Bestand

Reichsministerium des Handels (Bestand)

Geschichte des Bestandsbildners: Die Kompetenz des Ministeriums, das am 12. August 1848 die Geschäfte aufnahm, umfaßte die Handelspolitik im Allgemeinen, die Vorbereitung von Verträgen über den Handel und die Schiffahrt im Ausland, die Festsetzung von Zöllen und Steuern, die Gesetzgebung im Handel, Post- und Eisenbahnwesen. Das Reichsministerium des Handels war für die Einrichtung von Konsulaten zuständig. Mit weitgehend eigener Zuständigkeit war die Marineabteilung für den Aufbau und die Verwaltung der Reichsmarine ausgestattet. Ihr zur Seite stand die am 14. November 1848 berufene Technische Marinekommission, die Prinz Adalbert von Preußen leitete. Deren Aufgaben bestanden in der Erarbeitung von personellen und sachlichen Gutachten über den Bau von Kriegshäfen, Werften, Hafenanlagen für die Flußschiffahrt und militärischen Arsenalen.

Als Unterstaatssekretäre arbeiteten seit 5. August 1848 der Abgeordnete Gustav Mevissen und vom 9. August der Abgeordnete Johannes Fallati im Ministerium. Mevissen verzichtete am 5. September auf die Position; Fallati blieb bis 16. Mai 1849 in seinem Amt. Erzherzog Johann übertrug nach dem Rücktritt des Ministers Duckwitz die kommissarische Leitung dem Ministerialrat Johann Philipp Schneider. Am 3. Juni 1849 berief der Reichsverweser den Minister des Innern und der Justiz, Detmold, zum Reichsminister des Handels, der diese Ressorts bis 20. Dezember 1849 leitete.

Dem Unterstaatssekretär Fallati hatte Duckwitz die Kompetenz für das Konsulatswesen übertragen. Die Angelegenheiten von Zoll und Post, Seeschiffahrt, Handels- und Münzgesetzgebung sowie Flußschiffahrt besorgten vier Ministerialräte. Mit der Einrichtung der Abteilung für die Marineverwaltung am 14. November 1848 nahm der Minister eine organisatorische Erweiterung vor. Der Reichsverweser ernannte die Abgeordneten Wilhelm Jordan und Samuel Gottfried Kerst sowie den Artilleriekapitän Oscar Marcard am 7. Januar 1849 zu Ministerialräten. Die Marineabteilung war zusammen mit der Technischen Marinekommission die für den Aufbau und die Verwaltung einer deutschen Reichsmarine zuständig. (Am 22.5.1849 wurde diese ausgegliedert und das Reichsministeriums der Marine gegründet.) Dem Ministerium angegliedert war die vom 30. Dezember 1848 bis 16. Februar 1849 tätige Kommission für die Flußschiffahrts-Gesetzgebung. Sie bestand aus drei Mitarbeitern von Wasserbaudirektionen für Rhein, Elbe und Weser sowie dem hannoverschen Generalsteuerdirektor. Die Tätigkeit des Ministeriums endete mit der Einrichtung der Bundeszentralkommission im Dezember 1849.

Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte:

Im Reichsministerium des Handels war die Schriftgutverwaltung zunächst wie eine Geschäftskorrespondenz organisiert. Seit 19. August 1848 läßt sich eine sorgfältige Verwaltung der Akten feststellen. Die Eingänge erhielten neben den Vermerken feste Signaturen und wurden nach diesen in Aktenhefte eingeordnet. Es entstanden nach Anfall 25 Aktengruppen; in diesen wurden die Akten nach Nummern und Einsender oder Ausfertigung verzeichnet. Zusätzlich wurde eine sachliche Systematik angefertigt. Die Abteilung für die Marine und die Technische Marinekommission verwalteten ihr Schriftgut selbst. Nach ähnlichen Prinzipien wie die der Ministerialregistratur arbeitete der Registrator der Marineabteilung. Die Aktenführung war in acht Sektionen straff nach dem Sachaktenprinzip gegliedert. Ebenfalls war die Schriftgutverwaltung der Technischen Marinekommission kanzleimäßig organisiert. Nach Auflösung dieser Kommission übernahm die Marineabteilung das Schriftgut. Die Schriftgutverwaltung des am 22. Mai 1849 eingerichteten Reichsministeriums der Marine führte die der Marineabteilung nach den gleichen Registraturordnungen weiter.

