noch am Leber ist, beim Tod seines Vaters nur 50 Gulden erhalten. Was der Sohn Johannes Eiselin und seine Schwester Maria an Heiratsgut beim Kauf des Guts erhalten, sollen sie als Eigentum anstelle eines Voraus behalten. Sie sollen dazu einen gleichen Erbanteil erhalten wie etwa noch folgende Kinder. Wenn Anna vor Negelin stirbt, erbt Negelin einen Anteil wie ein Kind. Er darf um den Besitz des Gutes losen. Wenn er das Gut erhält, soll es bei seinem Tod an die Kinder fallen Zeugen: Zacharias Guldin, Schultheiß, Jakob Epeitelin (?) von Harthausen, Jakob Eiselin von Feldhausen, Bruder des Hans Eiselin (1) Großengstingen, Kreis Reutlingen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Anna Guldin, Witwe des verstorbenen Georg Eyselin zu Harthausen, verkauft mit obrigkeitlicher Bewilligung des Junkers Johann Christoph Speth vor Zwiefalten zu Gammertingen, Neufra uni Bronnen, Erbkastenvogts und Schirmherrn des Klosters Mariaberg, ihrem Sohn Hans Eyselin Hof und Gut zu Harthausen, welche ihr verstorbener Hauswirt von den Erben seines verstorbenen Bruders je zur Hälfte gekauft und geerbt hat, mit Behausung, Hofraiten, Scheuer und Stallungen samt Gärten, Wiesen und Äckern (eigene und gemeine Märckh), besonders was zusammen in das Lehen- oder Zinsgut gehört und vorher ihr verstorbener Hauswirt und davor Alt-Hans Eyselin innehatten, auch ein Roß samt einem Karren, Schiff und Geschirr und den Gülthof mit allem Zubehör für 420 Gulden Reichs- und dieser Herrschaft Währung. Der Käufer, dem 100 Gulden daran als Heiratsgut abgehen sollen, übernimmt die Bezahlung von 60 Gulden alter Schulden und Kontributionsgeldern. Wenn die noch ledige Tochter Maria, der 100 Gulden Heiratsgut zustehen, heiratet, erhält sie vom Käufer 50 Gulden, die vom Kaufschilling abgehen. Die restlichen 210 Gulden soll der Käufer ratenweise bezahlen: jährlich bei beschwerlichen Zeiten 10 Gulden, bei besseren Zeiten 15 Gulden. Die ersten 110 Gulden soll sein Bruder Jakob Eyselin zu Feldhausen für seine angefallene Erbschaft erhalten, die restlichen 100 Gulden die Aussteller oder deren Erben. Die Aussteller behält sich leibgedingweise vor, daß der Käufer ihr und ihrem künftigen Ehemann jährlich geben soll 12 Viertel Vesen und 10 Viertel Hafer, sobald der Käufer sich verheiratet, jedoch frühestens 1645. Die noch im Feld stehende Winter- und Sommerfrucht, die Aussteller und Käufer zusammen gesät haben, soll geteilt werden, ebenso noch vorhandene ausgedroschene Früchte, von denen auch die Kriegskontribution entrichtet werden soll. Von alten Schulden gegenüber der Obrigkeit und dem gemeinen Flecken soll der Käufer nur 60 Gulden bezahlen; das übrige übernimmt die Aussteller. Den Hof hatte vorher der Vater und dann der Bruder des Käufers inne. Angekündigt wird ein Verzeichnis der liegenden Güter, welches fehlt [3 freie Seiten] Beilage: Konzepte, Papierlibell, 4 Blatt, enthaltend: 1) "Kaufsabhandlung" von 1644 Mai 19, Gammertingen. Entspricht dem vorstehenden Vollregest. Zusatz: Vereinbarung zwischen Jakob Negele und Johannes Eisele vor 1645 November 26, daß Eisele die Zahlung von 60 Gulden alter Schulden übernehmen soll, was ihm am Kaufschilling abzuziehen ist 2) [1644 Mai 19, Grammertingen] Anna Guldin, Witwe, heiratet mit obrigkeitlichem Konsens den Jakob Negelin, Bürger zu Trochtelfingen, welcher verwitwet ist und einen Sohn Jerg hat, der "mit den Schwedischen im Kriegswesen weggekommen ist", aber noch Bürger zu Großengstingen (1) ist, wo Negelin vor 5 Jahren gewohnt hatte. Negelin will bei seiner Heirat unter die spethische Obrigkeit nach Harthausen ziehen. Er will mehr als 50 Gulden, Roß und Karrer mitbringen und sich vor der Leibeigenschaft lösen. Wenn die Eheleute in der jetzigen Ehe Kinder bekommen, sollen diese mit den beiden der Witwe zu gleichen Teilen erbberechtigt sein. Negelins Sohn soll, falls er noch am Leber ist, beim Tod seines Vaters nur 50 Gulden erhalten. Was der Sohn Johannes Eiselin und seine Schwester Maria an Heiratsgut beim Kauf des Guts erhalten, sollen sie als Eigentum anstelle eines Voraus behalten. Sie sollen dazu einen gleichen Erbanteil erhalten wie etwa noch folgende Kinder. Wenn Anna vor Negelin stirbt, erbt Negelin einen Anteil wie ein Kind. Er darf um den Besitz des Gutes losen. Wenn er das Gut erhält, soll es bei seinem Tod an die Kinder fallen Zeugen: Zacharias Guldin, Schultheiß, Jakob Epeitelin (?) von Harthausen, Jakob Eiselin von Feldhausen, Bruder des Hans Eiselin (1) Großengstingen, Kreis Reutlingen
