Akten
CSU-Landtagsfraktion 1987 - 1993
Enthält u.a.: Terminpläne; Wahlergebnisse; Sitzordnungen; Vergütungshinweise; Rundschreiben; Gefährdung von Mensch und Umwelt im Alpenraum, Interpellation der CSU-Fraktion vom 28. Sept. 1987; Sitzung des Ausschusses für Umwelt im Wirtschaftsbeirat der Union e.V., 1988; Schlusswort in der Abschluss-Sitzung des Landtages in Vertretung von Ministerpräsident Streibl, 1989; Zugehörigkeit der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung zu Organen privater Erwerbsgesellschaften 1990; Wahl der Vorsitzenden der Landtagsauschüsse bei den konstituierenden Sitzungen; Ausstattung der Abgeordneten mit Informations- und Kommunikationseinrichtungen 1991
- Reference number
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Nachlass Dick, Alfred 143
- Language of the material
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deutsch
- Context
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Nachlass Dick, Alfred >> Nachlässe >> Nachlass Dick, Alfred >> 3. Tätigkeit als Abgeordneter im Bayerischen Landtag
- Holding
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Nachlass Dick, Alfred
- Indexentry person
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Streibl, Max
- Date of creation
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1987-1993
- Other object pages
- Last update
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03.04.2025, 1:32 PM CEST
Data provider
Bayerisches Hauptstaatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- 1987-1993
Other Objects (12)

Erster Staatsvertrag (Staatsvertrag zur Fernsehkurzberichterstattung) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Änderung des Staatsvertrags über die Neuordnung des Rundfunkwesens (Rundfunkstaatsvertrag) vom 1./3. April 1987, d.h. Einfügung der Artikel 10a bis 10f nach Artikel 10: Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung (Art. 10a); Art und Dauer der Kurzberichterstattung (Art. 10b); Grenzen der Ausübung (Art. 10c); Eintrittsgeld, Ersatz der notwendigen Aufwendungen, Anmelde- und Rückmeldefristen (Art. 10d); Kapazitäten, Vorrangregelungen (Art. 10e); Vernichtungsgebot (Art. 10f).

Staatsvertrag zwischen den Ländern über die Höhe der Rundfunkgebühr und zur Änderung des Staatsvertrags über einen Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten (Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag): Festsetzung der Höhe der Rundfunkgebühr (Art. 1), Abführen von jährlich 58 Millionen DM an den Deutschlandfunk (Art. 2), Anteile der nach Landesrecht zuständigen Stellen an der Rundfunkgebühr (Art. 3), Konkursfähigkeit des Zweiten Deutschen Fernsehens (Art. 4), Änderung des Staatsvertrags vom 20.9.1973 über einen Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten bezüglich der Finanzausgleichsmasse und der Vereinbarung des Finanzausgleichs zwischen den Rundfunkanstalten (Art. 5), Geltungsdauer, Kündigung und Inkrafttreten des Staatsvertrags (Schlussbestimmungen, Art. 6-9). Anhang: Protokollnotizen

Abkommen der Länder über den Beobachter der Länder bei den Europäischen Gemeinschaften: Der Länderbeobachter als gemeinsame Einrichtung der Länder (Art. 1) mit der Aufgabe, den Bundesrat bei Wahrnehmung seiner Rechte nach den Römischen Verträgen und der Einheitlichen Europäischen Akte zu unterstützen und die Länder über für sie bedeutsame Vorgänge im Bereich der Europäischen Gemeinschaften zu informieren (Art. 2). Personelle Besetzung der Einrichtung (Art. 3) und ihre Finanzierung (Art. 4). Schlussbestimmungen (Dauer, Kündigung, Inkrafttreten des Abkommens; Art. 5 und 6). Protokollnotiz zu Art. 3.
