Urkunde

Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts erric

Regest: Vor dem Offizial des geistlichen Hofgerichts errichten Georg Reinnardts und Gertrud zu Erpenbeck, Eheleute, Bürger und Einwohner der Stadt Telgte, ihr Testament, wonach sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Beim kinderlosen Tod des einen Ehegatten soll der andere den kenntlichen Hausarmen in der Stadt Telgte ein Molt Roggen austeilen. Stirbt der Mann, soll der Verkaufserlös seiner Kleidung ebenfalls den Armen geschenkt werden. Beim Tod der Ehefrau sollen aber deren Kleidung und Kleinod dem nächsten Verwandten zufallen und den übrigen Verwandten ein Taler gegeben werden. Der Letztüberlebende besitzt im übrigen die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über das übrige Hab und Gut. Siegelankündigung, Unterzeichnungsankündigung des Fiscus und Notars Johann Nißingh sowie der Zeugen Friedrich Niermann, Johann Schetteler, beide Diener der Siegelkammer, Johann Baeck, Notar; Heinrich Hertleiff, Hermann Eddelingh, Ernst Jordemann und Johann Mekman. Geschehen im Hause des Offizials am Domhof.

Reference number
Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 162
Formal description
Abschr.-Papier; beglaubigt durch den Notar Johannes Lethmate. Die Unterschriften in der angekündigten Reihenfolge.

Context
Stadt Telgte Urkunden
Holding
Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden

Indexentry place
Münster

Date of creation
1626 Juni 5

Other object pages
Delivered via
Zugangsbeschränkungen
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Last update
05.11.2025, 4:03 PM CET

Data provider

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1626 Juni 5

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