Urkunde

Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts erric

Regest: Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts errichten Georg Reinnardts und Gertrud zu Erpenbeck, Eheleute, Bürger und Einwohner der Stadt Telgte, ihr Testament, wonach sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Beim kinderlosen Tod des einen Ehegatten soll der andere den kenntlichen Hausarmen in der Stadt Telgte ein Molt Roggen austeilen. Stirbt der Mann, soll der Verkaufserlös seiner Kleidung ebenfalls den Armen geschenkt werden. Beim Tod der Ehefrau sollen aber deren Kleidung und Kleinod dem nächsten Verwandten zufallen und den übrigen Verwandten ein Taler gegeben werden. Der Letztüberlebende besitzt im übrigen die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das übrige Hab und Gut. Siegelankündigung, Unterzeichnungsankündigung des Fiscus und Notars Johann Nißingh sowie der Zeugen Friedrich Niermann, Johann Schetteler, beide Diener der Siegelkammer, Johann Baeck, Notar; Heinrich Hertleiff, Hermann Eddelingh, Ernst Jordemann und Johann Mekman. Geschehen im Hause des Offizials am Domhof.

Archivaliensignatur
Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 162
Formalbeschreibung
Abschr.-Papier; beglaubigt durch den Notar Johannes Lethmate. Die Unterschriften in der angekündigten Reihenfolge.

Kontext
Stadt Telgte Urkunden
Bestand
Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden

Indexbegriff Ort
Münster

Laufzeit
1626 Juni 5

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Zugangsbeschränkungen
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 16:03 MEZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1626 Juni 5

Ähnliche Objekte (12)