Bestand

Kameralamt Schorndorf (Bestand)

Vorbemerkung: Das Kameralamt Schorndorf bestand von 1806 bis 1922. Laut Verordnung betr. die Neuorganisation der Kameralämter vom 6. Juni 1819, Reg. Bl. 1819, Seite 293-304, musste das Kameralamt übernehmen: Von dem aufgelösten Kameralamt Göppingen-Land: Die Orte Adelberg mit Herren-, Mittel- und Zachersmühle, Hundsholz, Nassachweiler mit Nassachmühle und Unterhütt. Von dem Kameralamt Lorch: Bärenbachhof. Von dem Hofkameralamt Winnenden: Die Hoheitsgefälle in Vorder- und Hinterweissbuch. Von dem Forstamt Schorndorf: Die Reviere Baiereck, Oberurbach und Adelberg. Nach der gleichen Verordnung musste das Kameralamt abgeben: An das Kameralamt Lorch: Die Orte und Parzellen Ebni, Eulenhof, Fratzenklingenhof, Fratzenwiesenhof, Gallenhöfle, Grasgehren, Heppichgehren, Höfenäckerle, Holzbuckel, Kaltenbronnhof, Kellerklinghöfle, Klingenmühlhöfle, Rotenmad, Salbengehren, Schmalenberg, Spatzenhof, Wiesensteighof, sämtliche Gemeinde Kaisersbach, Kreis Waiblingen. Plüderwiesenhof, Tannschöpfleshof, Walkersbach, alle Gemeinde Plüderhausen, Kreis Waiblingen. Obersteinenberg, Lettenstich, beide Gemeinde Welzheim, Kreis Waiblingen. Eselshalden, Krähenhof, Langenberg, alle Gemeinde Pfahlbronn, Kreis Schwäbisch Gmünd. Gemäß der Verordnung betr. die Änderung der Kameralbezirke vom 26. Sept. 1836, Reg. Bl. 1836, Seite 487, wurden dem Kameralamt weiter zugeteilt: Von dem aufgelösten Kameralamt Beutelsbach: Die Orte Aichelberg, Aichschiess, Baach, Baltmannsweiler, Beutelsbach, Grunbach mit Osthof, Hegenlohe, Hohengehren, Krumhardt, Schnait mit Saffrichhof, Thomashardt. Von dem Forstamt Schorndorf: Die Reviere Engelberg und Geradstetten. Abgegeben werden mussten: An das Kameralamt Lorch: Die Orte Rudersberg mit 18 Parzellen und Unterschlechtbach mit 5 Beiorten. Von dem Forstamt Schorndorf: Das Revier Schlechtbach. An das Kameralamt Waiblingen: Die Orte und Parzellen Oedenhardt mit Plapphof, Spechtshof Gemeinde Reichenbach, Drechselhof und Kieselhof Gemeinde Retterburg, alle Kreis Waiblingen. Nach der Verordnung betr. Verminderung der Zahl der Kameralämter vom 6. März 1843, Reg. Bl. 1843, Seite 211- 228 musste abgegeben werden: An das Kameralamt Esslingen: Der Ort Aichschiess. Laut Verordnung vom 2. April 1904, Reg.Bl. 1904, Seite 64 waren abzugeben: An das Kameralamt Esslingen: Die Erhebung der Einnahmen und Leistung der Ausgaben für das Forstamt Plochingen. Der Bestand umfasst 5,25 lfde. mtr. in 720 Büscheln.

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Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 82
Umfang
711 Büschel (6,2 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter

Bestandslaufzeit
1806-1921

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1806-1921

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