Akten
Querulationis nullitatis Auseinandersetzung um Aufteilung einer Erbschaft
Kläger: (2) Hans und Catharina Hartig als Erben des Barthold Hartig (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Maria Bahlmann, Witwe des Hopfenmessers Barthold Hartig (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Oldenburg (A & P) Bekl.: Dr. Adam von Bremen (A & P)
Fallbeschreibung: Bei der Aufteilung der Erbschaft Barthold Hartigs, der ein Halbbruder des Vaters der Kl. war, entsteht ein Streit um die Verteilung der Anteile. Die Witwe präsentiert einen Sohn der Schwester des Verstorbenen, der näher mit diesem verwandt gewesen sein soll als die Kl. Da diese von der Existenz des Schwestersohnes bisher nichts wußten, bestreiten sie seine Ansprüche an dem Erbe, weigern sich, wie ihnen vom Ratsgericht auferlegt wird, ihre nähere Verwandtschaft nachzuweisen und querulieren an das Tribunal, das den Fall am 20.11. annimmt, aber nicht die Akten der Vorinstanz anfordert. Dies geschieht erst am 27.11.1688 nach einer undatierten Supplik der Kl. Am 21.01.1689 bittet Kl. um Eröffnung der Akten, die am 25.01. auf den 30.01. anberaumt wird. Am 16.05. bittet Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 08.07. entbindet das Tribunal Kl. von der Pflicht, die nähere Verwandtschaft zum Verstorbenen nachzuweisen, läßt sie zum Erbe zu und fordert Bekl. auf, ein richtiges Inventar der Güter Hartigs zu erstellen. Am 22.08. bemängeln Kl. das vorgelegte Inventar und fordern Berichtigung. Das Tribunal fordert am 14.09. von Bekl. Erklärung. Am 29.10. verteidigt Bekl. die Richtigkeit des Inventars, am 09.11. fordert das Tribunal Kl. zur abschließenden Stellungnahme auf. Am 25.11. zweifeln Kl. an Richtigkeit der Angaben des Notars und stellen Inventar erneut in Frage. Am 03.12.1689 schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 07.07.1690 fordert das Tribunal weitere Beweise für den Besitz an einzelnen Dingen und einen Eid der Bekl. auf das Inventar. Am 23.07. bitten Kl., der Bekl. den Eid in der kommenden Woche abzunehmen, am 13.09. wird der 15.09. zur Eidesleistung angesetzt. Am 15.09. beschweren sich Kl., daß Bekl. nicht erschienen sei und bitten um erneute Vorladung auf den 19.09. Das Tribunal folgt dem Antrag am 17.09. Am 18.09. gibt Bekl. an, man habe sich unter den Erben verglichen, der Eid sei nicht mehr nötig. Das Tribunal fordert am 19.09. Erklärung von Bekl., die am selben Tag Eid von Bekl. fordert, da sie in den Vergleich nicht involviert war. Das Tribunal setzt daraufhin am 20.09. den 23.09.1690 zur Eidesleistung an und nimmt den Eid ab.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1688 2. Tribunal 1688-1690
Prozessbeilagen: (7) von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 23.07.1688; Ratsgerichtsurteil vom 14.07.1688; von Notar Erich Schilling aufgenommenes Protokoll des Verhörs der Bekl. vom 22.03.1688; von Tribunalsbote Jochim Ligner ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 30.11.1688; Prozeßvollmachten der Kl. für Dr. Oldenburg vom 18.04.1689 und der Bekl. für Dr. von Bremen vom 15.05.1689; Eidesformel für Bekl.
- Archivaliensignatur
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(1) 1257
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar H 30 (W H 1 n. 30)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1688) 11.08.1688-23.09.1691
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:01 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1688) 11.08.1688-23.09.1691