Urkunden

Abkommen der Länder über den Beobachter der Länder bei den Europäischen Gemeinschaften: Der Länderbeobachter als gemeinsame Einrichtung der Länder (Art. 1) mit der Aufgabe, den Bundesrat bei Wahrnehmung seiner Rechte nach den Römischen Verträgen und der Einheitlichen Europäischen Akte zu unterstützen und die Länder über für sie bedeutsame Vorgänge im Bereich der Europäischen Gemeinschaften zu informieren (Art. 2). Personelle Besetzung der Einrichtung (Art. 3) und ihre Finanzierung (Art. 4). Schlussbestimmungen (Dauer, Kündigung, Inkrafttreten des Abkommens; Art. 5 und 6). Protokollnotiz zu Art. 3.

Archivaliensignatur
Bayern Urkunden 4290
Formalbeschreibung
Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Or., 9 Blatt Papier, Maschinenschrift; Klebeheftung, eingelegt in Doppelblatt aus starkem gelblichem Papier, Textblätter und Umschlag verbunden mit weiß-roter Kordel
Sprache der Unterlagen
Deutsch
Sonstige Erschließungsangaben
Zusatz-Laufzeit: 27. Oktober 1988

Besiegelung/Beglaubigung: Streibl, Max Dr. h.c.

Ausstellungsort: Berlin

Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Or., 9 Blatt Papier, Maschinenschrift; Klebeheftung, eingelegt in Doppelblatt aus starkem gelblichem Papier, Textblätter und Umschlag verbunden mit weiß-roter Kordel

Kontext
Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945 >> 5. Verträge mit ausländischen Partnern und mit der DDR >> 5.1 Verträge mit mehreren Partnern (Bundesländer, Bund, europäisches Ausland)
Bestand
Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945

Indexbegriff Person
Streibl, Max

Laufzeit
27. Oktober 1988

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 13:41 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 27. Oktober 1988

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