Die Registratur des Reichsministeriums übernahm am 20. Dezember 1849 die Bundeszentralkommission. Mit der Leitung der Schriftgutverwaltung betraute sie Johann Daniel Leutheußer, den früheren Registrator der Bundesversammlung, der zuletzt in dieser Position im Reichsministerium des Innern tätig gewesen war. Die Akten der Provisorischen Zentralgewalt wurden im wesentlichen dem Zentralbüro der Bundeszentralkommission zur Verfügung gestellt.

Die nach dem Betreffprinzip vorgenommene Aufteilung der Registraturen wurde weitergeführt, als die Bundeszentralkommission die Tätigkeit am 5. Juni 1850 einstellte. Die Akten gelangten in die Verwaltung der Bundesversammlung, die sich am 2. September 1850 neu konstituierte. Nach Betreffen wurden die vorhandenen Registraturen der Reichsministerien zusammen mit denen der Abteilungen der Bundeszentralkommission in die Registratur der Bundeskanzleidirektion übernommen. Eingegliedert wurden auch die Restakten der Deutschen Nationalversammlung.

Die gemäß Prager Frieden vom 23. August 1866 eingesetzte Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseigentums (Liquidationskommission) entschied in der Sitzung am 30. Januar 1867, das Schriftgut "mit Einschluß des Archivs der Nationalversammlung von 1848, der Regierung des Reichsverwesers und der Zentralkommission" der Stadtbibliothek Frankfurt am Main zu übergeben. Die seit Juli 1867 gesondert aufgestellten Bestände konnten von den früheren bundesstaatlichen Regierungen und von Forschern mit Genehmigung der preußischen Archivverwaltung benutzt werden.

Als eine der Aufgaben wurde die Zuständigkeit für die Bestände der Provisorischen Zentralgewalt der 1925 gegründeten Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs übertragen.

Nach der kriegsbedingten Auslagerung betraute der hessische Kultusminister im Sommer 1947 das Stadtarchiv Frankfurt am Main mit der treuhänderischen Verwaltung. 1953 übernahm Bundesarchiv die Bestände.

Archivische Bewertung und Bearbeitung:

Die Akten der Reichsministerien blieben bis nach dem Zweiten Weltkrieg in der Ordnung, wie sie von der Bundeskanzleidirektion angelegt worden war. In der vorläufigen Erschließung von 1936 wurde zwar auf die Bestände unter den Betreffakten hingewiesen, eine Trennung der Provenienzen aber nicht vorgenommen.

Die Ordnungsarbeiten gingen von der zeitaufwendigen Rekonstruktion der ursprünglichen Registraturordnung aus. Für diese Maßnahmen konnten die erhaltenen Aktenrepertorien und die Aktenrotuli zugrunde gelegt werden. Bei der Formierung von Aktenbänden wurde die chronologische Einordnung wiederhergestellt. Die unterschiedlich angelegten Registraturen haben einen beachtlichen Umfang und spiegeln in ihrer Vielfalt die Tätigkeit der Provisorischen Zentralgewalt wider. Verluste sind nicht eingetreten. Die verschiedenen Provenienzen wurden aus den umfangreichen Bänden der Bundeskanzleidirektion herausgelöst und aus ihnen die Bestände der Reichsministerien gebildet. Geordnet sind die Bestände nach dem Sachaktenprinzip.

Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung 1848-1849

Handel 1835-1849

Errichtung von Konsulaten und Gesandtschaften 1835-1849

Handelspolitik 1824-1849

Zölle, Besteuerung und Abgaben 1813-1849

Verkehr 1641; 1756 1819-1849

Seeschifffahrt 1641;1756 1819-1849

Binnenschifffahrt und Wasserbau 1835-1849

Eisenbahnen und Chausseen 1844-1849

Post und Telegraphie 1848-1849

Gewerbe, Landwirtschaft, Patente und Erfindungen 1848-1849

Münz-, Maß- und Gewichtssystem1844-1849

Auswanderung 1848-1849

Statisktik 1813-1849

Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (2001), Online-Findbuch (2007)

Zitierweise: BArch DB 58/...

Bestandssignatur
Bundesarchiv, BArch DB 58
Umfang
207 Aufbewahrungseinheiten
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Heiliges Römisches Reich und Deutscher Bund einschließlich Provisorischer Zentralgewalt (1495-1866)

Provenienz
Reichsministerium des Handels, 1848-1849
Bestandslaufzeit
1848 - 1849

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Letzte Aktualisierung
16.01.2024, 08:43 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Beteiligte

  • Reichsministerium des Handels, 1848-1849

Entstanden

  • 1848 - 1849

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