![Anna Barth von Harthausen in der spethischen Herrschaft, Witwe des verstorbenen Hans Stainhardt, verkauft mit Bewilligung ihrer Herrschaft und Obrigkeit an ihren Sohn Christian Stainhardt ihren Hof und ihr Gut mit allem Zubehör, alles aneinander (Begrenzung: Michael Knupfer, Garten des Georg Buckh, Scheuer des Schultheißen Zacharias Guldin, gemeine Gasse). Dazu gehören folgende Stücke und Güter, welche Lehen und dem Gotteshaus Mariaberg gültpflichtig sind: 2 1/2 Mannsmahd (Begrenzung: Jakob Eiseles Baumgärtlein, Hans Guldin (?), langer Weg, Zacharias Guldin, Käufer) 3 Viertel Wiesen in den neuen Wiesen und 2 1/2 Mannsmahd in Gruoben 30 1/2 Jauchert Ackers im Ösch gegen Trochtelfingen 23 Jauchert im Ösch gegen Kettenacker 13 Jauchert im Ösch gegen Gammertingen alles laut Auszug aus dem Lagerbuch des Gotteshauses Mariaberg. Aus Hof und Gütlein gehen an das Gotteshaus Mariaberg als jährlicher Zins 10 Schilling, 2 Malter Vesen, 2 Malter Hafer, 1 Fastnachtshenne, 1 junges Huhn, 60 Eier, 1 Mahdtag; das eine Jahr 1 Viertel Hanfsamen, das andere Jahr 1 Viertel Erbsen. In den Kauf gehören ferner 28 1/2 Jauchert Ackers, die Reithäcker genannt, die nicht ins Lehen gehören, sondern eigen sind und aus denen der Obrigkeit der Zehnt geht, 2 1/2 (!) Roß mit Karren, Eggen, Pflug, Schiff und Geschirr, 1 Viertel der der Ausstellerin vorbehaltenen eigenen Wiese auf dem Weiher zu Gammertingen, die nicht in den Kauf gehört. Bei ihrer (der Ausstellerin) Beerbung soll der Käufer gegenüber seinen Geschwistern deshalb zunächst zurückstehen. Wemm die Aussteller etwas von den sich vorbehaltenen Gütern verkauft, steht dem Käufer das Vorkaufsrecht zu. Die Aussteller hat dem Sohn das Haus wesen geführt. Sie übernimmt dieses weiter bis Jakobi [1651]. Sie hat dafür von ihrem Sohn, dessen Weib und Kindern Unterhalt mit Speise, Trank, Bekleidung und Schuhwerk. Nach diesem Termin soll der Sohn ihr eine Leibrente (Leibgeding) geben: 2 Jauchert Ackers mit Korn, 1 Jauchert mit Hafer (bereits angesät), wobei der Sohn die erste Wahl und die Aussteller die zweite Wahl hat. Wenn sie mehrere Jahre in seiner Kost bleibt, erhält sie zur Verbesserung ihrer Leibrente 1 1/2 Jauchert Ackers mit Korn und 1 Jauchert mit Hafer, welche der Sohn auf seine Kosten bauen, schneiden, einfahren und dreschen muß. Wenn sie aber die Kost für sich selbst hat, muß er zu den 1 1/2 Jauchert Ackers mit Vesen und 1 Jauchert mit Hafer jährlich dazu liefern 2 Malter Vesen, 1 Malter Roggen, 1 Viertel Erbsen, 1 Viertel Weizen und 1 Viertel Musmehl, 1/2 Viertel Eier, 8 Pfund geläutertes Schmalz, 1 Viertel Salz und 2 Imri Koch- oder gestaufte Gerste. Die Aussteller behält sich auf Leberszeit vor eine Stubenkammer und eine Kammer oben im Haus, den hinteren Obert in der Scheuer samt Stall und den kleinen Stall im Haus. Wenn sie eigene Kost hat, soll sie in dem Krautgarten ein Krautbeet oder -land erhalten, auch 3 1/2 Wiesen in der neuen Wiese als Hanfgarten, 1/2 Mannsmahd Wiesen hinter der Kirche, welches in das Zinsgut gehört. Der Sohn soll solche im 2. Jahr mit Dung bessern und versehen. Er hat von den von der Ausstellerin sich noch vorbehaltenen eigenen Wiesen 1 Mannsmahd an der Fehla und auf dem Weiher zu Gammertingen die Nutznießung auf ihre Lebenszeit. Vom Obst im Garten steht der Ausstellerin ein Drittel zu, auch jährlich 2 Stücke Wachs halb und halb. Wenn die Ausstellerin eines Dienstmägdleins bedarf, soll der Sohn diesem das Essen geben, die Aussteller den Lohn. Das Rindvieh bleibt 3 Jahre beieinander und wird dann geteilt. Von der Kaufsumme die 598 Gulden Reichswährung und dieser Herrschaft Währung beträgt, hat der Sohn der Ausstellerin 10 Gulden geliehen und 100 Gulden gehen als seine Aussteuer und sein Heiratsgut ab, sodaß er noch 488 Gulden zu zahlen hat: 10 Gulden bar an Martini 1651 und dann ab Georgi 1652 jährlich 15 Gulden, nach ihrem Tod je 20 Gulden. Der Sohn übernimmt die Zahlung der Schulden, welche man der Obrigkeit und den Flecken (Harthausen) von diesem Zinsgut an Exstanze n und Gemeindeschulden zu entrichten hat. Diese Schuldzahlungen werden auf die Kaufsumme nicht angerechnt](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Anna Barth von Harthausen in der spethischen Herrschaft, Witwe des verstorbenen Hans Stainhardt, verkauft mit Bewilligung ihrer Herrschaft und Obrigkeit an ihren Sohn Christian Stainhardt ihren Hof und ihr Gut mit allem Zubehör, alles aneinander (Begrenzung: Michael Knupfer, Garten des Georg Buckh, Scheuer