Bestand
Reichsministerium der Justiz (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners: Die
Zuständigkeit des Ministeriums, das am 15. Juli 1848 eingerichtet wurde,
entwickelte sich während seiner Tätigkeit. Die ursprüngliche Kompetenz für
die Gesetzgebung des Reiches und für die Aufsicht über die
Reichskammergerichts-Archivkommission wurde um die Publikation des
Reichsgesetzblattes, die Bearbeitung von Beschwerden wegen
Rechtsverweigerung, die Untersuchung der Unruhen im September 1848 in
Frankfurt, die Klärung von Rechtsfragen und Unterstützung in auswärtigen
Erbschaftsangelegenheiten erweitert. Einen wichtigen Erfolg erzielte das
Reichsministerium der Justiz mit der Verabschiedung der Allgemeinen
Deutschen Wechselordnung, dessen Entwurf im Ministerium ausgearbeitet worden
war.
Der Abgeordnete Christian Widenmann leitete als
Unterstaatssekretär den Aufgabenbereich Gesetzgebung. Der Personalbestand
war gering. Außer einem Ministerialrat und einem Ministerialsekretär waren
ein Kanzlist und ein Pedell tätig. Zwei Beamte arbeiteten in der
Archivkommission, aus drei Mitgliedern bestand die Kommission für
Handelsgesetzgebung. Die Tätigkeit des Ministeriums endete mit der
Einrichtung der Bundeszentralkommission im Dezember 1849.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte:
Die Registratur des Ministeriums
übernahm am 20. Dezember 1849 die Bundeszentralkommission. Mit der Leitung
der Schriftgutverwaltung betraute sie Johann Daniel Leutheußer, den früheren
Registrator der Bundesversammlung, der zuletzt in dieser Position im
Reichsministerium des Innern tätig gewesen war. Die Akten der Provisorischen
Zentralgewalt wurden im wesentlichen dem Zentralbüro der
Bundeszentralkommission zur Verfügung gestellt.
Die
nach dem Betreffprinzip vorgenommene Aufteilung der Registraturen wurde
weitergeführt, als die Bundeszentralkommission die Tätigkeit am 5. Juni 1850
einstellte. Die Akten gelangten in die Verwaltung der Bundesversammlung, die
sich am 2. September 1850 neu konstituierte. Nach Betreffen wurden die
vorhandenen Registraturen der Reichsministerien zusammen mit denen der
Abteilungen der Bundeszentralkommission in die Registratur der
Bundeskanzleidirektion übernommen. Eingegliedert wurden auch die Restakten
der Deutschen Nationalversammlung.
Die gemäß Prager
Frieden vom 23. August 1866 eingesetzte Kommission behufs Auseinandersetzung
des bisherigen Bundeseigentums (Liquidationskommission) entschied in der
Sitzung am 30. Januar 1867, das Schriftgut "mit Einschluß des Archivs der
Nationalversammlung von 1848, der Regierung des Reichsverwesers und der
Zentralkommission" der Stadtbibliothek Frankfurt am Main zu übergeben. Die
seit Juli 1867 gesondert aufgestellten Bestände konnten von den früheren
bundesstaatlichen Regierungen und von Forschern mit Genehmigung der
preußischen Archivverwaltung benutzt werden.
Als eine
der Aufgaben wurde die Zuständigkeit für die Bestände der Provisorischen
Zentralgewalt der 1925 gegründeten Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs
übertragen.
Nach der kriegsbedingten Auslagerung
betraute der hessische Kultusminister im Sommer 1947 das Stadtarchiv
Frankfurt am Main mit der treuhänderischen Verwaltung. 1953 übernahm das
Bundesarchiv die Bestände.
Archivische Bewertung und
Bearbeitung:
Für die Verwaltung des Schriftgutes
hatte der erste Reichsminister der Auswärtigen Angelegenheiten und des
Innern von Schmerling eine Zentralregistratur vorgesehen, die der
Reichskanzlei unterstehen sollte. In der Praxis war jedoch diese nur für die
Akten dieser beiden Ministerien zuständig. Am 15. August 1848 löste der
Reichsministerpräsident die Reichskanzlei auf.
Die
Registraturen der einzelnen Ministerien entstanden August und September
1848. Zwar hatten die Vorarbeiten bereits in der zweiten Hälfte August
begonnen, der Rücktritt des Gesamtreichsministeriums im Zusammenhang mit dem
Konflikt über den Waffenstillstand von Malmö hatte eine planmäßige
Entwicklung der Schriftgutverwaltungen zunächst verhindert. Die Übernahme
des Schriftgutes in die Registraturen vollzog sich gleichzeitig mit der
geschäftstechnischen Einrichtung der Ministerien selbst. Eine weitere
Schwierigkeit ergab sich zum Teil aus dem Mangel an der Berufung von
geeigneten Registratoren. Auf diese Weise konnten sich
Schriftgutverwaltungen entsprechend den Aufgabenstellungen der
ministeriellen Tätigkeit nur allmählich entwickeln. Eingerichtet waren in
den Ministerien zunächst zentrale Registraturen.
Nur
einen geringen Umfang hatte die Registratur des Reichsministeriums der
Justiz. Das Schriftgut wurde nach Betreffen zusammengefasst, die sich mit
der zunehmenden Aufgabenübertragung nach Anfall entwickelten. Nach dem
Rücktritt des Ministers Mohl am 10. Mai 1849 war der Geschäftsgang fast ohne
Bedeutung. Überliefert wurden die Akten in 18 Gruppen.
Die Akten der Reichsministerien blieben bis nach dem Zweiten Weltkrieg
in der Ordnung, wie sie von der Bundeskanzleidirektion angelegt worden war.
In der vorläufigen Erschließung von 1936 wurde zwar auf die Bestände unter
den Betreffakten hingewiesen, eine Trennung der Provenienzen aber nicht
vorgenommen.
Die Ordnungsarbeiten gingen von der
zeitaufwendigen Rekonstruktion der ursprünglichen Registraturordnung aus.
Für diese Maßnahmen konnten die erhaltenen Aktenrepertorien und die
Aktenrotuli zugrunde gelegt werden. Bei der Formierung von Aktenbänden wurde
die chronologische Einordnung wiederhergestellt. Die unterschiedlich
angelegten Registraturen haben einen beachtlichen Umfang und spiegeln in
ihrer Vielfalt die Tätigkeit der Provisorischen Zentralgewalt wider.
Verluste sind nicht eingetreten. Die verschiedenen Provenienzen wurden aus
den umfangreichen Bänden der Bundeskanzleidirektion herausgelöst und aus
ihnen die Bestände der Reichsministerien gebildet.
Inhaltliche Charakterisierung:
Allgemeines, Personalangelegenheiten, Haushalt, Geschäftsgang 1832-1851,
Gesetzgebung 1607; 1807-1849, einzelne Zivil- und Strafsachen 1829-1849,
Anhang 1849
Erschließungszustand:
Publikationsfindbuch (1986), Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch DB
55/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch DB 55
- Umfang
-
40 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Heiliges Römisches Reich und Deutscher Bund einschließlich Provisorischer Zentralgewalt (1495-1866)
- Provenienz
-
Reichsministerium der Justiz, 1848-1849
- Bestandslaufzeit
-
1848 - 1849
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Reichsministerium der Justiz, 1848-1849
Entstanden
- 1848 - 1849