Urkunde
Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts erric
Regest: Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts errichten Georg Reinnardts und Gertrud zu Erpenbeck, Eheleute, Bürger und Einwohner der Stadt Telgte, ihr Testament, wonach sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Beim kinderlosen Tod des einen Ehegatten soll der andere den kenntlichen Hausarmen in der Stadt Telgte ein Molt Roggen austeilen. Stirbt der Mann, soll der Verkaufserlös seiner Kleidung ebenfalls den Armen geschenkt werden. Beim Tod der Ehefrau sollen aber deren Kleidung und Kleinod dem nächsten Verwandten zufallen und den übrigen Verwandten ein Taler gegeben werden. Der Letztüberlebende besitzt im übrigen die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das übrige Hab und Gut. Siegelankündigung, Unterzeichnungsankündigung des Fiscus und Notars Johann Nißingh sowie der Zeugen Friedrich Niermann, Johann Schetteler, beide Diener der Siegelkammer, Johann Baeck, Notar; Heinrich Hertleiff, Hermann Eddelingh, Ernst Jordemann und Johann Mekman. Geschehen im Hause des Offizials am Domhof.
- Reference number
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Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 162
- Formal description
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Abschr.-Papier; beglaubigt durch den Notar Johannes Lethmate. Die Unterschriften in der angekündigten Reihenfolge.
- Context
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Stadt Telgte Urkunden
- Holding
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Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden
- Indexentry place
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Münster
- Date of creation
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1626 Juni 5
- Other object pages
- Delivered via
- Zugangsbeschränkungen
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Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
- Last update
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05.11.2025, 4:03 PM CET
Data provider
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1626 Juni 5