Bestand

Gemeinschaftliche Regierung (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Die Gemeinschaftliche Regierung wurde 1744 für die Häuser der fürstlichen Hauptlinie Hohenlohe-Waldenburg, also Hohenlohe-Schillingsfürst, Hohenlohe-Bartenstein und die bartensteinische Sekundogenitur Hohenlohe-Pfedelbach errichtet. Ihr Aufgabenbereich umfaßte alle die Linie Waldenburg insgesamt betreffenden Angelegenheiten: Reichs-, Kreis- und Grafenkollegs- sowie Lehenssachen, Kirchensachen des alt-pfedelbachischen Landesteils und die gemeinschaftliche Stadt Öhringen bis zu ihrem Verkauf im Jahr 1782, danach noch die Angelegenheiten von Stift und Spital zu Öhringen. Sie beriet die Partikularregierungen, erstellte Gutachten und war schließlich Appellationsinstanz für Straf- und Zivilprozesse. Ihren Sitz hatte die Behörde zunächst in Waldenburg, ab 1764 in Pfedelbach und seit 1767 in Schillingsfürst. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts ließ ihre Bedeutung nach. Die Behörde wurde anscheinend noch vor den tiefgreifenden Veränderungen von 1806 aufgelöst.
Unterlagen gleicher Provenienz liegen im Bestand Wa 70 und in Beständen der Archive Schillingsfürst (Sf 10 und Sf 145 Amtsbücher) und Bartenstein vor. Sie sind parallel zu benutzen.
Gliederung: 1. Waldenburger Linie und Territorium; 2. Verwaltungsangelegenheiten; 3. Weltliche Diener; 4. Beziehungen zur Linie Neuenstein; 5. Religionsdifferenzen mit der Linie Neuenstein; 6. Konsistorialangelegenheiten; 7. Angelegenheiten der Untertanen; 8. Criminalia; 9. Öhringen; 10. Lehenssachen; 11. Beziehungen zu Reichs- und Kreisinstitutionen; 12. Beziehungen zu Auswärtigen; 13. Militärsachen.

