Urkunden
Hans Stainhardt und Hans Eiselin, Pfleger der Ursula Schmid, Witwe des verstorbenen Georg Stainhardt, alle von Harthausen, verkaufen mit Zustimmung ihrer Obrigkeit und der Kinder Martin, Anna und Maria Stainhardt ihrer Pflegefrau an Hans Steinhardt daselbst, ihren Sohn bzw. Bruder, der Pflegefrau eigenes Haus, Hof und Hofstatt samt einem Krautgarten, alles aneinander zu Harthausen (Begrenzung: gemeine Gasse, Hans Leipert, Michel Hipp, Ulrich Guldin), woraus laut Urbaren und Lagerbüchern der Herrschaft samt 4 Teilen "Eschigelich", um den Flecken Harthausen gelegen, die 5. Garbe geht, und dazu noch die eigentümlicher Güter: in dem Ösch gegen Feldhausen 1 Jauchert unter dem Berg (Begrenzung: Georg Eiselin, Hans Feger von Feldhausen), woraus die 10. Garbe geht, 3 Viertel auf dem Tottental(?) Begrenzung: Hans Guldin, Schultheiß; Michel Hipp), woraus der Obrigkeit die 5. Garbe geht in dem Ösch gegen Kettenacker 3 Viertel im Morgen (Begrenzung: Hans Stainhardt, Hans Leipert), woraus die 10. Garbe geht 1 Jauchert in der Dickhe (Begrenzung: Hans Guldin, Hans Stainhardt), woraus die 5. Garbe geht im Ösch gegen Steinhilben 1 1/2 Jauchert in Steinhilbener Süessen (Begrenzung: Landstraße, Hans Leipert), woraus die 10. Garbe geht 1 Jauchert im Buochschorlin (Begrenzung: Ulrich Guldin und Jakob Heütelin) 1 Jauchert im Buochschorelin (Begrenzung: Gemeinde, Hans Stainhardt), woraus die 5. Garbe geht Die Pflegefrau behält sich bei dem Verkauf auf Lebenszeit das Wohnrecht in ihrer Behausung vor, Verpflegung von jährlich 10 Vierteln Vesen und 4 Vierteln Hafer, auch Verpflegung für ledige Geschwister [des Käufers], die in der Kammer der Mutter Unterschlupf haben wollen. Für die Kaufsumme, die 150 Gulden beträgt, übernimmt der Käufer an Zinsgeldern bei Hans Feger 25 Gulden, bei seiner Schwester Anna 20 Gulden, anderweitige zusammen 5 fl; 10 Gulden werden seiner Schwester Walpurga zu Mägerkingen (2) gegeben. Von den dann noch verbleibenden 90 Gulden erhält die Mutter jährlich 5 Gulden. Nach ihren Tod erhalten die Geschwister jährlich 10 Gulden. Die erste Zahlung erfolgt an Martini 1618 (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Nr. 77
- Alt-/Vorsignatur
-
Repert. VII B 3 Nr. 1
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Vermerke: Konzept, 2 Blatt||(1) Ergibt sich aus dem ersten Zinstermin
- Kontext
-
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
17.01.2023, 15:07 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- [1617 oder 1618] (1)
Ähnliche Objekte (12)
![Hans Stainhart, Rott (raut) von Harthausen, verkauft dem Hans Steinhart, Bauer, seine Behausung und ein Gärtlein dabei (Begrenzung: Gemeinde, Hans Leipert, Michel Hipp, Hans Wern), 1 1/2 Jauchert in Steinhilber Sießen (Begrenzung: Straße, Hans Leipert, Hans Eisele), die die 10. Garbe geben, 1 Jauchert in den hinteren Bankraitern (Begrenzung: Michel Guldin, Hans Buck, Käufer, Gemeinde), 1 Jauchert beim Buogherle (auch Burgscherle) (Begrenzung: gemeiner Wald, Käufer, Gemeinde), 1 Jauchert in den vorderen Bankraitern (Begrenzung: Michel Hipp, Jerg Eisele, Hans Eisele), 1 Jauchert in der Dicke (Begrenzung: Zacharias Guldin, Käufer, Jakob Schmid) und die Gerechtsame in den 4 gemeinen Riebteilen, die Rott innehatte und derzeit mit Früchten zu bebauen sind. Den Kaufpreis von 285 Gulden Landeswährung soll der Käufer bar bezahlen oder auf Verzinsung erlegen: Hans Feger von Feldhausen 80 Gulden, Hans Eisele und Hans Stainhart als Pfleger von Martin und Maria Stainhart 35 Gulden, Jerg Eisele und Hans Buck als Pfleger von Hans Eisele 50 Gulden, Jerg Buck und Hans Guldin als Pfleger von Hans Guldin 10 Gulden 30 Kreuzer, Christian Herin (?) von Neufra 18 Gulden, dem Käufer selbst 35 Gulden, dem Junker 15 Gulden, Stofel Guldin 1 Gulden 4 Kreuzer, der Gemeinde 1 Gulden 14 Kreuzer. Der Käufer hat 39 Gulden 12 Kreuzer bar erlegt. Ausbedungen ist worden: Der Rott kann innerhalb von 10 Jahren, aber nicht später, Haus und Güter wieder auslosen. Was der Käufer am Haus baulich verbessert hat, muß ihm vergütet werden. Der Käufer darf gegen jährlich 3 Gulden Zins die Hälfte des Hauses bewohnen. Der Rott soll den halben Holzteil, was jährlich von der Gemeinde ausgegeben wird, haben und nutzen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Stainhart, Rott (raut) von Harthausen, verkauft dem Hans Steinhart, Bauer, seine Behausung und ein Gärtlein dabei (Begrenzung: Gemeinde, Hans Leipert, Michel Hipp, Hans Wern), 1 1/2 Jauchert in Steinhilber Sießen (Begrenzung: Straße, Hans Leipert, Hans Eisele), die die 10. Garbe geben, 1 Jauchert in den hinteren Bankraitern (Begrenzung: Michel Guldin, Hans Buck, Käufer, Gemeinde), 1 Jauchert beim Buogherle (auch Burgscherle) (Begrenzung: gemeiner Wald, Käufer, Gemeinde), 1 Jauchert in den vorderen Bankraitern (Begrenzung: Michel Hipp, Jerg Eisele, Hans Eisele), 1 Jauchert in der Dicke (Begrenzung: Zacharias Guldin, Käufer, Jakob Schmid) und die Gerechtsame in den 4 gemeinen Riebteilen, die Rott innehatte und derzeit mit Früchten zu bebauen sind. Den Kaufpreis von 285 Gulden Landeswährung soll der Käufer bar bezahlen oder auf Verzinsung erlegen: Hans Feger von Feldhausen 80 Gulden, Hans Eisele und Hans Stainhart als Pfleger von Martin und Maria Stainhart 35 Gulden, Jerg Eisele und Hans Buck als Pfleger von Hans Eisele 50 Gulden, Jerg Buck und Hans Guldin als Pfleger von Hans Guldin 10 Gulden 30 Kreuzer, Christian Herin (?) von Neufra 18 Gulden, dem Käufer selbst 35 Gulden, dem Junker 15 Gulden, Stofel Guldin 1 Gulden 4 Kreuzer, der Gemeinde 1 Gulden 14 Kreuzer. Der Käufer hat 39 Gulden 12 Kreuzer bar erlegt. Ausbedungen ist worden: Der Rott kann innerhalb von 10 Jahren, aber nicht später, Haus und Güter wieder auslosen. Was der Käufer am Haus baulich verbessert hat, muß ihm vergütet werden. Der Käufer darf gegen jährlich 3 Gulden Zins die Hälfte des Hauses bewohnen. Der Rott soll den halben Holzteil, was jährlich von der Gemeinde ausgegeben wird, haben und nutzen
