Urkunde

Vor dem Offizial des geistlichen Gerichts zu Münst

Regest: Vor dem Offizial des geistlichen Gerichts zu Münster erklärt Johann von Syborch, Inhaber der zweiten (anderden) Vikarie am St. Antonius-Altar in der Maria Magdalena-Kapelle des Hospitals zwischen den Brücken (hospitaell tuschen den bruggen) in Münster, dass Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Telgte (Telget) ihm eine Rente abgelöst bzw. rückgekauft hätten. Diese war mit einem Gulden jährlich auf Michaelistag (29. September) fällig und war einstmals aus den Einkünften des Telgter Rathauses an Bernd Brake sel. und seine Ehefrau verkauft worden. Danach wurde sie durch Heinrich Brake, Bernds Sohn, und dessen Ehefrau Gertrud an den jetzt verstorbenen Johann Berndinck, Inhaber der genannten Vikarie, verkauft. Johann von Syborch quittiert dem Rat die Ablösesumme, die er wieder zugunsten der Vikarie angeilegt hat, und verzichtet auf alle Ansprüche, falls der Rentbrief, der in Münster infolge des uproir unde verdomptenn secten der Wedderdoep verbleven unde vorlustich gegangen, wieder gefunden würde. Siegelankündigung des Ausstellers mit dem Hofgerichtssiegel. Zeugen: Bernd Rupe und Heinrich Woltermann, Diener des Hofgerichts.

Archivaliensignatur
Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 35
Formalbeschreibung
Ausf.-Perg. 19 cm x 16 cm; anh. Sg. ab.
Bemerkungen
Datum: am avendt Nativitatis Johannis baptistae

Kontext
Stadt Telgte Urkunden
Bestand
Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden

Laufzeit
1548 Juni 23

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Zugangsbeschränkungen
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:58 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1548 Juni 23

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