1. Zur Verwaltungsgeschichte der Gemeinschaftlichen Regierung: Die Gemeinschaftliche Regierung wurde 1744 für die Häuser der fürstlichen Hauptlinie Hohenlohe-Waldenburg, also Hohenlohe-Schillingsfürst, Hohenlohe-Bartenstein und die bartensteinische Sekundogenitur Hohenlohe-Pfedelbach, errichtet. Ihr Aufgabenbereich umfaßte alle die Linie Waldenburg insgesamt betreffenden Angelegenheiten: Reichs-, Kreis- und Grafenkollegs- und Lehensachen, Kirchensachen des alt-pfedelbachischen Landesteils und die gemeinschaftliche Stadt Öhringen bis zu ihrem Verkauf im Jahr 1782, danach noch die Angelegenheiten von Stift und Spital zu Öhringen. Sie beriet die Partikularregierungen, erstellte Gutachten und war schließlich Appellationsinstanz für Straf- und Zvilprozesse. Ihren Sitz hatte die Gemeinschaftliche Regierung zunächst in Waldenburg, ab 1764 in Pfedelbach und seit 1767 in Schillingsfürst. Die letzte Verlegung ist im Zusammenhang mit der Abtretung der Verwaltung der sog. unteren Ämter an Karl Albrecht II. im selben Jahr zu sehen. Nach 1793 wird das Schicksal der Behörde etwas diffus. Die Vermutung, sie sei durch die Kuratoren des Fürsten Karl Albrecht II. wie die anderen hohenlohe-schillingsfürstischen Zentralbehörden nach Waldenburg verlegt worden, läßt sich wohl nicht halten. Im Zusammenhang mit einem sich von 1793 bis 1802 hinziehenden Reichskammergerichtsprozesses des wertheimischen Kammerrats Eichhorn gegen die Gemeinschaftliche Regierung findet sich ein Hinweis. 1794 wird als Sitz Schillingsfürst genannt, der Kammergerichtsbote war nämlich zunächst nach Waldenburg gereist und wurde von dort weitergeschickt. Nach dem Tod des Präsidenten von Franken im Jahr 1798 und der Entlassung des Regierungssekretärs Baumgärtel galt sie der hohenlohe-schillingsfürstischen Partikularregierung de facto als aufgelöst. Einzig verbleibendes Mitglied war der inzwischen auch in bartensteinische Partikulardienste getretene Geheimrat Knörzer. Eine Tätigkeit der Behörde außer dem genannten Prozeß, in dem 1801 ein Urteil gegen die Gemeinschaftliche Regierung erging, ist nicht nachzuweisen, wobei sich Hohenlohe-Schillingsfürst spätestens 1797 eindeutig von den durch Hohenlohe-Bartenstein betriebenen Prozeß distanzierte. Die Gemeinschaftliche Regierung hatte ihre Bedeutung verloren. Sie ist zwar im Hof- und Adreßkalender von 1801 noch nachgewiesen. Ob und in welchem Umfang sie bis 1806 noch wirklich amtierte, läßt sich nicht sagen. Die Überlieferung spricht eher dagegen. In der Regierungszeit Karl Albrechts III. (ab 1796) verwendete auch die hohenlohe-schillingsfürstische Partikularregierung die Bezeichnung "Regimen" und den Protokollvermerk "ad Prot. Regiminis". Das war bisher ausschließlich der Gemeinschaftliche Regierung vorbehalten. Die Partikularregierung firmierte bis dahin unter "Hof- und Justizrat". Die Verwendung der Bezeichnung "Regimen" für die Partikularregierung belegt das damalige Desinteresse zumindest der Linie Schillingsfürst an der Gemeinschaftlichen Regierung. Eine eindeutige Unterscheidung zwischen beiden Behörden wurde unnötig. Die Erwähnung im Hof- und Adreßkalender muß dann als formale Aufrechterhaltung einer Institution verstanden werden, die in der Realität keine Funktionen mehr hatte. Wenn man das Gründungsdatum 1744 und den Bedeutungsverlust nach 1793 erwägt, muß man feststellen, daß diese Behörde mit ihrem Spiritus Rector Fürst Karl Albrecht I. stand und fiel. Innerhalb der Aufgaben der Gemeinschaftlichen Regierung nahm die Verwaltung der gemeinschaftlichen Stadt Öhringen einen besonderen Rang ein. Dem wurde mit der Führung eines eigenen Protokolls ("Prot. rerum oehringensiarum") und eines eigenen Teils der Registratur ("Acta regiminis oehringensia") Rechnung getragen. Die Registratur der Gemeinschaftlichen Regierung wurde 1767/68 nach Schillingsfürst verlegt. Sie verblieb dort auch nach der Mediatisierung. Auch das ist ein Indiz für einen Bedeutungsverlust der Behörde nach 1793. Wolfgang Stetter