![Hans Guldin, Schultheiß zu Harthausen, verkauft seinem Sohn Zacher Guldin seine Behausung, Scheuer und Grasgarten, aneinander gelegen (Anlieger: Hans Stainhart, gemeine Gasse, Hans Wern), 2 Mannsmahd Wiesen und 6 1/2 Jauchert Ackers, was alles beschrieben wird und der Kaplanei zu Veringendorf gültet je 2 1/2 Malter Vesen und Hafer, 1 Henne, 4 Hühner, 1 Viertel Eier und 10 Kreuzer sowie dem Junker 11 Viertel Vogthafer Überschriften: Die Wiesen, die gegen Veringen zinsen Wiesen, die eigen sind Die Äcker im Ösch gegen Feldhausen, welche die 5. Garbe geben Die Äcker im Ösch gegen Wilsingen (1) Die Äcker, welche eigen sind, im Ösch gegen Wilsingen Die Äcker, welche die 5. Garbe geben, im Ösch gegen Wilsingen Die Äcker im Ösch gegen Steinhilben, welche in das Zinsgut gen Veringen gehören Die Äcker im Ösch gegen Feldhausen, welche eigen sind und die 10. Garbe geben Die Äcker, die in das Zinsgut zu Veringen gehören Anlieger: Hans Betle von Wilsingen Hans Buck(h) (Alt) Jerg Buck (Jung) Jerg Buck(in) Hans Eisele (Eiselin) (von Feldhausen) Jerg Eisel(in) Hans Feger von Feldhausen die Gemeinde Feldhausen Jerg Geekele(r) Baste (Bastin) Guldin von Feldhausen Hans Guldin Jakob Guldin vor Kettenacker Bastin Hegner der Alte von Feldhausen Michel Hip Martin Hiringer Hans Hirninger von Wilsingen Hans Michel (?) Kaiser Lentze Klocke Blese Knupfer Hans Leipert(in) Stofel Leipert von Feldhausen die Gemeinde Mägerkingen (2) Jakob Schmid von Feldhausen Jerg Schütz Hans Steinhart Lutz Stainhart von Feldhausen Michel Stainhart von Feldhausen Hans Viner (?) vor Feldhausen Hans Wern Jerg Zeiler von Wilsingen Flurbezeichnungen: gemainer Aispen [= Espan] Andelisdorf Bartenberg Bildacker Binhalde zu Gammertingen Bircklisberg Gammertinger Bleitz die Braiten Bruochbom in der Dicke gemeines Merk von Feldhausen Gasenacker im Grund die Heye Inneringer Straße Kirchgasse Kirchweg in der Milstat die Oberbrait Pfarracker Pfarrwiese Schneckenhag Seitenäcker Staigacker Steinhilber Weg im Thelle (1) Wilsingen, Kreis Münsingen (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Guldin, Schultheiß zu Harthausen, verkauft seinem Sohn Zacher Guldin seine Behausung, Scheuer und Grasgarten, aneinander gelegen (Anlieger: Hans Stainhart, gemeine Gasse, Hans Wern), 2 Mannsmahd Wiesen und 6 1/2 Jauchert Ackers, was alles beschrieben wird und der Kaplanei zu Veringendorf gültet je 2 1/2 Malter Vesen und Hafer, 1 Henne, 4 Hühner, 1 Viertel Eier und 10 Kreuzer sowie dem Junker 11 Viertel Vogthafer Überschriften: Die Wiesen, die gegen Veringen zinsen Wiesen, die eigen sind Die Äcker im Ösch gegen Feldhausen, welche die 5. Garbe geben Die Äcker im Ösch gegen Wilsingen (1) Die Äcker, welche eigen sind, im Ösch gegen Wilsingen Die Äcker, welche die 5. Garbe geben, im Ösch gegen Wilsingen Die Äcker im Ösch gegen Steinhilben, welche in das Zinsgut gen Veringen gehören Die Äcker im Ösch gegen Feldhausen, welche eigen sind und die 10. Garbe geben Die Äcker, die in das Zinsgut zu Veringen gehören Anlieger: Hans Betle von Wilsingen Hans Buck(h) (Alt) Jerg Buck (Jung) Jerg Buck(in) Hans Eisele (Eiselin) (von Feldhausen) Jerg Eisel(in) Hans Feger von Feldhausen die Gemeinde Feldhausen Jerg Geekele(r) Baste (Bastin) Guldin von Feldhausen Hans Guldin Jakob Guldin vor Kettenacker Bastin Hegner der Alte von Feldhausen Michel Hip Martin Hiringer Hans Hirninger von Wilsingen Hans Michel (?) Kaiser Lentze Klocke Blese Knupfer Hans Leipert(in) Stofel Leipert von Feldhausen die Gemeinde Mägerkingen (2) Jakob Schmid von Feldhausen Jerg Schütz Hans Steinhart Lutz Stainhart von Feldhausen Michel Stainhart von Feldhausen Hans Viner (?) vor Feldhausen Hans Wern Jerg Zeiler von Wilsingen Flurbezeichnungen: gemainer Aispen [= Espan] Andelisdorf Bartenberg Bildacker Binhalde zu Gammertingen Bircklisberg Gammertinger Bleitz die Braiten Bruochbom in der Dicke gemeines Merk von Feldhausen Gasenacker im Grund die Heye Inneringer Straße Kirchgasse Kirchweg in der Milstat die Oberbrait Pfarracker Pfarrwiese Schneckenhag Seitenäcker Staigacker Steinhilber Weg im Thelle (1) Wilsingen, Kreis Münsingen (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen
![Notizen über Schulden und Güterkauf: Verzeichnis, was Hans Wern und seine Miterben an Zins schuldig sind: An (später nicht mehr vorkommenden) Gläubigern werden genannt der Heilige zu Feldhausen, die Pflegschaft der verstorbenen Maria Steinhartt, Hans Knupfer von Wilsingen (1), Hans Schnider von Feldhausen, Hans Leipartt, Lauttrahans' (?) Sohn von Trochtelfingen, verstorbener Jakob Gulde Auf diese Schulden ist das Gut (2) ihrem Stiefvater Hans Wern von den Brüdern Kaspar und Michel Guldin - Pfleger des letzteren sind Stoffel Gulde (3) und Michel Knupfer - für 353 Gulden verkauft worden. Der Käufer übernimmt ohne "der Obrigkeit Schuld" 300 Gulden Schulden. Die beiden Stiefsöhne erhalten noch für ihr ...drittelsgut (?) 53 Gulden, 3 Viertel Wiesen und 3 Jauchert Ackers: 1 Jauchert unter dem Berg (Begrenzung: Michel Knupfer und Jerg Eiselin), 1 Jauchert auf den Banpreiten (Begrenzung: die gemeinen Teile; Zacharias Guide) und 1 Jauchert beim Bruochbom (Begrenzung: verstorbener Hans Guldin, Jerg Wolffer), dazu je 10 Gulden bar an ihrer Schuld, 1 Viertel Vesen, 1 Viertel Roggen, 2 Viertel (?) Gerste und an ihrer Schuld jährlich 20 Gulden. Von der Schreibtaxe soll jeder Teil die Hälfte übernehmen Am 13. November 1637 hat Hans Wern seinem Stiefsohn Kaspar Gulden das Gut, das er am 3. September gekauft hatte, überlassen. Der Stiefsohn übernimmt die Schulden. Der Stiefvater erstattet ihm dazu 100 Gulden in Raten von Martini 1638 bis 1644. Kaspar Gulden soll als Käufer Abzug, Leibeigenschaft und aufgeschlagene Gültschulden ohne Abzug der 100 Gulden entrichten Wegen der beschwerlichen Läufe und des verderblichen Kriegswesens können die vereinbarten Ratenzahlungen nicht eingehalten werden. Am 20. November 1641 werden daher ab 1642 andere Zahlungsbedingungen vereinbart (1) Wilsingen, Kreis Münsingen (2) Lt. Rückvermerk handelt es sich um ein Gut zu Harthausen (3) Anstelle des durchgestrichenen Hans Leipart](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Notizen über Schulden und Güterkauf: Verzeichnis, was Hans Wern und seine Miterben an Zins schuldig sind: An (später nicht mehr vorkommenden) Gläubigern werden genannt der Heilige zu Feldhausen, die Pflegschaft der verstorbenen Maria Steinhartt, Hans Knupfer von Wilsingen (1), Hans Schnider von Feldhausen, Hans Leipartt, Lauttrahans' (?) Sohn von Trochtelfingen, verstorbener Jakob Gulde Auf diese Schulden ist das Gut (2) ihrem Stiefvater Hans Wern von den Brüdern Kaspar und Michel Guldin - Pfleger des letzteren sind Stoffel Gulde (3) und Michel Knupfer - für 353 Gulden verkauft worden. Der Käufer übernimmt ohne "der Obrigkeit Schuld" 300 Gulden Schulden. Die beiden Stiefsöhne erhalten noch für ihr ...drittelsgut (?) 53 Gulden, 3 Viertel Wiesen und 3 Jauchert Ackers: 1 Jauchert unter dem Berg (Begrenzung: Michel Knupfer und Jerg Eiselin), 1 Jauchert auf den Banpreiten (Begrenzung: die gemeinen Teile; Zacharias Guide) und 1 Jauchert beim Bruochbom (Begrenzung: verstorbener Hans Guldin, Jerg Wolffer), dazu je 10 Gulden bar an ihrer Schuld, 1 Viertel Vesen, 1 Viertel Roggen, 2 Viertel (?) Gerste und an ihrer Schuld jährlich 20 Gulden. Von der Schreibtaxe soll jeder Teil die Hälfte übernehmen Am 13. November 1637 hat Hans Wern seinem Stiefsohn Kaspar Gulden das Gut, das er am 3. September gekauft hatte, überlassen. Der Stiefsohn übernimmt die Schulden. Der Stiefvater erstattet ihm dazu 100 Gulden in Raten von Martini 1638 bis 1644. Kaspar Gulden soll als Käufer Abzug, Leibeigenschaft und aufgeschlagene Gültschulden ohne Abzug der 100 Gulden entrichten Wegen der beschwerlichen Läufe und des verderblichen Kriegswesens können die vereinbarten Ratenzahlungen nicht eingehalten werden. Am 20. November 1641 werden daher ab 1642 andere Zahlungsbedingungen vereinbart (1) Wilsingen, Kreis Münsingen (2) Lt. Rückvermerk handelt es sich um ein Gut zu Harthausen (3) Anstelle des durchgestrichenen Hans Leipart