des Schultheißen Zacharias Guldin, gemeine Gasse). Dazu gehören folgende Stücke und Güter, welche Lehen und dem Gotteshaus Mariaberg gültpflichtig sind: 2 1/2 Mannsmahd (Begrenzung: Jakob Eiseles Baumgärtlein, Hans Guldin (?), langer Weg, Zacharias Guldin, Käufer) 3 Viertel Wiesen in den neuen Wiesen und 2 1/2 Mannsmahd in Gruoben 30 1/2 Jauchert Ackers im Ösch gegen Trochtelfingen 23 Jauchert im Ösch gegen Kettenacker 13 Jauchert im Ösch gegen Gammertingen alles laut Auszug aus dem Lagerbuch des Gotteshauses Mariaberg. Aus Hof und Gütlein gehen an das Gotteshaus Mariaberg als jährlicher Zins 10 Schilling, 2 Malter Vesen, 2 Malter Hafer, 1 Fastnachtshenne, 1 junges Huhn, 60 Eier, 1 Mahdtag; das eine Jahr 1 Viertel Hanfsamen, das andere Jahr 1 Viertel Erbsen. In den Kauf gehören ferner 28 1/2 Jauchert Ackers, die Reithäcker genannt, die nicht ins Lehen gehören, sondern eigen sind und aus denen der Obrigkeit der Zehnt geht, 2 1/2 (!) Roß mit Karren, Eggen, Pflug, Schiff und Geschirr, 1 Viertel der der Ausstellerin vorbehaltenen eigenen Wiese auf dem Weiher zu Gammertingen, die nicht in den Kauf gehört. Bei ihrer (der Ausstellerin) Beerbung soll der Käufer gegenüber seinen Geschwistern deshalb zunächst zurückstehen. Wemm die Aussteller etwas von den sich vorbehaltenen Gütern verkauft, steht dem Käufer das Vorkaufsrecht zu. Die Aussteller hat dem Sohn das Haus wesen geführt. Sie übernimmt dieses weiter bis Jakobi [1651]. Sie hat dafür von ihrem Sohn, dessen Weib und Kindern Unterhalt mit Speise, Trank, Bekleidung und Schuhwerk. Nach diesem Termin soll der Sohn ihr eine Leibrente (Leibgeding) geben: 2 Jauchert Ackers mit Korn, 1 Jauchert mit Hafer (bereits angesät), wobei der Sohn die erste Wahl und die Aussteller die zweite Wahl hat. Wenn sie mehrere Jahre in seiner Kost bleibt, erhält sie zur Verbesserung ihrer Leibrente 1 1/2 Jauchert Ackers mit Korn und 1 Jauchert mit Hafer, welche der Sohn auf seine Kosten bauen, schneiden, einfahren und dreschen muß. Wenn sie aber die Kost für sich selbst hat, muß er zu den 1 1/2 Jauchert Ackers mit Vesen und 1 Jauchert mit Hafer jährlich dazu liefern 2 Malter Vesen, 1 Malter Roggen, 1 Viertel Erbsen, 1 Viertel Weizen und 1 Viertel Musmehl, 1/2 Viertel Eier, 8 Pfund geläutertes Schmalz, 1 Viertel Salz und 2 Imri Koch- oder gestaufte Gerste. Die Aussteller behält sich auf Leberszeit vor eine Stubenkammer und eine Kammer oben im Haus, den hinteren Obert in der Scheuer samt Stall und den kleinen Stall im Haus. Wenn sie eigene Kost hat, soll sie in dem Krautgarten ein Krautbeet oder -land erhalten, auch 3 1/2 Wiesen in der neuen Wiese als Hanfgarten, 1/2 Mannsmahd Wiesen hinter der Kirche, welches in das Zinsgut gehört. Der Sohn soll solche im 2. Jahr mit Dung bessern und versehen. Er hat von den von der Ausstellerin sich noch vorbehaltenen eigenen Wiesen 1 Mannsmahd an der Fehla und auf dem Weiher zu Gammertingen die Nutznießung auf ihre Lebenszeit. Vom Obst im Garten steht der Ausstellerin ein Drittel zu, auch jährlich 2 Stücke Wachs halb und halb. Wenn die Ausstellerin eines Dienstmägdleins bedarf, soll der Sohn diesem das Essen geben, die Aussteller den Lohn. Das Rindvieh bleibt 3 Jahre beieinander und wird dann geteilt. Von der Kaufsumme die 598 Gulden Reichswährung und dieser Herrschaft Währung beträgt, hat der Sohn der Ausstellerin 10 Gulden geliehen und 100 Gulden gehen als seine Aussteuer und sein Heiratsgut ab, sodaß er noch 488 Gulden zu zahlen hat: 10 Gulden bar an Martini 1651 und dann ab Georgi 1652 jährlich 15 Gulden, nach ihrem Tod je 20 Gulden. Der Sohn übernimmt die Zahlung der Schulden, welche man der Obrigkeit und den Flecken (Harthausen) von diesem Zinsgut an Exstanze n und Gemeindeschulden zu entrichten hat. Diese Schuldzahlungen werden auf die Kaufsumme nicht angerechnt