2. Zur Geschichte und Bearbeitung des Bestandes: Trotz verschiedener Anläufe im 19. Jahrhundert gelang eine konsequente und logische Aufteilung des hohenlohe-schillingsfürstischen Schriftguts zwischen den Linien Hohenlohe-Waldenburg und Hohenlohe-Schillingsfürst nie. Die Überlieferung der Gemeinschaftlichen Regierung blieb auf zwei Archive verteilt, nämlich auf die Archive der Linien Hohenlohe-Schillingsfürst in Schillingsfürst bzw. Hohenlohe-Waldenburg in Waldenburg. Klare Prinzipien der Aufteilung sind nicht erkennbar. Bei der provenienzgerechten Erschließung der hohenlohe-schillingsfürstischen Bestände zwischen 1990 und 1996 formierte W. Beutter 1997 die schillingsfürstischen Unterlagen der Gemeinschaftlichen Regierung zum Bestand "Sf 10 Gemeinschaftliche Regierung Waldenburg". Der 1994 erschlossene Bestand "Sf 145 Amtsbücher" enthält u.a. Protokolle der Gemeinschaftlichen Regierung. Der 1950 von W. Mommsen verzeichnete Bestand "Rep. 206" (jetzt Sf 25 "Reichs-, Kreis- und Grafentagsakten") verwahrt die Reichs-, Kreis- und Grafentagsakten dieser Behörde. Wahrscheinlich birgt auch der Pertinenzbestand "Sf 160 Personalakten" weitere Unterlagen der Gemeinschaftlichen Regierung. Aber selbst für das Archiv Waldenburg konnten die Unterlagen der Gemeinschaftlichen Regierung nicht zu einem einzigen Provenienzbestand zusammengefaßt werden. 1985 bereits formierte W. Beutter einen damals schon abgegrenzten Bestand mit den Öhringen betreffenden Akten der Gemeinschaftlichen Regierung. Diese machten schon zeitgenössisch eine eigene Aktengruppe unter der Bezeichnung "Acta regiminis oeringensia" aus. Der Bestand erhielt die Bezeichnung "Wa 70 Gemeinschaftliche Regierung Waldenburg: Verwaltung Öhringen". Der vorliegende Bestand umfaßt die seither noch gefundenen Reste der Überlieferung der Gemeinschaftlichen Regierung im Archiv Waldenburg. Die Unterlagen bis 1806 wurden im Rahmen eines von der Kulturgutstiftung geförderten Projektes 1999 bis 2002 vom Archivangestellten Wolfgang Stetter verzeichnet und provenienzmäßig zugeordnet. Die im vorliegenden Bestand enthaltenen Akten erwiesen sich erst bei dieser sorgfältigen Analyse als Unterlagen der Gemeinschaftlichen Regierung. Sie wurden zu einem eigenen Bestand formiert. Eigentumsrechtliche Gründe und Gründe der Arbeitsökonomik verboten es, einen einzigen Bestand "Gemeinschaftliche Regierung Waldenburg" zu bilden. Bei der Bearbeitung des Archives Waldenburg vor 1806 wurden noch Akten und Schriftstücke gefunden, die zu den "Acta regiminis oehringensia" gehören. Da sie nicht in den 1985 formierten Bestand eingeordnet werden konnten, bilden sie im vorliegenden Bestand eine eigene Klassifikationsgruppe. Damit wird ihr Sonderstatus innerhalb der Registratur der Gemeinschaftlichen Regierung deutlich. Die Provenienzermittlung für die Regierungszeit Karl Albrechts III. (ab 1796) war erschwert, weil die Bezeichnung "Regimen" und der Protokollvermerk "ad Prot. Regiminis", die bisher ausschließlich für die Gemeinschaftliche Regierung Anwendung fanden, auch für die Partikularregierung verwendet wurden. Das hatte zur Folge, daß nicht alle Provenienzen eindeutig bestimmt werden konnten. Zweifelsfälle wurden der (Partikular-)Regierung zugewiesen. Bei der Benutzung der vorliegenden Bestandes müssen die genannten anderen Bestände der Provenienz Gemeinschaftliche Regierung berücksichtigt werden. Der Bestand, den der Archivangestellte Wolfgang Stetter Ende 2001/Anfang 2002 formierte und bearbeitete, erhielt die Bezeichnung "Wa 65 Gemeinschaftliche Regierung". Er umfaßt 191 Einheiten in 2,4 lfd. m. Neuenstein, im März 2002 Dr. Peter Schiffer

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 65
Extent
191 Bü (2,4 lfd.m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Waldenburg >> Linie Hohenlohe-Schillingsfürst

Date of creation of holding
Vorakten, 1744-1804

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Rights
Last update
25.02.2022, 8:54 AM CET

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • Vorakten, 1744-1804

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