![Joachim Graf zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in Bare und Herr zu Haußen im Kintzigertal (1), kaiserlicher Rat, tauscht mit seines Nachbarn Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten, zu Hettingen und Gammertingen Untertanen zu Harthausen: Zacharias Guldin, Teuß Buockh und Laux Stainhart, Hans Fraidenman, sodann Hans Buckh und Zacharias Guldin, beide als Pfleger des von Hans Eyselin hinterlassenen Sohnes, Äcker. Der Aussteller übergibt zu eigen dem Zacharias Guldin 8 Jauchert in Seussach, wodurch der Weg geht (Furchgenosse: Guldin selbst, Michel Dietrich; Anlieger: Acker des Heiligen zu Mägerkingen (2), die Heckh), 1 Jauchert von den 4 Jauchert unter vorgenanntem Acker in Siessach (Furchgenosse zwischen dem Acker von Hans Guldin und Theuß Buckh; Begrenzung: Acker des Heiligen zu Mägerkingen und des Hans Guldin), 1 Jauchert von dem Acker, welches 5 gute Jauchert sind (Furchgenosse zwischen Teuß Buckh; Begrenzung: unten Straße, oben Wald; auf einem Anwander gelegen): insgesamt 10 Jauchert Ackers dem Theuss Buckh und Laux Steinhart die anderen 4 Jauchert Acker an den vorgenannten 5 Jauchert am Weg dem Hans Fraidenman die übrigen 3 Jauchert an den vorgenannten 4 Jauchert, die an den Acker des Heiligen zu Mägerkingen stoßen den beiden Pflegern anstelle ihres Pflegekindes 2 Jauchert im Siessach (Furchgenossen außen Harthauser Wald, innen der gemeine Trieb; Begrenzung: Harthauser Wald, Jerg Steinhart), 2 Jauchert, ist ein Anwander (Furchgenosse zwischen dem Wald und dem Acker des Theuss Buckh; Begrenzung: die vorgenannten 5 Jauchert am Weg, welchen erstgenannten Anwander die Gemeinde zu Harthausen gegen einen anderen Acker mit Einwilligung ihrer Oberkeit eingetauscht und mit genügender Vergleichung übergeben hat: 2 Jauchert (Furchgenosse: Heiliger zu Mägerkingen; Begrenzung: Jerg Stainhart, Wald)) Alle vorgenannten Äcker, Stücke und Güter liegen im Zwing und Bann von Harthausen und sind nur mit dem Zehnten für den Herzog von Württemberg belastet. Die Äcker werden übergeben mit allen Nutzungen, Rechten und Gerechtigkeiten, wie der Aussteller die in seinem Bau Steinhilben gebaut, genutzt und genossen hat. Die Spethischen Untertanen zu Harthausen sollen die Äcker mit allem Zubehör und aller Gerechtigkeit innehaben, bebauen, nutzen und genießen wie ihre anderen Güter. Die Untertanen zu Harthausen haben dafür übergeben: Zacharias Guldin für die erhaltenen 10 Jauchert andere 10 Jauchert: 7 Jauchert uff Sch..gg.. aneinanderliegend (Furchgenosse: Hans Bugg; Begrenzung: Steinhilber Holz, Zacharias Guldin, Holzwiese des Hans Hem, Schultheißen zu Steinhilben), die anderen 3 Jauchert gleich daran und an Harthauser Acker, Zwing und Bann (Furchgenosse: Hans Fraidenmans 3 Jauchert; Begrenzung: Steinhilber Wald, Harthauser Barnfelder) Hans Fraidenman gibt für die 3 erhaltenen Jauchert die vorgenannten 3 Jauchert (Furchgenosse: Zacharias Guldins 3 Jauchert, Steinhilber gemeiner Wald; Begrenzung: Steinhilber Holz, Harthauser Bannfelder) Hans Eyselins Kindspfleger geben 4 Jauchert im Seggenriedt (Furchgenosse zwischen Konrad Hainzelmans Acker und Steinhilber gemeinem Wald; Begrenzung: Haugbrecht Haintzelmans Acker, gemeiner Wald) Theuß Buckh und Laux Stainhart geben 4 Jauchert vor Siessach (Begrenzung: eigene Güter des Ausstellers), die sich in den Wald Siessach hinein erstrecken. Alle Äcker und Güter - außer den letztgenannten 4 Jauchert des Theuß Buckh und Laux Stainhart - liegen im Steinhilber Zwing und Bann, Trieb und Tratt, die letztgenannten 4 Jauchert im Trochtelfinger Zwing und Bann. Die Äcker und Güter im Steinhilber Zwing und Bann haben bisher den Zehnten dem Herzog von Württemberg, die 4 Jauchert im Trochtelfinger Zwing und Bann den Zehnten halb dem Aussteller, halb dem Philipp Dietrich Speth gegeben. Alles wird nach Inhalt eines besonderen Gegenreverses und Tauschbriefes dem Aussteller übergeben (1) Hausach, Kreis Wolfach (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Joachim Graf zu Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in Bare und Herr zu Haußen im Kintzigertal (1), kaiserlicher Rat, tauscht mit seines Nachbarn Philipp Dietrich Speth von Zwiefalten, zu Hettingen und Gammertingen Untertanen zu Harthausen: Zacharias Guldin, Teuß Buockh und Laux Stainhart, Hans Fraidenman, sodann Hans Buckh und Zacharias Guldin, beide als Pfleger des von Hans Eyselin hinterlassenen Sohnes, Äcker. Der Aussteller übergibt zu eigen dem Zacharias Guldin 8 Jauchert in Seussach, wodurch der Weg geht (Furchgenosse: Guldin selbst, Michel Dietrich; Anlieger: Acker des Heiligen zu Mägerkingen (2), die Heckh), 1 Jauchert von den 4 Jauchert unter vorgenanntem Acker in Siessach (Furchgenosse zwischen dem Acker von Hans Guldin und Theuß Buckh; Begrenzung: Acker des Heiligen zu Mägerkingen und des Hans Guldin), 1 Jauchert von dem Acker, welches 5 gute Jauchert sind (Furchgenosse zwischen Teuß Buckh; Begrenzung: unten Straße, oben Wald; auf einem Anwander gelegen): insgesamt 10 Jauchert Ackers dem Theuss Buckh und Laux Steinhart die anderen 4 Jauchert Acker an den vorgenannten 5 Jauchert am Weg dem Hans Fraidenman die übrigen 3 Jauchert an den vorgenannten 4 Jauchert, die an den Acker des Heiligen zu Mägerkingen stoßen den beiden Pflegern anstelle ihres Pflegekindes 2 Jauchert im Siessach (Furchgenossen außen Harthauser Wald, innen der gemeine Trieb; Begrenzung: Harthauser Wald, Jerg Steinhart), 2 Jauchert, ist ein Anwander (Furchgenosse zwischen dem Wald und dem Acker des Theuss Buckh; Begrenzung: die vorgenannten 5 Jauchert am Weg, welchen erstgenannten Anwander die Gemeinde zu Harthausen gegen einen anderen Acker mit Einwilligung ihrer Oberkeit eingetauscht und mit genügender Vergleichung übergeben hat: 2 Jauchert (Furchgenosse: Heiliger zu Mägerkingen; Begrenzung: Jerg Stainhart, Wald)) Alle vorgenannten Äcker, Stücke und Güter liegen im Zwing und Bann von Harthausen und sind nur mit dem Zehnten für den Herzog von Württemberg belastet. Die Äcker werden übergeben mit allen Nutzungen, Rechten und Gerechtigkeiten, wie der Aussteller die in seinem Bau Steinhilben gebaut, genutzt und genossen hat. Die Spethischen Untertanen zu Harthausen sollen die Äcker mit allem Zubehör und aller Gerechtigkeit innehaben, bebauen, nutzen und genießen wie ihre anderen Güter. Die