Jakob ("Ja/e/ck") Zimmermann von Wangen [Lkr. Ravensburg] und seine Ehefrau Elisabeth Füglin von Altheim ("Althain") [Altheim/Lkr. Biberach oder Altheim ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] bekennen, dass sie sich in die Leibeigenschaft des Ulmer Stadtschreibers Ambrosius Neithardt und seiner Geschwister begeben haben. Jakob Zimmermann schwört und seine Ehefrau gelobt an Eides statt, dass sie weder sich selbst noch ihr Hab und Gut ihren Leibherren entfremden oder entziehen und sich ohne deren Willen nicht aus der Leibeigenschaft begeben werden. Sie verpflichten sich, sich nicht in den Schutz eines Gotteshauses oder Klosters oder einer weltlichen Person zu stellen oder Bürger bzw. Einwohner in einer Stadt zu werden ohne Zustimmung ihrer Leibherren. Bei Zuwiderhandeln müssen sie eine Strafe von 50 Pfund Heller bezahlen.
- Reference number
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 1180
- Former reference number
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530/3
- Further information
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Jakob Zimmermann und seine Ehefrau Elisabeth Füglin
Siegler: Die Ulmer Bürger Johann Strölin von Böfingen ("Befingen") [Stadt Ulm] und Heinrich Rot, Sohn des verstorbenen Karl Rot, auf Bitte der Eheleute
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; 1 Fragment, 2 verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Anmerkungen: Ambrosius Neithardt wurde nach dem Tod seines Vaters Heinrich Neithardt 1414 Stadtschreiber in Ulm und übte dieses Amt bis 1436/37 aus. Davor ist er für 1410 als Stadtschreiber in Biberach belegt (Burger, Stadtschreiber, S. 330ff.).
Datum: Geben vff fritag nach sant Anthonien tag, 1420.
- Context
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A Urkunden
- Holding
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A Urk. A Urkunden
- Other object pages
- Last update
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31.01.2023, 11:26 AM CET
Time of origin
- 1420 Januar 19.