Urkunden
Abkommen der Länder über den Beobachter der Länder bei den Europäischen Gemeinschaften: Der Länderbeobachter als gemeinsame Einrichtung der Länder (Art. 1) mit der Aufgabe, den Bundesrat bei Wahrnehmung seiner Rechte nach den Römischen Verträgen und der Einheitlichen Europäischen Akte zu unterstützen und die Länder über für sie bedeutsame Vorgänge im Bereich der Europäischen Gemeinschaften zu informieren (Art. 2). Personelle Besetzung der Einrichtung (Art. 3) und ihre Finanzierung (Art. 4). Schlussbestimmungen (Dauer, Kündigung, Inkrafttreten des Abkommens; Art. 5 und 6). Protokollnotiz zu Art. 3.
- Archivaliensignatur
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Bayern Urkunden 4290
- Formalbeschreibung
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Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Or., 9 Blatt Papier, Maschinenschrift; Klebeheftung, eingelegt in Doppelblatt aus starkem gelblichem Papier, Textblätter und Umschlag verbunden mit weiß-roter Kordel
- Sprache der Unterlagen
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Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zusatz-Laufzeit: 27. Oktober 1988
Besiegelung/Beglaubigung: Streibl, Max Dr. h.c.
Ausstellungsort: Berlin
Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Or., 9 Blatt Papier, Maschinenschrift; Klebeheftung, eingelegt in Doppelblatt aus starkem gelblichem Papier, Textblätter und Umschlag verbunden mit weiß-roter Kordel
- Kontext
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Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945 >> 5. Verträge mit ausländischen Partnern und mit der DDR >> 5.1 Verträge mit mehreren Partnern (Bundesländer, Bund, europäisches Ausland)
- Bestand
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Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945
- Indexbegriff Person
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Streibl, Max
- Laufzeit
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27. Oktober 1988
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:41 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 27. Oktober 1988