Untertanen zu Harthausen haben dafür übergeben: Zacharias Guldin für die erhaltenen 10 Jauchert andere 10 Jauchert: 7 Jauchert uff Sch..gg.. aneinanderliegend (Furchgenosse: Hans Bugg; Begrenzung: Steinhilber Holz, Zacharias Guldin, Holzwiese des Hans Hem, Schultheißen zu Steinhilben), die anderen 3 Jauchert gleich daran und an Harthauser Acker, Zwing und Bann (Furchgenosse: Hans Fraidenmans 3 Jauchert; Begrenzung: Steinhilber Wald, Harthauser Barnfelder) Hans Fraidenman gibt für die 3 erhaltenen Jauchert die vorgenannten 3 Jauchert (Furchgenosse: Zacharias Guldins 3 Jauchert, Steinhilber gemeiner Wald; Begrenzung: Steinhilber Holz, Harthauser Bannfelder) Hans Eyselins Kindspfleger geben 4 Jauchert im Seggenriedt (Furchgenosse zwischen Konrad Hainzelmans Acker und Steinhilber gemeinem Wald; Begrenzung: Haugbrecht Haintzelmans Acker, gemeiner Wald) Theuß Buckh und Laux Stainhart geben 4 Jauchert vor Siessach (Begrenzung: eigene Güter des Ausstellers), die sich in den Wald Siessach hinein erstrecken. Alle Äcker und Güter - außer den letztgenannten 4 Jauchert des Theuß Buckh und Laux Stainhart - liegen im Steinhilber Zwing und Bann, Trieb und Tratt, die letztgenannten 4 Jauchert im Trochtelfinger Zwing und Bann. Die Äcker und Güter im Steinhilber Zwing und Bann haben bisher den Zehnten dem Herzog von Württemberg, die 4 Jauchert im Trochtelfinger Zwing und Bann den Zehnten halb dem Aussteller, halb dem Philipp Dietrich Speth gegeben. Alles wird nach Inhalt eines besonderen Gegenreverses und Tauschbriefes dem Aussteller übergeben (1) Hausach, Kreis Wolfach (2) Mägerkingen, Kreis Reutlingen
![Bartholome Beckh, Bürger zu Gammertingen, und Hans Leiperth, Wirt zu Harthausen, hatten am 28. November 1629 mit Bewilligung ihrer Obrigkeiten (Ludwig Dietrich und Georg Wolf Speth von Zwiefalten zu Gammertingen, Bronnen, Feldhausen und Harthausen) einen Tausch ihrer Wiesen vereinbart, welcher aber wegen Kriegsverhinderungen nicht hatte verwirklicht werden können. Bartholome Beckh und die beiden Junker sind inzwischen gestorben. Der seinerzeit protokollierte Tausch ist jetzt mit Bewilligung des Johann Christoph Speth von Zwiefalten, zu Gammertingen, Neufra, Bronnen, Feldhausen und Harthausen, Erbkastenvogts und Schirmherrn des Klosters Mariaberg, den beiden Parteien (Hans Leipert und Georg Beckh, Sohn des verstorbenen Bartholome Beckh) durch 2 gleichlautende Tauschbriefe bekräftigt worden. Georg (auch: Jerg) Beckh gibt 2 Mannsmahd Wiesen an der Fehla auf Zehnten, Grund und Boden derer von Hettingen oder derselben Obrigkeit (Begrenzung: Fehla, Hettinger Felder, das Gäßlein, Wiese des Christian Deuffel von Bronnen), daraus gehen in die Pfarrei Hettingen neben der gewöhnlichen Heuzehnten aus jedem M. 6 Heller Konstanzer Währung und der Stadt Hettingen aus dem Mannsmahd 5 Kreuzer Steuer. Hans Leipert gibt 1 Mannsmahd Wiesen auf Grund, Boden und Zehnten der Obrigkeit zu Gammertingen (Begrenzung: Fehla, das gemeine Fehlengäßle, Hans Eiselin, Jakob Schmid von Feldhausen), daraus gehen jährlich an Martini dem Kloster [Maria] Berg 4 Viertel Vesen, 2 Viertel Hafer und 5 Pfennige Zins sowie der Pfarrei Gammertingen 3 Kreuzer und der Heuzehnt. Der verstorbene Bartholome Beckh schuldet dem Hans Leipert 551 Gulden. Die dem Leipert übergebenen 2 Mannsmahd Wiesen sind wertvoller als die Beckh übergebene Wiese. Zur Gleichstellung läßt Leipert dem Beckh die Schuld der 551 Gulden nach und bezahlt dazu noch bei dem heiligen Leodegar zu Gammertingen an Verzinsung 100 Gulden. Leipert soll außerdem eine Schuld Beckhs von 45 Gulden nach Ebingen bezahlen und dazu 75 Gulden bar geben. Auch soll das Malter Hafer, welches Beckh dem Leipert schuldet, daran abgehen. Leipert gibt also für die 2 Mannsmahd Wiesen 771 Gulden und dazu noch das Malter Hafer. Georg Beckh quittiert den Empfang](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Bartholome Beckh, Bürger zu Gammertingen, und Hans Leiperth, Wirt zu Harthausen, hatten am 28. November 1629 mit Bewilligung ihrer Obrigkeiten (Ludwig Dietrich und Georg Wolf Speth von Zwiefalten zu Gammertingen, Bronnen, Feldhausen und Harthausen) einen Tausch ihrer Wiesen vereinbart, welcher aber wegen Kriegsverhinderungen nicht hatte verwirklicht werden können. Bartholome Beckh und die beiden Junker sind inzwischen gestorben. Der seinerzeit protokollierte Tausch ist jetzt mit Bewilligung des Johann Christoph Speth von Zwiefalten, zu Gammertingen, Neufra, Bronnen, Feldhausen und Harthausen, Erbkastenvogts und Schirmherrn des Klosters Mariaberg, den beiden Parteien (Hans Leipert und Georg Beckh, Sohn des verstorbenen Bartholome Beckh) durch 2 gleichlautende Tauschbriefe bekräftigt worden. Georg (auch: Jerg) Beckh gibt 2 Mannsmahd Wiesen an der Fehla auf Zehnten, Grund und Boden derer von Hettingen oder derselben Obrigkeit (Begrenzung: Fehla, Hettinger Felder, das Gäßlein, Wiese des Christian Deuffel von Bronnen), daraus gehen in die Pfarrei Hettingen neben der gewöhnlichen Heuzehnten aus jedem M. 6 Heller Konstanzer Währung und der Stadt Hettingen aus dem Mannsmahd 5 Kreuzer Steuer. Hans Leipert gibt 1 Mannsmahd Wiesen auf Grund, Boden und Zehnten der Obrigkeit zu Gammertingen (Begrenzung: Fehla, das gemeine Fehlengäßle, Hans Eiselin, Jakob Schmid von Feldhausen), daraus gehen jährlich an Martini dem Kloster [Maria] Berg 4 Viertel Vesen, 2 Viertel Hafer und 5 Pfennige Zins sowie der Pfarrei Gammertingen 3 Kreuzer und der Heuzehnt. Der verstorbene Bartholome Beckh schuldet dem Hans Leipert 551 Gulden. Die dem Leipert übergebenen 2 Mannsmahd Wiesen sind wertvoller als die Beckh übergebene Wiese. Zur Gleichstellung läßt Leipert dem Beckh die Schuld der 551 Gulden nach und bezahlt dazu noch bei dem heiligen Leodegar zu Gammertingen an Verzinsung 100 Gulden. Leipert soll außerdem eine Schuld Beckhs von 45 Gulden nach Ebingen bezahlen und dazu 75 Gulden bar geben. Auch soll das Malter Hafer, welches Beckh dem Leipert schuldet, daran abgehen. Leipert gibt also für die 2 Mannsmahd Wiesen 771 Gulden und dazu noch das Malter Hafer. Georg Beckh quittiert den Empfang
