Johann Schölderlin begibt sich mit seinem Besitz in die Leibeigenschaft des Ambrosius Neithardt, derzeit Stadtschreiber zu Ulm. Er verpflichtet sich, ihm jedes Jahr am 11. November ("vff sant Martins tag") 5 Schilling Heller und 1 Fastnachtshuhn als Leibzins zu entrichten. Außerdem steht Ambrosius Neithardt nach seinem Tod von seiner Hinterlassenschaft ein Besthaupt zu. Er gelobt seinem Leibherren Gehorsam.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 1348
Alt-/Vorsignatur
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Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Johann Schölderlin

Siegler: Balthasar Rot, Stadtammann zu Ulm, (2) und Eitel ("Ytel") Löw ("Leow"), Bürger zu Ulm, auf Bitte des Ausstellers, der kein eigenes Siegel besitzt

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide unbeschädigt

Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)

Anmerkungen: Ambrosius Neithardt wurde nach dem Tod seines Vaters Heinrich Neithardt 1414 Stadtschreiber in Ulm und übte dieses Amt bis 1436/37 aus (Burger, Stadtschreiber, S. 330ff.).

Datum: Der geben ist vff sunntag nach vnsers Herren Fronlichnams tag, 1426.

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1426 Juni 2.

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

Entstanden


  • 1426 Juni 2.

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