![Hans Gulden, Altschultheiß, und dessen Sonn Zacharias Gulden zu Harthausen schließen einen Vergleich, da der erste Kauf [von 1629 Oktober 25 (Do)] bei diesen beschwerlichen Zeiten zu schwer ist: Der Kauf ist laut Kaufbrief um liegende und fahrende Güter um 100 Gulden geschehen, wofür dem Käufer 200 Gulden am Heiratsgut abgehen sollen. Weil er bereits Kinder hat, erhält er zum Heiratsgut noch 100 Gulden wie die Geschwister, die nach Kettenacker geheiratet haben. Von dem Kaufschilling gehen der Tochter Lucia und dem Buben Jerg je 200 Gulden = 400 Gulden ab, die Zacharias erstatten soll. An der fahrenden Habe hat der Käufer 300 Gulden bezahlt. Zacharias und den beiden zu Kettenacker sind 100 Gulden geliehen, sodaß jeder 400 Gulden Heiratsgeld und geliehenes Geld hat. Vom Kaufschilling gehen 600 Gulden ab; es bleiben noch 400 Gulden, die Zacharias in jährlichen Raten zahlen soll: jährlich 8 Gulden - nach dem Tod [des Vaters] hat er sich mit den Erben zu vergleichen -, 8 Pfund geläutertes Schmalz und 5 Ellen Tuch. Wenn der Vater nicht bei dem Sohn Herberge hat, soll er ihm seinen Teil Holz hereinführen. Jerg soll die 200 Gulden in Jahresraten zu 25 Gulden erhalten. Hans oder Lucia haben von den 200 Gulden 120 (verbessert aus 118) Gulden erhalten; den Rest erhalten sie ab 1641 in Raten zu 10 Gulden](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Gulden, Altschultheiß, und dessen Sonn Zacharias Gulden zu Harthausen schließen einen Vergleich, da der erste Kauf [von 1629 Oktober 25 (Do)] bei diesen beschwerlichen Zeiten zu schwer ist: Der Kauf ist laut Kaufbrief um liegende und fahrende Güter um 100 Gulden geschehen, wofür dem Käufer 200 Gulden am Heiratsgut abgehen sollen. Weil er bereits Kinder hat, erhält er zum Heiratsgut noch 100 Gulden wie die Geschwister, die nach Kettenacker geheiratet haben. Von dem Kaufschilling gehen der Tochter Lucia und dem Buben Jerg je 200 Gulden = 400 Gulden ab, die Zacharias erstatten soll. An der fahrenden Habe hat der Käufer 300 Gulden bezahlt. Zacharias und den beiden zu Kettenacker sind 100 Gulden geliehen, sodaß jeder 400 Gulden Heiratsgeld und geliehenes Geld hat. Vom Kaufschilling gehen 600 Gulden ab; es bleiben noch 400 Gulden, die Zacharias in jährlichen Raten zahlen soll: jährlich 8 Gulden - nach dem Tod [des Vaters] hat er sich mit den Erben zu vergleichen -, 8 Pfund geläutertes Schmalz und 5 Ellen Tuch. Wenn der Vater nicht bei dem Sohn Herberge hat, soll er ihm seinen Teil Holz hereinführen. Jerg soll die 200 Gulden in Jahresraten zu 25 Gulden erhalten. Hans oder Lucia haben von den 200 Gulden 120 (verbessert aus 118) Gulden erhalten; den Rest erhalten sie ab 1641 in Raten zu 10 Gulden
![Hans Guldin, Schultheiß zu Harthausen, verkauft seinem Sohn Zacher Guldin seine Behausung, Scheuer und Grasgarten, aneinander gelegen (Anlieger: Hans Stainhart, gemeine Gasse, Hans Wern), 2 Mannsmahd Wiesen und 6 1/2 Jauchert Ackers, was alles beschrieben wird und der Kaplanei zu Veringendorf gültet je 2 1/2 Malter Vesen und Hafer, 1 Henne, 4 Hühner, 1 Viertel Eier und 10 Kreuzer sowie dem Junker 11 Viertel Vogthafer Überschriften: Die Wiesen, die gegen Veringen zinsen Wiesen, die eigen sind Die Äcker im Ösch gegen Feldhausen, welche die 5. Garbe geben Die Äcker im Ösch gegen Wilsingen (1) Die Äcker, welche eigen sind, im Ösch gegen Wilsingen Die Äcker, welche die 5. Garbe geben, im Ösch gegen Wilsingen Die Äcker im Ösch gegen Steinhilben, welche in das Zinsgut gen Veringen gehören Die Äcker im Ösch gegen Feldhausen, welche eigen sind und die 10. Garbe geben Die Äcker, die in das Zinsgut zu Veringen gehören Anlieger: Hans Betle von Wilsingen Hans Buck(h) (Alt) Jerg Buck (Jung) Jerg Buck(in) Hans Eisele (Eiselin) (von Feldhausen) Jerg Eisel(in) Hans Feger von Feldhausen die Gemeinde Feldhausen Jerg Geekele(r) Baste (Bastin) Guldin von Feldhausen Hans Guldin Jakob Guldin vor Kettenacker Bastin Hegner der Alte von Feldhausen Michel Hip Martin Hiringer Hans Hirninger von Wilsingen Hans Michel (?) Kaiser Lentze Klocke Blese Knupfer Hans Leipert(in) Stofel Leipert von Feldhausen die Gemeinde Mägerkingen (2) Jakob Schmid von Feldhausen Jerg Schütz Hans Steinhart Lutz Stainhart von Feldhausen Michel Stainhart von Feldhausen Hans Viner (?) vor Feldhausen Hans Wern Jerg Zeiler von Wilsingen Flurbezeichnungen: gemainer Aispen [= Espan] Andelisdorf Bartenberg Bildacker Binhalde zu Gammertingen Bircklisberg Gammertinger Bleitz die Braiten Bruochbom in der Dicke gemeines Merk von Feldhausen Gasenacker im Grund die Heye Inneringer Straße Kirchgasse Kirchweg in der Milstat die Oberbrait Pfarracker Pfarrwiese Schneckenhag Seitenäcker Staigacker Steinhilber Weg im Thelle (1) Wilsingen, Kreis Münsingen (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Guldin, Schultheiß zu Harthausen, verkauft seinem Sohn Zacher Guldin seine Behausung, Scheuer und Grasgarten, aneinander gelegen (Anlieger: Hans Stainhart, gemeine Gasse, Hans Wern), 2 Mannsmahd Wiesen und 6 1/2 Jauchert Ackers, was alles beschrieben wird und der Kaplanei zu Veringendorf gültet je 2 1/2 Malter Vesen und Hafer, 1 Henne, 4 Hühner, 1 Viertel Eier und 10 Kreuzer sowie