![Anna Barth von Harthausen in der spethischen Herrschaft, Witwe des verstorbenen Hans Stainhardt, verkauft mit Bewilligung ihrer Herrschaft und Obrigkeit an ihren Sohn Christian Stainhardt ihren Hof und ihr Gut mit allem Zubehör, alles aneinander (Begrenzung: Michael Knupfer, Garten des Georg Buckh, Scheuer des Schultheißen Zacharias Guldin, gemeine Gasse). Dazu gehören folgende Stücke und Güter, welche Lehen und dem Gotteshaus Mariaberg gültpflichtig sind: 2 1/2 Mannsmahd (Begrenzung: Jakob Eiseles Baumgärtlein, Hans Guldin (?), langer Weg, Zacharias Guldin, Käufer) 3 Viertel Wiesen in den neuen Wiesen und 2 1/2 Mannsmahd in Gruoben 30 1/2 Jauchert Ackers im Ösch gegen Trochtelfingen 23 Jauchert im Ösch gegen Kettenacker 13 Jauchert im Ösch gegen Gammertingen alles laut Auszug aus dem Lagerbuch des Gotteshauses Mariaberg. Aus Hof und Gütlein gehen an das Gotteshaus Mariaberg als jährlicher Zins 10 Schilling, 2 Malter Vesen, 2 Malter Hafer, 1 Fastnachtshenne, 1 junges Huhn, 60 Eier, 1 Mahdtag; das eine Jahr 1 Viertel Hanfsamen, das andere Jahr 1 Viertel Erbsen. In den Kauf gehören ferner 28 1/2 Jauchert Ackers, die Reithäcker genannt, die nicht ins Lehen gehören, sondern eigen sind und aus denen der Obrigkeit der Zehnt geht, 2 1/2 (!) Roß mit Karren, Eggen, Pflug, Schiff und Geschirr, 1 Viertel der der Ausstellerin vorbehaltenen eigenen Wiese auf dem Weiher zu Gammertingen, die nicht in den Kauf gehört. Bei ihrer (der Ausstellerin) Beerbung soll der Käufer gegenüber seinen Geschwistern deshalb zunächst zurückstehen. Wemm die Aussteller etwas von den sich vorbehaltenen Gütern verkauft, steht dem Käufer das Vorkaufsrecht zu. Die Aussteller hat dem Sohn das Haus wesen geführt. Sie übernimmt dieses weiter bis Jakobi [1651]. Sie hat dafür von ihrem Sohn, dessen Weib und Kindern Unterhalt mit Speise, Trank, Bekleidung und Schuhwerk. Nach diesem Termin soll der Sohn ihr eine Leibrente (Leibgeding) geben: 2 Jauchert Ackers mit Korn, 1 Jauchert mit Hafer (bereits angesät), wobei der Sohn die erste Wahl und die Aussteller die zweite Wahl hat. Wenn sie mehrere Jahre in seiner Kost bleibt, erhält sie zur Verbesserung ihrer Leibrente 1 1/2 Jauchert Ackers mit Korn und 1 Jauchert mit Hafer, welche der Sohn auf seine Kosten bauen, schneiden, einfahren und dreschen muß. Wenn sie aber die Kost für sich selbst hat, muß er zu den 1 1/2 Jauchert Ackers mit Vesen und 1 Jauchert mit Hafer jährlich dazu liefern 2 Malter Vesen, 1 Malter Roggen, 1 Viertel Erbsen, 1 Viertel Weizen und 1 Viertel Musmehl, 1/2 Viertel Eier, 8 Pfund geläutertes Schmalz, 1 Viertel Salz und 2 Imri Koch- oder gestaufte Gerste. Die Aussteller behält sich auf Leberszeit vor eine Stubenkammer und eine Kammer oben im Haus, den hinteren Obert in der Scheuer samt Stall und den kleinen Stall im Haus. Wenn sie eigene Kost hat, soll sie in dem Krautgarten ein Krautbeet oder -land erhalten, auch 3 1/2 Wiesen in der neuen Wiese als Hanfgarten, 1/2 Mannsmahd Wiesen hinter der Kirche, welches in das Zinsgut gehört. Der Sohn soll solche im 2. Jahr mit Dung bessern und versehen. Er hat von den von der Ausstellerin sich noch vorbehaltenen eigenen Wiesen 1 Mannsmahd an der Fehla und auf dem Weiher zu Gammertingen die Nutznießung auf ihre Lebenszeit. Vom Obst im Garten steht der Ausstellerin ein Drittel zu, auch jährlich 2 Stücke Wachs halb und halb. Wenn die Ausstellerin eines Dienstmägdleins bedarf, soll der Sohn diesem das Essen geben, die Aussteller den Lohn. Das Rindvieh bleibt 3 Jahre beieinander und wird dann geteilt. Von der Kaufsumme die 598 Gulden Reichswährung und dieser Herrschaft Währung beträgt, hat der Sohn der Ausstellerin 10 Gulden geliehen und 100 Gulden gehen als seine Aussteuer und sein Heiratsgut ab, sodaß er noch 488 Gulden zu zahlen hat: 10 Gulden bar an Martini 1651 und dann ab Georgi 1652 jährlich 15 Gulden, nach ihrem Tod je 20 Gulden. Der Sohn übernimmt die Zahlung der Schulden, welche man der Obrigkeit und den Flecken (Harthausen) von diesem Zinsgut an Exstanze n und Gemeindeschulden zu entrichten hat. Diese Schuldzahlungen werden auf die Kaufsumme nicht angerechnt](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Anna Barth von Harthausen in der spethischen Herrschaft, Witwe des verstorbenen Hans Stainhardt, verkauft mit Bewilligung ihrer Herrschaft und Obrigkeit an ihren Sohn Christian Stainhardt ihren Hof und ihr Gut mit allem Zubehör, alles aneinander (Begrenzung: Michael Knupfer, Garten des Georg Buckh, Scheuer des Schultheißen Zacharias Guldin, gemeine Gasse). Dazu gehören folgende Stücke und Güter, welche Lehen und dem Gotteshaus Mariaberg gültpflichtig sind: 2 1/2 Mannsmahd (Begrenzung: Jakob Eiseles Baumgärtlein, Hans Guldin (?), langer Weg, Zacharias Guldin, Käufer) 3 Viertel Wiesen in den neuen Wiesen und 2 1/2 Mannsmahd in Gruoben 30 1/2 Jauchert Ackers im Ösch gegen Trochtelfingen 23 Jauchert im Ösch gegen Kettenacker 13 Jauchert im Ösch gegen Gammertingen alles laut Auszug aus dem Lagerbuch des Gotteshauses Mariaberg. Aus Hof und Gütlein gehen an das Gotteshaus Mariaberg als jährlicher Zins 10 Schilling, 2 Malter Vesen, 2 Malter Hafer, 1 Fastnachtshenne, 1 junges Huhn, 60 Eier, 1 Mahdtag; das eine Jahr 1 Viertel Hanfsamen, das andere Jahr 1 Viertel Erbsen. In den Kauf gehören ferner 28 1/2 Jauchert Ackers, die Reithäcker genannt, die nicht ins Lehen gehören, sondern eigen sind und aus denen der Obrigkeit der Zehnt geht, 2 1/2 (!) Roß mit Karren, Eggen, Pflug, Schiff und Geschirr, 1 Viertel der der Ausstellerin vorbehaltenen eigenen Wiese auf dem Weiher zu Gammertingen, die nicht in den Kauf gehört. Bei ihrer (der Ausstellerin) Beerbung soll der Käufer gegenüber seinen Geschwistern deshalb zunächst zurückstehen. Wemm die Aussteller etwas von den sich vorbehaltenen Gütern verkauft, steht dem Käufer das Vorkaufsrecht zu. Die Aussteller hat dem Sohn das Haus wesen geführt. Sie übernimmt dieses weiter bis Jakobi [1651]. Sie hat dafür von ihrem Sohn, dessen Weib und Kindern Unterhalt mit Speise, Trank, Bekleidung und Schuhwerk. Nach diesem Termin soll der Sohn ihr eine Leibrente (Leibgeding) geben: 2 Jauchert Ackers mit Korn, 1 Jauchert mit Hafer (bereits angesät), wobei der Sohn die erste Wahl und die Aussteller die zweite Wahl hat. Wenn sie mehrere Jahre in seiner Kost bleibt, erhält sie zur Verbesserung ihrer Leibrente 1 1/2 Jauchert Ackers mit Korn und 1 Jauchert mit Hafer, welche der Sohn auf seine Kosten bauen, schneiden, einfahren und dreschen muß. Wenn sie aber die Kost für sich selbst hat, muß er zu den 1 1/2 Jauchert Ackers mit Vesen und 1 Jauchert mit Hafer jährlich dazu liefern 2 Malter Vesen, 1 Malter Roggen, 1 Viertel Erbsen, 1 Viertel Weizen und 1 Viertel Musmehl, 1/2 Viertel Eier, 8 Pfund geläutertes Schmalz, 1 Viertel Salz und 2 Imri Koch- oder gestaufte Gerste. Die Aussteller behält sich auf Leberszeit vor eine Stubenkammer und eine Kammer oben im Haus, den hinteren Obert in der Scheuer samt Stall und den kleinen Stall im Haus. Wenn sie eigene Kost hat, soll sie in dem Krautgarten ein Krautbeet oder -land erhalten, auch 3 1/2 Wiesen in der neuen Wiese als Hanfgarten, 1/2 Mannsmahd Wiesen hinter der Kirche, welches in das Zinsgut gehört. Der Sohn soll solche im 2. Jahr mit Dung bessern und versehen. Er hat von den von der Ausstellerin sich noch vorbehaltenen eigenen Wiesen 1 Mannsmahd an der Fehla und auf dem Weiher zu Gammertingen die Nutznießung auf ihre Lebenszeit. Vom Obst im Garten steht der Ausstellerin ein Drittel zu, auch jährlich 2 Stücke Wachs halb und halb. Wenn die Ausstellerin eines Dienstmägdleins bedarf, soll der Sohn diesem das Essen geben, die Aussteller den Lohn. Das Rindvieh bleibt 3 Jahre beieinander und wird dann geteilt. Von der Kaufsumme die 598 Gulden Reichswährung und dieser Herrschaft Währung beträgt, hat der Sohn der Ausstellerin 10 Gulden geliehen und 100 Gulden gehen als seine Aussteuer und sein Heiratsgut ab, sodaß er noch 488 Gulden zu zahlen hat: 10 Gulden bar an Martini 1651 und dann ab Georgi 1652 jährlich 15 Gulden, nach ihrem Tod je 20 Gulden. Der Sohn übernimmt die Zahlung der Schulden, welche man der Obrigkeit und den Flecken (Harthausen) von diesem Zinsgut an Exstanze n und Gemeindeschulden zu entrichten hat. Diese Schuldzahlungen werden auf die Kaufsumme nicht angerechnt
