Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Ausübung des Kramhandels
Kläger: (2) Christian Dietrich Rode, ehemals Seidenhändler, jetzt Krämer zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Kramerkompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. war vor einigen Jahren in Konkurs gegangen, hat neuerdings aber im Hause des Kaufmanns Segnitz eine Krambude errichtet, aus der heraus er Gewürze verkauft. Dagegen klagen Bekl. vor dem Ratsgericht, da es verboten ist, aus dem Haus eines Kaufmanns mit Kramwaren zu handeln. Das Ratsgericht verfügt die Schließung der Bude und verbietet Rode den Gewürzhandel, Kl. appelliert dagegen an das Tribunal. Die Bekl. bitten, um schneller Rechtssicherheit zu erlangen, am 10.09. um Verkürzung der Frist zum Einreichen der Appellation auf 14 Tage; ein entsprechendes Mandat ergeht am 11.09. an Kl. Am 27.09. bittet Kl., ihm die übliche Dreimonatsfrist einzuräumen, die er seiner Krankheit wegen benötigt, um sich mit seinem Anwalt abzusprechen. Das Tribunal räumt Kl. am 28.09. weitere 3 Wochen ein. Am 16.10. trägt Kl. vor, daß er einen Versuch unternommen habe, sich mit den Bekl. gütlich zu einigen, von diesen aber noch keine Antwort erhalten habe, weshalb er erneut um 3wöchige Fristverlängerung bittet, die er auch erhält. Am 01.11. trägt Kl. schließlich vor, daß er trotz seines Konkurses Mitglied der Krämerkompanie und Bürger Wismars geblieben sei und ihm der Vertrag mit dem Kaufmann Segnitz die Möglichkeit gebe, wirtschaftlich wieder Fuß zu fassen. Er bittet das Tribunal daher, das Ratsgerichtsurteil aufzuheben, ihm seinen Kramhandel zu gestatten und die Bekl. zur Übernahme aller Prozeßkosten zu verurteilen. Das Tribunal lehnt das Gesuch am 08.03.1765 ab. Am 18.04.1765 kündigt Kl. an, restitutio in integrum zu ergreifen, erbittet aber eine 14tägige Frist, die ihm am 24.04. bewilligt wird. Am 27.04.1765 trägt er vor, daß ihm dieser Handel die einzige Chance auf seinen Lebensunterhalt biete, er sich von Segnitz getrennt und einen eigenen Laden eröffnet habe, und erbittet ein günstigeres Urteil des Tribunals, von dem jedoch keine Reaktion überliefert ist.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1764 2. Tribunal 1764-1765 3. Tribunal 1765
Prozessbeilagen: (7) Schreiben Kl.s an Rat vom 03.09.1764; Ratsgerichtsurteile vom 28.08. und 03.09.1764; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 01.09.1764, ärztliches Attest des David Prött vom 27.09.1764; Zeugnisse des Notars Anton Rode über seine im Namen des Kl.s mit Bekl. geführten Vergleichsverhandlungen vom 08. und 15.10.1764; Vertrag zwischen Kaufmann Segnitz und Kl. über Kramhandel in Segnitz Haus vom 02.10.1763; Ratsgerichtsprotokoll vom 23.02.1757; Schreiben Johann Hinrich Segnitz an Kl. vom 03.04.1765
- Reference number
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(1) 2827
- Former reference number
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Wismar R 132 (W R n. 132)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1757-1764) 10.09.1764-27.04.1765
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:03 PM CEST
Data provider
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Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1757-1764) 10.09.1764-27.04.1765