dem Junker 11 Viertel Vogthafer Überschriften: Die Wiesen, die gegen Veringen zinsen Wiesen, die eigen sind Die Äcker im Ösch gegen Feldhausen, welche die 5. Garbe geben Die Äcker im Ösch gegen Wilsingen (1) Die Äcker, welche eigen sind, im Ösch gegen Wilsingen Die Äcker, welche die 5. Garbe geben, im Ösch gegen Wilsingen Die Äcker im Ösch gegen Steinhilben, welche in das Zinsgut gen Veringen gehören Die Äcker im Ösch gegen Feldhausen, welche eigen sind und die 10. Garbe geben Die Äcker, die in das Zinsgut zu Veringen gehören Anlieger: Hans Betle von Wilsingen Hans Buck(h) (Alt) Jerg Buck (Jung) Jerg Buck(in) Hans Eisele (Eiselin) (von Feldhausen) Jerg Eisel(in) Hans Feger von Feldhausen die Gemeinde Feldhausen Jerg Geekele(r) Baste (Bastin) Guldin von Feldhausen Hans Guldin Jakob Guldin vor Kettenacker Bastin Hegner der Alte von Feldhausen Michel Hip Martin Hiringer Hans Hirninger von Wilsingen Hans Michel (?) Kaiser Lentze Klocke Blese Knupfer Hans Leipert(in) Stofel Leipert von Feldhausen die Gemeinde Mägerkingen (2) Jakob Schmid von Feldhausen Jerg Schütz Hans Steinhart Lutz Stainhart von Feldhausen Michel Stainhart von Feldhausen Hans Viner (?) vor Feldhausen Hans Wern Jerg Zeiler von Wilsingen Flurbezeichnungen: gemainer Aispen [= Espan] Andelisdorf Bartenberg Bildacker Binhalde zu Gammertingen Bircklisberg Gammertinger Bleitz die Braiten Bruochbom in der Dicke gemeines Merk von Feldhausen Gasenacker im Grund die Heye Inneringer Straße Kirchgasse Kirchweg in der Milstat die Oberbrait Pfarracker Pfarrwiese Schneckenhag Seitenäcker Staigacker Steinhilber Weg im Thelle (1) Wilsingen, Kreis Münsingen (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen
![Bartholome Beckh, Bürger zu Gammertingen, und Hans Leiperth, Wirt zu Harthausen, hatten am 28. November 1629 mit Bewilligung ihrer Obrigkeiten (Ludwig Dietrich und Georg Wolf Speth von Zwiefalten zu Gammertingen, Bronnen, Feldhausen und Harthausen) einen Tausch ihrer Wiesen vereinbart, welcher aber wegen Kriegsverhinderungen nicht hatte verwirklicht werden können. Bartholome Beckh und die beiden Junker sind inzwischen gestorben. Der seinerzeit protokollierte Tausch ist jetzt mit Bewilligung des Johann Christoph Speth von Zwiefalten, zu Gammertingen, Neufra, Bronnen, Feldhausen und Harthausen, Erbkastenvogts und Schirmherrn des Klosters Mariaberg, den beiden Parteien (Hans Leipert und Georg Beckh, Sohn des verstorbenen Bartholome Beckh) durch 2 gleichlautende Tauschbriefe bekräftigt worden. Georg (auch: Jerg) Beckh gibt 2 Mannsmahd Wiesen an der Fehla auf Zehnten, Grund und Boden derer von Hettingen oder derselben Obrigkeit (Begrenzung: Fehla, Hettinger Felder, das Gäßlein, Wiese des Christian Deuffel von Bronnen), daraus gehen in die Pfarrei Hettingen neben der gewöhnlichen Heuzehnten aus jedem M. 6 Heller Konstanzer Währung und der Stadt Hettingen aus dem Mannsmahd 5 Kreuzer Steuer. Hans Leipert gibt 1 Mannsmahd Wiesen auf Grund, Boden und Zehnten der Obrigkeit zu Gammertingen (Begrenzung: Fehla, das gemeine Fehlengäßle, Hans Eiselin, Jakob Schmid von Feldhausen), daraus gehen jährlich an Martini dem Kloster [Maria] Berg 4 Viertel Vesen, 2 Viertel Hafer und 5 Pfennige Zins sowie der Pfarrei Gammertingen 3 Kreuzer und der Heuzehnt. Der verstorbene Bartholome Beckh schuldet dem Hans Leipert 551 Gulden. Die dem Leipert übergebenen 2 Mannsmahd Wiesen sind wertvoller als die Beckh übergebene Wiese. Zur Gleichstellung läßt Leipert dem Beckh die Schuld der 551 Gulden nach und bezahlt dazu noch bei dem heiligen Leodegar zu Gammertingen an Verzinsung 100 Gulden. Leipert soll außerdem eine Schuld Beckhs von 45 Gulden nach Ebingen bezahlen und dazu 75 Gulden bar geben. Auch soll das Malter Hafer, welches Beckh dem Leipert schuldet, daran abgehen. Leipert gibt also für die 2 Mannsmahd Wiesen 771 Gulden und dazu noch das Malter Hafer. Georg Beckh quittiert den Empfang](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Bartholome Beckh, Bürger zu Gammertingen, und Hans Leiperth, Wirt zu Harthausen, hatten am 28. November 1629 mit Bewilligung ihrer Obrigkeiten (Ludwig Dietrich und Georg Wolf Speth von Zwiefalten zu Gammertingen, Bronnen, Feldhausen und Harthausen) einen Tausch ihrer Wiesen vereinbart, welcher aber wegen Kriegsverhinderungen nicht hatte verwirklicht werden können. Bartholome Beckh und die beiden Junker sind inzwischen gestorben. Der seinerzeit protokollierte Tausch ist jetzt mit Bewilligung des Johann Christoph Speth von