![Hans Wolffer zu Neufra in Spethischer Herrschaft bekundet, Bläse Hummel und Hans Geckheler, Pflegern des heiligen Michael, Patrons der Kapelle zu Gammertingen, 10 Gulden in Münz Landeswährung schuldig geworden zu sein, für die er jährlich ab Martini 1618 30 Kreuzer Zins geben muß. Zum Unterpfand verschreibt der Aussteller seine vom Gericht zu Neufra als hinreichend anerkannten 4 Jauchert Ackers, auf dem Elsenthälin und dem gemeinen Trieb gelegen, woraus nur die 9. und 10. Garbe gehen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Hans Wolffer zu Neufra in Spethischer Herrschaft bekundet, Bläse Hummel und Hans Geckheler, Pflegern des heiligen Michael, Patrons der Kapelle zu Gammertingen, 10 Gulden in Münz Landeswährung schuldig geworden zu sein, für die er jährlich ab Martini 1618 30 Kreuzer Zins geben muß. Zum Unterpfand verschreibt der Aussteller seine vom Gericht zu Neufra als hinreichend anerkannten 4 Jauchert Ackers, auf dem Elsenthälin und dem gemeinen Trieb gelegen, woraus nur die 9. und 10. Garbe gehen
![Ursula Bayr, Witwe des verstorbenen Peter Veeser von Sigmaringen, verkauft an Martin Strauß, fürstlich hohenzollerischer Jäger und Waldmeister, Bürger zu Sigmaringen, für 530 Gulden Landeswährung, die bar bezahlt wurden, ihre Behausung mit der Dunglege (Begrenzung: Thoma Unger, fürstliches Bauhaus, gemeine Straße) und folgende Güter: 1 Wiese auf Cäppelißwiesen (Begrenzung: Fürst; Michael Burgmayr, Kupferschmied; Nachprädikaturwiese) 2 Jauchert Ackers im oberen Waldtberg (Begrenzung: gemeine Straße; Hans Banwardt, Melchior Schreckh, Tafelstärkher; Balthas Feigenbach, Bauer zu Hedingen) 1 Jauchert Ackers in Berckhen (Begrenzung: gemeine Straße, Johann Mackh, Hans Michel Bürckhle), woraus nur die 30. Garbe als Zehnt geht 1 Jauchert Ackers im Scheererweg (Begrenzung: Straße, Hans Georg Mayr, Acker des Gotteshauses Inzigkofen) 1 Hanfgarten in Oberbrenzkofen (Begrenzung: die Gasse; Christoph Khleiner, Schneider; Stoffel Frickh; Hans Michel Daneckher) 1 Hanfgarten in Oberbrenzkofen (Begrenzung: die Straße, Matheis Ott, Ulrich Huetlin, Hans Michel Daneckher) 1 Krautgarten in der Hedinger Gasse (Begrenzung: die Straße, Jakob Holderriedt, Schulgarten). Die Güter sind nur mit gewöhnlicher Steuer, Dienst und Zehnt belastet, sonst zinsfrei.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6c518955-9b7f-4b16-a40d-bf3869e77b5d/full/!306,450/0/default.jpg)
Ursula Bayr, Witwe des verstorbenen Peter Veeser von Sigmaringen, verkauft an Martin Strauß, fürstlich hohenzollerischer Jäger und Waldmeister, Bürger zu Sigmaringen, für 530 Gulden Landeswährung, die bar bezahlt wurden, ihre Behausung mit der Dunglege (Begrenzung: Thoma Unger, fürstliches Bauhaus, gemeine Straße) und folgende Güter: 1 Wiese auf Cäppelißwiesen (Begrenzung: Fürst; Michael Burgmayr, Kupferschmied; Nachprädikaturwiese) 2 Jauchert Ackers im oberen Waldtberg (Begrenzung: gemeine Straße; Hans Banwardt, Melchior Schreckh, Tafelstärkher; Balthas Feigenbach, Bauer zu Hedingen) 1 Jauchert Ackers in Berckhen (Begrenzung: gemeine Straße, Johann Mackh, Hans Michel Bürckhle), woraus nur die 30. Garbe als Zehnt geht 1 Jauchert Ackers im Scheererweg (Begrenzung: Straße, Hans Georg Mayr, Acker des Gotteshauses Inzigkofen) 1 Hanfgarten in Oberbrenzkofen (Begrenzung: die Gasse; Christoph Khleiner, Schneider; Stoffel Frickh; Hans Michel Daneckher) 1 Hanfgarten in Oberbrenzkofen (Begrenzung: die Straße, Matheis Ott, Ulrich Huetlin, Hans Michel Daneckher) 1 Krautgarten in der Hedinger Gasse (Begrenzung: die Straße, Jakob Holderriedt, Schulgarten). Die Güter sind nur mit gewöhnlicher Steuer, Dienst und Zehnt belastet, sonst zinsfrei.
![Georg Leipert zu Harthausen und Anna Dürckh, Witwe des verstorbenen Stoffel Guldin zu Harthausen, beide spethische Untertanen, treffen mit Konsens ihrer Obrigkeit, des Junkers Johann Christoph Speth von Zwiefalten zu Gammertingen, Neufra und Bronnen, eine Heiratsabrede: 1. Baldige öffentliche kirchliche Eheschließung 2. Anna Dürckh bringt aus 1. Ehe einen "schon ziemlich erwachsenen, ber bresthaften" Sohn Jakob ein. Dieser soll bei dem Ehepaar Verpflegung und Kleidung haben, soll aber nach seinem Vermögen dem Stiefvaterarbeiten helfen, könnte auch durch Viehhüten und anderes seinen Lohn verdienen 3. Georg Leipert hat einen Bauernhof und ein Gült- oder Zinsgut inne. Anna Dürckh bringt eine schlechte Behausung ein, die ihr verstorbener Mann von dem Flecken [Harthausen] für 40 Gulden gekauft, aber mit nur 17 Gulden bezahlt hat, ferner 1 Jauchert Ackers in der Dückhe gegen Wilsingen (1), 6 Ime (?) Hanfgarten, die für 2 Gulden von der Witwe des Schuizers gekauft wurden, und Früchte und Hausrat im taxierten Wert von 40 fl 4. Wenn Anna Dürckh vor ihrer Mann stirbt, soll der Sohn als Erbanteil und Weglösung von dem leipertschen Gut 30 Gulden erhalten in Raten zu 10 Gulden. Der Sohn darf auf Lebenszeit in der Behausung des Stiefvaters wohnen, wenn er ledig bleibt, soll auch Kost und Unterhalt haben 5. Wenn Leipert vor Anna stirbt, sollen sie und evtl. Kinder dieser Ehe Leiperts Gut und Hof haben. Sie darf eine 3. Ehe eingehen. Kinder aus 2. Ehe erben bei ihrem Tod Gut und Hof bevorzugt vor Kindern aus 3. Ehe Bei auftretenden anderen Fällen und Mißverständnissen, die in dieser Heiratsabrede nicht enthalter sind, soll es nach Gewohnheit und Herkommen der spethischen Herrschaft gehalten werden. Für jede der beiden Parteien wird ein Heiratsbrief verfertigt (1) Wilsingen, Kreis Münsingen](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Georg Leipert zu Harthausen und Anna Dürckh, Witwe des verstorbenen Stoffel Guldin zu Harthausen, beide spethische Untertanen, treffen mit Konsens ihrer Obrigkeit, des Junkers Johann Christoph Speth von Zwiefalten zu Gammertingen, Neufra und Bronnen, eine Heiratsabrede: 1. Baldige öffentliche kirchliche Eheschließung 2. Anna Dürckh bringt aus 1. Ehe einen "schon ziemlich erwachsenen, ber bresthaften" Sohn Jakob ein. Dieser soll bei dem Ehepaar Verpflegung und Kleidung haben, soll