Jakob ("Ja/e/ck") Zimmermann von Wangen [Lkr. Ravensburg] und seine Ehefrau Elisabeth Füglin von Altheim ("Althain") [Altheim/Lkr. Biberach oder Altheim ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] bekennen, dass sie sich in die Leibeigenschaft des Ulmer Stadtschreibers Ambrosius Neithardt und seiner Geschwister begeben haben. Jakob Zimmermann schwört und seine Ehefrau gelobt an Eides statt, dass sie weder sich selbst noch ihr Hab und Gut ihren Leibherren entfremden oder entziehen und sich ohne deren Willen nicht aus der Leibeigenschaft begeben werden. Sie verpflichten sich, sich nicht in den Schutz eines Gotteshauses oder Klosters oder einer weltlichen Person zu stellen oder Bürger bzw. Einwohner in einer Stadt zu werden ohne Zustimmung ihrer Leibherren. Bei Zuwiderhandeln müssen sie eine Strafe von 50 Pfund Heller bezahlen.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Attribution - NonCommercial - NoDerivates 4.0 International

0
/
0

Reference number
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 1180
Former reference number
530/3
Further information
Sprache: Deutsch

Aussteller: Jakob Zimmermann und seine Ehefrau Elisabeth Füglin

Siegler: Die Ulmer Bürger Johann Strölin von Böfingen ("Befingen") [Stadt Ulm] und Heinrich Rot, Sohn des verstorbenen Karl Rot, auf Bitte der Eheleute

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; 1 Fragment, 2 verloren

Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)

Anmerkungen: Ambrosius Neithardt wurde nach dem Tod seines Vaters Heinrich Neithardt 1414 Stadtschreiber in Ulm und übte dieses Amt bis 1436/37 aus. Davor ist er für 1410 als Stadtschreiber in Biberach belegt (Burger, Stadtschreiber, S. 330ff.).

Datum: Geben vff fritag nach sant Anthonien tag, 1420.

Context
A Urkunden
Holding
A Urk. A Urkunden

Date of creation
1420 Januar 19.

Other object pages
Last update
31.01.2023, 11:26 AM CET

Time of origin


  • 1420 Januar 19.

Other Objects (12)