Konrad Hagen genannt Rüssing, gesessen zu Bihlafingen ("Pilifingen") [Stadt Laupheim/Lkr. Biberach], seine Ehefrau Gertrud ("Trutla") und ihre Tochter Adelheid bekennen, dass sie Leibeigene des Ulmer Stadtschreibers Ambrosius Neithardt sind. Sie verpflichten sich, ihm weder ihr Hab und Gut noch die Kinder, die sie derzeit haben oder künftig noch bekommen werden, zu entziehen oder zu entfremden. Auch werden sie nicht versuchen, aus der Leibeigenschaft zu entfliehen und sich unter den Schutz anderer Institutionen oder Personen zu stellen. Zudem werden sie dafür Sorge tragen, dass ihre anderen Kinder, sobald sie die Volljährigkeit erreichen, ein ähnliches Gelübde ablegen. Kommen sie diesen Verpflichtungen nicht nach, dann haben sie eine Strafe von 50 rheinischen Gulden an den Stadtschreiber zu entrichten, wofür dieser ihr Hab und Gut pfänden kann.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 1112
Alt-/Vorsignatur
488/2
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Konrad Hagen, seine Ehefrau Gertrud und ihre Tochter Adelheid

Siegler: Stefan Mörlin und Dietrich Hug der Junge auf Bitte der Aussteller

Kanzleivermerke: K 2 L 29 No. 1 (17. Jh.)

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren

Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)

Anmerkungen: Ambrosius Neithardt wurde nach dem Tod seines Vaters Heinrich Neithardt als dessen Nachfolger 1414 Stadtschreiber in Ulm und übte dieses Amt bis 1436/37 aus (Burger, Stadtschreiber, S. 330ff.).

Datum: Der geben ist an zinsztag nach dem suntag Judica in der Vasten, 1415.

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1415 März 19.

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Letzte Aktualisierung
31.01.2023, 11:26 MEZ

Entstanden


  • 1415 März 19.

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