Zwiefalten, zu Gammertingen, Neufra, Bronnen, Feldhausen und Harthausen, Erbkastenvogts und Schirmherrn des Klosters Mariaberg, den beiden Parteien (Hans Leipert und Georg Beckh, Sohn des verstorbenen Bartholome Beckh) durch 2 gleichlautende Tauschbriefe bekräftigt worden. Georg (auch: Jerg) Beckh gibt 2 Mannsmahd Wiesen an der Fehla auf Zehnten, Grund und Boden derer von Hettingen oder derselben Obrigkeit (Begrenzung: Fehla, Hettinger Felder, das Gäßlein, Wiese des Christian Deuffel von Bronnen), daraus gehen in die Pfarrei Hettingen neben der gewöhnlichen Heuzehnten aus jedem M. 6 Heller Konstanzer Währung und der Stadt Hettingen aus dem Mannsmahd 5 Kreuzer Steuer. Hans Leipert gibt 1 Mannsmahd Wiesen auf Grund, Boden und Zehnten der Obrigkeit zu Gammertingen (Begrenzung: Fehla, das gemeine Fehlengäßle, Hans Eiselin, Jakob Schmid von Feldhausen), daraus gehen jährlich an Martini dem Kloster [Maria] Berg 4 Viertel Vesen, 2 Viertel Hafer und 5 Pfennige Zins sowie der Pfarrei Gammertingen 3 Kreuzer und der Heuzehnt. Der verstorbene Bartholome Beckh schuldet dem Hans Leipert 551 Gulden. Die dem Leipert übergebenen 2 Mannsmahd Wiesen sind wertvoller als die Beckh übergebene Wiese. Zur Gleichstellung läßt Leipert dem Beckh die Schuld der 551 Gulden nach und bezahlt dazu noch bei dem heiligen Leodegar zu Gammertingen an Verzinsung 100 Gulden. Leipert soll außerdem eine Schuld Beckhs von 45 Gulden nach Ebingen bezahlen und dazu 75 Gulden bar geben. Auch soll das Malter Hafer, welches Beckh dem Leipert schuldet, daran abgehen. Leipert gibt also für die 2 Mannsmahd Wiesen 771 Gulden und dazu noch das Malter Hafer. Georg Beckh quittiert den Empfang
![Georg Höß (auch: Heß), Schultheiß zu Aichstetten (1), und Hans Höß, Schultheiß zu Huldstetten (2), beide Beamte und Untertanen des Gotteshauses Zwiefalten, bekunden: Nach dem Tod des Hans Eyselin, seiner Hausfrau Maria Höß und aller ihrer ehelichen Kinder sind alle ihre Güter an seinen Bruder Georg Eyselin zu Harthausen einerseits und an die beiden Aussteller als Brüder der verstorbenen Maria Höß andererseits gefallen. Weil die Obrigkeit eine Aufteilung des Gutes nicht zuließ, sind Hof und Gut ohne die eigenen Stücke, die auf Feldhausen liegen, um einen Kaufschilling angeschlagen worden. Die Aussteller verkaufen ihrem Schwager Georg Eyselin zu Harthausen Hof und Gut, wie die Verstorbenen sie innegehabt haben: Haus, Hof, Hofraite, Scheuern, Stallungen samt Gärten, Wiesen und Äckern, wie sie in das Lehen- oder Zinsgut gehören. Die Kaufsumme beträgt 550 Gulden Landeswährung. Davon soll dem Käufer gleich die Hälfte = 275 Gulden an seinem Erbanteil abgehen. Die anderen 275 Gulden, die Eyselin den Aussteller noch geben muß, soll er in Raten bezahlen: am 23. April 1636 (Georg) 20 Gulden, am 11. November 1636 (Martin) 20 Gulden und dann ab 23. April 1637 jährlich 10 Gulden. Bis zur vollständigen Bezahlung soll den Aussteller das Gut Unterpfand sein. - Es folgt eine Aufzählung der anderen Stücke, die nicht in das Lehen- oder Zinsgut gehören und die dem Eyselin zugeeignet worden sind: das "Vierenteil" Wiesen auf Feldhauser Zehnten, 1/2 Jauchert daselbst (Vorbesitzer: Hans Feger) - die übriger 2 1/2 Jauchert bleiben den Aussteller.- Jede Partei erhält einer Teilungsbrief. Wenn die Aussteller das eine oder andere Stück verkaufen wollen, bleibt Eyselin die Losung vorbehalten (1) Aichstetten, Kreis Münsingen (2) Huldstetten, Kreis Münsingen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Georg Höß (auch: Heß), Schultheiß zu Aichstetten (1), und Hans Höß, Schultheiß zu Huldstetten (2), beide Beamte und Untertanen des Gotteshauses Zwiefalten, bekunden: Nach dem Tod des Hans Eyselin, seiner Hausfrau Maria Höß und aller ihrer ehelichen Kinder sind alle ihre Güter an seinen Bruder Georg Eyselin zu Harthausen einerseits und an die beiden Aussteller als Brüder der verstorbenen Maria Höß andererseits gefallen. Weil die Obrigkeit eine Aufteilung des Gutes nicht zuließ, sind Hof und Gut ohne die eigenen Stücke, die auf Feldhausen liegen, um einen Kaufschilling angeschlagen worden. Die Aussteller verkaufen ihrem Schwager Georg Eyselin zu Harthausen Hof und Gut, wie die Verstorbenen sie innegehabt haben: Haus, Hof, Hofraite, Scheuern, Stallungen samt Gärten, Wiesen und Äckern, wie sie in das Lehen- oder Zinsgut gehören. Die Kaufsumme beträgt 550 Gulden Landeswährung. Davon soll dem Käufer gleich die Hälfte = 275 Gulden an seinem Erbanteil abgehen. Die anderen 275 Gulden, die Eyselin den Aussteller noch geben muß, soll er in Raten bezahlen: am 23. April 1636 (Georg) 20 Gulden, am 11. November 1636 (Martin) 20 Gulden und dann ab 23. April 1637 jährlich 10 Gulden. Bis zur vollständigen Bezahlung soll den Aussteller das Gut Unterpfand sein. - Es folgt eine Aufzählung der anderen Stücke, die nicht in das Lehen- oder Zinsgut gehören und die dem Eyselin zugeeignet worden sind: das "Vierenteil" Wiesen auf Feldhauser Zehnten, 1/2 Jauchert daselbst (Vorbesitzer: Hans Feger) - die übriger 2 1/2 Jauchert bleiben den Aussteller.