Tektonik

Staatliche Bauämter

Überlieferungsgeschichte

Die für die Hochbauangelegenheiten des Landes zuständigen Bezirksbauämter wurden 1955 in Staatliche Hochbauämter (1965 Staatliche Hochbauämter I, 1974 Staatliche Hochbauämter Land) umbenannt, nachdem 1953 durch ein Abkommen zwischen Bund und Ländern eine Zuständigkeitsabgrenzung hinsichtlich der Wahrnehmung der örtlichen zivilen Hochbauaufgaben des Bundes erfolgt war. Die (v.a. militärischen) Bauaufgaben des Bundes wurden von den als Nachfolgebehörden der Spezialbauämter für das französische Militärbauwesen entstandenen Sonderbauämtern übernommen; 1965 wurde für die Sonderbauämter die Bezeichnung Staatliche Hochbauämter II eingeführt (1974 Staatliche Hochbauämter Bund). Die Zahl der Staatlichen Hochbauämter wurde seit den 1970er Jahren reduziert und die regionalen Zuständigkeiten entsprechend angepasst. Für die Universitäten Freiburg und Konstanz wurden eigene Bauämter errichtet. Zum 1. Januar 1998 wurden die Staatlichen Hochbauämter (Land) sowie das Hochbau- und Universitätsbauamt Konstanz mit den Staatlichen Liegenschaftsämtern zu Staatlichen Vermögens- und Hochbauämtern zusammengeschlossen; die Hochbauämter (Bund) blieben selbständig.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium

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Letzte Aktualisierung
24.04.2024, 14:36 MESZ

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