aber nach seinem Vermögen dem Stiefvaterarbeiten helfen, könnte auch durch Viehhüten und anderes seinen Lohn verdienen 3. Georg Leipert hat einen Bauernhof und ein Gült- oder Zinsgut inne. Anna Dürckh bringt eine schlechte Behausung ein, die ihr verstorbener Mann von dem Flecken [Harthausen] für 40 Gulden gekauft, aber mit nur 17 Gulden bezahlt hat, ferner 1 Jauchert Ackers in der Dückhe gegen Wilsingen (1), 6 Ime (?) Hanfgarten, die für 2 Gulden von der Witwe des Schuizers gekauft wurden, und Früchte und Hausrat im taxierten Wert von 40 fl 4. Wenn Anna Dürckh vor ihrer Mann stirbt, soll der Sohn als Erbanteil und Weglösung von dem leipertschen Gut 30 Gulden erhalten in Raten zu 10 Gulden. Der Sohn darf auf Lebenszeit in der Behausung des Stiefvaters wohnen, wenn er ledig bleibt, soll auch Kost und Unterhalt haben 5. Wenn Leipert vor Anna stirbt, sollen sie und evtl. Kinder dieser Ehe Leiperts Gut und Hof haben. Sie darf eine 3. Ehe eingehen. Kinder aus 2. Ehe erben bei ihrem Tod Gut und Hof bevorzugt vor Kindern aus 3. Ehe Bei auftretenden anderen Fällen und Mißverständnissen, die in dieser Heiratsabrede nicht enthalter sind, soll es nach Gewohnheit und Herkommen der spethischen Herrschaft gehalten werden. Für jede der beiden Parteien wird ein Heiratsbrief verfertigt (1) Wilsingen, Kreis Münsingen
![Mattheus Harscher, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen an der Lauchert, verkauft mit lehnsherrlicher Zustimmung an seinen Sohn Johannes Harscher sein von der Herrschaft Hornstein herrührendes Erblehenhaus und Gut: Haus, Scheuer, Hofraite und Garten, alles aneinander gelegen (Anlieger: Kaspar Schrökh; Aussteller; das gemeine Mark), einen Kraut-, Hanf- und Grasgarten, an Äckern im Ösch Leuthenberg: 1 Jauchert auf der Gurgel, 1 Jauchert in Bondorff in der Gruob, 1 Jauchert, 1 Jauchert im Weeg lang; 1/2 Jauchert in der Au (Aw), 1 1/2 Viertel in der Gaillenbaindt, 1 1/2 Viertel (dieses Stück gibt der Gemeinde Bingen nach der Zelg 30 Kreuzer), 1 Jauchert in langen Wiesen; im Ösch Lawen: 3/4; 1 Jauchert im unteren Hagenberg, 1 Jauchert im Laimgruoben; 1/2 Jauchert an Kreizer Kepelin; 1/2 Jauchert in Laimgruoben, 1 Jauchert in Hayenberg; im Ösch Wekhenriedt: 1 Jauchert auf Hesselspurg; 1/2 Jauchert auf der Azelstaig, 1/2 Jauchert auf dem Obersee; 1 Jauchert auf dem Fürß, 1/2 Jauchert bei dem Haillbrünnlin, 1 Jauchert in Schöllerfeldt an der Halde, 1 Jauchert in Lengenfeld; an Wiesen 1/2 Mannsmahd in weiten ried, 1 Mannsmahd in Bullich(?)ried, [1/2 Mannsmahd im Kirchried, daraus gehen jährlich der Herrschaft Hornstein 2 Kreuzer, 1/2 Henne oder 6 Kreuzer, 1/2 Hühnlein oder 3 kr] (1). Anlieger: Bastian Schock; Christian Schneider; Matheis Schneider, Bauer; Thomas Schneider alt; Johann Bukhrath; Joseph Bukh; die Stapfischen Erben; Hans Jörg Refflin; Jakob Engel, Bräu; Martin Engel; Johanres Reebholz; Johannes Schrökh, Kramer (Cromer); U. L. Fr.; Jakob Engel, Bauer; Steff Reffflin; Thomas Schneider; Hans Jörg Engel, Schultheiß; Joseph Mayer; Melchior Harscher; Hans (Johannes) Bukh; Joseph Kiene; Lorenz Schrökh; Johannes Aman, Martin Henne; Johannes Bukh; Hans Jörg Engel, alt; Jörg Kiene, Sattler; Martin Reebholz; Johannes Flaisch; Johannes Henne; Michel Engel; Matheus Widman; Jörg Bukh von Hitzkofen; Jörg Rain; Jörg Stehelin; Kaspar Bukh, Küfer; Martin Reiser von Hitzkofen. Flurnamen: das Trenkhgäßlein; Egelfinger Weg; Gruobbühl; hornsteinischer Ämerberg; Riedgasse. Daraus gehen außer gewöhnlicher Steuer und Anlage der Herrschaft Hornstein als Erblebensherren jährlich auf Martini Haus- und Grundzins 20 Kreuzer, Heuzins 1 Kreuzer, 5 Käse oder 5 Kreuzer, 1 Henne oder 12 Kreuzer, 1 Huhn oder 6 Kreuzer, aus der Gütern jährlich 1 Malter 4 Viertel Vesen, 1 Malter Hafer, 1 Viertel Hanfsamen, wegen 77 Gulden darauf stehenden Kapitals 3 Gulden 51 Kreuzer jährlichen Zinses und 8 Kreuzer 1 Heller, der Herrschaft Sigmaringen wegen zwei in eine Summe gezogene Kapitalien à 85 Gulden 39 Kreuzer jährlicher Zins 4 Gulden 16 Kreuzer 7 h; dem Heiligen zu Bingen von einem Kapital à 55 Gulden 29 Kreuzer jährlicher Zins 2 Gulden 46 Kreuzer 4 Heller, in eine Pflegschaft nach Hettingen von 25 Gulden Kapital jährlicher Zins 1 Gulden 15 Kreuzer. Bei jeder Besitzveränderung soll von der Herrschaft Hornstein als Erblehensherrn der Konsens eingeholt und mit einem Paar Handschuhe als Handlohn empfangen werden. Die Güter sind sonst frei und erbeigen. Die Kaufsumme beträgt 580 Gulden Landeswährung (jeden Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet): mit dem dem Träufer bewilligten Heiratsgut 150 Gulden einer Herrschaft Hornstein Kapital 77 Gulden einer Herrschaft Sigmaringen Kapital 85 Gulden 39 kr dem Heiligen zu Bingen 55 Gulden 29 kr in die Hettingische Pflegschaft 25 Gulden dem Väter (Aussteller) in bar zu zahlen 60 Gulden 453 Gulden 8 kr Der Rest soll in Jahresraten von 15 Gulden ab Martini 1721 abbezahlt werden Die Urkunde ist in der Kanzlei des Sieglers ausgefertigt worden (1) zu [] Randvermerk: Diese Wiese gehört in ein anderes Lehen, so der Verkäufer zu bezahlen hat](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Mattheus Harscher, Bürger und Einwohner des Fleckens Bingen an der Lauchert, verkauft mit lehnsherrlicher Zustimmung an seinen Sohn Johannes Harscher sein von der Herrschaft Hornstein herrührendes Erblehenhaus und Gut: Haus, Scheuer, Hofraite und Garten, alles aneinander gelegen (Anlieger: Kaspar Schrökh; Aussteller; das gemeine Mark), einen Kraut-, Hanf- und Grasgarten, an Äckern im Ösch Leuthenberg: 1 Jauchert auf der Gurgel, 1 Jauchert in Bondorff in der Gruob, 1 Jauchert, 1 Jauchert im Weeg lang; 1/2 Jauchert in der Au (Aw), 1 1/2 Viertel in der Gaillenbaindt, 1 1/2 Viertel (dieses Stück gibt der Gemeinde Bingen nach der Zelg 30 Kreuzer), 1 Jauchert in langen Wiesen; im Ösch Lawen: 3/4; 1 Jauchert im unteren Hagenberg, 1 Jauchert im Laimgruoben; 1/2 Jauchert an Kreizer Kepelin; 1/2 Jauchert in Laimgruoben, 1 Jauchert in Hayenberg; im Ösch Wekhenriedt: 1 Jauchert auf Hesselspurg; 1/2 Jauchert auf der Azelstaig, 1/2 Jauchert auf dem Obersee; 1 Jauchert auf dem Fürß, 1/2 Jauchert bei dem Haillbrünnlin, 1 Jauchert in Schöllerfeldt an der Halde, 1 Jauchert in Lengenfeld; an Wiesen 1/2 Mannsmahd in weiten ried, 1 Mannsmahd in Bullich(?)ried, [1/2 Mannsmahd im Kirchried, daraus gehen jährlich der Herrschaft Hornstein 2 Kreuzer, 1/2 Henne oder 6 Kreuzer, 1/2 Hühnlein oder 3 kr] (1). Anlieger: Bastian Schock; Christian Schneider; Matheis Schneider, Bauer; Thomas Schneider alt; Johann Bukhrath; Joseph Bukh; die Stapfischen Erben; Hans Jörg Refflin; Jakob Engel, Bräu; Martin Engel; Johanres Reebholz; Johannes Schrökh, Kramer (Cromer); U. L. Fr.; Jakob Engel, Bauer; Steff Reffflin; Thomas Schneider; Hans Jörg Engel, Schultheiß; Joseph