- Jede Partei erhält einer Teilungsbrief. Wenn die Aussteller das eine oder andere Stück verkaufen wollen, bleibt Eyselin die Losung vorbehalten (1) Aichstetten, Kreis Münsingen (2) Huldstetten, Kreis Münsingen
![Kaspar Schrökh, Unterammann, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen, verkauft mit obrigkeitlicher Zustimmung seinem Sohn Konrad Schrökh sein erbeigenes hornsteinisches Lehengut: Haus, Scheuer und Garten, alles aneinander (Anlieger: Johannes Harscher Jung und Bastin Schrökh; das gemeine Markh; Gut des Matheis Mandler), außerdem an Äckern im Ösch Lauwen 1/2 Jauchert hinter der Kirche, 1 Jauchert daselbst, 1/2 Jauchert in den Laimgruoben, 1 1/2 Jauchert ob den Laimgruoben, 1 Jauchert an den Wiesen, 1/2 Jauchert im Killen Mentelin, 1/2 Jauchert auf dem Laimwerbohl, 1 Jauchert auf dem Stetberg, 1 Jauchert in Kreizen, 1/2 Jauchert in Birmisfeld, 1 Jauchert in Riebthaillen; im Ösch Weggenried 1 1/2 Jauchert auf dem Fürß, 3 Jauchert vorm Low, die Hürschlin genannt, 1/2 Jauchert daselbst, 2 1/2 Jauchert auf Hesselspurg; im Ösch Leuthenberg 1/2 Jauchert in der Aw, 1 1/2 Jauchert, die Wiesrecht haben, 1 Jauchert in Weeg langen, 1 Jauchert in der Gurgel, 1 Jauchert im Eysrtal (?), 1 Jauchert im Aichenberg, 1 Jauchert in des Mendelskreith (Flurname: die Löhr), 1 Jauchert in Böndorff; an Wiesen 1 1/2 Jauchert in Hoffsteten, 1/2 Mannsmahd in Weitenried (Flurname: die Halde), 1 1/2 Mannsmahd an der Geher (?), 2 Mannsmahd; in Weithenried, in langen Maden genannt (Flurname: der Hürnlinbühl). Anlieger: der Pfarrer; Martin Engel; Johannes Kiene, Melchior Harscher; Matheis Schneider, Bauer; Johannes Reebholz; Johannes Schrökh, Kramer; die Stapfischen Erben; Joseph Bukh; Jörg Späh von Hitzkofen; Matheis (Matheus) Widmar; Matheis Refflin, Müller; alt Hans Jörg Engel; Matheus (Matheis) Harscher; Christoph Schneider; Joseph Kiene; Johannes Stenz; U. L. Fr.; Jakob Engel, Bauer: Kohannes Engel: Jörg Kiene; Balthas Schrökh; Hans Jörg Engel, Schultheiß; Christian Schneider; Witwe des verstorbenen Mang Flaisch; Franz Engel: Harscher; Johannes Bukh; Martin Martini; Johannes Schrökh, Bauern Sohn; Johannes Steff; Sebastian Rain, Schneider; Matheis Schneider, Bauer; Matheis Schneiderlangen; Johannes Schneider, alt Glaser; Jörg Kiene, Beck; Thomas Schneider, alt, Martin Engel; Matheis Saurer. Flurnamen: Dumenstaller Galde; an den Gestadt; Spitzschaus (?), Mühlweg. - Aus den Stücken gehen außer gewöhnlicher Steuer der Herrschaft Hornstein als Erblehensherren an ewigem Zins auf Martini 20 Kreuzer, 1 Kreuzer Heupf, 1 Malter 3 Viertel Vesen, 12 Viertel Hafer, 1 Viertel Hanfsamen, alles Mengener Meß, 5 Käse oder dafür 5 Kreuzer, 1 Henne oder 12 Kreuzer, 1 Huhn oder 6 Kreuzer, von 90 Gulden darauf stehendem Kapital 4 Gulden 30 jährlichen Zinses. Bei jeder Veränderung soll die Zustimmung eingeholt und mit einem Paar Handschuhen empfangen werden. Sonst ist alles frei. Der Kaufpreis beträgt 630 Gulden Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet): 200 Gulden sind Heiratsgut, bei der Übergabe sind 100 Gulden bar zu zahlen, für das übrige werden Schulden angewiesen, der Rest soll in Jahresraten von 15 Gulden abbezahlt werden. Die Urkunde ist in der Kanzlei des Sieglers ausgefertigt worden](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Kaspar Schrökh, Unterammann, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen, verkauft mit obrigkeitlicher Zustimmung seinem Sohn Konrad Schrökh sein erbeigenes hornsteinisches Lehengut: Haus, Scheuer und Garten, alles aneinander (Anlieger: Johannes Harscher Jung und Bastin Schrökh; das gemeine Markh; Gut des Matheis Mandler), außerdem an Äckern im Ösch Lauwen 1/2 Jauchert hinter der Kirche, 1 Jauchert daselbst, 1/2 Jauchert in den Laimgruoben, 1 1/2 Jauchert ob den Laimgruoben, 1 Jauchert an den Wiesen, 1/2 Jauchert im Killen Mentelin, 1/2 Jauchert auf dem Laimwerbohl, 1 Jauchert auf dem Stetberg, 1 Jauchert