Akten
Querulationis Auseinandersetzung um Aufteilung einer Erbschaft
Kläger: (2) Joachim Hinrich Bruhns zur Wische sowie die Vormünder seines Stiefsohns und Peter Carow zu Wendorf (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Christoph Carow bzw. die nachgelassenen Kinder des Johann Daniel Carow zu Wendorf (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Joachim Heinrich Scheffel (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 10.07.1775 Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Schriftsatzes vom 28.04., 10.06. und 22.07. und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 29.04. und 11.06. tragen Kl. am 08.08.1774 ihre Beschwerden gegen ein Ratsurteil vor. Der Streit geht um das Erbe des verstorbenen Schulzen zu Vorwendorf, Christoph Carow, der Großvater der Bekl. und von Peter Carow, der seine beiden älteren Söhne gut aussteuert, nach einem Brand aber sein Haus wiederaufbauen muß und deshalb dem Jüngsten, Vater des Peter Carow, bei dessen Heirat nichts mitgeben kann außer einem Acker von 3,5 Morgen. Bei seinem Tod hinterläßt Christoph weitere 8 Morgen Acker sowie 150 Rtlr, die zwischen den 3 Brüdern geteilt werden sollen, wobei die beiden älteren dem jüngeren die größere Ackerfläche streitig machen wollen und vor dem Rat erreichen, daß der als Heiratsgut geschenkte Acker nachträglich unter alle Brüder verteilt und Kl. von einer Stadtbuchschrift über 100 Rtlr an Bekl. Zinsen bezahlen sollen. Dagegen querulieren Kl. an das Tribunal und bieten einen Eid des Peter Carow an, um die Gültigkeit der Schenkung zu beweisen. Das Tribunal weist Rat am 10.02.1775 zur Einsendung der Akten des Vorinstanz an. Am 01.05. und 10.07. erbitten Kl. Fristverlängerung und erhalten sie am 05.05. und 14.07.1775, am 21.01.1776 gehen die Akten des Ratsgerichts ein, am 22.01.erbittet Kl. ihre Eröffnung, die am 26.01. auf den 05.02. angesetzt wird. Am 22.04., 08.07. und 21.10.1776, 20.01., 14.04., 07.07. und 20.10.1777 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 19.01.1778 hebt das Tribunal das Ratsgerichtsurteil in allen Punkten auf, die die Verteilung des Ackers betreffen und bestätigt die Regelung durch den Großvater, es weist außerdem Peter Carow zum Eid wegen der Stadtbuchschrift an. Am 28.02.1778 legen Bekl. dagegen restitutio in integrum ein, erbitten aber Fristverlängerung, die sie am 02.03. und 11.04. nach erneuter Bitte vom 11.04. erhalten. Am 23.03. bitten sie um Bestätigung des Ratsurteils, da sie bei der Erbteilung ansonsten übervorteilt werden. Am 06.07. und 19.10.1778 erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 18.01.1779 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Am 17.11. bitten Bekl., Peter Carow zum Eid zu veranlassen, das Tribunal setzt am 19.11. den 30.11.1779 dazu an. Am 24.01.1780 hebt das Tribunal nach erfolgtem Eid das Ratsgerichtsurteil auch in bezug auf die Stadtbuchschrift auf.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1774 2. Tribunal 1774-1778 3. Tribunal 1778-1780
Prozessbeilagen: (7) von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 26.03.1774; Ratsgerichtsurteile vom 19.03.1774; von Notar A.W. Rüdemann aufgenommene Befragung des Hinrich Siedenschnor, früherer Schulze von Gägelow, vom 09.12.1758, des Peter Carow aus Vorwendorf vom 22.03.1773; Stadtbuchschrift vom 28.05.1734, Ratsgerichtsbescheide vom 12.04.1774 und 28.04.1775; Prozeßvollmacht der Bekl. vom 12.06.1775; Auszug aus dem Stadtackerbuch vom 06.04.1778
- Archivaliensignatur
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(1) 0514
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar B 323 (W B n. 323)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 03. 1. Kläger C
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1734-1774) 28.04.1774-24.01.1780
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:01 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1734-1774) 28.04.1774-24.01.1780