Bestand

Reichsministerium der Justiz (Bestand)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Zuständigkeit des Ministeriums, das am 15. Juli 1848 eingerichtet wurde, entwickelte sich während seiner Tätigkeit. Die ursprüngliche Kompetenz für die Gesetzgebung des Reiches und für die Aufsicht über die Reichskammergerichts-Archivkommission wurde um die Publikation des Reichsgesetzblattes, die Bearbeitung von Beschwerden wegen Rechtsverweigerung, die Untersuchung der Unruhen im September 1848 in Frankfurt, die Klärung von Rechtsfragen und Unterstützung in auswärtigen Erbschaftsangelegenheiten erweitert. Einen wichtigen Erfolg erzielte das Reichsministerium der Justiz mit der Verabschiedung der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung, dessen Entwurf im Ministerium ausgearbeitet worden war.

Der Abgeordnete Christian Widenmann leitete als Unterstaatssekretär den Aufgabenbereich Gesetzgebung. Der Personalbestand war gering. Außer einem Ministerialrat und einem Ministerialsekretär waren ein Kanzlist und ein Pedell tätig. Zwei Beamte arbeiteten in der Archivkommission, aus drei Mitgliedern bestand die Kommission für Handelsgesetzgebung. Die Tätigkeit des Ministeriums endete mit der Einrichtung der Bundeszentralkommission im Dezember 1849.

Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte:

Die Registratur des Ministeriums übernahm am 20. Dezember 1849 die Bundeszentralkommission. Mit der Leitung der Schriftgutverwaltung betraute sie Johann Daniel Leutheußer, den früheren Registrator der Bundesversammlung, der zuletzt in dieser Position im Reichsministerium des Innern tätig gewesen war. Die Akten der Provisorischen Zentralgewalt wurden im wesentlichen dem Zentralbüro der Bundeszentralkommission zur Verfügung gestellt.

Die nach dem Betreffprinzip vorgenommene Aufteilung der Registraturen wurde weitergeführt, als die Bundeszentralkommission die Tätigkeit am 5. Juni 1850 einstellte. Die Akten gelangten in die Verwaltung der Bundesversammlung, die sich am 2. September 1850 neu konstituierte. Nach Betreffen wurden die vorhandenen Registraturen der Reichsministerien zusammen mit denen der Abteilungen der Bundeszentralkommission in die Registratur der Bundeskanzleidirektion übernommen. Eingegliedert wurden auch die Restakten der Deutschen Nationalversammlung.

Die gemäß Prager Frieden vom 23. August 1866 eingesetzte Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseigentums (Liquidationskommission) entschied in der Sitzung am 30. Januar 1867, das Schriftgut "mit Einschluß des Archivs der Nationalversammlung von 1848, der Regierung des Reichsverwesers und der Zentralkommission" der Stadtbibliothek Frankfurt am Main zu übergeben. Die seit Juli 1867 gesondert aufgestellten Bestände konnten von den früheren bundesstaatlichen Regierungen und von Forschern mit Genehmigung der preußischen Archivverwaltung benutzt werden.

Als eine der Aufgaben wurde die Zuständigkeit für die Bestände der Provisorischen Zentralgewalt der 1925 gegründeten Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs übertragen.

Nach der kriegsbedingten Auslagerung betraute der hessische Kultusminister im Sommer 1947 das Stadtarchiv Frankfurt am Main mit der treuhänderischen Verwaltung. 1953 übernahm das Bundesarchiv die Bestände.

Archivische Bewertung und Bearbeitung:

Für die Verwaltung des Schriftgutes hatte der erste Reichsminister der Auswärtigen Angelegenheiten und des Innern von Schmerling eine Zentralregistratur vorgesehen, die der Reichskanzlei unterstehen sollte. In der Praxis war jedoch diese nur für die Akten dieser beiden Ministerien zuständig. Am 15. August 1848 löste der Reichsministerpräsident die Reichskanzlei auf.

Die Registraturen der einzelnen Ministerien entstanden August und September 1848. Zwar hatten die Vorarbeiten bereits in der zweiten Hälfte August begonnen, der Rücktritt des Gesamtreichsministeriums im Zusammenhang mit dem Konflikt über den Waffenstillstand von Malmö hatte eine planmäßige Entwicklung der Schriftgutverwaltungen zunächst verhindert. Die Übernahme des Schriftgutes in die Registraturen vollzog sich gleichzeitig mit der geschäftstechnischen Einrichtung der Ministerien selbst. Eine weitere Schwierigkeit ergab sich zum Teil aus dem Mangel an der Berufung von geeigneten Registratoren. Auf diese Weise konnten sich Schriftgutverwaltungen entsprechend den Aufgabenstellungen der ministeriellen Tätigkeit nur allmählich entwickeln. Eingerichtet waren in den Ministerien zunächst zentrale Registraturen.

Nur einen geringen Umfang hatte die Registratur des Reichsministeriums der Justiz. Das Schriftgut wurde nach Betreffen zusammengefasst, die sich mit der zunehmenden Aufgabenübertragung nach Anfall entwickelten. Nach dem Rücktritt des Ministers Mohl am 10. Mai 1849 war der Geschäftsgang fast ohne Bedeutung. Überliefert wurden die Akten in 18 Gruppen.

Die Akten der Reichsministerien blieben bis nach dem Zweiten Weltkrieg in der Ordnung, wie sie von der Bundeskanzleidirektion angelegt worden war. In der vorläufigen Erschließung von 1936 wurde zwar auf die Bestände unter den Betreffakten hingewiesen, eine Trennung der Provenienzen aber nicht vorgenommen.

Die Ordnungsarbeiten gingen von der zeitaufwendigen Rekonstruktion der ursprünglichen Registraturordnung aus. Für diese Maßnahmen konnten die erhaltenen Aktenrepertorien und die Aktenrotuli zugrunde gelegt werden. Bei der Formierung von Aktenbänden wurde die chronologische Einordnung wiederhergestellt. Die unterschiedlich angelegten Registraturen haben einen beachtlichen Umfang und spiegeln in ihrer Vielfalt die Tätigkeit der Provisorischen Zentralgewalt wider. Verluste sind nicht eingetreten. Die verschiedenen Provenienzen wurden aus den umfangreichen Bänden der Bundeskanzleidirektion herausgelöst und aus ihnen die Bestände der Reichsministerien gebildet.

Inhaltliche Charakterisierung: Allgemeines, Personalangelegenheiten, Haushalt, Geschäftsgang 1832-1851, Gesetzgebung 1607; 1807-1849, einzelne Zivil- und Strafsachen 1829-1849, Anhang 1849

Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1986), Online-Findbuch (2007)

Zitierweise: BArch DB 55/...

Bestandssignatur
Bundesarchiv, BArch DB 55
Umfang
40 Aufbewahrungseinheiten
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Heiliges Römisches Reich und Deutscher Bund einschließlich Provisorischer Zentralgewalt (1495-1866)

Provenienz
Reichsministerium der Justiz, 1848-1849
Bestandslaufzeit
1848 - 1849

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Letzte Aktualisierung
16.01.2024, 08:43 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Beteiligte

  • Reichsministerium der Justiz, 1848-1849

Entstanden

  • 1848 - 1849

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