Akten
Appellationis Auseinandersetzung um die Rückgabe des Gutes Tetzitz
Kläger: (2) Hieronymus Christoph von Gagern
Beklagter: Witwe des Kapitäns Jürgen Alexander von Gagern, geb. Dunckherr und Carl von Gagern, Bruder des J.A. v. Gagern
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Christian Breitsprecher (A), Dr. Carl Christian Gröning (P) Bekl.:
Fallbeschreibung: Der Bruder des Kl.s, Carl Friedrich von Gagern hat 1733 das Lehen über Tetzitz sowie 2/3 von Moisselbritz aus einer Versteigerung gekauft und damit in der Familie gehalten. Bei der Belehnung hat der Kl. seine Ansprüche angemeldet. Als der Kl. bald darauf außer Landes ist, verkauft sein Bruder Tetzitz an Kapitän Jürgen Alexander von Gagern. Als dieser stirbt, reklamiert der Kl. vor dem Hofgericht das Gut für sich, erhält es auch zunächst zugesprochen, wird aber nach Einwänden des Bekl. abgewiesen. Dagegen appelliert er an das Tribunal und bittet um Einsetzung in das Gut. Das Tribunal fordert am 03.09. die Akten der Vorinstanz an und verurteilt den Notar Hartmann zu 2 Rtlr Strafe, weil er als nicht immatrikulierter Notar keine Appellationen annehmen dürfe. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Vorpommersches Hofgericht 1747 2. Vorpommersches Hofgericht 1747-1748
Prozessbeilagen: (7) Mandat des Greifswalder Hofgerichts vom 19.10.1747; Urteile des Greifswalder Hofgerichts vom 01.02. und 19.03.1748; von Notar Hartmann aufgenommene Appellation vom 27.03.1748; Kanzleivermerk, daß der Notar Hartmann nicht immatrikuliert sei (o.D.)
- Archivaliensignatur
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(1) 0270
- Alt-/Vorsignatur
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Rep. 29, Nr. 457
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1747-1748) 03.06.1748-04.09.1748
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:02 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1747-1748) 03.06.1748-04.09.1748