Bestand
Reichsministerium des Handels (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners: Die
Kompetenz des Ministeriums, das am 12. August 1848 die Geschäfte aufnahm,
umfaßte die Handelspolitik im Allgemeinen, die Vorbereitung von Verträgen
über den Handel und die Schiffahrt im Ausland, die Festsetzung von Zöllen
und Steuern, die Gesetzgebung im Handel, Post- und Eisenbahnwesen. Das
Reichsministerium des Handels war für die Einrichtung von Konsulaten
zuständig. Mit weitgehend eigener Zuständigkeit war die Marineabteilung für
den Aufbau und die Verwaltung der Reichsmarine ausgestattet. Ihr zur Seite
stand die am 14. November 1848 berufene Technische Marinekommission, die
Prinz Adalbert von Preußen leitete. Deren Aufgaben bestanden in der
Erarbeitung von personellen und sachlichen Gutachten über den Bau von
Kriegshäfen, Werften, Hafenanlagen für die Flußschiffahrt und militärischen
Arsenalen.
Als Unterstaatssekretäre arbeiteten seit
5. August 1848 der Abgeordnete Gustav Mevissen und vom 9. August der
Abgeordnete Johannes Fallati im Ministerium. Mevissen verzichtete am 5.
September auf die Position; Fallati blieb bis 16. Mai 1849 in seinem Amt.
Erzherzog Johann übertrug nach dem Rücktritt des Ministers Duckwitz die
kommissarische Leitung dem Ministerialrat Johann Philipp Schneider. Am 3.
Juni 1849 berief der Reichsverweser den Minister des Innern und der Justiz,
Detmold, zum Reichsminister des Handels, der diese Ressorts bis 20. Dezember
1849 leitete.
Dem Unterstaatssekretär Fallati hatte
Duckwitz die Kompetenz für das Konsulatswesen übertragen. Die
Angelegenheiten von Zoll und Post, Seeschiffahrt, Handels- und
Münzgesetzgebung sowie Flußschiffahrt besorgten vier Ministerialräte. Mit
der Einrichtung der Abteilung für die Marineverwaltung am 14. November 1848
nahm der Minister eine organisatorische Erweiterung vor. Der Reichsverweser
ernannte die Abgeordneten Wilhelm Jordan und Samuel Gottfried Kerst sowie
den Artilleriekapitän Oscar Marcard am 7. Januar 1849 zu Ministerialräten.
Die Marineabteilung war zusammen mit der Technischen Marinekommission die
für den Aufbau und die Verwaltung einer deutschen Reichsmarine zuständig.
(Am 22.5.1849 wurde diese ausgegliedert und das Reichsministeriums der
Marine gegründet.) Dem Ministerium angegliedert war die vom 30. Dezember
1848 bis 16. Februar 1849 tätige Kommission für die
Flußschiffahrts-Gesetzgebung. Sie bestand aus drei Mitarbeitern von
Wasserbaudirektionen für Rhein, Elbe und Weser sowie dem hannoverschen
Generalsteuerdirektor. Die Tätigkeit des Ministeriums endete mit der
Einrichtung der Bundeszentralkommission im Dezember 1849.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte:
Im Reichsministerium des Handels
war die Schriftgutverwaltung zunächst wie eine Geschäftskorrespondenz
organisiert. Seit 19. August 1848 läßt sich eine sorgfältige Verwaltung der
Akten feststellen. Die Eingänge erhielten neben den Vermerken feste
Signaturen und wurden nach diesen in Aktenhefte eingeordnet. Es entstanden
nach Anfall 25 Aktengruppen; in diesen wurden die Akten nach Nummern und
Einsender oder Ausfertigung verzeichnet. Zusätzlich wurde eine sachliche
Systematik angefertigt. Die Abteilung für die Marine und die Technische
Marinekommission verwalteten ihr Schriftgut selbst. Nach ähnlichen
Prinzipien wie die der Ministerialregistratur arbeitete der Registrator der
Marineabteilung. Die Aktenführung war in acht Sektionen straff nach dem
Sachaktenprinzip gegliedert. Ebenfalls war die Schriftgutverwaltung der
Technischen Marinekommission kanzleimäßig organisiert. Nach Auflösung dieser
Kommission übernahm die Marineabteilung das Schriftgut. Die
Schriftgutverwaltung des am 22. Mai 1849 eingerichteten Reichsministeriums
der Marine führte die der Marineabteilung nach den gleichen
Registraturordnungen weiter.