in Kreizen, 1/2 Jauchert in Birmisfeld, 1 Jauchert in Riebthaillen; im Ösch Weggenried 1 1/2 Jauchert auf dem Fürß, 3 Jauchert vorm Low, die Hürschlin genannt, 1/2 Jauchert daselbst, 2 1/2 Jauchert auf Hesselspurg; im Ösch Leuthenberg 1/2 Jauchert in der Aw, 1 1/2 Jauchert, die Wiesrecht haben, 1 Jauchert in Weeg langen, 1 Jauchert in der Gurgel, 1 Jauchert im Eysrtal (?), 1 Jauchert im Aichenberg, 1 Jauchert in des Mendelskreith (Flurname: die Löhr), 1 Jauchert in Böndorff; an Wiesen 1 1/2 Jauchert in Hoffsteten, 1/2 Mannsmahd in Weitenried (Flurname: die Halde), 1 1/2 Mannsmahd an der Geher (?), 2 Mannsmahd; in Weithenried, in langen Maden genannt (Flurname: der Hürnlinbühl). Anlieger: der Pfarrer; Martin Engel; Johannes Kiene, Melchior Harscher; Matheis Schneider, Bauer; Johannes Reebholz; Johannes Schrökh, Kramer; die Stapfischen Erben; Joseph Bukh; Jörg Späh von Hitzkofen; Matheis (Matheus) Widmar; Matheis Refflin, Müller; alt Hans Jörg Engel; Matheus (Matheis) Harscher; Christoph Schneider; Joseph Kiene; Johannes Stenz; U. L. Fr.; Jakob Engel, Bauer: Kohannes Engel: Jörg Kiene; Balthas Schrökh; Hans Jörg Engel, Schultheiß; Christian Schneider; Witwe des verstorbenen Mang Flaisch; Franz Engel: Harscher; Johannes Bukh; Martin Martini; Johannes Schrökh, Bauern Sohn; Johannes Steff; Sebastian Rain, Schneider; Matheis Schneider, Bauer; Matheis Schneiderlangen; Johannes Schneider, alt Glaser; Jörg Kiene, Beck; Thomas Schneider, alt, Martin Engel; Matheis Saurer. Flurnamen: Dumenstaller Galde; an den Gestadt; Spitzschaus (?), Mühlweg. - Aus den Stücken gehen außer gewöhnlicher Steuer der Herrschaft Hornstein als Erblehensherren an ewigem Zins auf Martini 20 Kreuzer, 1 Kreuzer Heupf, 1 Malter 3 Viertel Vesen, 12 Viertel Hafer, 1 Viertel Hanfsamen, alles Mengener Meß, 5 Käse oder dafür 5 Kreuzer, 1 Henne oder 12 Kreuzer, 1 Huhn oder 6 Kreuzer, von 90 Gulden darauf stehendem Kapital 4 Gulden 30 jährlichen Zinses. Bei jeder Veränderung soll die Zustimmung eingeholt und mit einem Paar Handschuhen empfangen werden. Sonst ist alles frei. Der Kaufpreis beträgt 630 Gulden Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechnet): 200 Gulden sind Heiratsgut, bei der Übergabe sind 100 Gulden bar zu zahlen, für das übrige werden Schulden angewiesen, der Rest soll in Jahresraten von 15 Gulden abbezahlt werden. Die Urkunde ist in der Kanzlei des Sieglers ausgefertigt worden
![Lorenz Schröck, Schmied, Bürger des Fleckens Bingen, verkauft mit lehnsherrlichem Konsens an seinen Sohn Joseph Schröckh, Schmied, sein hornsteinisches Erblehenhaus und den Garten, liegt alles beieinander (Anlieger: Georg Flaisch; Uhlengasse; das gemeine Marckh), alle Stücke am Busenberg aneinander 1 1/2 Jauchert (Anlieger: die Straße; Thomas Schneider, Schmied; Martin Henne), ein (detailliertes) Erblehengütlein von seinem Schweher Hans Georg Engel, im Ösch Leuthenberg 2 Jauchert (Flurnamen: Sigmaringer Fußweg; auf Bainden; in Spethendorff), im Ösch Lauwen 1/2, 1/2 urd 3/4 Jauchert (Flurnamen: in der Sige, im Wasserfahl, im Knellinstal), im Ösch Weckhenried 1/2, 3/4 und 1/2 Jauchert (Flurnamen: im Haagdorn; in Schellenfeld), 1/2 Mannsmahd Wiesen in der Au (Auw). Anlieger: Erben des Hans Georg Hefflin; Christian Schneider, Bauer; Joseph Schönbuecher; Martin Engel, (Metzger); Joseph Stehle; Valentin Engel; Hars Georg Engel, Schultheiß; Korrad Schröckh; der Wald oder gemeine Mark; Jakob Engel, Bräu; Matheus Widmer; der Pfarrer; Christian Schneider, Glaser; Anthoni Stenz; Martin Reebholz; Franz Engel; herrschaftl. Emmerberg; die Lauchert; der Mühlenweg. Haus und Garten werden mit Übernahme der nach Hornstein schuldigen Kapitalien für 150 Gulden verkauft, das Erbgütlein für 200 Gulden. Daraus gehen außer gewöhnlicher Steuer und Zehnten der Herrschaft Hornstein als Erblehenherren als Zins aus dem Haus 48 Kreuzer, 3 Hühner oder 18 Kreuzer, von 65 Gulden Kapital 3 Gulden 15 Kreuzer Zins, von 128 Gulden neuangelegtem Kapital 6 Gulden 24 Kreuzer, von 16 Gulden Kapital wegen des hausserischen Güterkaufs 48 Kreuzer, aus den Äckern am Busenberg auf Brach oder Öd 32 Kreuzer, sonst nach der Zelg 5 Viertel, aus dem Erblehengütlein zum vorderen Teil 14 Kreuzer 2 (verbessert aus 4) Heller besetzter Gült, hieraus 2 Imi, sonst ist es frei und erbeigen. Der Käufer soll nach dem "Tenor" seines Heiratsbriefes den Kaufschilling abzahlen. Die Urkunde wird in der Kanzlei des Sieglers ausgefertigt](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)