Urkunden
Jos Mayer zu Edensbach ("Edispach") in der Pfarrei Grünkraut verkauft Hans Kollöffel, Bürger zu Ravensburg, für 100 lb h einen jährlichen Zins von 5 lb h großer Münze in Landswährung aus seinem Gut in Edensbach. Der Käufer hat bereits einen Zins von 10 lb h jährlich aus diesem Gut. Der Zins ist acht Tage vor oder nach Lichtmeß in Ravensburg fällig. Verkäufer verspricht Gewährleistung nach der Gewohnheit der Landvogtei Schwaben, in der das Gut liegt. Der Zins kann an Lichtmeß abgelöst werden nach vierwöchiger Kündigung.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1434
- Alt-/Vorsignatur
-
fasc. 007 n. 11
04531
- Maße
-
27,7 x 37,2 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Jos Mayer zu Edensbach ("Edispach") in der Pfarrei Grünkraut
Empfänger: Hans Kollöffel, Bürger zu Ravensburg
Siegler: Jakob von Seckendorff-Nold, Unterlandvogt der Landvogtei Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., eingenäht
Vermerke: Rückvermerk: "abgelost uhngiltig"
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Mayer, Jos
Seckendorff-Nold, Jakob von; Unterlandvogt
Edensbach : Waldburg RV; Einwohner
Grünkraut RV; Pfarrei
Ravensburg RV
Ravensburg RV; Einwohner
Schwaben, Landvogtei; Recht
Schwaben, Landvogtei; Unterlandvogt
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:49 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1533 Februar 10 (montag nach sant Agathe tag)
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![Paul Mayer zu Edensbach und Ehefrau Ursula Bremerin verkaufen mit Zustimmung von Christan Roth unter der Halden, Amtsknecht der Landvogtei Schwaben zu Karsee, dem Georg Klöckler ("Kleckler"), Verwalter des Landgerichts und Landschreiber in Schwaben, für 320 fl Münz Hof und Gut in Edensbach, bestehend aus Haus, Hof und Garten, in einem "einfang" zwischen Georg Brülins Lehengut, das er vom Kloster Weingarten hat, und Hans Paur zu Edensbach gelegen, mit den im einzelnen beschriebenen Flurstücken. Aus dem Gut gehen an Georg Mangolt, Ammann zu Waldburg, 4 fl, Anna Lechnerin zum Hainricher 3 1/2 fl und dem Kloster Weingarten (Betrag nicht genannt) lb d ablösiger Zinsen. Die Verkäufer versprechen Gewährleistung und setzen dafür als Bürgen ihren Schwiegersohn Hans Paur zu Edensbach.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Paulin Mayer zu Edensbach und Ehefrau Ursula Bremerin bekennen, daß Georg Kleckler, Verwalter des Landgerichts und Landschreiber in obern und niedern Schwaben ihnen auf Lebenszeit Hof und Gut in Edensbach verliehen hat. Dazu gehören 46 Jucharten Acker, 3 Jucharten Holz, 5 Mannsmahd Wieswachs. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, keine Hausleute aufnehmen und nichts entfremden. Vom Wald dürfen sie nichts verkaufen, Holz dürfen sie nur als Bau-, Brenn- und Pflugholz verwenden. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Hubgeld 6 Scheffel Hafer und 14 fl Ravensburger Maßes und Währung, ferner 1 Henne, 8 Hühner und 150 Eier. Der Hof fällt heim im Todesfall sowie bei Verletzung der Leihebedingungen, namentlich wenn die jährlich zu pflanzenden drei fruchttragenden ("berend") Bäume nicht gesetzt werden. Er muß dann mit Mist, Stroh und anderem zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Bürgschaft leistet Hans Paur zu Edensbach, Schwiegersohn der Aussteller.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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![Cristofel Wiser zu Edispach (=Edensbach) bekennt, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Anna Trägerin und ihren Kindern auf Lebenszeit das Gut zum Bühel (=Büchel) verliehen hat, das früher ihr Vater Jos Wiser innehatte. Die Beliehenen müssen innerhalb von vier Jahren auf eigene Kosten ein Haus bauen. Sie müssen das Gut in gutem Zustand halten und persönlich in Hubers Weise bewirtschaften, dürfen es nicht schlaizen, verkaufen oder verpfänden, namentlich den Weiher nicht vom Gut trennen. Jährlich zu Martini entrichten sie an Zins und Hubgeld 3 Scheffel Hafer und 12 ß d Ravensburger Maßes und Währung, 30 Eier, 2 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne, vom Weiher 2 1/2 lb d. Bei Nichterfüllung, Tod oder Heirat mit Ungenossamen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Für die nächsten vier Jahre können sie noch das Gut in Edensbach nutzen, auf dem sie jetzt sitzen.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
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