Die Registratur des
Reichsministeriums übernahm am 20. Dezember 1849 die
Bundeszentralkommission. Mit der Leitung der Schriftgutverwaltung betraute
sie Johann Daniel Leutheußer, den früheren Registrator der
Bundesversammlung, der zuletzt in dieser Position im Reichsministerium des
Innern tätig gewesen war. Die Akten der Provisorischen Zentralgewalt wurden
im wesentlichen dem Zentralbüro der Bundeszentralkommission zur Verfügung
gestellt.
Die nach dem Betreffprinzip vorgenommene
Aufteilung der Registraturen wurde weitergeführt, als die
Bundeszentralkommission die Tätigkeit am 5. Juni 1850 einstellte. Die Akten
gelangten in die Verwaltung der Bundesversammlung, die sich am 2. September
1850 neu konstituierte. Nach Betreffen wurden die vorhandenen Registraturen
der Reichsministerien zusammen mit denen der Abteilungen der
Bundeszentralkommission in die Registratur der Bundeskanzleidirektion
übernommen. Eingegliedert wurden auch die Restakten der Deutschen
Nationalversammlung.
Die gemäß Prager Frieden vom 23.
August 1866 eingesetzte Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen
Bundeseigentums (Liquidationskommission) entschied in der Sitzung am 30.
Januar 1867, das Schriftgut "mit Einschluß des Archivs der
Nationalversammlung von 1848, der Regierung des Reichsverwesers und der
Zentralkommission" der Stadtbibliothek Frankfurt am Main zu übergeben. Die
seit Juli 1867 gesondert aufgestellten Bestände konnten von den früheren
bundesstaatlichen Regierungen und von Forschern mit Genehmigung der
preußischen Archivverwaltung benutzt werden.
Als eine
der Aufgaben wurde die Zuständigkeit für die Bestände der Provisorischen
Zentralgewalt der 1925 gegründeten Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs
übertragen.
Nach der kriegsbedingten Auslagerung
betraute der hessische Kultusminister im Sommer 1947 das Stadtarchiv
Frankfurt am Main mit der treuhänderischen Verwaltung. 1953 übernahm
Bundesarchiv die Bestände.
Archivische Bewertung und
Bearbeitung:
Die Akten der Reichsministerien blieben
bis nach dem Zweiten Weltkrieg in der Ordnung, wie sie von der
Bundeskanzleidirektion angelegt worden war. In der vorläufigen Erschließung
von 1936 wurde zwar auf die Bestände unter den Betreffakten hingewiesen,
eine Trennung der Provenienzen aber nicht vorgenommen.
Die Ordnungsarbeiten gingen von der zeitaufwendigen Rekonstruktion der
ursprünglichen Registraturordnung aus. Für diese Maßnahmen konnten die
erhaltenen Aktenrepertorien und die Aktenrotuli zugrunde gelegt werden. Bei
der Formierung von Aktenbänden wurde die chronologische Einordnung
wiederhergestellt. Die unterschiedlich angelegten Registraturen haben einen
beachtlichen Umfang und spiegeln in ihrer Vielfalt die Tätigkeit der
Provisorischen Zentralgewalt wider. Verluste sind nicht eingetreten. Die
verschiedenen Provenienzen wurden aus den umfangreichen Bänden der
Bundeskanzleidirektion herausgelöst und aus ihnen die Bestände der
Reichsministerien gebildet. Geordnet sind die Bestände nach dem
Sachaktenprinzip.
Inhaltliche Charakterisierung:
Dienststellenverwaltung 1848-1849
Handel
1835-1849
Errichtung von Konsulaten und
Gesandtschaften 1835-1849
Handelspolitik
1824-1849
Zölle, Besteuerung und Abgaben
1813-1849
Verkehr 1641; 1756 1819-1849
Seeschifffahrt 1641;1756 1819-1849
Binnenschifffahrt und Wasserbau 1835-1849
Eisenbahnen und Chausseen 1844-1849
Post und
Telegraphie 1848-1849
Gewerbe, Landwirtschaft,
Patente und Erfindungen 1848-1849
Münz-, Maß- und
Gewichtssystem1844-1849
Auswanderung 1848-1849
Statisktik 1813-1849
Erschließungszustand:
Publikationsfindbuch (2001), Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch DB
58/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch DB 58
- Umfang
-
207 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Heiliges Römisches Reich und Deutscher Bund einschließlich Provisorischer Zentralgewalt (1495-1866)
- Provenienz
-
Reichsministerium des Handels, 1848-1849
- Bestandslaufzeit
-
1848 - 1849
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Reichsministerium des Handels, 1848-1849
Entstanden
- 1848 - 1849