Urkunde
Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts zu Mü
Regest: Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts zu Münster (Munster) und Wennemar Voeth, Domherrn und Archidiakon der Kirche zu Telgte (Telget), schließen Johann Clevorn, Pastor, Cord Faber und Gert Tyes, Bürgermeister, Hinricus Hinrekinck, Bernt Detmer, Hinrich Schulte zu Rastorpe und Dirick Belter, Provisoren (templers) der Kirche zu Telgte, bevollmächtigt von Stadt und Kirchspiel Telgte, einen Ver- gleich: Der Pastor und seine Nachfolger sollen und wollen mit den Vikaren, Küstern und Schulmeistern jährlich auf Montag acht Tage nach Pfingsten (pinxten), nämlich „guden maendach“, zwischen drei und vier Uhr das auf dem Kirchhof stehende Bild Unserer Lieben Frau in einer Prozession um den Kirchhof in die Kirche bringen, mitten in der Kirche abstellen (stacien) und dann eine „hochtytlich“ Vesper von Unserer Lieben Frau singen, wie man sie in der Vigil Mariä Himmelfahrt zu halten pflegt (14. August), es dann über Nacht in der Kirche lassen und am folgenden Morgen nach alter Gewohnheit eine Messe mit der Aussetzung des Sakramentes lesen, alsdann das Muttergottesbild nach draußen (buten porten) vor die Stadt bringen. Wenn dort die Prozession - das „hillichfoer“ - getan ist, das Bild mit derselben Prozession wiederum in die Kirche holen wie von altersher und dort den Tag lang bis wiederum zur Vesper stehen lassen. Dort und auf dem Kirchhof sollen die Kirchenprovisoren die Opfer an Geld, Wachs, Flachs, Korn u.ä. (vorbehaltlich der auf den Altar kommenden Gaben zugunsten der Kirchenherren) zum Besten der Kirche einnehmen, sowohl an diesen beiden Tagen als auch das Jahr hindurch, wenn etwas vor dem Bild Unserer Lieben Frau auf dem Kirchhof geopfert wird. Davon versprechen Bürgermeister und Provisoren (templer)‚ dem zeitigen Pastor jeweils am Dienstag eine Mark Geldes, wie es zu Münster gängig ist, zu bezahlen. Der Pastor hingegen verzichtet mit Zustimmung des Archidiakons Wennemar Voeth auf alle weiteren Ansprüche auf die Opfergaben. Ferner geloben die Templer, dem Kaplan einen Schilling für die Präsenz bei der Prozession zu geben, den Vikaren der Kirche ihren Bedarf an Meßwein, dem Rektor der Kapelle binnen Telgte, dem Schulmeister und beiden Küstern je sechs Pfennige. Sind die Vikare aber nicht bei der Prozession, sollen die Templer ihnen den Messwein vorenthalten. Auch sollen die Templer das Haus Unserer Lieben Frau auf dem Kirchhof nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Pastors verändern. Siegelankündigung des Offizials, des Domherrn und Archidiakons Wennemar Voeth und des Pastors Johann Clevorn. Zeugen: Jacob Borchgrevinck und Johann Adelinck, Diener des Offizialatsgerichtes.
- Reference number
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Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 20
- Formal description
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Ausf.-Perg. 15 cm x 24cm; anh. Sg. ab. Die Schrift z.T. stark abgeblättert oder nur unter UV-Licht lesbar. Die Urkunde wurde anläßlich der Regestierung 1984 restauriert. Eine Abschrift der Urkunde im Bistumsarchiv Münster, gefertigt von Berthold Beerheide, Vikar zu Telgte. (Signatur BAM, GV A 35).
- Notes
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Datum: feria sexta post dominicam Cantate
- Context
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Stadt Telgte Urkunden
- Holding
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Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden
- Date of creation
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1500 Mai 22
- Other object pages
- Delivered via
- Zugangsbeschränkungen
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Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
- Last update
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05.11.2025, 4:15 PM CET
Data provider
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1500 Mai 22