Johann Schölderlin begibt sich mit seinem Besitz in die Leibeigenschaft des Ambrosius Neithardt, derzeit Stadtschreiber zu Ulm. Er verpflichtet sich, ihm jedes Jahr am 11. November ("vff sant Martins tag") 5 Schilling Heller und 1 Fastnachtshuhn als Leibzins zu entrichten. Außerdem steht Ambrosius Neithardt nach seinem Tod von seiner Hinterlassenschaft ein Besthaupt zu. Er gelobt seinem Leibherren Gehorsam.
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 1348
- Alt-/Vorsignatur
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640 / 1
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Johann Schölderlin
Siegler: Balthasar Rot, Stadtammann zu Ulm, (2) und Eitel ("Ytel") Löw ("Leow"), Bürger zu Ulm, auf Bitte des Ausstellers, der kein eigenes Siegel besitzt
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide unbeschädigt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Anmerkungen: Ambrosius Neithardt wurde nach dem Tod seines Vaters Heinrich Neithardt 1414 Stadtschreiber in Ulm und übte dieses Amt bis 1436/37 aus (Burger, Stadtschreiber, S. 330ff.).
Datum: Der geben ist vff sunntag nach vnsers Herren Fronlichnams tag, 1426.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1426 Juni 2.