Urkunde
Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts erric
Regest: Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts errichten Georg Reinnardts und Gertrud zu Erpenbeck, Eheleute, Bürger und Einwohner der Stadt Telgte, ihr Testament, wonach sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Beim kinderlosen Tod des einen Ehegatten soll der andere den kenntlichen Hausarmen in der Stadt Telgte ein Molt Roggen austeilen. Stirbt der Mann, soll der Verkaufserlös seiner Kleidung ebenfalls den Armen geschenkt werden. Beim Tod der Ehefrau sollen aber deren Kleidung und Kleinod dem nächsten Verwandten zufallen und den übrigen Verwandten ein Taler gegeben werden. Der Letztüberlebende besitzt im übrigen die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das übrige Hab und Gut. Siegelankündigung, Unterzeichnungsankündigung des Fiscus und Notars Johann Nißingh sowie der Zeugen Friedrich Niermann, Johann Schetteler, beide Diener der Siegelkammer, Johann Baeck, Notar; Heinrich Hertleiff, Hermann Eddelingh, Ernst Jordemann und Johann Mekman. Geschehen im Hause des Offizials am Domhof.
- Archivaliensignatur
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Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 162
- Formalbeschreibung
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Abschr.-Papier; beglaubigt durch den Notar Johannes Lethmate. Die Unterschriften in der angekündigten Reihenfolge.
- Kontext
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Stadt Telgte Urkunden
- Bestand
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Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden
- Indexbegriff Ort
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Münster
- Laufzeit
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1626 Juni 5
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Zugangsbeschränkungen
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Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 16:03 MEZ
Datenpartner
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1626 Juni 5