Mayer; Melchior Harscher; Hans (Johannes) Bukh; Joseph Kiene; Lorenz Schrökh; Johannes Aman, Martin Henne; Johannes Bukh; Hans Jörg Engel, alt; Jörg Kiene, Sattler; Martin Reebholz; Johannes Flaisch; Johannes Henne; Michel Engel; Matheus Widman; Jörg Bukh von Hitzkofen; Jörg Rain; Jörg Stehelin; Kaspar Bukh, Küfer; Martin Reiser von Hitzkofen. Flurnamen: das Trenkhgäßlein; Egelfinger Weg; Gruobbühl; hornsteinischer Ämerberg; Riedgasse. Daraus gehen außer gewöhnlicher Steuer und Anlage der Herrschaft Hornstein als Erblebensherren jährlich auf Martini Haus- und Grundzins 20 Kreuzer, Heuzins 1 Kreuzer, 5 Käse oder 5 Kreuzer, 1 Henne oder 12 Kreuzer, 1 Huhn oder 6 Kreuzer, aus der Gütern jährlich 1 Malter 4 Viertel Vesen, 1 Malter Hafer, 1 Viertel Hanfsamen, wegen 77 Gulden darauf stehenden Kapitals 3 Gulden 51 Kreuzer jährlichen Zinses und 8 Kreuzer 1 Heller, der Herrschaft Sigmaringen wegen zwei in eine Summe gezogene Kapitalien à 85 Gulden 39 Kreuzer jährlicher Zins 4 Gulden 16 Kreuzer 7 h; dem Heiligen zu Bingen von einem Kapital à 55 Gulden 29 Kreuzer jährlicher Zins 2 Gulden 46 Kreuzer 4 Heller, in eine Pflegschaft nach Hettingen von 25 Gulden Kapital jährlicher Zins 1 Gulden 15 Kreuzer. Bei jeder Besitzveränderung soll von der Herrschaft Hornstein als Erblehensherrn der Konsens eingeholt und mit einem Paar Handschuhe als Handlohn empfangen werden. Die Güter sind sonst frei und erbeigen. Die Kaufsumme beträgt 580 Gulden Landeswährung (jeden Gulden zu 60 Kreuzer gerechnet): mit dem dem Träufer bewilligten Heiratsgut 150 Gulden einer Herrschaft Hornstein Kapital 77 Gulden einer Herrschaft Sigmaringen Kapital 85 Gulden 39 kr dem Heiligen zu Bingen 55 Gulden 29 kr in die Hettingische Pflegschaft 25 Gulden dem Väter (Aussteller) in bar zu zahlen 60 Gulden 453 Gulden 8 kr Der Rest soll in Jahresraten von 15 Gulden ab Martini 1721 abbezahlt werden Die Urkunde ist in der Kanzlei des Sieglers ausgefertigt worden (1) zu [] Randvermerk: Diese Wiese gehört in ein anderes Lehen, so der Verkäufer zu bezahlen hat
![Jakob Negelin (auch: Negele) und Hans Eiselin von Harthausen in der spethischen Herrschaft verkaufen und übergeben mit obrigkeitlicher Zustimmung der Stieftochter bzw. Schwester Maria Eyßler und ihrem künftigen Ehewirt den erblich angefallenen Hof und das Gut mit allem Zubehör (Behausung, Scheuern, Stallungen, Hofraiten, Gerechtigkeiten an Gärten, Wiesen, Äckern), wie das ihre verstorbene Hausfrau bzw. Mutter- und zuvor deren verstorbener Hauswirt Jerg Eyselin innegehabt hat, welches nach ihrem Tod an die Aussteller und ihre Stieftochter bzw. Schwester erblich gekommen ist. Nach erfolgtem Teilungsvergleich und Übergabe verkaufen die Aussteller der Stieftochter bzw. Schwester alle ihre ererbten Güter, ausgenommen 2 Jauchert eigene Äcker im Gammertinger Zehnten. Sie erhält ferner 1 Stoß und Karren mit Pflug und anderen zum Zug- und Fuhrwerk gehörenden Geschirr. Die Käuferin soll dem Stiefvater (Negele) die Hälfte, welche ihm Eiselin erstatten mußte, reichen und Eiselin den anderen Teil geben. Jedes muß von dem Gut die halbe Leibrente (Leibding) geben: 6 Viertel Vesen und 5 Malter (?) Hafer. Die Käuferin soll Eiselin 1 Jauchert Ackers angesät mit Korn, was noch auf dem Feld steht, reichen; sie hat die erste Wahl, Eiselin die zweite. Vom Kaufschilling, der 400 Gulden Reichswährung und dieser Herrschaft Währung beträgt, sollen der Käuferin gleich 100 Gulden als Heiratsgut abgezogen werden. Sie soll alle Dorf- und Kontributionsschulden - ohne Abzug vom Kaufschilling - übernehmen und die restlichen 300 Gulden ratenweise zahlen: an Martini 1650 20 Gulden und dann jährlich 10 Gulden. In die Bezahlung der noch zu begleichenden Schulden sollen sich Eiselin und die Käuferin mit je 30 Gulden teilen. Was die 60 Gulden übersteigt, soll die Käuferin vom Kaufschilling bezahlen laut einem gleichzeitig ausgefertigten Schuldbrief](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Jakob Negelin (auch: Negele) und Hans Eiselin von Harthausen in der spethischen Herrschaft verkaufen und übergeben mit obrigkeitlicher Zustimmung der Stieftochter bzw. Schwester Maria Eyßler und ihrem künftigen Ehewirt den erblich angefallenen Hof und das Gut mit allem Zubehör (Behausung, Scheuern, Stallungen, Hofraiten, Gerechtigkeiten an Gärten, Wiesen, Äckern), wie das ihre verstorbene Hausfrau bzw. Mutter- und zuvor deren verstorbener Hauswirt Jerg Eyselin innegehabt hat, welches nach ihrem Tod an die Aussteller und ihre Stieftochter bzw. Schwester erblich gekommen ist. Nach erfolgtem Teilungsvergleich und Übergabe verkaufen die Aussteller der Stieftochter bzw. Schwester alle ihre ererbten Güter, ausgenommen 2 Jauchert eigene Äcker im Gammertinger Zehnten. Sie erhält ferner 1 Stoß und Karren mit Pflug und anderen zum Zug- und Fuhrwerk gehörenden Geschirr. Die Käuferin soll dem Stiefvater (Negele) die Hälfte, welche ihm Eiselin erstatten mußte, reichen und Eiselin den anderen Teil geben. Jedes muß von dem Gut die halbe Leibrente (Leibding) geben: 6 Viertel Vesen und 5 Malter (?) Hafer. Die Käuferin soll Eiselin 1 Jauchert Ackers angesät mit Korn, was noch auf dem Feld steht, reichen; sie hat die erste Wahl, Eiselin die zweite. Vom Kaufschilling, der 400 Gulden Reichswährung und dieser Herrschaft Währung beträgt, sollen der Käuferin gleich 100 Gulden als Heiratsgut abgezogen werden. Sie soll alle Dorf- und Kontributionsschulden - ohne Abzug vom Kaufschilling - übernehmen und die restlichen 300 Gulden ratenweise zahlen: an Martini 1650 20 Gulden und dann jährlich 10 Gulden. In die Bezahlung der noch zu begleichenden Schulden sollen sich Eiselin und die Käuferin mit je 30 Gulden teilen. Was die 60 Gulden übersteigt, soll die Käuferin vom Kaufschilling bezahlen laut einem gleichzeitig ausgefertigten Schuldbrief
![Jörg Thrungkh zu Jungnau verkauft dem Theobald Ostertag, Kaplan zu Jungnau, für 91 Gulden 1 Ort, deren Empfang der Aussteller bestätigt, sein eigenes Jauchert Ackers zu Yndelfingen (Anlieger: Äcker des Gallin Khlegk und Albrecht Thanner) (1) woraus nur der Zehnte geht, seine Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Jauchert Weittwaittin aneinander (Anlieger: Äcker des Ausstellers und des Michel Oschwallt; Michel Bannfer) und 2 Jauchert Stogkhfeld auf der Alb (Anlieger: Aussteller; Jakob Guetkhnecht; Schnegkhental), woraus nur dem gnädigen Herrn die Landgarbe geht (1) Ergänzung am Rand: 1 Acker im Gaißental (Anlieger: Stoffel Thanner, Stoffel Wolf; Jörg Thrungkh) 1 Jauchert Ackers zu Eindelfingen (Anlieger: Äcker des Hans Khromer und Ludin Wolf; Daniel Herbst) 2 Viertel Ackers, an obgenannten Acker gelegen, welches jetzt 5 Viertel sind (Anlieger: Binger Weg) dazu um 26 Gulden erkauft 1606 März 6 (Montag nach Letare)](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)